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Maximales Einkommen – Belegungsvorschriften
Landpreis ein und übt sich in Zurückhaltung, was die Rendite betrifft. Dies ist der wünschenswerte Weg. Dieser ist aber nicht immer gangbar. Wo Land- und Baukosten hoch sind und selbst bescheidene Renditeansprüche keine günstigen Wohnungen ermöglichen, können Fakten die GEbW zwingen, zu Marktpreisen oder leicht darunter zu vermieten. Diese Mieten werden dann über Jahre nur bescheiden erhöht, sodass über die Zeit günstige Wohnungen entstehen. Die GEbW beschreitet beide Wege, der zweite Weg ist eher die Ausnahme.
Maximales Einkommen – Belegungsvorschriften
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Günstige Mieten sind ein Teil der Geschichte; der andere ist, dass die Wohnungen in die richtigen Hände fallen. Damit dies sichergestellt ist, verfügt die GEbW bei Neuvermietungen über Einkommenslimiten und Belegungsvorschriften.
Einkommenslimiten pro Haushalt, Stand 2020: max. CHF/Monat ohne Kinder: 8 500 max. CHF/Monat mit 1 Kind: 9 333 max. CHF/Monat mit 2 Kindern: 10 167 max. CHF/Monat mit 3 Kindern: 10 833 max. CHF/Monat mit 4 oder mehr Kindern: 11 250
Haushaltseinkommen auf der Basis von zwölf Monaten: Das Einkommen des Ehepartners wird nur zu 50% gezählt.