BBB Nachrichten Juli/August 2017

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BAYERN

BBB-NACHRICHTEN JUL | AUG 17

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PROF. DR. DR. ANDREAS HILLERT, PRIEN AM CHIEMSEE

Wie lassen sich psychische Belastungen am Arbeitsplatz angemessen erfassen?

B

erufliche Belastungen, nicht nur aber auch von Beamten, sind heute zunehmend weniger körperlicher, dafür mehr psychischer Art („Stress“). Das Arbeitsschutzgesetz (§4 Artikel 8, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 63) bezieht sich in seiner aktuellen Fassung folgerichtig dezidiert auch auf „psychische Gesundheit“. Für alle Bereiche nicht-selbstständiger Arbeit werden hier umfassende Gesundheitsschutz-Maßnahmen gefordert. „Gesundheitsmanagement: Was steckt dahinter?“ Unter dieser Überschrift wurde in der Ausgabe November/ Dezember 2016 der BBB-Nachrichten die

Diskussion über dieses Thema eröffnet und zentrale Aspekte dargelegt:

a) Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die seit Oktober 2013 auch psychische Belastungen beinhalten.

b) Betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, die sich u.a. aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Probleme, wenn nicht zu beseitigen, so doch zu entschärfen bzw. den Mitarbeitern dabei zu helfen, diese ohne Gesundheitsschäden zu bewältigen.

c) Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement soll längerfristig erkrankten Mitarbeitern durch Rückkehr-Gespräche und daran anknüpfende Maßnahmen der Weg zurück in die Arbeit erleichtert und Rückfälle möglichst verhindert werden. Die Erfassung körperlicher und psychischer Belastung ist damit die Basis aller auf die Gesundheitsförderung von Mitarbeitern fokussierenden Maßnahmen. Nur wenn bekannt ist, mit welchen Belastungen an einem Arbeitsplatz zu rechnen ist, lassen sich von der Prävention bis zur Eingliederungshilfe angemessene


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