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018 2016

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Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Einstellung der konkursamtlichen Nachlassliquidation Über den Nachlass von Samuel Grünig, geb. 2. November 1982, von Wallisellen ZH und Burgistein BE, gest. 28. März 2015, wohnhaft gewesen in 8910 Affoltern am Albis, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 7. Mai 2015 die konkursamtliche Liquidation angeordnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichtes vom 23. Februar 2016 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 14. März 2016 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen Barvorschuss von Fr. 3500.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Affoltern am Albis, 4. März 2016 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Papierund Kartonsammlung Am

Der Gemeinderat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 23. Februar 2016 folgende Reglemente genehmigt und rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt: – Unterstützungsrichtlinien Sozialhilfe – Kompetenzordnung Sozialhilfe Die Beschlüsse liegen während der Rekursfrist bei der Präsidialabteilung, 3. Stock, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf. Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Affoltern am Albis, 4. März 2016 Gemeinderat Affoltern am Albis

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 7. März 2016, aufgrund der «Chilbi» und des traditionellen Frühjahrsmarktes geschlossen. Bei Todesfällen steht Ihnen das Bestattungsamt von 10.00 bis 12.00 Uhr unter Telefon 079 527 10 11 telefonisch zur Verfügung. Bei Arresten oder Retentionen ist unser Betreibungsbeamte, von 13.00 bis 14.00 Uhr unter Telefon 079 736 15 12 für Sie erreichbar. Ab Dienstag, 8. März 2016, sind wir gerne wieder für Sie da. Ihre Gemeindeverwaltung

Samstag, 12. März 2016, findet in Affoltern am Albis (inkl. Zwillikon) die Papier- und Kartonsammlung statt. Bitte stellen Sie Papier und Karton gut gebündelt und geschnürt bis spätestens 8 Uhr morgens am Strassenrand bereit. Bitte benutzen Sie keine Kartonschachteln und Papiertragtaschen als Sammelbehälter – sie erschweren das Sammeln und beeinträchtigen durch Klebstoffe und Beschichtungen das Recycling. Sammelverein: LV Albis

Einbürgerungen Mit Beschluss vom 23. Februar 2016 hat der Gemeinderat Affoltern am Albis, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung, ins Bürgerrecht der Gemeinde aufgenommen:

Kontaktstelle bei nicht abgeholtem Papier oder Karton: 079 819 22 63 (ab 12 Uhr)

– Dimitrijevic Vesna, 1992, serbische Staatsangehörige – Jeyaseelan Jethusa, 2003, sri lankesische Staatsangehörige

Affoltern am Albis, 4. März 2016

Affoltern am Albis, 4. März 2016

Tiefbauabteilung Affoltern am Albis

Gemeinderat Affoltern am Albis

Politische Gemeinde Affoltern am Albis Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Affoltern am Albis für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 Wahlvorschläge und Nachfrist Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 19. Januar 2016 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Affoltern am Albis innert der festgesetzten Frist ein Wahlvorschlag eingereicht worden: Fenner Eveline, 1966, Finanzverwalterin, Im Weinberg 22, 8910 Affoltern am Albis In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine Nachfrist von 7 Tagen angesetzt. In dieser Zeit können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. Die neu eingereichten Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein und dem Gemeinderat Affoltern am Albis, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, bis spätestens am 11. März 2016 eingereicht werden. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Auf dem Wahlvorschlag ist für die vorgeschlagene Person Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Parteizugehörigkeit anzugeben. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Affoltern am Albis, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, oder auf der Homepage der Gemeinde Affoltern am Albis erhältlich. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54 GPR genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, erklärt die Wahlvorsteherschaft die vorgeschlagene Person als gewählt. Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet. Die allenfalls durchzuführende Urnenwahl findet am Sonntag, 5. Juni 2016, statt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Affoltern am Albis, 4. März 2016 Gemeinderat Affoltern am Albis

Primarschulgemeinde Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Gemeinde Obfelden werden zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung eingeladen auf Dienstag, 5. April 2016, 20.00 Uhr, im Singsaal der Schulanlage Chilenfeld. Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. Anträge: A. Primarschulgemeinde 1. Genehmigung eines Baukredits über Fr. 430 000.– für den Umbau des Schulhauses D für die Nutzung der Primarschule, den Umbau des ehemaligen Lehrerzimmers E in einen Werkraum und Anpassungsarbeiten im Schulhaus A. Als Ergänzung zu den Anträgen liegen die Akten 14 Tage vor der Versammlung während den Bürozeiten bei der Primarschulverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch wird der Antrag in Papierform den Stimmberechtigten zugestellt. Der Antrag kann auch auf der Homepage der Primarschule Obfelden (www.primarobfelden.ch) eingesehen werden. 8912 Obfelden, 29. Januar 2016 Primarschulpflege Obfelden Primarschulgemeinde Werni Kurt Präsident

Franziska Pedrini Schulverwaltungsleitung

Schiessvereine

FeldschützenGesellschaft Zwillikon Freiwillige Übung mit SV Affoltern Samstag, den 5. März von 09.00 bis 11.30 Uhr Der Vorstand

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für die Amtsdauer 2014 bis 2018 Der Bezirksrat Affoltern hat Christian Borer aufgrund seines Gesuches und unter Verdankung der geleisteten Dienste als Mitglied des Gemeinderates Maschwanden entlassen. Es ist eine Nachfolgerin, bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014 bis 2018 zu wählen. Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, Art. 6 sowie des Gesetzes über die politischen Rechte, § 48 ff. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Maschwanden. Wahlvorschläge sind bis Mittwoch, 13. April 2016, bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen mindestens von 15 stimmberechtigten Personen der Gemeinde Maschwanden unterzeichnet sein, welche dabei Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse hinzufügen müssen. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Auf den Wahlvorschlägen sind für die vorgeschlagene Person Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort anzugeben. Entsprechende Formulare können auf der Homepage unter Aktuelles heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Geht für das zu besetzende Gemeinderatsamt nur ein Wahlvorschlag ein, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt gem. § 54 GPR. Andernfalls erfolgt die Wahl an der Urne. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern, erhoben werden. Rekurse müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Maschwanden, 4. März 2016 Gemeinderat Maschwanden


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