
19 minute read
Stellenausschreibung: BFD beim BSB������������������������������������������������


Advertisement
Stellenausschreibung Mach deinen BFD beim BSB!

Ab dem 1. September 2022 besteht wieder die Möglichkeit, beim Badischen Sportbund Freiburg e. V., der Dachorganisation des Sports in Südbaden, den Bundesfreiwilligendienst (BFD) abzuleisten.
Das erwartet dich:
• Du erledigst abwechslungsreiche, verantwortungsvolle Tätigkeiten • Du planst und organisierst verschiedene Veranstaltungen • Du bearbeitest viele interessante Themengebiete rund um das
Thema Sport • Du engagierst dich praktisch in
Sportvereinen oder Einrichtungen in der Region • Du hast die Möglichkeit eine
Übungsleiter/Trainer-Lizenz C zu erwerben Weitere allgemeine Infos zum BFD findest du unter www.bwsj.de.
Vollständige und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen nehmen wir gerne sowohl auf dem Postweg als auch per E-Mail bis zum 31. Januar 2022 entgegen:
Badischer Sportbund Freiburg e.V. Herrn Joachim Spägele Postfach 215 79002 Freiburg E-Mail: j.spaegele@bsb-freiburg.de

Das solltest du mitbringen:
• Du bist sportbegeistert • Du bist motiviert und zuverlässig • Du treibst aktiv Sport in einem
Verein • Du engagierst dich in einem
Verein • Du kannst mit MS Office umgehen • Du besitzt einen PKW-Führerschein

sportlerinnen auf augenhöhe.
Ramona und Lea zeigen, was Inklusion ist: eine Selbstverständlichkeit.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
sportdeutschland.de facebook/sportdeutschland #sportdeutschland
Führungskräfte-Seminare und Vereinsmanager-Ausbildung in Baden-Württemberg 2022
In Baden-Württemberg gibt es rund 11.000 Sportvereine mit 3,8 Mio. Mitgliedern. Dabei gleicht kein Verein dem anderen. Die Spannbreite reicht von kleinen, rein ehrenamtlich aufgestellten Vereinen, bis hin zu Mehrspartenvereinen mit mehreren zehntausend Mitgliedschaften und hauptberuflichen Mitarbeitern. Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen gibt es viele Herausforderungen, die jeder Verein zu bewältigen hat.

Um diese Aufgaben und Pflichten im Verein optimal erfüllen zu können, bedarf es speziellem Struktur- und Fachwissen, das sich von dem in der freien Wirtschaft unterscheidet. In unseren Seminaren für Vereins-Führungskräfte vermitteln wir neben dem benötigten Basiswissen für eine gelingende Vereinsarbeit auch Inhalte, die über die Grundlagen hinausgehen. Die Führungskräfte-Seminare und die Ausbildung zum Vereinsmanager richten sich daher an alle Personen, die im Vorstand, der Geschäftsführung oder in der Geschäftsstelle von Vereinen tätig sind oder tätig werden wollen. Inhalte der Ausbildung sind neben allgemeiner Verwaltung und Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Finanzen, Recht und Versicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing auch das Aneignen von Führungskompetenzen und der Fähigkeit, den Verein strategisch weiterzuentwickeln. Hierbei wird an die vorhandenen Kenntnisse der Teilnehmer, die sie aus ihrem beruflichen oder privaten Umfeld mitbringen, angeknüpft und auf die Besonderheiten bei der Anwendung dieses Wissens auf die Vereinsarbeit eingegangen.

