Integrierte Lichtplanung Stadt Dortmund – Rheinische Straße (Auszug)

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Integrierte Lichtplanung

Stadt Dortmund – Rheinische Straße

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3 1 Einführung 5 1.1 Hintergrund 5 1.2 Handlungsrahmen und Handlungsstränge 6 1.3 Zeiträumliche Umsetzung und Haltbarkeit 7 1.4 Motto und Leitvorstellungen 7 1.5 Allgemeine Handlungsrichtungen 8 2 Bestand und Bewertung 9 2.1 Stadtraum 9 2.2 Lichtsystem 18 2.2.1 Öffentliche Straßenbeleuchtung 18 2.2.2 Stadtgestaltung mit Kunstlicht 30 2.2.3 Werbung mit Licht 30 2.3 Zwischenfazit 30 2.3.1 Öffentliche Straßenbeleuchtung 30 2.3.2 Stadtgestaltung mit Kunstlicht 31 2.3.3 Werbung mit Licht 31 3 Konzepte und Impulse 33 3.1 Handlungsstrang der Lichtstruktur 33 3.1.1 Straßenklassifzierung 33 3.1.2 Perspektivische Licht-, Betriebsund Handlungsempfehlungen 35 3.1.3 Konzeptionelle Vorschläge und Varianten 38 3.1.4 Diskussion und Konkretisierung 40 3.1.5 Energetische Optimierung des Bestands 53 3.2 Handlungsstrang der Lichtkomposition 55 3.2.1 Bausteine der Lichtkomposition 55 3.2.2 Konzeptionelle Vorschläge 57 3.3 Handlungsstrang der Lichtwerbung 63 3.3.1 Kooperativer Zugang 63 3.3.2 Regulativer Zugang 63 3.3.3 Raumkonzeptioneller Ansatz 64 4 Überlagerung zum Gesamtkonzept 69 5 Anhang 70 5.1 Quellenverzeichnis 70 5.2 Fotodokumentation: gesondertes Dokument/ 71 Datei beiliegend Inhalt ➜ ➜ Inhaltsverzeichnis
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Rheinische Straße zur Kunstlichtzeit: Der zweite Planungsraum – Abb. 1.1

1 Einführung

1.1 Hintergrund

Eine integrierte Stadtplanung, die ihren Fokus auf sozialräumliche Bedarfe, ökologische Rahmenbedingungen, ökonomische Effzienz und gestalterische Qualität ausrichtet, ist deutlich mit den Disziplinen verbunden, die zum abendlichen und nächtlichen Stadtlicht beitragen. Mehr als je zuvor kann eine gezielt geplante und gesteuerte Stadtbeleuchtung eine qualitative Stadtentwicklung unterstützen und fördern: Ob in der Reduzierung von Emissionen, Verbräuchen und Kosten, bei der Schonung des Naturhaushalts oder auch in der Erzeugung von stadträumlich angenehmen Abendstimmungen mit Licht, bei gleichzeitig verbesserten Sehbedingungen – eine gezielte Zusammenführung unterschiedlicher Lichtbedarfe und Lichtnutzungen kann in eine Energieverwendung resultieren, die gleichsam ressourcenschonend und raumqualitativ hochwertig ist. Die Lichtverwendung wird dabei kriteriengeleitet von einem "neuen" Qualitätsbegriff gerahmt, der nicht mehr ästhetisierenden oder rein verkehrssichernden Prämissen folgt, sondern z. B. auch Dunkelheit als Notwendigkeit zur Schonung des Naturhaushalts berücksichtigt. Der technologische Fortschritt liefert hierfür neue Möglichkeiten zur Präzisierung des Lichteinsatzes, sodass eine nachhaltigen Ansprüchen folgende Lichtverwendung nach Einbruch der Dunkelheit auch zur Ausführung kommen kann. Doch aufgrund fehlender administrativer Steuerungsmaßnahmen, Leitvorstellungen und Instrumente auf kommunaler Seite zeigt die nächtliche Stadt Lichtaktivitäten, die sich gegenseitig überlagern und in Konkurrenz zueinander wirken. Diese Lichtkonkurrenz trägt dazu bei, dass sich die jeweilig einzelne Effzienz oder Zweckmäßigkeit in gesamtstädtische Unwirtschaftlichkeit aufsummiert und dass sich räumliche Qualität in eine visuelle Missstimmung verkehren kann. Im Fokus der vorleigenden Untersuchung und Planung stehen u. a. folgende Fragen:

• Wie sollte unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit städtischer Beleuchtung aktuell und zukünftig umgegangen werden?

