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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 25. Juli 2013 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Amtliches Baugesuch

Öffentliche Auflage

Bauherr

zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Bauzonenund Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung)

F. Berner-Iberg AG Schützenstrasse 14, Rupperswil Projektverf. dito Bauobjekt Neubau Einfamilienhaus mit Garage Ortslage Im Pfaffenacker 16 Parz.-Nr. 987 Öffentliche Auflage des Baugesuchs in der Zeit vom 25. Juli bis 26. August 2013 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Hunzenschwil, 24. Juli 2013 Gemeinderat

Gesamterneuerungswahl

Gesamterneuerungswahl Gesamterneuerungswahlen der Schulpflege, Kreisschulpflege, Finanzkommission, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz, Wahlbüro und Wahlbüro-Ersatz vom 1. September 2013 für die Amtsperiode 2014 / 2017; Nachnomination Für die oben erwähnten Gesamterneuerungswahlen sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden: Schulpflege (5 Mitglieder) – Häfliger-Pfändler Ursula, 1977, von Glarus Süd GL, Glarus und Reitnau AG, Gässli 8, parteilos, bisher – Hofmann-Menna Liana, 1972, von Unterkulm AG und Schlossrued AG, Weiherweg 7 parteilos, bisher – Kölbl-Suter Janine, 1977, von Uzwil SG und Gränichen AG, Wasserfluhweg 8, SVP, bisher – Fiechter-Müller Jeannine, 1977, von Böckten BL und Köniz BE, Birenackerstrasse 30, SVP bisher – Salhab-Wildi Janine, 1973, von Schafisheim AG, Mühleweg 3, EVH, neu Kreisschulpflege Lotten (2 Mitglieder) – Sterki-Erismann Doris, 1966, von Günsberg SO, Oberdorfstrasse 15, parteilos, bisher – Kohli-Schallenberger Esther, 1965, von Gsteig BE, Rain 9, parteilos, bisher Finanzkommission (5 Mitglieder) – Fischer Pascal, 1969, von Meisterschwanden AG, Bahnhofstrasse 28, EVH, bisher – Bolli Thomas, 1974, von Thayngen SH Birenackerstrasse 26, EVH, bisher – Rutz Markus, 1965, von Winterthur ZH und Nesslau-Krummenau SG, FDP, bisher – Hartmann-Schwenter Sabine, 1972, von Wetzikon ZH und St. Stephan BE, FDP, bisher – Bryner Daniel, 1993, von Möriken-Wildegg AG, Gässli 7, FDP, neu Steuerkommission (3 Mitglieder) – Weber Rudolf, 1947, von Veltheim AG Gässli 7, EVH, bisher – Baumann-Künzli Adele, 1966, von Schafisheim AG und Strengelbach AG Brandfisel 2, SVP, bisher – Fiechter René, 1970, von Böckten BL Birenackerstrasse 30, SVP, neu Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied) – Sutter Arthur, 1957, von Langnau i.E. BE Gässli 30, SVP, bisher Wahlbüro (2 Mitglieder) – Hayoz Peter, 1954, von Ueberstorf FR Wasserfluhweg 5, EVH, bisher – Fischer-Gautschi Charlotte, 1971, von Meisterschwanden AG und Reinach AG Bahnhofstrasse 28, EVH, neu Wahlbüro-Ersatz (1 Mitglied) – Struck-Spatteneder Monique, 1975, von Hunzenschwil und Fischbach-Göslikon AG Höhenweg 4, EVH, neu Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d. h. bis zum Dienstag, 30. Juli 2013, 16.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. dem Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Hunzenschwil, 24. Juli 2013 Wahlbüro

Gesamterneuerungswahl Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann Für die Gemeinderatswahlen vom 1. September 2013 sind bis zum 19. Juli 2013 folgende Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen worden: Als Gemeinderat – Richner-Testi Silvana, 1954 von Rupperswil AG, Gässli 24, EVH, bisher – Gall Urs, 1956, von Hirschthal AG Hauptstrasse 40, FDP, bisher – Gygax Daniel, 1961, von Seeberg BE Hohlgasse 17, SVP, bisher – Hochstrasser Robert, 1964, von Fahrwangen AG, Wasserfluhring 12, SVP, bisher – Wiederkehr Urs, 1965, von Oberehrendingen AG, Hohlgasse 21, EVH, neu Als Gemeindeammann – Richner-Testi Silvana, 1954, von Rupperswil AG, Gässli 24, EVH, bisher Als Vizeammann – Gall Urs, 1956, von Hirschthal AG,Hauptstrasse 40, FDP, neu Nebst den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind auch alle anderen Stimmberechtigten von Hunzenschwil wählbar. Hunzenschwil, 24. Juli 2013 Wahlbüro

Baugesuch Bauherrschaft Lüpold-Studer Thomas und Luzia, Flurweg 9, Möriken Bauobjekt Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage Abbruch Geb.-Nr. 669 und 715 Bauplatz Parz. 305, Unteräschstrasse Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 26. Juli bis 26. August 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 24. Juli 2013 Gemeindekanzlei

