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Freitag, 26. Februar 2021
Familie Kuhn: im Säuliamt verankert
Antoinette Frey in den Bezirksrat
Bezirksratswahl vom 7. März.
Bezirksratswahl vom 7. März.
Für die Bezirksratswahlen stellt sich am 7. März der Mettmenstetter Rolf Kuhn zur Verfügung. Er ist mein Cousin und ich kenne ihn natürlich persönlich. Seine Kandidatur finde ich eine gute Sache und ich werde ihn auch wählen. Aus meiner Sicht bringt er das nötige Rüstzeug für ein Mitglied des Bezirksrats mit. Dass er Mitglied der Grünliberalen Partei ist, kommt wohl von unserem Grossvater. Hermann «Mandli» Kuhn dürfte den alten Mettmenstettern noch ein Begriff sein, da viele Alteingesessene Mitte des letzten Jahrhunderts zu ihm in die Sek gingen. Hermann Kuhn hatte sich damals für die Schutzverordnung
Türlersee eingesetzt und – so hat er es immer erzählt – ohne ihn wäre der Türlersee jetzt zugebaut. Anliegen wie Naturschutz, Klimaerhalt und Nachhaltigkeit sind heute noch wichtiger als damals vor 70 Jahren. Dass nun ein Grünliberaler, der auch von der Grünen Partei, der SP und der EVP unterstützt bzw. zur Wahl empfohlen wird, in den Bezirksrat will und sich für diese wichtigen Themen einsetzt, finde ich sehr erfreulich. Ich unterstütze die Kandidatur von Rolf Kuhn und freue mich, dass sich jemand aus unserer Familie, die mindestens seit 1875 im Säuliamt verankert ist, endlich einmal für ein politisches Amt im Säuliamt bewirbt. Lisanne Kuhn, Affoltern a. A.
Leben im Kirchgemeindehaus möglich Auch in Zukunft mitbestimmen, Leserbrief vom 19. Februar Da gehe ich mit Herrn Werner Utz absolut einig. Mütterberatung, Mittagstisch, Proben und Veranstaltungen diverser Vereine usw. müssen im Kirchgemeindehaus Bonstetten auch nach dem Zusammenschluss unbedingt weiterhin möglich sein! Nicht nur in Bonstetten, auch in Hedingen, Maschwanden, Rifferswil ... Ein offenes Kirchgemeindehaus, Chilehuus oder Pfarrhaus für Menschen eines Ortes, nicht nur für Reformierte, gehört zur DNA der Kirche – heute und in Zukunft. Da bin ich sehr zuversichtlich, dass dies in der zusammengeschlossenen Kirchgemeinde weiterhin gelingen wird. Die Kirchgemeindeordnung, die den Stimmberechtigten am 7. März an der Urne vorgelegt wird, sieht vor, dass eine Kirchenkommission sich an jedem Ort für das kirchliche Leben engagiert. Dazu gehört zweifellos, dass das Kirchgemeindehaus, Chilehuus oder Pfarrhaus für Menschen weiterhin zur Verfügung
steht. Explizit gilt für die Kirchenpflege: «Sie bezieht die Kirchenkommissionen in die Entscheidungsfindung ein.» Als Zielsetzungen für das Handeln der Kirchenpflege wird in der Kirchgemeindeordnung zudem erwähnt: Sie «fördert unterschiedliche Formen des kirchlichen Lebens in der Gemeinde. Sie unterstützt (...), indem sie (...) Räumlichkeiten zur Verfügung stellt» oder «Sie ist in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrpersonen und den Angestellten für die Förderung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde besorgt». Zudem vertraue ich ganz einfach darauf, dass die neue Kirchenpflege aus Menschen bestehen wird, die sich freuen, wenn die kirchlichen Orte lebendig bleiben! Sowohl in Bonstetten als auch in Hedingen, Maschwanden, Rifferswil ... Und das ist am besten möglich, wenn alle heutigen kirchlichen Liegenschaften im Eigentum der Kirchgemeinde bleiben. Hans Asper, Affoltern a.A., Präsident Projektorganisation Kirchgemeinde Knonauer Amt
