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Nachhaltigkeitsberichterstattung
„Das sind Gesetze mit der Brechstange“
Die Metall-Unternehmen wollen Nachhaltigkeit. Doch das nationale und internationale Regelwerk sorgt vor allem für mehr Bürokratie und höhere Kosten.
Wenn Christian Kitzler, Werkskoordinator und Leiter des Qualitätsmanagements beim Radladerhersteller Weycor aus Wildeshausen, über die aktuellen Vorstöße des Gesetzgebers in Sachen Nachhaltigkeit spricht, schaut er oft in fragende Gesichter. „Allein die Begriffe und Abkürzungen können schon verwirren“, sagt Kitzler.
In der Tat: Wortungetüme wie „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ oder englische Kürzel wie CSRD, das für Corporate Sustainability Reporting Directive steht, bedienen in erster Linie Experten. Und selbst die verirren sich mitunter im Dickicht der Richtlinien auf nationaler und internationaler Ebene. Was gilt nun ab wann und ab welcher Unternehmensgröße?
„Diese Regelungen sind für uns als Mittelständler eine viel zu große Nummer“, sagt Weycor-Geschäftsführer und NORDMETALL-Vorstand Klaus Brunkhorst. Wobei, und dies ist Brunkhorst sehr wichtig, das Thema Nachhaltigkeit für das Unternehmen weit oben auf der Agenda steht. Schon vor zwei Jahren ließ sich Weycor auf eigene Kosten und auf freiwilliger Basis in diesem Bereich zertifizieren.Die CSRD-Richtlinie, mit der die EU Unternehmen verpflichtet, Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung offenzulegen, beschert Weycor nun einen ungleich größeren Aufwand – von 2025 an greift auch für den Radladerhersteller mit Beschäftigten in Deutschland und in Ungarn die entsprechende Berichtspflicht. „Wir müssen zunächst mehr als 1.000 Datenpunkte prüfen, bevor wir wissen, worüber wir zu berichten haben. Davon leitet sich final der gesamte diesbezügliche Arbeitsaufwand für das Unternehmen ab“, sagt Kitzler. Da habe es keinen Sinn, eine eigene Excel-Welt aufzubauen: „Denn im nächsten Jahr kann sich das Unternehmensumfeld, etwa die Lieferkette, schon wieder ändern.“
Personeller Aufwand ist enorm
Also investierte Weycor allein 9.000 Euro in eine Software, um die Daten zu erfassen. Viel mehr macht Brunkhorst allerdings der personelle Aufwand zu schaffen: „Unser Kollege Kitzler kniet sich hoch engagiert in diese Thematik. Aber er kommt kaum noch zu den Aufgaben, für die wir ihn eingestellt haben. Zudem haben wir bei uns eine junge Kollegin, die sich ausschließlich mit der CSRD beschäftigt. Wir sollen ja auch noch eine großangelegte Klimastrategie entwickeln.“ Sein Fazit: „Statt den Unternehmen die erforderliche Zeit zu geben, wird hier etwas mit der Brechstange eingeführt.“
Auch das Unternehmen MHG Heiztechnik aus Buchholz in der Nordheide beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit. „Gerade in unserer Branche ist es wichtig, den CO2-Fußabdruck zu ermitteln. Intern machen wir dies seit 2019“, sagt Geschäftsführer Julian Bonato, der sich ehrenamtlich als AGV-NORD -Vorstandsvorsitzender engagiert. Doch genau wie bei Weycor steigt der personelle Aufwand durch die CSRD massiv. „Bislang haben wir pro Monat drei bis vier Personenstunden investiert. Jetzt beschäftigen sich acht Kolleginnen und Kollegen mit dem Reporting.“ Inklusive der Arbeitszeit von zwei Beschäftigten der Muttergesellschaft liege der Aufwand nunmehr bei Drei-Personen-Monaten. Zudem habe man externe Berater engagieren müssen. Dabei hat Bonato grundsätzlich nichts gegen die Erfassung von Daten bei der Nachhaltigkeit: „Ich kann nur verbessern, was ich auch messen kann.“ Kein Verständnis hat Bonato jedoch für das sogenannte „Double-Counting“, also für das doppelte Zählen von Daten: „Wir erfassen auch die CO2-Emissionen unserer Lieferanten. In der Konsolidierung werden sie aber später wieder herausgerechnet.“ Dabei seien gerade die Abfragen bei den Lieferanten besonders schwierig: „Das Feedback ist dürftig. Viele fragen uns, warum wir diese Zahlen überhaupt haben wollen.“
