Architektur planen

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4.2 Büro und Verwaltung

4.2.1.3 Erschließungssysteme Konventionelle Grundrisstypologien wie Zellen- und Gruppenbüros lassen sich entweder einbündig oder zweibündig, Kombibüros mit Zellen- und Gruppenbüros dreibündig erschließen. ≥ Abb. 4.2.6 Darüber hinaus gibt es für Großraumbüros und Hochhäuser noch die Möglichkeit der flurlosen Erschließung, bei der man vom Erschließungskern direkt in den Großraum gelangt. Durch Kombination verschiedener Grundrisstypologien und Erschließungssys­ teme lassen sich unterschiedliche Gebäudetiefen verwirklichen, wobei Einzelraumabmessungen und Wandstärken jedoch projektspezifisch sehr unterschiedlich sind. Einbündige Erschließung Einbündige Erschließungen sind nicht sehr flächenef­fi­zient. Bei sehr schmalen Grundstücken können sie aufgrund der geringen Gebäudetiefe sinnvoll sein, bei trans­parenten und repräsentativen Gebäuden, bei der ­Anordnung ­eines Atriums oder bei der Abschottung ­gegenüber Haupt­ verkehrsstraßen ebenfalls. Außerdem kann die einbün­ dige Erschließung auch bei einseitig angebauten Gebäuden im Bestand oder aber als vorgelagerter Verwaltungstrakt an Industrie- und Produktionshallen eingesetzt werden. Die vertikalen Erschließungskerne einschließlich Sanitär­anlagen und Nebenräumen können entlang des Flurs in e ­ iner Reihe mit Büroräumen angeordnet werden. ≥ Abb. 4.2.7

Abb. 4.2.6 (links)  Ein-, zwei- und dreibündige Erschließungsformen Flur

Flur

Flur

Abb. 4.2.7 (rechts) Einbündige Erschließung Flur

Abb. 4.2.8 (links) Zweibündige Erschließung

C

Abb. 4.2.9 (rechts) Dreibündige Erschließung

B

A

1 2

200

Zweibündige Erschließung Bei dieser Erschließungsart werden mit deutlich verbesserter Flächeneffizienz beidseitig Zellen- und Gruppenbüros über einen mittigen Flur erschlossen. Die Gebäudeausrichtung sollte – falls städtebaulich möglich – Rücksicht auf die Besonnung nehmen, Büros sollten keine ausschließliche Südausrichtung aufweisen. Bei Gebäuden, die nur Zellenbüros beinhalten, können transluzente oder transparente Bürotrennwände oder Zwischenzonen mit Fassadenkontakt die Aufenthaltsqualität steigern. ≥ Abb. 4.2.8 Dreibündige Erschließung Arbeits- und Pausenräume müssen sich aufgrund der natürlichen Belichtung und des erforderlichen Blick­bezugs ins Freie an den Gebäudeaußenseiten befinden. M ­ ittig ­zwischen den Fluren können jedoch B ­ esprechungsräume, Nebenräume wie Lager und Archive, Teeküchen, Kopier­ räume (∆ Kombibüros, S. 217) und an mittig liegenden ­ver ­­tikalen Erschließungskernen Sanitäranlagen, Putz­ mittel- und Technikräume angeordnet werden, um die ­Fa­s­­­­sa­den­fläche bestmöglich für Arbeitsräume zu nutzen. Die Be- und Entlüftung sowie die Belichtung der Mittel­ zonen können dadurch nicht auf natürlichem Weg erfolgen. ≥ Abb. 4.2.9


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