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Seniorensportkongress verschoben ��������������������������������������������������

me gewähren. Man sollte dies bei geplanten Aktivtäten außerhalb des eigentlichen Sportzwecks als Sportverein noch kurz mit dem jeweiligen Finanzamt abstimmen! Für unsere Sportvereine selbst gibt es auch eine interessante Möglichkeit, um ohne größere gemeinnützigkeitsrechtliche Konsequenzen derzeit vereinsintern auf finanzielle Engpässe zu reagieren. In diesem Vereinsjahr 2020 ist es möglich, zum Ausgleich von Verlusten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb etwa wegen Schließung der Gaststätte, wegen rückläufiger Werbeeinnahmen bei meist gleichbleibender nach wie vor hoher Kostenbelastung, diese Lücken mit vorhanden Mitteln oder Kapitalreserven aus dem ideellen Bereich( Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge etc.) oder Gewinnen aus dem Zweckbetrieb bis hin zu erzielten Überschüssen aus der Vermögensverwaltung auszugleichen. Möglich sind nun auch wieder sogenannte Arbeitslohnspenden, also Verzicht auf Gehaltsbestandteile oder Wertguthaben, soweit der Verein/Verband als Arbeitgeber dies auf ein Spendenkonto zur Weiterleitung laufen lässt. Dann bleiben die Lohnteile bei Gehaltsabrechnungen ohne Steuer- und Sozialversicherungskonsequenzen. Allerdings darf nicht gleichzeitig eine Spendenbescheinigung für den Lohnverzicht an die Arbeitnehmer ausgestellt werden!

Neuer Steuerfreibetrag von 1.500 Euro

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Nicht übersehen sollte man zudem die nun bestehende Möglichkeit, dass Arbeitgeber auch im Sportsektor, egal ob Verein/Verband oder auch im Sporthandel, als kleinen Anreiz zur Mitwirkung in diesen schwierigen Corona-Zeiten – sogar zusätzlich zum bisherigen Gehalt – bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei als besonderer Steuerfreibetrag nutzen und zahlen dürfen. Was allerdings sicher voraussetzt, dass überhaupt genügend Mittel im Verein vorhanden sind.

Weitere Möglichkeiten

Als Merkposten sollte man auf Führungsebene daran denken, gerade wenn der Sportbetrieb wieder anläuft, dass man u. a. auch Frührentner bei Mithilfe gegen Bezahlung einstellen könnte. Für dieses Jahr dürfen Frührentner bis zu 44.590 Euro zur Rente hinzuverdienen! Für die Weiterbeschäftigung von Aushilfen sollte man noch wissen, dass dies für geringfügig Beschäftigte mit zeitlicher Befristung nun zeitlich erheblich erweitert wurde. Und zwar ist dies bis zu 115 Tage im Kalenderjahr bzw. nunmehr sogar bis zu fünf Monate möglich. Zusammengefasst: Bei Bedarf unbedingt nachprüfen, wie und wofür es aktuell im Sportvereinsbereich finanzielle Hilfen gibt. Wie bekannt läuft derzeit auch steuerunabhängig das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung mit dem Land Baden-Württemberg. Wobei neben der Grundvoraussetzung mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten im Verein/Verband und fortlaufenden Kostenbelastungen diese Geldzuschüsse nur als Ausgleich/ Hilfe im unternehmerischen Bereich (etwa bei Verlustsituation im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) gewährt werden könnten. Bitte bei Bedarf prüfen! Gibt es einen Zuschuss, ist dieser umsatzsteuerfrei, allerdings ertragsteuerlich als Einnahme zu erfassen. Abschließender Tipp: Nutzen Sie auch die weiterführenden Hinweise und Arbeitshilfen unter www.bsb-freiburg.de. n Prof. Gerhard Geckle Fachanwalt für Steuerrecht Berater des BSB Freiburg

Kongress_Fit_und_Bewegt_AZ_A5.qxp__ 30.09.19 08:38 Seite 1

Der Badische Sportbund Freiburg, der Badische Turner-Bund, der Badische Leichtathletik-Verband und die Sportschule Baden-Baden Steinbach mussten den für den 27./28. Juni 2020 geplanten Kongress „Fit und Bewegt ins Alter“ aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich verschieben. Die Kooperationspartner haben sich darauf verständigt, den Kongress nunmehr im kommenden Jahr, und zwar am 9./10. Oktober 2021, durchzuführen. Weitere Informationen sind in Bälde erhältlich u. a. über www.kongress-fit-bewegt.de

27. – 28. Juni 2020 Sportschule Baden-Baden Steinbach9./10. Oktober 2021

www.kongress-fit-bewegt.de

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