Ausbildung zum Vereinsmanager c
Breitgefächertes Angebot durch einheitliches Ausbildungskonzept in Baden-Württemberg
Gemeinsam bieten wir allen Interessierten die Möglichkeit, für die Erlangung der Vereinsmanager C Lizenz Seminarangebote aus allen drei Sportbünden in Baden-Württemberg wahrzunehmen. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, auch außerhalb der Lizenzausbildung einzelne Seminare zu besuchen – der Abschluss einer Lizenz muss dabei nicht immer das Ziel sein! Die Ausbildung zum DOSB Vereinsmanager C umfasst insgesamt 120 LE. Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie aus dem Seminarangebot insgesamt 96 LE absolvieren und anschließend ein Abschlussseminar in Ihrem Sportbund im Umfang von 24 LE besuchen. Aus dem Bereich „Finanzen, Recht, Steuern und Versicherung“ ist die Belegung des Seminars „Vereinsbesteuerung“ verpflichtend, da dieses Wissen in der Vereinsarbeit existenziell ist. Aus den Bereichen „Organisations- und Personalentwicklung, Gremienarbeit“ und „Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen, Neue Medien“ sind jeweils 16 LE als Mindestanzahl zu leisten. Die verbleibenden 48 LE dürfen Sie entsprechend Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt entweder breit gefächert wählen oder sich auf ein spezielles Themengebiet der Vereinsarbeit spezialisieren. Im Abschlussseminar wenden Sie die gelernten Inhalte an und bearbeiten ausgewählte Praxisbeispiele in Gruppen. Nach erfolgreicher Präsentation erhalten Sie die Vereinsmanager C-Lizenz.

Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung sollte möglichst innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Gültigkeit
4 Jahre ab Erhalt der Lizenz
Verlängerung
15 LE mit einem VM-Seminar aus einem beliebigen Themengebiet
Organisationskosten
40,00 Euro pro eintägiges Seminar (8 LE) 80,00 Euro pro zweitägiges Seminar (16 LE) 120,00 Euro Abschluss-Seminar (24 LE)
Veranstaltungsort
Die Ausbildungen zum Vereinsmanager C finden im Caritas Tagungszentrum Freiburg (Wintererstraße 17-19, 79104 Freiburg) statt. AUSNAHME: Das Abschluss-Seminar findet in der Südbadischen Sportschule Steinbach statt.
Teilnahme
Die Teilnahme ist für alle Mitglieder eines Sportvereins ab 16 Jahren möglich.
Bildungszeit
Für die Vereinsmanager-Seminare kann Bildungszeit im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt werden.
Anmeldung: Direkt über das neue Lehrgangsportal https://lehrgangsportal.bsbvernetzt.de
i
Vereinsmanager-c-Seminare 2022 | BSB Freiburg
Termin Titel LE Ort Themenbereich
22.–23.01.2022 Organisation eines Vereinsjubiläum ........................... 16 Freiburg 02.02.2022 Aktuelles aus dem Vereinssteuerrecht.......................... 4 ONLINE 05.–06.02.2022 Grundlagen des Sportmarketings............................. 16 Freiburg 26.–27.02.2022 Recht, Haftung, Versicherung ............................... 16 Freiburg 12.03.2022 Verein als Arbeitgeber - Aktuelles ............................. 4 ONLINE 26.–27.03.2022 Vereinsbesteuerung ....................................... 16 Freiburg 02.04.2022 Crashkurs für Vereinsvorstände Teil 1 .......................... 