Fairnessabkommen II

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FAIRNESSABKOMMEN 2018 - 2023 zur Weiterentwicklung sozialer Leistungen im Bundesland Salzburg

Salzburger Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung


Impressum: Salzburger Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung Universitätsplatz 7, 5020 Salzburg 0662-849373-202, office@salzburger-armutskonferenz.at Das Salzburger Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung wird finanziert vom Land Salzburg


Fairnessabkommen Die Salzburger Armutskonferenz hat im Rahmen der 8. Regionalen Salzburger Armutskonferenz in einem partizipativen Prozess eine Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der Armuts- und Sozialpolitik des Bundeslandes Salzburg erarbeitet. Folgende inhaltliche Perspektiven werden aus dieser Analyse abgeleitet und sollen für die kommenden 5 Jahre (und natürlich darüber hinaus) eine Grundorientierung für die Weiterentwicklung wesentlicher sozialer Handlungsfelder dienen. Die wahlwerbenden Parteien für die Landtagswahlen am 22. April 2018 werden eingeladen, dieses Fairnessabkommen zu unterstützen bzw. die hier formulierten Grundsätze als Ausgangsbasis für die Regierungsverhandlungen bzw. entsprechende politische Maßnahmensetzung in der kommenden Legislaturperiode zu übernehmen.


FAIRNESSABKOMMEN Grundsätzliches Das Land Salzburg bekennt sich dazu, soziale Leistungen und soziale Infrastrukturangebote auch in der nächsten Legislaturperiode quantitativ und qualitativ weiterzuentwickeln. Zu diesem Zwecke bekennt sich das Land Salzburg dazu, entsprechende und umfangreiche Planungsgrundlagen zu erheben und Sozialplanungsprozesse zu intensivieren. Längerfristige und strukturierte Maßnahmenpläne in einzelnen Teilbereichen sollen diese Weiterentwicklung unterstützen. Das Land Salzburg bekennt sich dazu, notwendige und adäquate soziale Leistungen und Infrastrukturen entsprechend zu finanzieren bzw. die budgetären Mittel dafür bereit zu stellen. Dazu zählt auch die Abgeltung der lt. einzelner kollektivvertraglicher Bestimmungen zu bezahlenden Gehälter von MitarbeiterInnen sozialer Dienstleister.

THEMEN: Menschenrechte Das Land Salzburg versteht sich als „Menschenrechtsregion“ und entwickelt eine Gesamtstrategie für menschenrechtsorientiertes politisches Handeln im Sinne einer Querschnittsmaterie. Als Beispiel dient das Bundesland Steiermark („Menschenrechtsregion Steiermark“). Demokratiepolitik Das Land Salzburg entwickelt seine demokratische Qualität weiter in Richtung persönlichkeitsorientiertes Wahlrecht bzw. Stärkung des Vorzugsstimmenwahlsystems. Eine Weiterentwicklung der direkten Demokratie wird angestrebt, ohne dadurch die positiven Leistungen des repräsentativen Systems einzuschränken. Die geringere Wahlbeteiligung einkommensschwacher Schichten (politische Ungleichheit) wird als Herausforderung angesehen und Maßnahmen dagegen werden entwickelt. Kinder- und Jugendhilfe Das Land Salzburg entwickelt seine Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weiter und orientiert sich am Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ (Pflicht/Kann-Leistungen). Weiters sollen die Altersgrenzen beim Zugang zu einzelnen Leistungen entsprechend den Lebensrealitäten der jungen Erwachsenen erhöht (auf 25 Jahre) und die Regionalisierung der Sozialen Infrastruktur weiter vorangetrieben werden.


