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Weihnachtsgrüße
Achtung: Einige Mitgliedsvereine des BSB Freiburg erhalten derzeit eine Meldung über das Vereinsportal www.bsbvernetzt.de, dass der Freistellungsbescheid abgelaufen ist
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Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Badischen Sportbund Freiburg ist unter anderem, dass Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sprich ein aktueller Freistellungsbescheid (Befreiung der Körperschaftssteuer u. Gewerbesteuer) vorhanden ist.
Sollte Ihr Verein aktuell nicht als gemeinnützig anerkannt sein, kann ein Teil der über die Mitgliedschaft im BSB üblichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören z. B. die Zuweisung von Mitteln (wie z. B. die Beantragung und Bewilligung der Auszahlung von Zuschüssen in den Bereichen Übungsleiter, Kooperation Schule/Verein, Sportstättenbau- und Sportgeräteförderung) oder die Förderung mit Rat und Tat (wie z. B. Steuer- und/oder Rechtsberatung). Leistungen, die Vereine ohne den Nachweis der Gemeinnützigkeit erhalten bzw. in Anspruch genommen haben, müssen von Seiten des BSB u. U. zurückgefordert werden. Eine Rückforderung ist auf die Jahre beschränkt, in denen die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt wurde. Der Wegfall der Gemeinnützigkeit kann sogar zum Ausschluss aus dem BSB führen. Zudem sind die Mitgliedsvereine des BSB dazu verpflichtet, den BSB unverzüglich
Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihren aktuellen Freistellungsbescheid schnellstmöglich zu. Entweder per Post oder per zu benachrichtigen, sobald abzusehen ist, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins entzogen werden könnte. Falls der Freistellungsbescheid Ihres Vereins nicht mehr gültig ist bzw. veraltete Daten bei uns hinterlegt sind, erhalten Sie über Ihren Vereinszugang im Portal www.bsbvernetzt.de derzeit einen Hinweis:
E-Mail an: info@bsb-freiburg.de. Herzlichen Dank. Ihr Badischer Sportbund Freiburg e. V. n
„Sehr geehrte Damen und Herren, der Freistellungsbescheid (Befreiung der Körperschaftssteuer u. Gewerbesteuer) Ihres Vereins ist abgelaufen! Achtung: Nichtgemeinnützige Vereine dürfen laut Satzung des Badischen Sportbund Freiburg e.V. nicht als Mitglied geführt werden. Zudem werden offene Zuschussanträge auf Fördermittel nicht weiterbearbeitet. Setzen Sie sich daher bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung, um einen neuen Freistellungsbescheid zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Badischer Sportbund Freiburg e. V.“
Das Präsidium und die Geschäftsstelle des Badischen Sportbundes Freiburg bedanken sich bei allen Verbänden und Vereinen sowie den Zehntausenden von ehrenamtlich Tätigen für deren Engagement im Sport und die gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest 2022 und einen guten rutsch ins Jahr 2023.
Die BSB-Geschäftsstelle in der Wirthstraße 7 in Freiburg ist von Freitag, dem 23. Dezember, bis einschließlich Donnerstag, dem 5. Januar, geschlossen und öffnet wieder am Montag, dem 9. Januar. Gundolf Fleischer, Präsident Joachim Spägele, Geschäftsführer