8 Freiburg 03.04.2022 Crashkurs für Vereinsvorstände Teil 2 .......................... 8 02.–03.04.2022 Buchhaltung im Sportverein ................................ 16 Freiburg 23.–24.04.2022 Die Geschäftsstelle / Der Verein als Arbeitgeber .................. 16 Freiburg 14.05.2022 Facebook, Instagram und Co. ............................... 8 ONLINE 20.05.2022 Kooperationen und vereinsübergreifende Zusammenarbeit ......... 8 Freiburg 25.–26.06.2022 Zukunftsbilder entwickeln .................................. 16 Freiburg 06.–08.07.2022 VM-C Abschluss-Seminar 1 ................................. 24 Baden-Baden Steinbach 09.–10.07.2022 Veranstaltungsmanagement ................................ 16 Freiburg 23.–24.07.2022 Das Ehrenamt im Sport .................................... 16 Freiburg 17.–18.09.2022 Gesprächsführung / PR / Sponsoring .......................... 16 Freiburg 24.–25.09.2022 Führung im Verein........................................ 16 Freiburg 08.–09.10.2022 Recht, Haftung, Versicherung ............................... 16 Freiburg 15.–16.10.2022 Vereinsbesteuerung ...................................... 16 Freiburg 22.–23.10.2022 Buchhaltung im Sportverein ................................ 16 Freiburg 14.–16.11.2022 VM-C Abschluss-Seminar 2 ................................. 24 Baden-Baden Steinbach D C D C C C A
C C D A A
D A D A C C C
Erste Hilfe im Sportverein – besteht Versicherungsschutz?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Frage des Haftungsmaßstabs bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sporttrainern bei einem Tischtennis-Kreiskadertraining Stellung genommen. Der Fall wurde zur erneuten Beweisaufnahme an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Aktenzeichen VI ZR 188/17).
Was war passiert?
Ein Jugendlicher war beim Training bewusstlos zusammengebrochen und erlitt durch Sauerstoffmangel des Gehirns dauernde Schäden. Die Übungsleiter brachten den Jugendlichen in die stabile Seitenlage, schauten nach einem etwaigen Asthma-Spray und verständigten den Notarzt, der kurze Zeit später eintraf. Den Übungsleitern wird vorgeworfen, keine ausreichende Erste-Hilfe in Form einer Wiederbelebungsmaßnahme geleistet zu haben. Eine Laienreanimation sei unmittelbar nach dem Zusammenbruch erforderlich gewesen. Der Gesetzgeber schützt im Rahmen eines sogenannten Haftungsprivilegs Ersthelfer dahingehend, dass diese bei einer spontanen Hilfestellung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haften. Also erst ab einem hohen Maß an Sorgfaltspflichtverletzung. Die Situation eines (ehrenamtlichen) Trainers, der für ein Kreiskadertraining von Jugendlichen eingesetzt wird, sei laut dem BGH nicht mit einer spontan bei einem Unglücksfall hilfeleistenden unbeteiligten Person vergleichbar. Die jeweils über eine Trainerlizenz verfügenden eingesetzten Trainer mussten nicht zur Hilfeleistung ermutigt und deshalb geschützt werden, weil sie sich zu spontaner Hilfe entschlossen haben. Ihnen oblag es aufgrund ihres Schuldverhältnisses zum Jugendlichen, etwa erforderliche, nach ihrem Ausbildungsstand mögliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.

