4.1.3 Flächen und Räume
4.1.3.1 Eingangsbereiche Eingangsbereiche fallen je nach Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten sehr unterschiedlich aus. Im Geschoss wohnungsbau wird hierbei zwischen den Hauseingangs bereichen und den Wohnungseingangsbereichen (Dielen) unterschieden. Eingangsbereiche für Geschosswohnbauten umfassen neben dem Eingang inklusive Windfang und dem Zugang zu Treppen und Aufzügen in der Regel eine Klingelund Briefkastenanlage, Abstellflächen für Kinderwagen und Rollstühle sowie weitere Zugänge zu Neben- und Ab stellräumen bzw. Tiefgaragen; gegebenenfalls ist auch ein Empfang mit Pförtner/Concierge vorzusehen. ≥ Abb. 4.1.52
In Wohnungseingangsbereichen sollten ausreichende Flächen für Garderoben und Spiegel sowie Bewegungs flächen vorgesehen werden. Für einen barrierefreien Zu gang muss eine Raumtiefe von 1,60 m geplant werden. ≥ Abb. 4.1.54, ∆ Kap. 3.1.4 Räume/Äußere Erschließung/ Briefkastenanlagen, ∆ Kap. 3.2.1 Räume/Innere Erschließung/Eingangsbereiche
Abb. 4.1.52 Eingangsbereich: Sitzmöglichkeit mit integriertem Stauraum, Einbauschrank mit Garderobe und Stauraum
Abb. 4.1.53 Anforderungen an einen Wohnungseingang
Windfang
Diskretion/Privatsphäre
Türkommunikation
Wohnungseingang
Barrierefreiheit
Einbruchsicherheit
Sauberlaufzone
Garderobe/Stauraum Gestaltung als Entree
Wohnungseingang
Wohnungseingang mit Rollstuhlabstellplatz 1,50 90
1,50
1,80
1,50
90
1,60
Abb. 4.1.54 Mindestanforderungen an einen barrierefreien Wohnungseingang
183