FLOTTE & Wirtschaft 04/2014

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Ablenkung als Unfallursache Nr.1 Unachtsamkeit im Straßenverkehr ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Ein tragischer Unfall zwischen einem Lkw und einem Schulbus, bei dem ein Kind getötet worden ist, heizte die Diskussion über Handynutzung am Steuer weiter an. Von Dieter Scheuch

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ei einem Symposium des Autofahrerklubs ÖAMTC, das gemeinsam mit der Ärztlichen Kraftfahrvereinigung Österreichs (ÄKVÖ) veranstaltet wurde, beleuchteten Experten die Ursachen, diskutierten darüber und forderten eine Schärfung des Gefahrenbewusstseins. „Die Unfallursache Unaufmerksamkeit/Ablenkung wird zumeist mit dem Telefonieren am Steuer gleichgesetzt,“ wie Generalmajor Martin Germ, Leiter Verkehrsüberwachung im Bundesministerium für Inneres, im Rahmen des Symposiums sagte. Dem sei jedoch nicht so, so Germ. Die Ursachen seien vielfältig: „Das beginnt mit dem Rauchen, geht weiter über zu Boden gefallene Gegenstände bis über Essen, Trinken, Körperpflege, Ablenkung durch Kinder, SMS-Schreiben während der Fahrt und endet bei Ablenkung durch Navigations- oder Multimedia-Geräte und/oder eben auch das Telefonieren.“

Telefonieren nur eine Ursache von vielen 2012 habe die Ursachengruppe Unachtsamkeit/Ablenkung mit knapp 35 Prozent den größten Anteil ausgemacht, jedoch sei bei lediglich 20 von insgesamt 40.831 Verkehrsunfällen mit Personenschaden das Merkmal „Telefonieren am Steuer“ festgestellt worden. „Das entspricht einem Anteil von 0,05 Prozent“, so Germ. In die selbe Kerbe schlägt auch ÖAMTC Chefjurist Martin Hoffer: „Wer hinsichtlich Ablenkungen im Straßenverkehr nur an das Handy denkt, kratzt bestenfalls an der Oberfläche. Viele Verkehrsteilnehmer, nicht nur Autofahrer, werden durch mangelndes Gefahrenbewusstsein zum Risiko für sich und andere.“ Es sei daher höchst an der Zeit, darüber nachzudenken, dass Verkehrsübertretungen mit Sach- und Personenschäden, die durch Ablenkungen verursacht werden, schärfer als bisher geahndet werden. „Juristisch gesprochen könnte jede Ablenkung, die zu einer Verkehrsübertretung führt, als

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Herbeiführung besonders gefährlicher Verhältnisse gewertet werden und somit zu wesentlich höheren Strafen führen“, so Hoffer. In diesem Sinn erinnert der Club auch an die aktuelle Strafdrohung von 50 Euro an Ort und Stelle für das Handytelefonieren. Trotz der 100.000 Beanstandungen pro Jahr für Telefonieren am Steuer, bei denen an Ort und Stelle 50 Euro Bußgeld kassiert werde, würden offenbar viele Lenkerinnen und Lenker offenbar bedenkenlos weiter telefonieren, so der ÖAMTC Jurist.

Strafausmaß erhöhen? „Wenn dieses Strafausmaß keinen ausreichend abschreckenden Charakter hat, wird man über eine Erhöhung reden müssen.“ Weiters muss auch die Frage erlaubt sein, ob jemand unmittelbar von der Polizei aufgehalten werden muss, damit er bestraft werden kann. „Eine Anzeige aufgrund eines Polizeifotos, das bei der Vorbeifahrt aufgenommen wurde, sollte für


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