Was hat der Verein zu beachten?
Jedermann ist zur Ersten Hilfe verpflichtet. Die zufällig am Unglücksort anwesende Person genauso wie etwa die planmäßig anwesenden Trainer, Übungsleiter oder andere Aufsichtspersonen des Vereins. Die Anforderungen an die letztgenannten Personengruppen sind dabei höher als bei den anderen zufälligen Ersthelfern. Aus diesem Grund enthalten die Lehrgänge für Übungsleiter-/Trainerlizenzen auch Erste-Hilfe-Kurse. Die Vereine sollten also darauf achten, dass ihre Übungsleiter und Trainer diese Kurse absolviert und erforderlichenfalls aufgefrischt haben; auch sonstiges vom Verein eingesetztes Aufsichtspersonal sollte hinreichende Kenntnisse besitzen, um Erste Hilfe leisten zu können. Zudem sollten die Vereine sicherstellen, dass die Erste Hilfe auch geleistet werden kann, in dem zum Beispiel die Verbandskästen immer frei zugänglich sind. Die Anschaffung eines Defibrillators ist ebenfalls empfehlenswert. Falls der Verein die Überprüfung diese Anforderungen vernachlässigt, kann er, beziehungsweise der zuständige Funktionär, dafür haften. Wenn von der Veranstaltung eine besondere gesundheitliche Gefährdung ausgeht, muss der Verein noch einmal besondere Maßnahmen ergreifen und für ausreichende Hilfskräfte sorgen.
Welchen Schutz bietet die ARAG Sportversicherung?
Die Übungsleiter besitzen Haftpflicht-Versicherungsschutz im Rahmen der obligatorischen Sportversicherung ihres Landessportbundes/Landessportverbandes. Sie werden von Schadensersatzansprüchen freigestellt, in dem die ARAG die Ansprüche prüft, ungerechtfertigte Ansprüche, wenn nötig auch gerichtlich, abwehrt und berechtigte Ansprüche befriedigt. Der Verein oder Verband, für den die Übungsleiter tätig werden, ist ebenfalls haftpflichtversichert. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter der Vereine, welche die Übungsleiter beauftragt haben, und denen man vorwerfen könnte, nicht die richtige Auswahl getroffen zu haben. Gut zu wissen für Übungsleiter: Die Kosten für die Verteidigung in einem Verfahren wegen des Vorwurfs fahrlässig unterlassener Hilfeleistung sind im Rahmen der Sport-Rechtsschutzversicherung ebenfalls versichert. n
Kooperationen Schule/Verein
Bewegungs-, Spiel und Sportangebote sind ein wichtiger Teil der ganzheitlichen Bildung. Hier können Sportvereine Schulen, Kitas und andere Bildungseinrichtungen großartig unterstützen. Und die ARAG Sportversicherung ist mit dem passenden Versicherungsschutz für die Kooperationen gerne mit von der Partie.
So sind Übungsleiter abgesichert
Der Versicherungsschutz der Sportversicherung besteht nicht nur bei Sportangeboten in Vereinsräumen und Sportanlagen, sondern auch bei schulischen Veranstaltungen. Der Hin- und Rückweg ist mitversichert. Unter die versicherte Tätigkeit des Übungsleiters fallen alle in der Kooperationsvereinbarung festgeschriebenen Maßnahmen, von der Durchführung des Schulsports bis hin zu weiteren Betreuungsangeboten, zum Beispiel die Beaufsichtigung bei Hausaufgaben oder die Essensausgabe.
Versicherungsschutz für die beteiligte Sportorganisation
Das Risiko aus der Durchführung des Schulsports obliegt dem jeweiligen Schulträger, da es sich um schulische Veranstaltungen handelt. Werden jedoch Veranstaltungen wie Schulsport oder Hausaufgabenbetreuung aus organisatorischen Gründen auf dem Gelände oder in den Räumen eines Vereins durchgeführt, ergeben sich auch Risiken für die Sportorganisationen (zum Beispiel aus der Verkehrssicherungspflicht). Deshalb besteht für die beteiligten Sportorganisationen Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Sportversicherung. ä
Wie sind teilnehmende Schüler versichert?
Wenn Vereinsmitglieder am Schulsport teilnehmen, besteht kein Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Wo der Schulsport stattfindet – in der Schule oder am Vereinssitz – hat hierauf keinen Einfluss. Je nach Kooperationsform gilt gegebenenfalls der Schutzumfang eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung.
Was muss der Verein beachten?
Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein und dem jeweiligen Partner. Partner der Sportorganisationen sind in der Regel Ganztagsschulen, Kindertagesstätten und sonstige Bildungseinrichtungen, zu denen Übungsleiter im Auftrag des Vereins delegiert werden. In der Kooperationsvereinbarung müssen Rahmen und Umfang der Tätigkeiten festgehalten werden. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro gerne zur Verfügung.
1-A-Service: unsere Online Video-Beratung in Ihrer Vorstandssitzung
Sie haben Fragen zur Sportversicherung oder brauchen den Rat unserer Versicherungsexperten? Das ist easy: Laden Sie uns einfach in Ihre nächste Vorstandssitzung ein. Wir schalten uns per Video-Chat dazu – mit variablen Zeitfenstern von 30 bis 60 Minuten. Wir freuen uns auf Sie! > Direkt einen Timeslot buchen
Sie haben Rückfragen? Oder Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch am Telefon oder per Video-Call? Buchen Sie Ihren Wunschtermin über www.ARAG-Sport.de oder nutzen Sie den QR-Code.
Neues zum Thema Transparenzregister
Die Bundesanzeiger GmbH teilt wie folgt mit:
„Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht. Ein solcher Antrag kann mittels eines Antragsformulars unkompliziert gestellt werden. Wenn im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GWG).
Das entsprechende individualisierte Antragsformular wird derzeit postalisch an die eingetragenen Vereine versandt. Der Verein kann das ausgefüllte und sodann unterzeichnete Antragsformular an uns per Mail, Fax oder Post zurücksenden. Wir möchten darauf hinweisen, dass Vereine mit ähnlichen Namen existieren, weshalb wir individualisierte Antragsformulare versenden. Diese sind bereits zur einfacheren Abwicklung auf Seiten der Vereine von uns mit den Daten aus dem Index des jeweiligen Vereinsregistergerichts vorgefüllt sowie mit einem QR-Code versehen. Wir bitten um Geduld bis alle individualisierten Antragsformulare an die Vereine versendet sind. Von der Vervielfältigung des Antragsformulars bitten wir abzusehen, da diese hier nicht verarbeitet werden können und die Bearbeitung des Befreiungsantrages erheblich verzögern.“ n

