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Das Hallenbad nach der Pandemie
Die Pandemie ist vorbei. Es kann wieder frei geplanscht werden.
RINALDO FEUSI
An der Gmeind vom 19 Juni 2018 sprachen die Spreitenbacherinnen und Spreitenbacher einen Kreditantrag von über fünf Millionen Franken gut – dies gegen den Willen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die SVP stellte einen Rückweisungsantrag Doch die Bevölkerung wollte es anders Das Hallenbad, das bereits seit den Siebzigerjahren besteht, sollte saniert werden Doch bald schon fing das lange Warten an Immer wieder wurden Mängel gefunden und die Eröffnung musste verschoben werden. Anderthalb Jahre musste in Spreitenbach auf Schwimmkurse verzichtet werden – sechs Monate länger als erwartet Als dann das Bad fertig war, kam die Pandemie und das Hallenbad konnte nur unter einem Schutzkonzept besucht werden Mittlerweile steht es aber wieder offen
Warum wurde saniert?
Fünf Millionen Franken sind nicht wenig, doch sie waren nötig Technische Gründe waren ausschlaggebend für die Komplettsanierung. Hauptsächlich waren es die Anlagen zur Wasseraufbereitung, die stark veraltet waren Nach Jahren der kleinen Reparaturen war nun die Zeit gekommen, das Ganze komplett zu überholen. Natürlich werden in den kommenden
Jahren wieder Arbeiten und Reparaturen anfallen Doch das ist normal bei technischen Geräten
Auch optisch ging einiges Das tiefe Blau der Decke und der neue Plattenboden lassen sich sehen

Ebenfalls kann Anfang des Beckens die Tiefe eingestellt werden
So können auch die Kleinen unbesorgt planschen.
Vermischtes
Jahreskonzert der Musikgesellschaft
Spreitenbach Die Musikgesellschaft
Spreitenbach lädt am Samstag, 25 März, zum Jahreskonzert ein Unter der Leitung von Dominic Weber haben die Musikerinnen und Musiker ein abwechslungsreiches Konzertprogramm einstudiert und nehmen das Publikum mit auf eine musika- lische Reise quer durch Europa Auf der Reise wird Halt gemacht bei Flamenco-Tänzerinnen in Spanien, in Österreich steht ein Besuch beim berühmten Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart an und in Italien hört man die drei bekanntesten Sommerhits aller Zeiten. In Irland staunt man über die Fussfertigkeit der irischen Tänzer und in Schweden begegnet man der traurigen Gabriella In England wird es rockig mit bekannten Melodien der Kultband Queen, bevor die Reise in der Steppenlandschaft von Ungarn weitergeht. Selbstverständlich führt die Reise auch in die Schweiz, wo zu bekannten Melodien von Mani Mat- ter oder der Swiss-Lady mitgesungen werden kann.
In der Pause steht ein reichhaltiges Buffet mit salzigen und süssen Speisen und dazu passenden Getränken zur Auswahl. Turnhalle Boostock, Samstag, 25. März, 19 Uhr (Türöffnung), 19 30 Uhr (Konzertbeginn) Eintritt frei, Kollekte. (zVg)
Bezirksgericht Baden
Präsidium des Zivilgerichts
Mellingerstrasse 2a | 5400
SZ.2022.165 I fs
Entscheid vom 25. August 2022
Besetzung Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr
Gerichtsschreiberin Sandra Frei
Gesuchstellerin 1 Berninvest AG
Schönburgstrasse 19, Postfach, 3000 Bern
Gesuchstellerin 2 Wartmann Immobilien AG
Stahlrain 6, 5200 Brugg AG
Gesuchstellerin 3 Immobiliengesellschaft Manuela AG
Schönburgstrasse 19, 3013 Bern
Gesuchstellerin 4 lmmo lnvest Partner AG
Schaffhauserstrasse 131, 8152 Glattbrugg
1, 2, 3 und 4 vertreten durch parkon GmbH, Industriestrasse 26, 8404 Winterthur
Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Verbotsbewilligung (Gemeinde
Spreitenbach 4040, Grundstück-Nr. 2847, 3643, 3644, 3645, 3649, Plan 84, Grundstück-Nr. 1562, Plan 87)
Die Gerichtspräsidentin zieht in Erwägung:
Mit Gesuch vom 15. Juli 2022 beantragten die Gesuchstellerinnen den Erlass eines gerichtlichen Verbots auf den Grundstücken GB Spreitenbach / 2847 / 3643 / 3644 / 3645 / 3649 / 1562
Sie sind gemäss Grundbuchauszug Eigentümerinnen der in Frage stehenden Grundstücke und damit zur Beantragung eines gerichtlichen Verbots gemäss Art. 258 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) berechtigt. Die Besitzesstörung ist glaubhaft gemacht (Art. 258 Abs. 2 ZPO), weshalb das beantragte Verbot zu erlassen ist.
Die Gerichtspräsidentin erkennt:
1. In Gutheissung des Gesuches wird folgendes gerichtliche Verbot erlassen:
«Gerichtliches Verbot
Das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Grundstücken LIG Spreitenbach 2847 / 3649 / 1562 / 3644 / 3645 und 3643 (Landstrasse 140/142/144/146, Kreuzäckerstrasse 1–5, Industriestrasse 107/109/111, 895 Spreitenbach) wird gerichtlich verboten. Ausgenommen sind unter Einhaltung der ausgeschilderten Parkordnung einzig:
– Dienstbarkeitsberechtigte – Mieter auf den ihnen vertraglich zugewiesenen Parkflächen – Besucher auf den gebührenpflichtigen Besucherparkplätzen unter Einhaltung der Gebührenpflicht gemäss Tarifschild an der Parkuhr
– Besucher auf den Besucherparkplätzen unter Einhaltung der Parkkarten- und Anmeldepflicht an maximal 3 Tagen innerhalb von 7 Tagen. Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft
Das Verbot wird auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Baden, 22. August 2022 Bezirksgericht Baden Präsidium des Zivilgerichts»
2. Das Verbot ist durch die Gesuchstellerinnen an Ort und Stelle mit Tafeln öffentlich bekannt zu machen.
Die Gesuchstellerinnen haben dem Gericht die Anbringung der Tafeln mit dem Verbotstext gemäss Ziff. 1 hiervor (Text in Anführungszeichen) umgehend zu melden und zu belegen (z.B. mit einem Foto der aufgestellten Tafel, wobei der Text auf der Tafel gut leserlich sein muss).
