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094_2018

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Ärztlicher Notfalldienst

In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des AERZTEFON: 0800 33 66 55. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Einbürgerung Mit Beschluss vom 20. November 2018 nahm der Gemeinderat unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Hausen am Albis auf: Schmitt, Christina Marianne weiblich, geb. 1968 Staatsangehörigkeit: Deutschland Schmitt, Maximilian männlich, geb. 2005 Staatsangehörigkeit: Deutschland

Schluss des Konkursverfahrens Das Konkursverfahren über die Fashion Pure GmbH in Liquidation, Zürichstrasse 55, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 19. November 2018 als geschlossen erklärt worden. Affoltern am Albis, 22. November 2018 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Im Sinne von § 20 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung (KBüV) erfolgt hiermit die Veröffentlichung dieser Einbürgerungsentscheide. Gemeinderat Hausen am Albis

Politische Gemeinde Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Gemeinde Obfelden (Politische Gemeinde) werden zur Gemeindeversammlung eingeladen auf Mittwoch, 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Zendenfrei.

Erinnerung Gemeindeversammlung Am kommenden Montag, 3. Dezember 2018, findet um 19.30 Uhr im Kasinosaal, Verwaltungszentrum, Marktplatz 1, die Gemeindeversammlung statt. Zu Beginn der neuen Legislatur spielt die Harmonie Affoltern ab 19.00 Uhr ein paar Stücke aus ihrem Repertoire. Die ordentliche Publikation inkl. Traktandenliste erfolgte im «Anzeiger» vom 23. Oktober 2018. 30. November 2018 Stadtrat Affoltern am Albis

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 27. November 2018 Die Gemeindeversammlung vom 27. November 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2018 (unter Berücksichtigung eines Änderungsantrags) Zustimmung zum Antrag (ohne Gegenstimme) 2. Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzung des Steuerfusses a) Genehmigung des Budgets 2019 (unter Berücksichtigung eines Änderungsantrages des Gemeinderates mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1 375 900.00) Zustimmung zum Antrag (ohne Gegenstimme) b) Festsetzung des Steuerfusses auf 93 % des einfachen Gemeindesteuerertrags Zustimmung zum Antrag (ohne Gegenstimme) Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Reche und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen – und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Bonstetten, 30. November 2018 Gemeinderat Bonstetten

Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. Anträge: A. Politische Gemeinde 1. Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzung des Steuerfusses auf 95 % 2. Genehmigung des Verkaufes der Kabelfernsehnetzanlage zum Preise von CHF 2 304 000.00 an die WWZ Telekom AG, Zug 3. Genehmigung der Bauabrechnung für den Abbruch und den Ersatzneubau des Kindergartens Räsch im Betrage von CHF 3 763 325.35 (inkl. MwSt.) 4. Genehmigung der Bauabrechnung für die Sanierung des Grundwasserpumpwerkes Mettenholz im Betrage von CHF 791 032.45 (inkl. MwSt.) Als Ergänzung zu den Anträgen liegen die Akten 14 Tage vor der Versammlung während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch werden die Anträge in Broschürenform den Stimmberechtigten zugestellt. Die Anträge können auch auf der Homepage der Gemeinde Obfelden (www.obfelden.ch) eingesehen werden. Obfelden, 2. November 2018 Die Gemeindevorsteherschaft

Einbürgerungen Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 27. November 2018 ins Bürgerrecht der Gemeinde Stallikon aufgenommen: Görcke Martina, geb. 1968, Bürgerin von Deutschland Haasen Jens, geb. 1971, Bürger von Deutschland, Stallikon, 30. November 2018 Gemeinderat Stallikon

Denkmalschutz – Ehemaliges Bauernhaus, Assek. Nr. 238, Dorfstrasse 13, Kat. Nr. 603, Inventar Nr. 21 – Feststellung über Gefährdung Schutzobjekt Der Gemeinderat hat am 27. November 2018 beschlossen: Es wird festgestellt, dass das Bauprojekt der eins Architekten AG gemäss Baugesuch vom 15. Mai 2018 und dem angepassten Plan Nr. 1.018 vom 17. Oktober 2018 über die Freiraumgestaltung das potentielle Schutzobjekt Assek. Nr. 238, Dorfstrasse 13, Kat. Nr. 603, mit der für dessen Wirkung wesentlichen Umgebung, nicht gefährdet. Das Baugesuch kann daher ohne vorhergehenden Schutzentscheid von der Baubehörde beurteilt werden. Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Reppischtalstrasse 53, Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 20 Abs. 1 VRG) Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Stallikon, 30. November 2018 Gemeinderat Stallikon

Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig, sondern habt den Mut, von mir zu reden und zu lachen. Lasst mir immer einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte.

WIR DANKEN VON HERZEN

Margrit Lang-Guhl 25. Januar 1947 – 6. November 2018

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für eine stumme Umarmung; für einen Händedruck, auch wenn die Worte fehlten; für alle tröstenden Worte, gesprochen oder geschrieben; für so viel Mitgefühl und Anteilnahme; für die trostspendenden Abschiedsworte von Herrn Pfarrer Hauser für alles, was Ihr Margrit in ihrem Leben Gutes getan habt.

Danke lieber «Mutzli», Mumma und Tatta, für die schöne Zeit mit Dir.

Hugo Lang mit Familie

Römisch-katholische Kirchgemeinde Bonstetten Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2018 Folgende Geschäfte wurden behandelt und genehmigt: Voranschlag 2019 und Festsetzung des Steuerfusses 2019 Beitritt zum Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 66, 8001 Zürich – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und – im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab 6. Dezember 2018 im katholischen Pfarreisekretariat zur Einsicht auf und wird gleichzeitig auch auf unserer Homepage aufgeschaltet. Bonstetten, 27. November 2018 Kirchgemeinderat St. Mauritius Bonstetten

Traurig nehmen wir Abschied von

Marti Schneider-Studer 24. Februar 1945 – 22. November 2018

Mit ihr verliert die reformierte Kirchgemeinde Maschwanden ein engagiertes Kirchenmitglied. Während 45 Jahren hat Marti unzähligen Kindern als Sonntagsschul- und Kolibrileiterin biblische Geschichten nähergebracht, mit ihnen Weihnachtsspiele eingeübt und als Frau unseres ehemaligen Pfarrers still im Hintergrund gewirkt. Auch als Kirchenpflegerin amtete sie während 20 Jahren in unserer Gemeinde, dazu noch 4 Jahre als Kirchengutsverwalterin. Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit des Abschieds bei ihrem Ehemann Hans und den Angehörigen. Wir sprechen unsere Anteilnahme und unser Beileid aus und wünschen ihnen viel Kraft und Zuversicht sowie Gottes Segen. Kirchenpflege Maschwanden


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