bsj Jahresrückblick 2021
JANuAR: �������������������������� • Corona hat auch die bsj weiterhin fest im
Griff. Die Sportschule in Steinbach bleibt geschlossen. • Kreative Lösungen werden gesucht und gefunden: dringend durchzuführende
FSJ-Lehrgänge für die Kindersport C-Lizenz können digital stattfinden. • Chris Ott verlässt nach über acht Jahren die bsj und übergibt seinen Bereich an
Marcel Drayer.
FEBRuAR: �������������������������
• Trotz bester Schneelage auf dem Notschrei fallen die beiden Wintersportcamps Corona zum Opfer.
MÄRZ: ����������������������������
• Die regelmäßigen Vernetzungstreffen des Projekts „Sport Respects Your Rights-
Werte leben im Sport“ finden online statt. Ziel war, der Austausch über die
Situation im Sportverein und über Erfahrungen in der Prävention, sich gegenseitig weiterzuhelfen und zu vernetzen.
ApRiL: ����������������������������
• Die bsj-Geschäftsführerin Bianca Sutter verabschiedet sich in den Mutterschutz und die anschließende Elternzeit. Anja
Haepp übernimmt die Elternzeitvertretung für den Bereich Verwaltung und Finanzen.

März
• Präsenzveranstaltungen sind noch immer nicht möglich. Also führen wir weitere online-Fortbildungen zur Lizenzverlängerung mit neuen Inhalten durch. Die
Nachfrage ist groß und die Resonanz der
Teilnehmenden durchweg positiv. • Unser BFD-Leistender Christoph Krol stellt ein eigenes Projekt vor: bsj connect.
Kurze Videos, die unter anderem auf Youtube veröffentlicht werden, sollen Vereinen eine Plattform bieten um bekannte, aber auch eher unbekannt Randsportarten vorzustellen. Kindern und Jugendlichen wird so die Vielfalt der Angebote im Sport nähergebracht.
MAi: ������������������������������
• Im Mai sollte zum ersten Mal das bsj Outdoor-Camp stattfinden. Leider müssen wir auch diese Premiere auf das nächste
Jahr verschieben.

JuNi: ������������������������������
• Die Corona-Lage entspannt sich und die südbadische Sportschule in Steinbach darf endlich nach langen Monaten ihre
Türen wieder öffnen. Die ersten bsj-Bildungsmaßnahmen finden wieder in Präsenz statt.
JuLi: ������������������������������
• Wir starten mit unserer Betreuerschulung in die letzte Vorbereitungsrunde für die beiden Sportfreizeiten in der Sportschule in den Sommerferien. • Der Japan-Austausch muss auf Grund der Pandemie digital stattfinden. Um die nötige Gruppenstärke zu erreichen, macht sich die bsj-Gruppe des Judoclub
Sinzheim auf den Weg nach Malente in
Schleswig-Holstein und schließt sich dort mit der Gruppe der Sportjugend Schleswig-Holstein zusammen. Die Teilnahme des „badisch-nordischen Mixed Teams“

