005 2015

Page 1

Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 24 280 I AZ 8910 Affoltern a. A.

aus dem bezirk affoltern I Nr. 5 I 169. Jahrgang I Dienstag, 20. Januar 2015

Bonstetten wächst

«Gelbe Welt» ade

Die Gemeinde hat zahlreiche Baugesuche genehmigt. > Seite 3

Silvia Illi, Poststellenleiterin in Hausen, sucht eine neue Herausforderung. > Seite 5

-

Frauen-Power Jahresanfangs-Apéro der FDP Bezirk mit Carmen Walker Späh, Regierungsratskandidatin. > Seite 7

-

Sonderausstellung Bilder von GeGessler in der Klosterkirche Gnadenthal, Niederwil. > Seite 8

-

Obere Mühle Affoltern Willy Hug: Alte Geschichten aus dem Säuliamt – Serie, zweiter Teil. > Seite 10

Gemeindeamt des Kantons Zürich rügt die Spital-Betriebskommission Ausgaben beschlossen, für welche die Delegiertenversammlung zuständig ist – Urnenabstimmung verpasst In mehreren Fällen hat die Betriebskommission des Spitals Affoltern Kredite gesprochen, die in die Zuständigkeit der Delegiertenversammlung gefallen wären. Beim Palliativstation-Projekt wäre sogar eine Urnenabstimmung notwendig gewesen. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat bei einer aufsichtsrechtlichen Prüfung Mängel festgestellt. Das Gemeindeamt hat bei der HRMJahresrechnung des Spitals Affoltern 2012 Mängel festgestellt. Im Rahmen einer Besprechung dieses Falls mit dem Bezirksrat wurde vereinbart, dass das Spital Unterlagen über die Investitionen in die Palliativstation zur Verfügung stellt, um die kreditrechtliche Ausgabenbewilligung unter die Lupe zu nehmen. Weil auch hier Mängel zutage traten, veranlasste das Gemeindeamt eine aufsichtsrechtliche Prüfung bestehender Verpflichtungskredite beim Zweckverband Spital. Dazu zählten alle 72 Investitionsprojekte ab dem Jahr 2006. Die Prüfung erfolgte aufgrund von Stichproben; 16 Projekte wurden ausgewählt. Bei neun Vorhaben fand das Gemeindeamt Gründe für Beanstandungen. Es hat dazu

einen Bericht verfasst, der dem «Anzeiger» vorliegt.

Palliativstation: Urnenabstimmung wäre notwendig gewesen Im Falle eines Umbaus des «Doktorhauses» zur Palliativstation fehlt es gemäss Gemeindeamt im Umfang von zirka 6 Mio. Franken an einer entsprechenden Ausgabenbewilligung. «Für die Kreditbewilligung wäre die Zustimmung der Verbandsgemeinden (Urnenabstimmung) notwendig gewesen», kommt das Gemeindeamt zum Schluss. Die Delegiertenversammlung (DV) bewilligte seinerzeit lediglich einen pauschalen Kostenanteil von 1 Mio. Franken. Gemäss den damals gültigen Statuten hatte die DV die Kompetenz für subventionsberechtigte einmalige Ausgaben von 1 Mio. Franken. Neue subventionsberechtigte Ausgaben von über 1 Mio. fielen in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinden. Für nicht subventionsberechtigte Ausgaben lag die damalige Grenze bei 250 000 Franken. Für die Palliativstation lag damals eine Grobkostenschätzung von 3 Mio. Franken vor; eine Beitragszusicherung des Kantons lag nicht vor. Man wollte die fehlenden Finanzen durch Spenden beschaffen, deren Zusagen in Form von Absichtser-

klärungen laut Gemeindeamt für die Bestimmung des Netto-Kredites nicht genügend sind. «Somit hätte eine Bruttokreditbewilligung von 3 Mio. Franken oder zu einem späteren Zeitpunkt von rund 4,5 Mio. bzw. 7 Mio. Franken eingeholt werden müssen. Diese wäre in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinden gefallen», folgert das Gemeindeamt.