Bundesfeier 2013 Die offizielle Bundesfeier findet am Donnerstag, 1. August 2013 auf Schloss Wildegg statt. Programm ab 17.30 Uhr: Schlossbeizli, geführt durch die Trachtengruppe Möriken-Wildegg und Jodlerklub Schlossbrünneli Für jeden Gast gibt es eine Wurst gratis! ab 18.30 Uhr: Offizielle Begrüssung durch Gemeinderätin Esther Gebhard-Schöni dann 1.-August-Ansprache durch Nils Planzer, CEO Planzer Transport AG 21.30 Uhr: Fackeln und Lampions werden beim Brunnen vor dem Schlosshof an die Kinder verteilt 22.00 Uhr: Fackelzug ab Schlosshof Richtung Peterstoffel und gemeinsames Entzünden des Höhenfeuers ➔ die Verantwortung für die Kinder liegt ausschliesslich bei den Eltern Für Unterhaltung sorgen die Trachtengruppe Möriken-Wildegg und der Jodlerklub Schlossbrünneli. Die Bevölkerung wird gebeten, Häuser und Gärten zu beflaggen. Möriken, 24. Juli 2013 möwikultur

Baugesuch Bauherrschaft: Herr und Frau Thomas und Barbara Fleischer Flückenstrasse 37 Meisterschwanden Bauobjekt: Ergänzung zu Baubewilligung «Zwei Doppelgaragen zusammengebaut». Neu: Erweiterung des Garagenvorplatzes mit sickerfähigen Verbundsteinen zusätzlich 6 Parkplätze (abgeänderte Baueingabe), Parzelle 2114, Flückenstrasse Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 26. Juli bis 26. August 2013 bei der regionalen Bauverwaltung Meisterschwanden-Fahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 24. Juli 2013 Regionale Bauverwaltung

Baugesuch Bauherrschaft: Terranex Dammstrasse 19, Zug Bauobjekt: Neue Gartengestaltung mit Whirlpool, Holzrost, Schopf, Sitzplatzüberdachung Sichtschutzwand Parzelle 2090, Flurengasse 9A Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 26. Juli bis 26. August 2013 bei der regionalen Bauverwaltung Meisterschwanden-Fahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 24. Juli 2013 Regionale Bauverwaltung

Nationalfeiertag Öffnungszeiten des Gemeindehauses: – Donnerstag, 1. August, und Freitag, 2. August 2013: geschlossen – Ab Montag, 5. August 2013, sind wir wieder für Sie da. Bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Fällen kann auf dem Telefonbeantworter der Gemeindekanzlei (Tel. 056 676 66 66) eine Nachricht hinterlassen werden. Dieser wird regelmässig abgehört. Im Weiteren ist bei Todesfällen mit dem zuständigen Pfarramt und einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufzunehmen. Einen schönen Nationalfeiertag wünscht Ihnen die Gemeindeverwaltung Meisterschwanden. Meisterschwanden, 24. Juli 2013 Gemeindekanzlei

Senioren-Mittagstisch Möriken Donnerstag, 8. August 2013, 11.30 Uhr im Restaurant Rössli, Möriken. An- und Abmeldungen an Trudi Suter, Telefon 062 893 33 54. Möriken, 24. Juli 2013 Pro Senectute

Senioren-Mittagstisch Wildegg Freitag, 26. Juli 2013, 11.00 Uhr im Hotel Aarehof, Wildegg. An- und Abmeldungen an Agnes Tobler, Wildegg, Telefon 062 893 13 14. Möriken, 24. Juli 2013 Pro Senectute

NIEDERLENZ

Dorfmuseum Das Dorfmuseum am Stierenweg 1 ist am Sonntag, 28. Juli 2013, von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Ausstellung Requisiten aus der aktiven Zeit der damaligen Musikgesellschaft Niederlenz. Niederlenz, 24. Juli 2013 Museumskommission

Rechtskraft Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2013, die dem fakultativen Referendum gemäss § 31 des Gemeindegesetzes unterstanden, am 22. Juli 2013 in Rechtskraft erwachsen. Niederlenz, 24. Juli 2013 Gemeinderat

OTHMARSINGEN

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2013 sowie der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2013 in Rechtskraft erwachsen. Othmarsingen, 24. Juli 2013 Gemeinderat

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) öffentlich aufgelegt. Die Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes durch die Schweizer Stimmbürger im März 2013 hat auch Konsequenzen für die laufende Nutzungsplanungsrevision. Ab Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (voraussichtlich im 1. Quartal 2014) gelten die Übergangsbestimmungen, die u. a. besagen, dass bis zur Genehmigung des neuen kantonalen Richtplans durch den Bund keine zusätzlichen Flächen eingezont werden können. Daher wird im Rahmen dieser Nutzungsplanungsrevision auf die Einzonung von Gewerbe- und Industrieflächen verzichtet. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Gemeinderat weiterhin ein grosses Interesse an zusätzlichen Gewerbeflächen hat und dieses Ziel aufgrund unverändert hoher Priorität in separaten Verfahren weiterverfolgen wird. In der Zeit vom 5. August bis 3. September 2013 liegen zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei Othmarsingen folgende Unterlagen öffentlich auf: – Bauzonenplan – Kulturlandplan – Bau- und Nutzungsordnung BNO – Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung – Mitwirkungsbericht – Vorprüfungsbericht Die Unterlagen sind während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage www.othmarsingen.ch einseh- und abrufbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Othmarsingen, 24. Juli 2013 Gemeinderat

