Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 23 913 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 2 I 168. Jahrgang I Freitag, 10. Januar 2014
Präsidiale Wünsche
In den Ruhestand
Neujahrsapéro 2014 der Politischen Gemeinde Bonstetten und Konzert in der Kirche. > Seite 3
Markus Vetsch, Chef der Gemeindepolizei in Affoltern, geht im Herbst in Pension. > Seite 3
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«Klanghotel Rössli» Bekannte Kulturschaffende treten im Mettmenstetter Gasthof auf. > Seite 5
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Neuer Rekord Sternsinger sammelten über 6000 Franken für Flüchtlingskinder in Malawi. > Seite 5
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Viele Mandatsträger Bei der FDP schwindet der Wähleranteil, nicht aber die Zahl der Behördenmitglieder. > Seite 7
Fall Bonstetten: Beschwerde abgewiesen Das Bundesgericht stützt die Beurteilung der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Die Mutter von Florian, der im Februar 2010 von seinem in Bonstetten wohnenden, einschlägig vorbestraften Vater ermordet wurde, hatte vor Bundesgericht Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den damaligen Gemeindepräsidenten Charles Höhn, Renée Schweizar und Therapeutin Corinne Schneider eingereicht – erfolglos. ................................................... von martin platter Die Ausgangslage für die Bonstetter Fürsorgerbehörde, die von Gemeindepräsident Charles Höhn geleitet wurde, war von Anfang an verfahren. Auf der einen Seite der Kindsvater Gustav G, ein unauffälliger, sich kooperativ verhaltende Buchhalter, dessen dunk-
le Vergangenheit sich erst später herausstellte. Vor dem Mord an seinem Sohn Florian im Februar 2010 in Winterthur kam er 2004 zuletzt mit dem Gesetz in Konflikt, weil er mit einem fiktiven Darlehen 60 000 Franken veruntreut haben soll. Zur Verhandlung vor dem Zürcher Bezirksgericht kam es aber erst im Februar 2008. Er wurde zu einer bedingten Strafe verurteilt. Dabei rückte auch seine dunkle Vergangenheit ans Licht. Im September 1990 hatte der Mann im Zuge des Sorgerechtsstreits mit seiner ersten Frau versucht, seinen ersten Sohn Reto umzubringen, dies aber stets bagatellisiert.
Jahrelanger Streit um das Sorgerecht Auf der anderen Seite die Mutter des Kindes, eine aufmüpfige Brasilianerin, die temporär ihr Auskommen in einer Kontaktbar bestritten hat. Beide stritten sich jahrelang um das Sorgerecht
des Kindes. Der Vater sorgt sich, dass die Mutter das Kind nach Brasilien entführen könnte. Die Mutter, dass der Vater dem Kind etwas antun könnte. Der Abschlussbericht einer Therapeutin bescheinigte dem Vater jedoch, dass er sich gut im Griff habe, sehr zuverlässig sei und intensiv an seinen Defiziten arbeite.
Fürsorgebehörde im Clinch Die Querelen zogen sich über Jahre, seit das Paar im Frühling 2006 nach Bonstetten gezogen war. Bald darauf kommt es zur Trennung. Das Kind wird hin- und hergerissen und lebt zeitweise bei Pflegeeltern. Weder die Mutter noch einer ihrer wechselnden Anwälte fechten die Entscheide von Vormundschaftsbehörde und Bezirksrat, aber je vor dem Verwaltungsgericht an, was aber unbedingt angezeigt gewesen wäre, hätte der Vater tatsächlich dauerhaft vom Sohn fern-
gehalten werden sollen. Die Vormundschaftsbehörde lässt Gutachten erstellen, die alle zum selben Schluss kommen. Florian ist bei seinem Vater besser aufgehoben. Im Februar 2010 kommt es zur unfassbaren Tat. Der Gustav G bringt seinen fünfjährigen Sohn Florian um. Konzertiert vom damaligen Regierungsrat Markus Notter, dem der Fall während der Vernehmlassung für die Schaffung der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde gerade recht kommt, steht die Bonstetter Fürsorgebehörde als Angeklagte im Auge eines landesweiten Presseorkans mit vorverurteilendem Unterton.