Kleine Schritte in die richtige Richtung Abstimmung vom 7. März. Die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind gewaltig. Neben Klimawandel und Pandemie haben wir auch noch ungelöste Probleme aus dem letzten Jahrhundert zu bewältigen. Die perfekten Lösungen scheint es nicht zu geben (sonst wären sie wohl schon längst auf dem Tisch). Die Komplexität unserer Weltprobleme erfordert kleine, zielgerichtete Schritte. Radikale Massnahmen können leicht Kettenreaktionen von Folgeschäden auslösen. Entsprechend erfreut bin ich über den Meilenstein im Freihandelsabkommen mit Indonesien. Endlich fliessen Nachhaltigkeitsstandards in solche Handelsabkommen ein! Wir wollen als Schweiz Internationalen Handel betreiben und dies stets so frei wie möglich. Dass wir da nun Anreize bieten für die
Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards ist klar eine vorbildliche Verbesserung. Die Probleme, mit welchen die Gegner dieser Vorlage argumentieren, werden mit dem Ablehnen dieses Abkommens nicht gelöst, auch die Situation dadurch nicht verbessert. Wollen wir z.B. die Palmöl-Problematik ernsthaft angehen, so müssen wir über andere Massnahmen diskutieren und in erster Linie unsere Schweizer Produzenten, Detailhändler und auch Konsumenten mit in die Pflicht nehmen. Wie der WWF und die grünliberale Partei bin auch ich für das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Denn es ist ein kleiner, aber klarer Schritt in die richtige Richtung. Und dies ist doch immer noch besser, als gar keine Schritte! Corinne Häberling, Hedingen
Gauner unterstützen? Menschen zweiter Klasse, Leserbrief vom 19. Februar. In seiner Empfehlung zum neuen Sozialhilfegesetz lobt Kantonsrat Ronald Alder die Möglichkeit der Beobachtung, um Betrüger zu entlarven. Auch die nötige Bewilligung des Bezirksrats findet er eine sinnvolle Massnahme. Was er aber verschweigt – darum haben offiziell 49 Gemeinden das Gemeindereferendum ergriffen – , dass zwei wichtige Mittel zur Bekämpfung von Missbrauch vom jetzigen links dominierten Kantonsrat herausgestrichen wurden. Nämlich: 1. Unangemeldete Hausbesuche: Bei einer Anmeldung ist es ein leichtes Spiel für potenzielle Betrüger sich danach zu richten und Hinweise zu verschleiern.
In anderen Kantone (auch grün-rot regiert) ist dies völlig unbestritten. Warum sollte es im Kanton Zürich verboten werden? 2. Einsatz von GPS-Tracker: Das eidgenössische Stimmvolk hat Ende 2018 diesen Einsatz gutgeheissen. Eine absolut sinnvolle Methode, um Observationen durchzuführen. Warum sollte es im Kanton Zürich verboten werden? Ich bin erstaunt, dass Kantonsrat Ronald Alder (GLP) plötzlich den «Gaunern» helfen will. Als Gemeinderat von Bonstetten habe ich ihn in verschiedenen Gremien anders erlebt. Wer ein effizientes Vorgehen gegen Sozialhilfebetrüger unterstützen will, sagt Nein zum neuen Sozialhilfegesetz. Claude Wuillemin, Bonstetten
Am 19. Februar 2021 haben sich die zwei Kandidatinnen und der Kandidat für die zwei Sitze in den Bezirksrat im «Anzeiger» in einem Portrait vorstellen können. Neben Ruth Früh, (bisher, FDP, Bonstetten) stellen sich Rolf Kuhn, (GLP, Anwalt aus Mettmenstetten) und Antoinette Frey, (SVP, und bisher Ersatzmitglied aus Affoltern) zur Verfügung. Die unbestrittene Kandidatin aus Bonstetten (Ruth Früh, FDP) hat mehrmals darauf hingewiesen, dass Werte wie Menschlichkeit, Erfahrung, Bodenständigkeit oder Verankerung im Amt unbedingt vertreten werden müssen.