Integration Das Land Salzburg forciert integrationspolitische Bemühungen (Sprachangebote). Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie bzw. Deradikalisierungsmaßnahmen werden verstärkt. Im Rahmen der Wohnpolitik werden adäquate Bedarfe berücksichtigt (z. B. größere Wohneinheiten). Arbeit und Beschäftigung Das Land Salzburg verstärkt seine Bemühungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik durch eine verbesserte strategische Ausrichtung und intensiviert seien Maßnahmen für verstärkt vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personengruppen (z. B. ältere Arbeitslose). Bedarfsorientierte Mindestsicherung Das Land Salzburg bekennt sich zu einem Existenzsicherungssystem, welches den Grundsätzen der „Bedarfsorientierung“ einerseits (Abdeckung ortsüblicher Mieten etc.), und den Grundprinzipien einer „Mindestsicherung“ andererseits entspricht (Rechtsansprüche etc.). Das Land Salzburg bekennt sich zu einer Weiterentwicklung der Bedarfsorientieren Mindestsicherung und verzichtet auf strukturelle Leistungseinschränkungen (BMS light etc.) Inklusion Das Land Salzburg orientiert seine Inklusionspolitik an den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein partizipativer Prozess zur Weiterentwicklung des Behindertengesetzes wird wieder aufgenommen. Ziel ist ein „Masterplan Inklusion“. Einrichtungen bzw. Strukturen der Selbstbestimmung werden gestärkt. Pflege Das Land Salzburg entwickelt sein Pflegesystem kontinuierlich weiter und arbeitet intensiv daran, die Ausbildungssituation („Pflegenotstand“) deutlich zu verbessern und die entsprechenden notwendigen finanziellen Bedarfe abzudecken. Pflegeangebote werden kontinuierlich weiterentwickelt, absehbare inhaltliche Entwicklungen verstärkt in den Blick genommen (Demenz, Ausdifferenzierung der Angebote, Regelung Betreutes Wohnen etc.). Gleiche und adäquate Bezahlung für gleiche Tätigkeiten gilt als Grundprinzip der Pflegefinanzierung.


Flucht und Asyl Das Land Salzburg bekennt sich zu einer menschenrechtsorientierten Asylpolitik und orientiert sich weiterhin am Begriff der „Menschenwürde“ bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen (siehe aktuelles Regierungsübereinkommen). Quartiere und Angebote werden bedarfsorientiert weiterentwickelt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Wohnen Das Land Salzburg forciert seine Bemühungen, Wohnen wieder vermehrt leistbar zu gestalten. Eine Verstärkung des Mietwohnbaus, eine Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Fördersparten im Rahmen der Wohnbauförderung (Eigentum und Miete) und perspektivisch eine Weiterentwicklung der Wohnbauförderung in Richtung zinsunabhängiges Fördersystem werden angestrebt. Wohnungslosigkeit Ein Masterplan zur Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit wird in einem partizipativen Prozess erarbeitet. Eine Regionalisierung der sozialen Infrastruktur der Wohnungslosenhilfe wird angestrebt. Ein spezifisches und bedarfsgerechtes Angebot für wohnungslose Frauen wird rasch umgesetzt. Frauen, Gleichstellung Das Land Salzburg orientiert sich verstärkt an gleichstellungspolitischen Zielsetzungen. Im Sinne der politischen Steuerung bzw. Planbarkeit werden vermehrt messbare Ziele formuliert. Maßnahmenpläne zur Gleichstellung werden danach ausgerichtet. Die Koppelung öffentlicher Aufträge an Gleichstellungspläne bzw. die Implementierung von Gender-Budgeting wird umgesetzt. Die Bekämpfung von Frauenarmut wird verstärkt angegangen, der Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote wird fortgesetzt. Psycho-soziale Versorgung Aufbauend auf einer umfassenden Datengrundlage und einem Gesamtplan zur abgestuften sektorübergreifenden integrierten Versorgung psychisch kranker Menschen wird die psycho-soziale Versorgung im Bundesland Salzburg weiterentwickelt.


Das vorliegende Fairnessabkommen wird unterstützt von folgenden wahlwerbenden Parteien für die Landtagswahlen am 22. April 2018.

Ja Anmerkungen ÖVP Anmerkungen

SPÖ Anmerkungen

Die Grünen Anmerkungen

FPÖ Anmerkungen

SBG Anmerkungen

FPS Anmerkungen

NEOS Anmerkungen

KPÖ Pus

Nein


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