nun zurück, um ins Hauptamt der bsj zu wechseln. Der Kreis schließt sich.
DEZEMBER: �����������������������
• Am Nikolaustag startet im Leistungszentrum Herzogenhorn wieder die Fortbildung „Sport für alle“ in Kooperation mit der Evangelischen und der Katholischen
Hochschule Freiburg. • Der bsj-Vorstandsbeirat findet als digitale
Veranstaltung statt. Die Jugendvertreter und Vereinsdelegierten aller Mitgliedsverbände und interessierte Gäste sind herzlich eingeladen. n Anja Haepp
am digitalen Japanaustausch 2021 hat bei allen Beteiligten großen Eindruck hinterlassen. • Unsere Sportmobile dürfen wieder fahren und sind im ganzen Verbandsgebiet unterwegs bei den Vereinen.
AuGuST: ��������������������������
• Die Sommerferien sind da! Die Zelte sind aufgebaut. Die bsj-Sportfreizeiten in der
Sportschule können starten. Ein voller Erfolg! Nach der langen Zeit mit Homeschooling und ohne Sportangebote ist die Zeit in der Sportschule ein Highlight für Kinder und Jugendliche. • Die beiden Sportassistentenkurse in den
Ferien können ebenfalls in Präsenz stattfinden.
SEpTEMBER: ���������������������� • Ein BFD-Leistender geht, eine neue BFD-
Leistende kommt. Tschüss Christoph, es war ein Träumchen mit Dir! Willkommen bei der bsj, Sara! Lukas, Saras Bruder, hat seinen BFD ebenfalls bei der bsj gemacht, es bleibt also in der Familie.
OKTOBER: ������������������������
• „Toben macht schlau und fit“ ist zurück! An der Grundschule zum Wallgut in Konstanz nahmen insgesamt 60 frisch eingeschulte Erstklässler an den Fitnesstests teil und freuten sich über einen
Schulvormittag voller Spiel, Spaß und
Spannung! • Im Dezember wird sich Britta Sturm in den Mutterschutz und die Elternzeit verabschieden. Die Elternzeitvertretung übernimmt Marisa Thomann. Marisa hat ihr Praktikum bei der bsj geleistet und war engagierte Beisitzerin im bsj-Vorstand. Aus dem Vorstand zieht sie sich


Oktober
Die bsj Freiburg wünscht allen Verbands- und Vereinsmitgliedern, Freunden, Kollegen und Unterstützern und allen SPORT-in-BWLesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Sportjahr 2022
Erfolgreicher Start der Motorik-Förderung mit dem Bewegungspass für Kinder
Der Bewegungspass dient der frühkindlichen Bewegungsförderung und wurde vom Amt für Sport und Bewegung in Stuttgart entwickelt. Seit diesem Jahr wird das Programm auch mit (Sport-) Vereinen und Kitas im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg durchgeführt. Dafür haben sich das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, die Stadt Freiburg, der BSB Freiburg und die AOK Baden-Württemberg zusammengeschlossen.
Der Bewegungspass für Kinder zwischen zwei und sieben Jahren wurde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg gut angenommen. Seit Mai 2021 fanden bereits drei digitale Schulungen statt und insgesamt haben sich ca. 70 Fach-
kräfte, vor allem Übungsleiter und Erzieher, zertifizieren lassen. In vielen Einrichtungen gehört das Programm seitdem zum Alltag der Kinder und motiviert diese zu Bewegung, Spiel und Sport. Ab dem nächsten Jahr sollen die Schulungen dann endlich in Präsenz stattfinden. Drei Termine wurden bereits im Voraus festgelegt und die Anmeldung ist ebenfalls schon möglich: • Samstag, 19.02.2022 – I 09.00 – 16.00 Uhr (ausgebucht) • Freitag, 20.05.2022 – I 09.00 – 16.00 Uhr • Samstag, 15.20.2022 – I 09.00 – 16.00 Uhr Die Schulungen finden in Freiburg und der näheren Umgebung statt. Der genaue Ort für den jeweiligen Termin wird noch bekannt gegeben. Das Anmeldeformular kann über die Website der Badischen Sportjugend Freiburg (bsj) (www.bsj-freiburg.de), oder die des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) heruntergeladen werden. Genauere Infos sowie Übungsbeschreibungen und Videos werden auf der Website des Bewegungspasses zur Verfügung gestellt: www.bewegungspass-bw.de. Bei weiteren Fragen zum Projekt oder der Anmeldung können Sie sich gerne an Maike von Hirschhausen (Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald) oder Ilka Hoffmann (bsj Freiburg) wenden. n