Die «Juristerei» sei schon mit zwei Personen im Rat vertreten, dies genüge. Nehmen wir solch wichtigen Signale einer erfahrenen Bezirksrätin wahr und geben wir die zweite Stimme an Antoinette Frey (SVP). Als ehemalige Polizistin und heute noch in Teilzeit als Ausbildungsassistentin in der interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch tätig, ist auch sie mit Rechtsfragen bestens vertraut. Mit ihrer Wahl in dieses Gremium wäre eine ausgewogene Zusammensetzung dieser Aufsichtsbehörde gewährleistet. Dazu Hans Finsler (SVP) als Ersatzmitglied. Silvia Frech, Bonstetten
Sozialhilfe-Missbrauch bekämpfen Abstimmung vom 7. März. Auf kantonaler Ebene kommt am 7. März die Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Abstimmung. Es lässt aufhorchen, wenn 49 Gemeinden vom Recht Gebrauch machen, das Referendum zu ergreifen. Aus dem Bezirk sind es Bonstetten, Hausen und Wettswil. Offensichtlich unterstützen unterdessen weitere Gemeinden ein Nein. Auch der in dieser Amtszeit politisch links dominierte Kantonsrat hat das Gesetz mit 88 zu 85 Stimmen nur knapp gutgeheissen. Statt vermutetem Missbrauch effizient nachzugehen, so wie es bei den Sozialversicherungen auf eidgenössischer Ebene seit 2018 gültig ist, wird es nun bei der Sozialhilfe mit unnötigen zusätzlichen Vorbehalten erschwert. Die Rechtsverdreher, wie Juristen im Volksmund genannt werden, haben es offensichtlich bei der Gesetzesfestlegung im Kantonsrat geschafft, die
Bekämpfung des Missbrauchs in der Sozialhilfe ins Gegenteil zu kehren. Instrumente, die wirksam eingesetzt werden könnten, werden mit einem bürokratischen Monster versehen. Damit wird Missbrauch eher begünstigt statt bekämpft und dafür die Rechtsmittelindustrie gefördert. Sozialhilfe ist Aufgabe der Gemeinden und sollte vor allem auch mit dem Ziel verbunden sein, die Betroffenen in ihren Bemühungen zu unterstützen, um die wirtschaftliche Eigenständigkeit wieder zu erlangen. Dazu gehörten Transparenz und eine wirksame Kontrolle im Interesse des Steuerzahlers. Die Ablehnung der Vorlage schafft die Möglichkeit, eine für die Gemeinden vernünftig anwendbare Gesetzes-Grundlage, wie bei den Sozialversicherungen, zu schaffen. Darum Nein zum Sozialhilfegesetz. Toni Bortoluzzi, alt Nationalrat SVP, Affoltern a. A.
Nein zum Sozialhilfegesetz Abstimmung vom 7. März. Ende 2018 haben die Stimmberechtigten auf eidgenössischer Ebene die Grundlage für die Bekämpfung von Missbrauch unserer Sozialversicherungen mit 65 Prozent gutgeheissen. Mit der Sozialhilfegesetz-Teilrevision, die am 7. März zur Abstimmung kommt, werden ihnen diese wirksamen Instrumente, die 2018 schweizweit bewilligt wurden, verboten. Unangemeldete Hausbesuche werden heute regelmässig getätigt und sind unbestrittenermassen ein effizientes Mittel fürs geübte Auge des Sozialinspektors, um Unstimmigkeiten aufzuspüren. So können die Sozialämter beispielsweise feststellen, ob die Angaben zur Haushaltsgrössen richtig sind, ob die Sozialhilfebezüger überhaupt da wohnen oder etwa hauptsächlich im kaufkraftgünstigen Ausland. Bei Anmeldung können sich Betrüger danach richten und ihre Wirkung verpufft. Verbo-
ten werden sollen zusätzlich Ortungsgeräte; mit ihnen haben etliche Gemeinden bereits illegale Machenschaften grösseren Ausmasses ans Licht gebracht. Diese Revision würde die Gemeinden vor die unsinnige Situation stellen, dass ihnen gegen den Betrug an Ergänzungsleistungen taugliche Mittel zur Verfügung stehen, für den unrechtmässigen Bezug der Sozialhilfe aber nicht. Zudem soll in Zukunft jeder Einsatz von Sozialdetektiven erst vom Bezirksrat genehmigt werden müssen. Dabei dürfte erfahrungsgemäss wertvolle Zeit verstreichen. Der Einsatz wird dann umso aufwendiger und kostenintensiver für den Steuerzahler. Weil die Gemeinden massiv in ihrer Aufgabe, Sozialhilfemissbrauch zu bekämpfen, beschnitten werden, haben sie das sog. «Gemeindereferendum» ergriffen. Ein Nein zum Sozialhilfegesetz öffnet den Weg zu einer besseren Lösung. Marc Bochsler, Wettswil
Teurer Bürokratieausbau Teilrevision der Gemeindeordnung in Affoltern. Was sich bei der Abstimmung in Affoltern hinter dem schönen Titel «Teilrevision der Gemeindeordnung» verbirgt, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als teurer Ausbau der Bürokratie. Im Wesentlichen geht es um die Schaffung einer neuen, teuren Stelle auf Leitungsebene der Verwaltung. Hatten wir nicht den eindeutigen Wunsch an den Stadtrat geäussert, unsere Finanzen zu schonen? Stattdessen ist im beleuchtenden Bericht zu lesen, dass trotz der geplanten Reduktion der Schulpflegemitglieder die Mehrkosten für die neue Stelle der «Leitung Bildung» nicht ausgeglichen werden können. Mit anderen Worten: Es wird mehr Geld ausgegeben. Notabene für eine Leitung, die die (überlastete) Schulleitung nicht entlastet.