• Was bedeutet Lichtqualität im Rahmen konkret lokalisierbarer kultureller, sozialer, ökologischer und ökonomischer Bedingungen?

• Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen tragen zur angezielten Lichtqualität im Stadtteil bei?

• Wie sollten die Funktionsbeleuchtung und die Gestaltungsbeleuchtung in den Stadtteil integriert werden, um die Nutzungsprozesse und auch die Erwartungshaltungen der Bewohner zu unterstützen?

• Welche Methoden und Instrumente können entwickelt werden, um eine prozessorientierte integrierte Lichtplanung zu etablieren?

• Welche Vor- und Nachteile bieten konventionelle und innovative Beleuchtungsmethoden (Leuchtmittel, Betriebssysteme usw.)?

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Einführung

1.2 Handlungsrahmen und Handlungsstränge

➜ Das vorliegende Projekt muss vor dem Hintergrund der zuvor konzipierten Planung in Hörde gesehen werden; Grundlagen werden übernommen. Der Planungsraum beschränkt sich hier aus pragmatischen Gründen auf einen kleinen Bereich des Stadtumbaugebiets "Rheinische Straße"

In einer ersten Überführung zuvor entwickelter Methoden und Kriterien wurde bereits eine integrierte Lichtplanung für den Dortmunder Stadtteil Hörde konzipiert und ein umfassender Planungsrahmen entwickelt. Da diesem konkreten Vorhaben ein verallgemeinernder Überbau – eine Lichtleitplanung für die gesamte Stadt Dortmund – fehlte, wurde zusammen mit der örtlichen Lichtplanung ein generelles Zielsystem entworfen. Mit den Voraussetzungen dieses Überbaus wurde auf der Maßstabsebene des Stadtviertels die Konsequenz einer integrierten Strategie erprobt. Das für die Teilplanung Hörde ausgearbeitete Zielsystem beansprucht nun auch im zweiten Planungsgebiet Gültigkeit. Konkret heißt dies, dass allgemeine Grundsätze der Lichtverwendung und Lichtintegration im öffentlichen Raum am Planungsgebiet der Rheinischen Straße abgetragen und dabei in unterschiedlicher Hinsicht konkretisiert werden. Bei der vorliegenden Teilplanung sind dabei weitere, die Methoden prägende Prämissen zu beachten: Der unmittelbare Planungsraum liegt in einem Gebiet, das im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms "Stadtumbau West" vielfältige sozialkulturelle und städtebaulich qualif zierende Impulse erhält. Aufgrund pragmatischer und arbeitsorganisatorischer Gründe wurde der unmittelbare Planungsraum auf einen kleineren Bereich des Quartiers resp. des Stadtumbaugebiets "Rheinische Straße" beschränkt (Abb. 1.2).

Für die vorliegende Teilplanung haben diese Bedingungen und Beschränkungen in räumlicher Hinsicht unmittelbare Folgen. Zwar werden die Ansprüche einer integrierten Lichtplanung – d. h. einer Planung die konsequent öffentliche Straßenbeleuchtung, Lichtgestaltung und private Werbebeleuchtung auf die Bedingungen und Inhalte des Raums als soziokulturelle Konstitution ausrichtet und integrierend adressiert –nicht aufgehoben, sie müssen hingegen unterschiedlich gewichtet und

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Planungsraum (rote Strichlinie) im Stadtumbaugebiet (graue Punktlinie) – Abb. 1.2

➜ ➜ Der eng gefasste Planungsraum führt zu einer gleichsam verengten Behandlung der Handlungsstränge. Die Lichtkomposition wird konzeptionell umrissen, die Lichtwerbung mit generalisierten Rahmenbedingungen zugeordnet. Die Lichtstruktur wird in Varianten detailliert.

verdichtet werden. Das wird dazu führen, dass für den inszenatorischen Handlungsstrang – LIcHTKomposITIoN – raumkonzeptionelle Umrisse und Handlungsräume benannt werden. Der sich auf Dritte ausweitende Handlungsstrang – LIcHTWERBuNG – wird generalisiert behandelt. Der maßgeblich die öffentliche Daseinsvorsorge bestimmende Handlungsstrang der Straßenbeleuchtung – LIcHTsTRuKTuR – zeigt ausführungsvorbereitende Varianten und geht in der Entwicklungstiefe somit einen Schritt weiter, als in der Teilplanung für Hörde gezeigt. Insofern kann das vorliegende Produkt als ein ausführungsvorbereitender und zukünftige Maßnahmen begleitender Rahmen verstanden werden, der gleichsam neue und auszubauende Impulse in den Prozess des Stadtumbaus einbringt.