Ein ungleich größeres Rad dreht Carolin von Rönne, verantwortlich für Prozess- und Organisationsentwicklung sowie Nachhaltigkeit bei Getriebebau NORD, einem weltweit agierenden Anbieter für Antriebslösungen. Das Unternehmen aus Bargteheide mit 5.000 Beschäftigten in 36 Ländern fällt durch seine Größe unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Mit den genannten Mittelständlern verbindet Getriebebau NORD das jahrelange Engagement in Sachen Nachhaltigkeit. Die internationale Rating-Agentur EcoVadia zeichnete das Unternehmen 2022 mit der Silbermedaille aus. „Als Familienunternehmen war das nachhaltige Wirtschaften schon immer Teil unserer DNA und ist der Schlüssel zu unserem Erfolg“, sagt von Rönne.
Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit
Deutsches Lieferkettengesetz: Das deutsche Lieferkettengesetz, offiziell „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG), wurde im Juni 2021 verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz werden Unternehmen stärker in die Verantwortung genommen, Menschenrechte und damit verbundene Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu wahren. Dabei geht es etwa darum, Kinder- und Zwangsarbeit zu stoppen und Umweltverschmutzung zu verhindern. Es galt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, seit 2024 gilt es auch für solche mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Es verpflichtet die Unternehmen zu einer Risikoanalyse: Sie müssen regelmäßig Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Lieferkette identifizieren und bewerten. Wenn die Unternehmen Risiken finden, müssen sie über Präventionsmaßnahmen diese Risiken verhindern oder minimieren – etwa durch Schulungen, Anpassung von Einkaufspraktiken oder in der Zusammenarbeit mit Lieferanten. Werden Verstöße festgestellt, müssen diese abgestellt oder minimiert werden. Zudem muss eine Beschwerdestelle eingerichtet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung des Gesetzes. Es kann bei Verstößen Bußgelder verhängen und Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen. Wichtig: Die Sorgfaltspflichten gelten für die gesamte Lieferkette, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Unternehmen müssen ihre Pflichten in eigenen Geschäftstätigkeiten und denen ihrer unmittelbaren Zulieferer nachkommen. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sofern das Unternehmen gesicherte Kenntnisse über dort vorliegende Menschenrechtsverletzungen erhält.
Lieferkettengesetz der EU: Auf die als EU-Lieferkettenrichtlinie bezeichnete „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ (CSDDD) einigten sich im März die EU-Staaten. Deutschland enthielt sich, da die FDP in der Bundesregierung ihr Veto eingelegt hatte. In Kraft trat sie am 25. Juli. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Es gilt zunächst von 2027 an für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Die Schwellenwerte werden stufenweise bis 2029 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz reduziert. Die Ziele sind vergleichbar mit dem deutschen Lieferkettengesetz: Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, aber auch Vorgaben für einen Klimaplan. Wichtiger Unterschied: Mit dem EU-Gesetz sind deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nun auch zivilrechtlich haftbar. Außerdem müssen die Aktivitäten von Geschäftspartnern der vorgelagerten Lieferkette, auch mittelbare Lieferanten, im Kontext von Produktentwicklung, Rohstoffabbau, Beschaffung, Verarbeitung, Transport, Lieferung und Lagerung von Produkten oder Produktbestandteilen erfasst werden und in begrenztem Umfang die nachgelagerte Kette, wie Vertrieb, Transport und Lagerung eines Produkts im Blick behalten werden.
