Beschwerdeinstanz
Unterstützung ETH-Rat
ETH-Beschwerdekommission 2012 Die ETH-Beschwerdekommission ist eine unabhängige rich terliche Behörde mit Sitz in Bern, die dem ETH-Rat Bericht erstattet.
Internes Audit Der ETH-Rat setzt ein Internes Audit im Sinne von Art. 35a ETH-Gesetz ein, das administrativ direkt dem Präsidenten des ETH-Rats unterstellt ist. Patrick Graber, Leitung
Prof. Dr. Hansjörg Peter, Präsident Beatrice Susanne Vogt, Vizepräsidentin Consuelo Antille, Mitglied Astrid Forster, Mitglied Jannick Griner, Mitglied Yolanda Schärli, Mitglied Prof. Dr. (em.) Rodolphe Schlaepfer, Mitglied
Beschwerdekommission können an das Bundesverwaltungs gericht weitergezogen werden. Internes Audit Das Interne Audit übt die interne Revision für die ETH Zürich, die EPFL und die Forschungsanstalten des ETH-Bereichs aus (Art. 35a Abs. 1 ETH-Gesetz und Art. 11 Finanzkontrollgesetz). Personell ist es direkt dem Präsidenten des ETH-Rats unterstellt, während seine Aufsicht durch den Auditausschuss wahrgenommen wird. Es er bringt unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen und unterstützt den ETH-Bereich bei der Erreichung seiner Ziele, in dem es die Effektivität der Risikomanagementprozesse sowie der internen Steuerungs-, Kontroll- und Governance-Prozesse beur teilt. Weiter ist es für die Koordination und die Unterstützung der externen Revision des ETH-Bereichs zuständig und erstattet über seine Tätigkeit Bericht, insbesondere an den Auditausschuss. Revisionsstelle Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt die Funktion der externen Revision für den ETH-Bereich wahr (Art. 35a Abs. 3 ETH-Gesetz). Sie ist für die Prüfung der Rechnungen der einzelnen Institutionen sowie der konsolidierten Rechnung des ETH- Bereichs verantwortlich. Die EFK hat im Jahr 2012 die Abschlüsse der beiden Hochschulen sowie den konsolidierten Abschluss des ETH-Bereichs revidiert. Die Revision der Abschlüsse der vier For schungsanstalten hat sie, wie in den Vorjahren, an Pricewater houseCoopers, Bern, delegiert. Die Berichterstattung der EFK zur Revision der konsolidierten Rechnung umfasst einen Bestäti gungsbericht und einen Erläuterungsbericht (Management Letter). Diese Berichte werden jährlich im Auditausschuss mit Vertretern der EFK besprochen. Das Honorar der EFK für die Revisionstätigkeit im Jahr 2012 betrug 476 000 CHF. Internes Kontrollsystem Die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten verfügen über ein internes Kontrollsystem, das gemäss den Regelungen des Bundes eingeführt wurde. Die EFK kann somit das Rechnungs wesen und die finanzrelevanten Geschäftsprozesse wie bei ande ren Institutionen des Bundes oder bei privatrechtlichen Unter nehmen vergleichbarer Grösse prüfen.
Geschäftsbericht 2012 über den ETH-Bereich
Stab ETH-Rat Der Stab des ETH-Rats unterstützt den ETH-Rat bei der Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags, insbesondere bei der strategischen Führung, der Aufsicht, der Förderung der Zusammenarbeit im ETH-Bereich und bei Kontakten mit den Bundesbehörden. Leitungsgremium Dr. Michael Käppeli, Geschäftsführung PD Dr. Kurt Baltensperger, Wissenschaft Markus Bernhard, Kommunikation Dr. Dieter Künzli, Finanzen (seit 1.2.2013)* Dr. Urs Müller, Rechtsdienst Michael Quetting, Immobilien Martin Sommer, Personal * Er löst in dieser Funktion Dr. Walter Kemmler ab, der in den Ruhestand geht.
Informationspolitik Der ETH-Rat ist kraft seiner gesetzlichen Aufgabe eine Scharnier stelle zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Er hat sich in seiner Geschäftsordnung einer wahren, sachgerechten und transparenten Kommunikation zum Nutzen der Gesellschaft ver pflichtet sowie dem Ziel, die Entscheide des Rats zu erläutern und die Rolle sowie den Ruf des ETH-Bereichs zu stärken. Die Verantwortung liegt beim Präsidenten. Zentrale Kommunikations instrumente sind die jährliche Berichterstattung des ETH-Rats an den Bund, die Website www.ethrat.ch, gezielte Medienarbeit sowie die fallweise Beleuchtung relevanter Fakten und Positio nen, insbesondere zur Bildungs-, Forschungs- und Innovations politik. Richtlinien Nebenbeschäftigungen Der ETH-Rat erliess Richtlinien zum Vorgehen bei der Ausübung von Nebenbeschäftigungen durch die Mitglieder der Schulleitun gen der ETH Zürich und der EPFL sowie die Mitglieder der Direk tionen der vier Forschungsanstalten. Die betroffenen Personen melden dem ETH-Rat ihre Engagements, und dieser überprüft, ob die zeitliche Beanspruchung insgesamt zu hoch ausfällt oder Interessenkonflikte auftreten können. In solchen Fällen hat gemäss der vom Bundesrat erlassenen Kaderlohnverordnung das zuständige Departement des Bundes zu entscheiden, ob es für die Ausübung von entgeltlichen Nebenbeschäftigungen einer Zustimmung des Bundesrats bedarf. Die Richtlinien traten am 15. Oktober 2012 in Kraft.
Überblick I Organisation und Governance
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