Bauanzeigeverfahren

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B A U A N Z E I G E V E R FA H R E N

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Wie läuft ein Bauanzeigeverfahren ab ?

SCHRITT 1

SCHRITT 2

Bauanzeige

Ermittlungsverfahren

• Beschreibung des Bauvorhabens (Pläne etc.) muss bei der Behörde eingebracht werden

• Keine mündliche Verhandlung

Das Anzeigeverfahren beginnt mit der Bauanzeige des Bauwerbers bei der Baubehörde. Der Bauanzeige sind grundsätzlich dieselben Unterlagen wie einem Bauantrag anzuschließen. Ein Nachbarverzeichnis ist nicht nötig.

• Behörde prüft die Voraussetzungen - evtl. amtliche Gutachten - keine Beteiligung der Nachbarn

Das Anzeigeverfahren ist - anders als das Bewilligungsverfahren - ein Einparteienverfahren. D.h., dass nur der Bauwerber, nicht aber die Nachbarn Parteien sind. Eine mündliche Verhandlung kommt nicht in Frage. Die Prüfpflicht der Behörde ist dieselbe wie im Bewilligungsverfahren. Wenn Bestätigungen privater Fachleute zur Einhaltung bautechnischer Vorschriften vorgelegt werden, kann die Behörde auf die Einholung amtlicher Gutachten verzichten.

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