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Bereit für Rückkehr Adieu Provisorium.
Ab 15. August 2023 empfangen wir Sie gerne wieder an der St. Bernhardstrasse.
Unsere neuen Öffnungszeiten 10–12 Uhr und 14 –17 Uhr
Am 15 und 16 August steht Ihnen während unserer Öffnungszeiten der Bancomat in der Kundenhalle des Neubaus für Ein- und Auszahlungen zur Verfügung Die Aussenbancomaten sind zügelbedingt ausser Betrieb Ausserhalb unserer Öffnungszeiten verwenden Sie bitte unsere Bancomaten in Baden oder Ehrendingen Ab 17 August vormittags sind alle unsere Ein- und Auszahlungsgeräte im Neubau Wettingen vollumfänglich einsatzbereit Vielen Dank für Ihr Verständnis
Aus Dem Gemeinderat
Geschäfte der Einwohnergemeindeversammlung vom 19 Juni Sämtliche Geschäfte der Einwohnergemeindeversammlung vom 19 Juni sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.
Meldefrist für Mitarbeit in der Einbürgerungskommission – Reminder In der gemeinderätlichen Einbürgerungskommission ist eine Vakanz zu verzeichnen, welche der Gemeinderat möglichst bald wieder besetzen möchte Interessierte Stimmberechtigte, die zukünftig in der Einbürgerungskommission mitwirken möchten, können sich bis spätestens 18. August schriftlich bei der Gemeindekanzlei Neuenhof melden Gerne steht die Gemeindekanzlei für allfällige weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 056 416 21 70 oder gemeindekanzlei@neuenhof.ch).
Erinnerung – Grabräumung Herbst Infolge Ablaufs der Grabesruhe werden auf dem Friedhof Papprich im
INSERATE
Herbst einige Gräber aufgehoben
Die betroffenen Räumungsreihen wurden gekennzeichnet und bei den Eingängen zum Friedhof Papprich sind entsprechende Hinweistafeln angebracht. Weitere Informationen zum Ablauf und Vorgehen können dem Inserat in der Ausgabe der Limmatwelle vom 10 August entnommen werden Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt Neuenhof (Tel. 056 416 21 70) gerne zur Verfügung.
Termine Bis 11. August: Schul-Sommerferien; 12 August: Papiersammlung.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab 11 August Die Öffnungszeiten und Erreichbarkeit (Schalterdienst) der Gemeindeverwaltung sind wie folgt: Montag, 8–11.30 und 14–18 Uhr, Dienstag/Donnerstag, 8–11 30 Uhr, Mittwoch, 8–11 30 und 14–17 Uhr, Freitag, 7.30–14.30 Uhr Tel. 056 416 21 11, E-Mail: gemeindekanzlei@neuenhof.ch
Räumung von Grabfeldern im Herbst 2023
Infolge Ablauf der Grabesruhe werden auf dem Friedhof Papprich, Neuenhof, folgende Gräber aufgehoben:
Urnengräber F3/16 bis F3/32 (Januar 1997 bis September 1998)
Erdreihengräber D1/83 bis D1/93 (Dezember 1996 bis Dezember 1997)
D2/01 bis D2/04 (März 1998 bis Juni 1998)
Kindergrab D4/5 (September 1998)
Als Grabräumung ist das Entfernen von Grabsteinen oder -platten und der Bepflanzung zu verstehen Erdbewegungen (Ausgrabungen) erfolgen keine. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet.
Private Räumungen sind bis Ende August 2023 vorzunehmen Vor der Wegnahme des Grabsteins ist das Bestattungsamt Neuenhof zu informieren. Angehörige, die den Grabstein durch Dritte entfernen lassen, haben diesen einen schriftlichen Auftrag zu erteilen, welcher vor der Entfernung dem Bestattungsamt Neuenhof vorzuweisen ist.
Nach Ablauf dieser Frist (ab September 2023) wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen/ Gegenstände verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen
Zur vorgesehenen Grabräumung werden bei den Eingängen zum Friedhof Papprich sowie bei den Räumungsreihen Hinweistafeln angebracht. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bestattungsamt Neuenhof (Tel. 056 416 21 70) gerne zur Verfügung.