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU werden Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichtsanforderungen werden sukzessive erweitert:
• für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, die zuvor bereits nach der CSR-
• Richtlinie zur Abgabe einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichtet waren,
• für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen,
• für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026: zusätzlich kapitalmarktorientierte KMU. Diese Unternehmen können einen Aufschub bis 2028 beantragen.
Kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen sind nicht betroffen. Die Berichte umfassen Bereiche wie Umweltschutz, Behandlung von Beschäftigten, Vielfalt im Management, soziale Verantwortung, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption. Das nationale Umsetzungsgesetz zur Richtlinie ist in Arbeit. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) weist darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft durch die Bürokratiekosten der EU-Richtlinie mit jährlich 1,6 Milliarden Euro belastet werde.
Und dennoch kämpft auch Getriebebau NORD trotz aller Expertise mit den Tücken des deutschen Lieferkettengesetzes, das die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten regelt. Dazu gehören der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. „Für unseren Einkauf ist dies eine große Herausforderung. Es ist interkulturelles Fingerspitzengefühl gefragt. Wir müssen Verständnis bei unseren internationalen Partnern wecken, dass wir diese Auskünfte benötigen und dass es keineswegs um Vorwürfe oder Verdachtsäußerungen geht“, sagt von Rönne. Für einen Webfehler des Gesetzes hält sie die Regel, dass Unternehmen nun auch über interne Mobbing-Vorwürfe berichten sollen: „Natürlich gehen wir solchen Fällen intern sofort nach und nehmen diese sehr ernst. Das sind aber hochsensible und vertrauliche Informationen.“
Am Ende geht es auch immer um den Zeitpunkt der Umsetzung von Gesetzen und Richtlinien. „Als diese Vorhaben losgetreten wurden, konnte keiner ahnen, in welch einer schwierigen Situation die Wirtschaft nun steckt. Wir haben gerade ganz andere Baustellen“, sagt Brunkhorst. Es müsse jetzt um den Abbau von Bürokratie und den damit verbundenen Kosten gehen: „Doch die neuen Regeln weisen genau in die andere Richtung.“
Peter Wenig
„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“
Mit ihrer Kollegin Prof. Dr. Galina Kolev-Schaefer hat sich die Volkswirtin Dr. Adriana Neligan für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) intensiv mit den Lieferkettengesetzen Deutschlands und der EU beschäftigt.
Standpunkte: Frau Dr. Neligan, uns sind noch die schrecklichen Bilder vom Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza im April 2013 in Bangladesch in Erinnerung. Damals starben 1.100 Menschen. Lieferkettengesetze auf nationaler wie auch auf EU-Ebene sollen nun dafür sorgen, dass sich solche Tragödien nicht wiederholen.
Dr. Adriana Neligan: Jedes seriöse Unternehmen achtet Werte wie Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ausbeutung, Kinder- und Zwangsarbeit müssen verhindert werden. Aber die Frage bleibt dennoch, ob diese Gesetze sinnvoll sind. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Standpunkte: Wieso? Das deutsche Lieferkettengesetz gilt doch nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten?
Neligan: Aber auch kleinere Firmen müssen die Berichtspflichten erfüllen, wenn sie ein größeres Unternehmen beliefern. Nach unserer Umfrage gibt selbst in der Gruppe der Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern die Hälfte der befragten Unternehmen an, direkt oder indirekt vom Gesetz betroffen zu sein. Damit wird der Wirtschaftsstandort Deutschland teurer und somit weniger wettbewerbsfähig.

Standpunkte: Aber müssen wir nicht solche Belastungen im Interesse der Menschen in den Entwicklungsund Schwellenländern hinnehmen?
