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Standpunkte 03/2024

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Und dennoch kämpft auch Getriebebau NORD trotz aller Expertise mit den Tücken des deutschen Lieferkettengesetzes, das die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten regelt. Dazu gehören der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. „Für unseren Einkauf ist dies eine große Herausforderung. Es ist interkulturelles Fingerspitzengefühl gefragt. Wir müssen Verständnis bei unseren internationalen Partnern wecken, dass wir diese Auskünfte benötigen und dass es keineswegs um Vorwürfe oder Verdachtsäußerungen geht“, sagt von Rönne. Für einen Webfehler des Gesetzes hält sie die Regel, dass Unternehmen nun auch über interne Mobbing-Vorwürfe berichten sollen: „Natürlich gehen wir solchen Fällen intern sofort nach und nehmen diese sehr ernst. Das sind aber hochsensible und vertrauliche Informationen.“

Am Ende geht es auch immer um den Zeitpunkt der Umsetzung von Gesetzen und Richtlinien. „Als diese Vorhaben losgetreten wurden, konnte keiner ahnen, in welch einer schwierigen Situation die Wirtschaft nun steckt. Wir haben gerade ganz andere Baustellen“, sagt Brunkhorst. Es müsse jetzt um den Abbau von Bürokratie und den damit verbundenen Kosten gehen: „Doch die neuen Regeln weisen genau in die andere Richtung.“ Peter Wenig

Kontakt: Anton Bauch Syndikusrechtsanwalt Tel.: 040 6378-4227 E-Mail: bauch@nordmetall.de

„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“ Mit ihrer Kollegin Prof. Dr. Galina Kolev-Schaefer hat sich die Volkswirtin Dr. Adriana Neligan für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) intensiv mit den Lieferkettengesetzen Deutschlands und der EU beschäftigt. Standpunkte: Frau Dr. Neligan, uns sind noch die schrecklichen Bilder vom Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza im April 2013 in Bangladesch in Erinnerung. Damals starben 1.100 Menschen. Lieferkettengesetze auf nationaler wie auch auf EU-Ebene sollen nun dafür sorgen, dass sich solche Tragödien nicht wiederholen. Warum ist dies aus Ihrer Sicht dennoch ein Problem? Dr. Adriana Neligan: Jedes seriöse Unternehmen achtet Werte wie Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ausbeutung, Kinder- und Zwangsarbeit müssen verhindert werden. Aber die Frage bleibt dennoch, ob diese Gesetze sinnvoll sind. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Standpunkte: Wieso? Das deutsche Lieferkettengesetz gilt doch nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten? Neligan: Aber auch kleinere Firmen müssen die Berichtspflichten erfüllen, wenn sie ein größeres Unternehmen beliefern. Nach unserer Umfrage gibt selbst in der Gruppe der Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern die Hälfte der befragten Unternehmen an, direkt oder indirekt vom Gesetz betroffen zu sein. Damit wird der

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Die Volkswirtin Dr. Adriana Neligan ist auf Nachhaltigkeit spezialisiert.

Wirtschaftsstandort Deutschland teurer und somit weniger wettbewerbsfähig. Standpunkte: Aber müssen wir nicht solche Belastungen im Interesse der Menschen in den Entwicklungsund Schwellenländern hinnehmen? Neligan: Wir bezweifeln, dass dieses Gesetz den Menschen dort wirklich nutzt. Insbesondere kleinere Betriebe – sowohl in der EU als auch in den Lieferländern – haben keine Kapazitäten, um sich mit den komplexen gesetzlichen Vorschriften auseinanderzusetzen, wenn sie Angaben für ihre Kunden machen müssen. Unsere Umfrage zeigt auch, dass 13 Prozent der Unternehmen als Reaktion auf das Lieferkettengesetz vermehrt aus Ländern mit sicheren und guten Arbeitsbedingungen geordert haben. Da ist es kein Wunder, dass die deutschen Bekleidungsimporte aus Entwicklungsländern wie Bangladesch oder Pakistan 2023 um mehr als ein Fünftel eingebrochen sind. Und in einem Land wie Bangladesch sorgt die Bekleidungsindustrie für zwölf Prozent des Bruttosozialprodukts. Wir haben mit unserer Wertschöpfungskette Jobs geschaffen, die nun wegfallen


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