Fragen oder Interesse am Projekt? Kontaktieren Sie uns: Maike von Hirschhausen Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Berliner Allee 1, 79114 Freiburg i. Br. Tel.: (0761) 2187 3062 Maike.vonHirschhausen@lkbh.de Ilka Hoffmann Badische Sportjugend Freiburg Wirthstraße 7, 79110 Freiburg i. Br. Tel.: (0761) 15246-25 hoffmann@bsj-freiburg.de
i
Kids Move – Bewegung im „Kindergarten Käppele“
„Aus Gutem noch Besseres machen“. Das ist das Motto des Fördervereins der Kita Käppele in Schallstadt-Wolfenweiler und treibt diesen dazu an ein neues Bewegungsprojekt zu initiieren und sich damit dem wichtigen Thema der Bewegungsförderung im Kindergartenalter zu widmen. BSB, bsj und AOK unterstützen
Bewegung im Kindergartenalter – das ist nicht nur wichtig für die motorischen Fortschritte der Kleinsten, sondern auch essenziell für deren ganzheitliche Entwicklung: Soziale Kontakte knüpfen. Der Umgang mit Regeln, Konzentrationsfähigkeit, Selbstwirksamkeit und vieles mehr werden bei Kindern durch regelmäßige Bewegung und Spiel und Sport in Gruppen verbessert. Außerdem können sie so langfristig von den präventiven Wirkungen gegen physische und psychische Erkrankungen profitieren.
Gerade während Corona kommen freie und angeleitete Bewegungsprogramme viel zu kurz. Im Kindergarten Käppele in Schallstadt wird dem nun entgegengewirkt. Ende Oktober fand das Auftakttreffen statt, an welchem die verschiedenen Partner des neuen Projekts „Kids Move“ (Kita, Förderverein, Gemeinde, Verein, BSB, bsj und AOK) teilnahmen. Nach einem Grußwort des BSB-Präsidenten Gundolf Fleischer, der Vorsitzenden des Fördervereins, Birte Janson, sowie Dominik Hertlein von der AOK und Bürgermeister Sebastian Kiss wurde der symbolische Scheck an den Förderverein übergeben, welcher in den nächsten drei Jahre durch das Projekt von BSB und AOK gefördert werden soll. „Wir sind davon überzeugt, dass die Bewegungsförderung nicht früh genug beginnen kann. Aus diesem und vielen anderen Gründen unterstützen wir diese Idee in ihrer praktischen Umsetzung sehr gerne“, so Gundolf Fleischer.
Bunte Sportstunde
Das Bewegungsprogramm wurde inhaltlich nachhaltig ausgearbeitet, und seit Mitte Oktober werden den Kindern des Kindergartens zweimal wöchentlich bunte und vielfältige Sportstunden in der Sporthalle des TV Wolfenweiler angeboten. Angeleitet werden die Stunden durch eine vom Förderverein eingerichtete Honorarstelle, welche es ermöglicht, das Bewegungsprogramm durch qualifizierte Übungsleiter durchführen zu lassen. Entsprechend des Konzepts des Bewegungspasses, welcher ebenfalls in das umfassende Programm integriert ist, lernen die Kinder des Käppele in wöchentlichen Bewegungseinheiten wie Eichhörnchen zu balancieren oder wie ein Seehund mit dem Ball zu spielen. Spielerisch und drachenstark erlernen die Kinder so 32 wichtige motorische Fertigkeiten, die der entwicklungsfördernden Bewegung und Gesundheit dienen.
Vorbildcharakter für andere
„Diese starke Initiative unseres Fördervereins in Verbindung mit der finanziellen Unterstützung seitens des Badischen Sportbundes Freiburg und der AOK sowie der logistischen Hilfe des TV Wolfenweiler-Schallstadt ist ein Geschenk für die Kinder des Käppele. Diese werden stark davon profitieren“ schwärmte auch York Breidt, Leiter des Familienzentrums, stellvertretend für sein ganzes Team.
Wichtig für den BSB und die bsj ist, dass dieses Pilotprojekt best möglich evaluiert wird und in der Konsequenz auch Vorbildcharakter für weitere Einrichtungen dieser Art sein wird. n Ilka Hoffmann / Joachim Spägele