RUPPERSWIL

Baugesuch Bauherr Ida und Theo Vogt-Zeller Bauobjekt Neugestaltung Garten Bauplatz Parzelle 2150, Bluemenweg 22B Auflage 26. Juli bis 26. August 2013 Einsprachen während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat. Rupperswil, 24. Juli 2013 Gemeinderat

Baugesuch Bauherr

F. Berner-Iberg AG Schützenstrasse 14, Rupperswil Bauobjekt Einfamilienhaus mit Autounterstand Bauplatz Parzelle 2028, Bodenweg Auflage 26. Juli bis 26. August 2013 Einsprachen während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat. Rupperswil, 24. Juli 2013 Gemeinderat

Kehrichtabfuhr Die Kehrichtabfuhr vom Donnerstag, 1. August 2013, wird auf Mittwoch, 31. Juli 2013, vorverschoben. Rupperswil, 24. Juli 2013 Gemeinderat

Gräberräumung (Korrigenda) Die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 20 Jahren ist bei folgenden Grabfeldern erfüllt: Im nördlichen Teil des Friedhofs: – Erdbestattungsgräber 1985 bis 1989 Im nordwestlichen Teil des Friedhofs, gegen das Kirchgemeindehaus: – Urnengräber 1984 bis 1989 Diese Gräber werden geräumt. Die Denkzeichen und Pflanzungen auf diesen Gräbern sind durch die Angehörigen bis zum 30. September 2013 zu entfernen. Nach diesem Termin müsste die Gemeinde über noch vorhandene Grabsteine, Grabkreuze und Pflanzungen verfügen. Diese Aufforderung erfolgt gestützt auf Art. 16 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Gemeinde Rupperswil vom 31. Mai 1983. Rupperswil, 24. Juli 2013 Gemeinderat

Ausschreibung Gemeinde Rupperswil 1. Vergabestelle Gemeinderat Rupperswil Poststrasse 4, 5102 Rupperswil 2. Gegenstand der Ausschreibung (unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung) Projektwettbewerb Erweiterungsbau Primarschule 3. Auftragsart Vergabe von Architekturleistungen. Ausarbeitung eines Vorprojektes ohne Kostenschätzung gemäss SIA 102 Art. 7.9, Ziffer 4.31 4. Verfahrensart Selektives Verfahren mit Präqualifikation 5. Termine Die Präqualifikationsunterlagen sind ab sofort auf folgender Homepage abrufbar: http://www.kohli-partner.ch – Abgabe der Präqualifikationsunterlagen bis spätestens Freitag, 23. August 2013, 16.00 Uhr, bei Kohli + Partner Kommunalplan AG, Gewerbering 12, 5610 Wohlen – Bekanntgabe der Ergebnisse der Präqualifikation: Woche 39/2013 – Besichtigung des Schulhausareals und Ausgabe der Modellgrundlage: Mittwoch, 15. Januar 2014, 14.30 Uhr – Abgabe der Entwürfe bis spätestens Freitag, 14. März 2014, 16.00 Uhr bei Kohli + Partner Kommunalplan AG, Gewerbering 12, 5610 Wohlen – Beurteilung und Entscheid: Anfang April 2014 6. Berechtigte Teilnehmer Um die Teilnahme können sich Architekten mit Sitz in der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bewerben. Mit dem Präqualifikationsverfahren werden max. 7 Architekten zur Teilnahme an dem Projektwettbewerb ermittelt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. 7. Eignungskriterien für die Zulassung zum Projektwettbewerb 1. Qualität und Erfahrung anhand von 3 Referenzobjekten, welche nicht älter als 5 Jahre sind (Gewicht 60%). Davon 1 Referenzobjekt Schulbau oder öffentlicher Bau, 1 Referenzobjekt öffentlicher Bau und 1 Referenzobjekt öffentlicher oder vergleichbarer Bau. 2. Rechtliche und wirtschaftliche Situation des Architekturbüros gemäss Eingabeformular Präqualifikation samt Nachweisen (Gewicht 40%). 3. Neuer Auszug aus dem Betreibungsregister für die Jahre 2010 bis heute (Ausschlusskriterium). 4. Selbstdeklaration, ob die fälligen Steuern und Sozialbeiträge bezahlt sind (Ausschlusskriterium). 5. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherungspolice (mit Angaben über Deckungssumme min. Fr. 5 Mio. sowie Angaben bzgl. Selbstbehalt; (Ausschlusskriterium). 8. Grundlage der Ausschreibung Der Auftrag fällt unter das Gatt/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen die Ausschreibung kann innerhalb von 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. 2. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Rupperswil, 24. Juli 2013 Gemeindekanzlei


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