fohlene Stundensatz nur auf das Werkhonorar bezieht. Dazu kommt immer ein Nutzungshonorar, basierend auf Faktoren, für die sie jetzt bereits eine Empfehlung an ihre Mitglieder ausspricht, die sie aber ebenfalls im Rahmen des Honorarwerks auf ihre Aktualität prüfen muss. Validere Zahlen sind für voraussichtlich Herbst 2017 angekündigt. Wie unter 7.2 bereits dargestellt, liegt das Honorar niveau in der Praxis bei unter 30 Euro bis über 90 Euro pro Stunde. Diese große Spanne macht deutlich, dass eine eindeutige Empfehlung nicht leicht sein wird. Der Schweizer Berufsverband der Grafik-Designer Swiss Graphic Designers SGD hat zuletzt 2002 ein Honorarsystem veröffentlicht. Es regelte Arbeitsabläufe und Honorargrundlagen für GrafikDesigner in der Schweiz. Da es mittlerweile in die Jahre gekommen ist, arbeitet der SGD zurzeit (Stand Oktober 2016) an einem neuen Honorarsystem, das voraussichtlich 2017 veröffentlicht wird. Wir werden dann auf der Website darüber berichten:
Swiss Graphic Designers
www.designersbusiness.de/buecher/designleistungen
Hier daher nur eine kurze Zusammenfassung des alten Honorar systems, das zwei Teile beinhaltete: > Grundlagen für die Berechnung des Stundenansatzes, Aufwands-Checklisten sowie Hinweise und Empfehlungen. > Geschäftsbedingungen, Richtpreise für Gestaltungsaufträge sowie Unterlagen und Adressen für Informationen über Deklarations- und andere Vorschriften. Das Honorarsystem bot Unterstützung bei der Erarbeitung indivi dueller Preisangebote (Richtofferten) und gab Richtpreise für alle relevanten Gestaltungsaufträge. Das verschaffte dem Designer eine Kontrolle seiner Honorarberechnung und dem Auftraggeber eine ungefähre Kalkulation seines zu vergebenden Gestaltungsauftrags. Anstelle eines einheitlichen Stundensatzes wurde die individuelle Kalkulation schrittweise erläutert. Diese setzte sich aus den Betriebsund Personalkosten zusammen, jeweils per Produktivstunde. Die daraus resultierenden Gesamtkosten per Produktivstunde wurden mit Aufschlägen für Risiko und Gewinn (10 Prozent) und für Nutzungsrechte (10 bis 25 Prozent) versehen. Das Ergebnis war der persönliche Stundensatz für Inhaber und Mitarbeiter. Das Gesamthonorar wurde durch Multiplikation des indivi duellen Stundensatzes mit der budgetierten Anzahl der Stunden 144 145