Neligan: Wir bezweifeln, dass dieses Gesetz den Menschen dort wirklich nutzt. Insbesondere kleinere Betriebe – sowohl in der EU als auch in den Lieferländern – haben keine Kapazitäten, um sich mit den komplexen gesetzlichen Vorschriften auseinanderzusetzen, wenn sie Angaben für ihre Kunden machen müssen. Unsere Umfrage zeigt auch, dass 13 Prozent der Unternehmen als Reaktion auf das Lieferkettengesetz vermehrt aus Ländern mit sicheren und guten Arbeitsbedingungen geordert haben. Da ist es kein Wunder, dass die deutschen Bekleidungsimporte aus Entwicklungsländern wie Bangladesch oder Pakistan 2023 um mehr als ein Fünftel eingebrochen sind. Und in einem Land wie Bangladesch sorgt die Bekleidungsindustrie für zwölf Prozent des Bruttosozialprodukts. Wir haben mit unserer Wertschöpfungskette Jobs geschaffen, die nun wegfallen könnten. Das ist eine schlechte Nachricht, wenn deutsche Unternehmen sich mit ihren guten und sicheren Arbeitsbedingungen aus Ländern mit schwacher Governance zurückziehen.
Standpunkte: Oder die Staaten handeln eben mit anderen Ländern.
Neligan: Ja, etwa mit China. Aber dort gelten nicht annähernd die Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards wie in der EU. Da muss die Frage erlaubt sein, ob man Ländern wie Bangladesch wirklich einen Gefallen tut. Oder nicht in Wahrheit die Lage verschlimmbessert.
Standpunkte: Die deutsche Regierung hat sich dafür eingesetzt, das EU-Lieferkettengesetz zu entschärfen.
Neligan: Das stimmt. Im ersten Vorschlag hätten sogar Unternehmen mit nur 250 Beschäftigten dieses Gesetz umsetzen müssen. Die Schwelle wurde auf 500, später auf 1.000 erhöht, genau wie im deutschen Pendant. Dennoch ist die EU-Richtlinie deutlich strikter, weil sie nicht nur die Menschenrechte, sondern auch den Umweltschutz umfasst. In Deutschland wird zwar auch die Umwelt betrachtet, aber vor allem mit Blick auf die Menschenrechte, die zum Beispiel leiden können, wenn Schadstoffe in Flüsse eingeleitet werden. Zudem hat die EU eine zivilrechtliche Haftung geschaffen. Die Bußgelder sind deutlich höher. Die Nationalstaaten werden dies nun binnen zwei Jahren umsetzen müssen. In dieser Zeit gilt weiterhin das deutsche Lieferkettengesetz. Das macht die Sache für die Unternehmen noch komplizierter. Standpunkte: Was hätte man besser machen können? Neligan: Die erhoffte Transparenz in der Wertschöpfungskette ist ja im Prinzip erstrebenswert. Wir wollen doch eigentlich alle wissen, wo die Sachen herkommen, die wir kaufen. Nachhaltigkeit ist mittlerweile nicht nur ein politisches, sondern auch ein unternehmerisches Ziel. Die Frage bleibt, ob man dafür diesen enormen bürokratischen Aufwand schaffen muss. Es gab Vorschläge, dass dies nur für Geschäfte mit Ländern gelten sollte, wo erfahrungsgemäß Menschenrechte nicht eingehalten werden. Möglich wäre auch gewesen, nur im Bedarfsfall zu reagieren, wenn man erfährt, dass es schwarze Schafe in der Lieferkette gibt.
Standpunkte: Dazu kommt ja auch noch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU, die Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
Neligan: Die Standardisierung der Berichtspflichten kann die Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit von Unternehmensaktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit für Investoren und andere Interessengruppen verbessern. Zahlreiche Unternehmen erstellen bereits freiwillig Nachhaltigkeitsberichte mit dem Ziel, verschiedene Stakeholder, vor allem Kunden und Auftraggeber, aber auch die Belegschaft und die Öffentlichkeit besser zu informieren. Allerdings sind die Kosten und der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen erheblich. Es werden künftig nicht nur weitaus mehr Unternehmen unmittelbar berichtspflichtig, sondern diese werden auch ihre Zulieferer auffordern, entsprechende Informationen zu liefern. Vor allem kleinere Unternehmen verfügen nur begrenzt über die notwendigen Ressourcen, um neues Personal einzustellen, ihr bestehendes weiterzubilden oder auf externe Dienstleister zurückzugreifen, wie wir in einer aktuellen IW-Umfrage feststellen konnten.
Aufgezeichnet von Peter Wenig