Erfolglose Ermittlungen der Oberstaatsanwaltschaft Die Ermittlungen der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft kamen jedoch zum Schluss, dass es nicht rechtsgenügend nachzuweisen ist, dass der Mord mit
einer vertieften gutachterlichen Abklärung mit grösster Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können und stellte das Verfahren ein. Das Bundesgericht stützt dieses Vorgehen nun. In ihrer Urteilsbegründung halten die Lausanner Richter ausserdem fest, dass «gemäss Haftungsgesetz des Kantons Zürich der Staat für den Schaden haftet, den ein Beamter in Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten widerrechtlich zufügt.» Das gelte auch für Gemeinden beziehungsweise deren Behördenmitglieder. Allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche sind demnach öffentlich-rechtlicher Natur und stellen keine Zivilansprüche im Sinne von Art. 81, Abs 1 lit. B Ziff 5 BBG dar. Damit sei die Beschwerdeführerin nicht zur Beschwerde legitimiert. Gegen die Gemeinde Bonstetten wurde bisher nicht geklagt, wie der jetzige Bonstetter Gemeindepräsident Bruno Steinemann auf Anfrage erklärte.
anzeigen
Beschuldigter laut Gericht der Täter Im Bonstetter Mordfall «Isenbach-Tobel» von 2009 ist das Bezirksgericht Affoltern der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat entschieden, dass beim Tötungsdelikt eine strafbare Handlung vorliegt – und die Täterschaft des Beschuldigten erwiesen ist. Gemäss Anklageschrift hat der 32-jährige Beschuldigte am Abend des 7. Januar 2009 in Bonstetten, auf etwa halber Höhe der Aumühlistrasse, dem 35-jährigen Opfer, das dem Beklagten 30 000 Euro schuldete, mit einer Pistole in den Kopf geschossen (vgl. «Anzeiger» vom 13. Dezember 2013). Das an den Folgen des Kopfschusses sterbende Opfer stürzte er dann kopfüber in das sich auf deren rechten Strassenseite befindende bewaldete Isenbach-Tobel. Drei Wochen nach dem Tötungsdelikt wurde der 32-Jährige in Mailand verhaftet. Die Anklage stützte sich einerseits auf Tatortspuren und MobiltelefonLog-Daten, andererseits auf die Aussagen der damaligen Freundin des Angeklagten, die mit im Auto sass, in welchem der Mord geschah, und damit Augenzeugin der Tat war. Im Prozess vor dem Bezirksgericht Affoltern im Dezember letzten Jahres hatte die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Zeugin, auf deren Aussage die Anklage sich massgeblich stützt, angezweifelt, zumal diese erst im Jahre 2010 aufgetaucht war. Über Schuldschwere und Sanktionen für den Angeklagten wird das Gericht in einem zweiten Prozess entschieden. (kb.)
Sicher gelandet: Die A380 von Emirates rollt zum Gate in Zürich-Kloten. (Bilder Thomas Stöckli)
Mit dem Superjumbo in die Heimat Ein besonderer Eröffnungsflug für Emirates-Pilot Daniel Wyss Private Suiten und Duschen in der First Class, extra Beinfreiheit für die Economy-Passagiere – damit buhlt Emirates um die Gunst der Schweizer Reisenden. Seit Anfang Jahr bedient die Fluggesellschaft aus Dubai Zürich täglich mit einem Superjumbo. Vorgestern Mittwoch wurde die neue Verbindung offiziell eröffnet. Pilot des Eröffnungsflugs war Daniel Wyss, der in Wettswil aufgewachsen ist und seit elf Jahren in Dubai lebt. Die Faszination fürs Fliegen hat in seiner Familie Tradition: Die Eltern des Piloten haben beide über den Wolken gearbeitet – allerdings nicht im Cockpit, sondern in der Kabine.
«Als mich das Flottenbüro vor zwei Wochen anrief, habe ich sofort zugesagt», verriet er dem «Anzeiger» unmittelbar nach der Landung in Zürich. Besonders genossen habe er den Sinkflug über dem Bodensee mit bester Aussicht in die Alpen. Die alte Heimat Wettswil konnte Daniel Wyss diesmal allerdings nicht lange geniessen. Bereits gestern Donnerstag ging es mit dem nächsten A380 wieder zurück nach Dubai. In den kommenden Wochen stehen nun weitere Flüge nach Hongkong, London und New York an. (tst.) ................................................... > Interview auf Seite 7
500 02 Captain Daniel Wyss.
9 771661 391004