Ausgaben, die dem gleichen Zweck dienen, sind zusammenzurechnen Für neue einmalige Ausgaben besteht für die Betriebskommission eine Limite von 250 000 Franken im Einzelfall, der jährliche Gesamtbetrag beträgt maximal 500 000 Franken. Die Kosten für den Ausbau eines Klinik-Informations-Systems lagen bei 425 000 Franken, also in der Kompetenz der DV. Ein erster Kreditantrag der BK belief sich auf 245 000 Franken – ein Betrag der nur minimal unter deren Zuständigkeitslimite liegt und nur dank eines Spezialrabatts von knapp 9000 Franken erreicht wurde; zudem, so das Gemeindeamt, habe die Anschaffung wiederkehrende Kosten von knapp 37 000 Franken ausgelöst. Weil alle Ausgaben, die dem gleichen Zweck dienen, für die Kreditbewilligung zusammenzurechnen sind, wäre

vorliegend nicht die BK, sondern die DV zuständig gewesen. Ähnlich verhält es sich im Fall der neuen Praxen auf dem OVA-Areal. Der Kredit für den Innenausbau des Mietobjektes (228 000 Franken) lag zwar innerhalb der Limite für die BK. Weil sie die Mietkosten von jährlich 33 000 Franken in einem separaten Antrag genehmigen liess, hat sie laut Gemeindeamt das Trennungsverbot nicht berücksichtigt. «Da sich die Mieterausbauten und die Mietkosten gegenseitig bedingen, müssen die Kosten zur Ermittlung der gesamten Investitionen zusammengerechnet werden, womit die Kreditbewilligung der Delegiertenversammlung zugefallen wäre», schreibt das Gemeindeamt.

Strengere Massstäbe Fazit: Das Gemeindeamt des Kantons Zürich legt strengere Massstäbe an als das bisher in der Praxis der BK geschehen ist. Es verzichtet aber auf weiterführende aufsichtsrechliche Massnahmen. Die BK akzeptiert die vom Gemeindeamt festgestellten Mängel und betont, es sei nie die Absticht gewesen, «das zuständige höhere Organ bewusst zu umgehen». Die hohen Anforderungen an Bestimmungen für statutarische Kreditlimiten seien weder

Zuviel Kies

Ab jetzt sind die Narren frei

Der Kanton Aargau baggert aktuell bei der Reussbrücke in Obfelden für den Hochwasserschutz. Rund 6000 m³ Kies werden entnommen. Der Grossteil davon gelangt nach dem Kraftwerk Bremgarten-Zufikon wieder in den Fluss zurück. Die Arbeiten begannen vor acht Tagen und dürften noch bis Ende Woche andauern. (tst.) ................................................... > Bericht auf Seite 3

Obfelder Füürwehrball läutet Ämtler Fasnachtssaison ein

dem damaligen Direktor noch der BK bekannt gewesen. Sie folgert in einem Brief an Gemeinden und Delegierte des Zweckverbandes: – Ersatzinvestitionen müssen «fast ausschliesslich» als neue Ausgaben behandelt werden. – Spenden in Form von Absichtserklärungen dürfen nicht für die Bestimmung eines (Netto-)Kredites herangezogen werden. – Kreditumfänge für InformatikBeschaffungen sind seit jeher problematisch; der Rahmen könne schnell überschritten werden. Für Systemerweiterungen will man der Empfehlung des Gemeindeamtes folgen und nur noch «Rahmenkredite» verwenden. – Einmalige und feste Kosten (zum Beispiel Miete) müssen wegen des «Trennungsverbots» für Kreditanträge zusammengerechnet werden. (-ter.) ................................................... > Kommentar auf Seite 7 anzeigen

10 Monate Gefängnis für Griff in die Vereinskasse Der ehemalige Kassier des Musikvereins Mettmenstetten hat innerhalb von viereinhalb Jahren von drei Vereins-Konti insgesamt gut 86 000 Franken abgehoben und das Geld für private Zwecke verwendet. Wegen Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachem Pfändungsbetrug wurde er vom Bezirksgericht Affoltern mit 10 Monaten Gefängnis bestraft – zwei Jahre bedingt. Der 49jährige Mann zeigte Einsicht und Reue. Das Geld hat er dem Verein dank einer Erbschaft inzwischen vollumfänglich zurückbezahlt. (-ter.) ................................................... > Bericht auf Seite 5

Die Polonaise ging durch den gesamten Saal. (Bild Salomon Schneider) Im Singsaal spielte eine Liveband, im Keller legten DJs auf, im Kafiwage wurde Ländler gespielt und im Barwagen legten wiederum DJs auf. Das Pro-

gramm des Obfelder Füürballs war so abwechslungsreich, dass sich alle nach Herzenslust austoben konnten. Und friedlich – gegen 1000 Fasnächtlerin-

nen und Fasnächtler tanzten bis in die Morgenstunden. (salsch) ................................................... > Bericht auf Seite 6

200 04 9 771661 391004


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.