Denn deren Aufgaben kann und darf sie gemäss dem angepassten Volksschulgesetz gar nicht übernehmen. Natürlich sind die Anforderungen an unsere Volksschule gestiegen. Selbstverständlich müssen die Aufgaben einer Schulpflege zeitgemäss organisiert werden. Aber machen wir dies doch mit dem bewährten Mittel einer starken Schulpflege, die lokal verankert und von den Mitbürgerinnen und Mitbürgern eingesetzt wird. Jetzt ist nicht die Zeit für teure Experimentalbürokratie unter dem Deckmantel der «Professionalisierung». Der Vorschlag für die Teilrevision der Gemeindeordnung ist dementsprechend abzulehnen. Eine vorausschauende und kosteneffiziente Verwaltung unserer Schule sieht anders aus. Joep Spauwen, Kandidat für die Schulpflege, Affoltern a. A.
Wahlrecht nutzen Bezirksratswahl vom 7. März. Gestern habe ich mich wieder mit einem guten Freund unterhalten. Eine unserer Leidenschaften ist das Entdecken unserer Heimat mit dem Motorrad. Er kennt sehr viele wunderschöne Strecken und Landschaften. Und er lässt mich teilhaben an seinem Wissen, seiner Erfahrung. Wenn er sich in Diskussionen äussert, macht er das in wohlüberlegten Worten und immer praktisch druckreif. Klar, auch da prägt ihn sein Beruf als Anwalt. Dieser hat ihn gelehrt, einen Sachverhalt von allen Seiten zu betrachten und zu prüfen, bevor er sich dazu äussert. In seiner ruhigen Art drängt er sich nie in den Vordergrund. Und er kandidiert als Ersatzmitglied für den Bezirksrat. Das Anforderungsprofil erfüllt er vollständig. Ich kann ihn allen empfehlen, die bis jetzt noch nicht gewählt haben! Sein Name ist Hans Finsler. Und ja, gerade in diesen Zeiten ist das Wahrnehmen des Wahl- und Stimmrechts ein wichtiges Zeichen! Hermann Brütsch, alt Gemeinderat, Affoltern a.A.
Bezirksrat soll ausgewogen sein Bezirksratswahl vom 7. März. Drei Kandidierende stellen sich für den Bezirksrat zur Wahl. Eine Kandidatin ist von der SVP, die andere von der FDP. Der dritte heisst Rolf Kuhn und ist Mitglied der GLP. Der Bezirksrat ist Aufsichtsbehörde und Rechtsmittelinstanz. Zur optimalen Erfüllung dieser Aufgaben sollen verschiedene politische Orientierungen darin vertreten sein. Rolf Kuhn wird von der Grünen und der Sozialdemokratischen Partei unterstützt. Die EVP empfiehlt ihn ebenso. Diese alle repräsentieren zusammen mit der GLP einen Wähleranteil von knapp 50 %. Mit dem qualifizierten Kandidaten Rolf Kuhn, der Jurist ist und sich mit der Lösung von Konflikten auskennt, ist auch diese Gruppe im Bezirksrat vertreten. SVP und FDP haben im Bezirk einen Stimmenanteil von 42 %. Die SVP lehnt Rolf Kuhn ab, u.a. weil er Jurist ist. Als Ersatzmitglied schlägt die SVP aber selbst einen Rechtsanwalt vor, nämlich Herrn Rechtsanwalt Finsler. Offensichtlich ist die Strategie der SVP und der FDP politisch motiviert. Sie wollen einen Bezirksrat verhindern, welcher nicht ihrer politischen Gesinnung angehört. Rolf Kuhn werde ich jedenfalls auch deshalb wählen, weil er mich als Mensch und durch seine fachlichen Stärken vollumfänglich überzeugt. Fabian Kraxner, Hedingen
Gesicht zeigen Fasnacht in der Bundesverfassung, Leserbrief vom 19. Februar Frau Holenstein schreibt, Frauen, welche gegen eine Burka sind und Ja stimmen wollen, sollen an den Absender denken, eine Gruppe von ausdrücklichen Frauenverächtern und Ausländerfeinden. Gemäss meinem «soul searching» (Gewissensforschung) bin ich weder das eine noch das andere. Aber ich bin der Meinung, dass man in der Schweiz im öffentlichen Raum sein Gesicht zeigt. Weder der Koran noch die Sunna schreiben das Tragen der Burka, des Niqab vor. Nicht einmal im konservativen Iran wird die Gesichtsverhüllung verlangt, lediglich die Haarbedeckung ist Pflicht. Zudem, das Verhüllungsverbot verbietet weder Pejot, Kippah, Kopftuch, Halskette mit Kreuz, die Nonnentracht noch irgendwelche andere religiöse Kleidungsstücke oder Wahrzeichen. Und warum ...? Weil das Gesicht sichtbar bleibt. Die Behauptung, dass das Verhüllungsverbot gegen die Religions- bzw. Meinungsfreiheit verstösst, Tradition verbietet und Frauen bevormundet, ist schlichtweg falsch! Brigitte Caldwell, Obfelden