Nach dieser Mitteilung wird das Verbot durch das Gericht publiziert.
Das Verbot ist nur wirksam, wenn es publiziert und klar signalisiert ist.
3 Für das Aufstellen der Signaltafeln «Fahrverbot» und/oder «Parkierungsverbot» ist eine Bewilligung einzuholen beim Gemeinderat, wenn das Grundstück an Gemeinde- oder Privatstrassen angrenzt, bzw. beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Verkehrstechnik, Buchenhof, 5001 Aarau, wenn das Grundstück an Kantonsstrassen oder Verzweigungen von Gemeinde- und Privatstrassen mit Kantonsstrassen angrenzt.
4 Wer das Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen seit dessen öffentlicher Bekanntmachung beim Gericht Einsprache erheben Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden (Art. 260 ZPO).
5 Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das gerichtliche Verbot sind an die Staatsanwaltschaft Baden zu richten.
6 Die Entscheidgebühr von Fr 2000 – wird den Gesuchstellerinnen unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.
Zustellung an: – die Gesuchstellerinnen 1 bis 4 (Vertreterin)
Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO)
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.
Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art 320 ZPO) Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art 321 Abs 1 ZPO) Es ist genau anzugeben welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.
Baden, 25. August 2022
Präsidium des Zivilgerichts Baden
Die Gerichtspräsidentin:
Gabriella Fehr
Aus Dem Gemeinderat
Einbürgerungen Im 4 Quartal 2022 sind bei der Gemeindekanzlei 5 neue Einbürgerungsgesuche eingegangen. Im gleichen Zeitraum sicherte der Gemeinderat bei 10 früher eingereichten Gesuchen das Gemeindebürgerrecht zu. Ein Gesuch musste abgewiesen werden. Per 31. Dezember 2022 waren total 22 Gesuche hängig 17 Personen haben sich neu für den Test angemeldet, bei welchem die staatsbürgerlichen Kenntnisse über die Schweiz und den Kanton Aargau geprüft werden Im 4 Quartal haben 7 Personen den Test bestanden.
Änderungen bei den Tagesstrukturen ab August 2023 Ab dem Schuljahr 2023/2024 überträgt die Gemeinde Spreitenbach die Führung der Tagesstrukturen nach eingehender Prüfung an die kidéal ag Die Angebote werden erweitert und zeitgemässer an den bisherigen Standorten weitergeführt Gleichzeitig tritt eine neue Tarifordnung, welche eine stärkere finanzielle Unterstützung der Eltern vorsieht, in Kraft.
Tarifordnung. Diese tritt auf den 1. August in Kraft. Sie bietet Eltern stark verbesserte finanzielle Unterstützungen durch die Gemeinde Spreitenbach.
Warum kidéal ag? Ausschlaggebend für den Zuschlag an die kidéal ag war, dass diese bereits über eine reiche Erfahrung in der Führung von Tagesstrukturen mit mehreren Standorten verfügt Zudem sieht die kidéal ag einen sanften Übergang von der jetzigen zur neuen Trägerschaft vor Kidéal ag führt in Brugg, Zurzach, Wettingen und einigen weiteren Standorten in der Schweiz ähnlich gelagerte Betriebe «Der Gemeinderat ist überzeugt, mit kidéal einen professionellen Partner für die Weiterentwicklung der schulergänzenden Tagesstrukturen in Spreitenbach gefunden zu haben, und freut sich auf die Zusammenarbeit», so Doris Schmid, Vizegemeindepräsidentin von Spreitenbach.
Für die Eltern und die Kinder ergeben sich durch die Übergabe an die neue Trägerschaft praktisch keine Veränderungen Die Angebote werden an den gleichen Standorten weitergeführt Die Gemeinde, die Schule und kidéal haben sich jedoch zum gemeinsamen Ziel gesetzt, von Beginn weg ein pädagogisch wertvolles und professionelles Angebot zu gewährleisten Die grösste Veränderung wird das neue zeitgemässe Angebot mit neuer Tarifordnung sowie die angepasste Namensgebung sein «Wir freuen uns sehr auf den neuen TagessternStandort Spreitenbach und sind top motiviert sowie überzeugt, dass die nahtlose Weiterführung der Tagesstrukturen einwandfrei klappen wird», so Verwaltungsratspräsident Renato Zanetti von kidéal ag. INSERATE
Im Zuge der Professionalisierung hat der Gemeinderat entschieden, die schulergänzenden Tagesstrukturen künftig von einer spezialisierten Institution führen zu lassen. Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren hat er die Firma kidéal ag als künftige Trägerschaft gewählt. Folglich übernimmt kidéal auf das Schuljahr 2023/2024 die Führung der Tagesstrukturen in Spreitenbach und führt diese durch die Betriebsgesellschaft Tagesstern Spreitenbach GmbH Die Gemeindeversammlung hat am 29 November 2022 das neue Kinderbetreuungsreglement gutgeheissen. Ebenso beschliesst der Gemeinderat eine neue