3.2.2 Flure
3.2.2 Flure Bewegungszonen müssen vielfältigen Anforderungen genügen. Neben der Erschließung können Flure als Kommunikationsbereiche, Warte-, Ruhe- oder Begegnungszonen dienen. Je nach Nutzungsprofil sind deshalb auch Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wie natür liche Belichtung und Ausblick ins Freie zu beachten. Es muss unterschieden werden zwischen notwendigen Fluren oder Bewegungszonen, welche der Planer als Fluchtund Rettungswege mit entsprechenden Mindeststandards ausstatten muss, und nicht notwendigen Fluren/Bewegungszonen als interne Verteilung. Gerade an Flucht- und
Rettungswege werden bestimmte Anforderungen hinsichtlich der lichten Flurbreiten, der Rauch- und Brandlastfreiheit, der umgebenden Bauteile sowie der Wege bzw. Türen ins Freie gestellt. Hierzu ist auch die Brandabschnitts bildung im Gebäude wesentlich. Zur barrierefreien Gestaltung von Fluren sind neben den Breiten für Rollstuhlfahrer auch weitere Maßnahmen sinnvoll. Ältere bzw. gehbehinderte Menschen benötigen Handläufe und Sitzgelegenheiten in kurzen Abständen. Eine kontrastreiche Farbgestaltung von Türen, Zargen, Fußböden etc. hilft Sehbehinderten bei der Orientierung.
Abb. 3.2.5 Definition der verschiedenen Wegbreiten
Lichtes Durchgangsmaß 80 5
5
Baurichtmaß 91 Lichtes Öffnungsmaß z. B. 1,01 Flurbreite
Mind. 1,50
Mind. 1,80
Abb. 3.2.6 Mindestbreiten von Fluren in Abhängigkeit des Türaufschlags
1,50–1,80
0,90–1,20
Mind. 1,50
Mind. 1,80
ationalVersion
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