Die am Projekt in Schallstadt Beteiligten mit BSB-Präsident Gundolf Fleischer in der Mitte.
Foto: Joachim Spägele
„Toben macht schlau und fit“ – Grundschul- Fitnesstage in Konstanz
Der Badische Sportbund Freiburg e. V. (BSB) und die Badische Sportjugend Freiburg (bsj) führen Grundschulfitnesstests mit drei ersten Klassen der Grundschule im Wallgut in Konstanz durch
„Ich erkenne die Halle fast nicht wieder mit den ganzen Geräten.“ „Das war toll!“ „Danke für alles!“ …dies waren die Aussagen strahlender Erstklässler der Grundschule im Wallgut in Konstanz am Mittag des 07.10.2021.
Grund für die freudigen Gesichter waren die erfolgreich absolvierten Fitnesstests. Denn nach einer langen Pause waren der BSB und die bsj Freiburg wieder mit dem Projekt „Toben macht schlau und fit“ unterwegs. Anfang Oktober ging das Projekt erstmals in Konstanz an den Start und konnte dort, dank einer hervorragenden Zusammenarbeit mit der Rektorin und den Lehrenden der Grundschule im Wallgut, der Vereinsvorsitzenden des Athletikclub Konstanz e.V. Cosima Cornelius und zahlreichen freiwilligen Helfer und Übungsleiter der Initiative Vereins Force Konstanz, erfolgreich durchgeführt werden. Im Rahmen des Fitnesstages wird die sportmotorische Leistungsfähigkeit der Kinder durch den Deutschen Motorik-Test erhoben. Hierbei werden die motorischen Fähigkeiten Beweglichkeit, Schnelligkeit, Koordination, Ausdauer und (Schnell-)Kraft an verschiedenen Stationen getestet (z. B. beim Balancieren, Standweitsprung, Ausdauerlauf). Außerdem wird das Ballgefühl getestet und das Gewicht und die Größe der Grundschüler ermittelt. Bei den, erst vor einigen Wochen einge-
schulten Erstklässlern in Konstanz waren die Vorfreude und Aufregung groß! Begeistert zeigten die rund 60 Kinder ihr Können an den neun Stationen und erlebten einen sportlichen Schulvormittag. On top gab es vom BSB und der bsj ein T-Shirt und eine Medaille als Belohnung für die erfolgreiche Teilnahme, welche die Kinder stolz und mit leuchtenden Augen mit nach Hause nahmen. Eine Vielzahl an Sportvereinen im Umkreis von Konstanz bieten den Kindern, welche an den Fitnesstests bei „Toben macht schlau und fit“ mitgemacht haben, kostenlose Probetrainings an. Die Liste der Vereine mit deren Sportangeboten und eine Empfehlung wird den Eltern übergeben. Außerdem bekommen diese, sowie die Klassenlehrerinnen, in den nächsten Wochen die ausgewerteten Ergebnisse der Kinder mit einer Urkunde überreicht.
Ziel des Projekts „Toben macht schlau und fit“, welches bereits seit einigen Jahren vom BSB und der bsj für Schulen in Kooperation mit der jeweiligen Gemeinde und den regionalen Sportvereinen angeboten wird, ist die Erfassung des aktuellen Fitnessstatus, um frühzeitig motorische Stärken, aber auch Defizite bei Kindern zu erkennen und diese entsprechend zu fördern, bzw. ihnen entgegenzuwirken. Generell können die Fitnesstests mit allen Klassenstufen der Grundschule durchgeführt werden, sodass das Projekt flexibel an die Wünsche der Grundschulen, Gemeinden und Sportvereine angepasst werden kann. Städte/Gemeinden, Schulen oder kooperierende Sportvereine, die Interesse an „Toben macht schlau und fit“ haben, können sich gerne auf der bsj-Geschäftsstelle an Ilka Hoffmann (hoffmann@bsj-freiburg.de | Tel. 0761 15246-25) wenden. Weitere Informationen: www.bsj-freiburg.de n