1.3 Zeiträumliche umsetzung und Haltbarkeit

➜ ➜ Die Planung wird einen langfristigen Umsetzungsprozess mit Kriterien und Prinzipien begleiten. Die Empfehlungen sollen mit dem technologischen Fortschritt und zukünftigen Herausforderungen der Stadtentwicklung Schritt halten.

Die technische Infrastruktur öffentlicher Räume unterliegt langen, wirtschaftlich begründeten Nutzungszeiträumen. Damit geht einher, dass der Umbau der Stadtbeleuchtung – insb. bei der öffentlichen Funktionsbeleuchtung – je nach Zustand und Alter des Anlagenbestands stufenweise ablaufen wird. Damit die Gültigkeit der zu treffenden Empfehlungen demnach nicht entlang etwaig veraltender Techniken vergehen kann, sind die hier aufgeführten Kriterien und Vorschläge als Prinzip dargestellt.

Der technologische Fortschritt wird in den nächsten Jahren immer innovativere Möglichkeiten der künstlichen Lichterzeugung und Handhabung hervorbringen, die den stadträumlich nachhaltigen Umgang mit Licht vor neue Herausforderungen stellen werden. Eine langfristige Planung kann diesen Tendenzen nur im Rahmen von kurzfristigen Maßnahmen, mittelfristigen Empfehlungen und langfristigen Perspektiven gerecht werden. Zudem ist die Akzeptanz der etwaigen Anpassung privater Lichtinitiativen oder auch der öffentliche Anreiz zur privaten Beteiligung an gestalterischen Maßnahmen von langfristiger Beteiligungsarbeit abhängig. Ein derartiger Reifeprozess kann mit dieser Planung nicht umgesetzt, mindestens jedoch angestoßen und mit begründeten Kriterien begleitet werden.

1.4 motto und Leitvorstellungen

➜ ➜ Das Motto "LichtWeg >> RheinischeStraße" konkretisiert sich in den Vorstellungen eines vorsorgenden Umweltschutzes, kulturellen Ressourcenschutzes und wirtschaftlicher Effzienz.

• Leitvorstellung 1:

Vorsorgender umweltschutz und Reduktion von schadstoffen

Die Nutzung von Kunstlicht ürblendet weder den natürlichen Nachthimmel noch werden ökologische Beeinträchtigungen hervorgerufen. Lichtempfndliche Lebewesen werden kriteriengeleitet geschützt und geschont. Der differenzierte Umgang mit Licht im Stadtraum wird dazu führen, Ressourcen der Energieerzeugung effzient zu nutzen und damit schädliche Emissionen zu mindern.

Die integrierte Lichtplanung etabliert einen Planungsprozess, der die Abläufe unterschiedlicher Akteure aufeinander abstimmt und optimiert. Über ein gemeinsames Motto und zugeordnete Leitvorstellungen werden die zu erreichenden Ziele kommuniziert und dienen als Orientierung auf allen Ebenen der Lichtverwendung. In wachsender Konkretisierung werden so leitende Vorstellungen aus dem Motto – "LichtWeg >> Rheinischestraße" –entwickelt und mit entsprechenden Empfehlungen untermauert.

• Leitvorstellung 2: Kultureller Ressourcenschutz und Entwicklung der stadtteilidentität Unter Beteiligung wird die sozial-kulturelle Identität des Stadtraums gestärkt. Das Lichtsystem gliedert und orientiert die Nahbereiche als Einheit stadträumlicher und baukultureller Ensembles, um zu einer Steigerung ihrer Attraktivität beizutragen. Aufenthalte und Transfer werden zur Kunstlichtzeit so unterstützt, dass sie sicher und angenehm werden. Innenräume werden vor Lichtimmissionen geschützt.

• Leitvorstellung 3: Wirtschaftliche Effzienz und stärkung der Lokalökonomie Das Lichtsystem wird in qualitativ hochwertigen und ausgereiften Technologien und in Abwägung von Investitions- und Betriebskosten stufenweise um- und ausgebaut. Die Beleuchtung soll bedarfsorientiert und nutzungsgerecht eingesetzt werden. Darüber hinaus werden die öffentlichen Aktivitäten auf private Akteure ausgeweitet, um nicht zuletzt der lokalen Ökonomie zuträglich zu sein.

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Einführung

Leitvorstellungen

Allgemeine Handlungsrichtungen

1.5 Allgemeine Handlungsrichtungen

Aus den formulierten Leitvorstellungen lassen sich Handlungsrichtungen ableiten. Diese Richtungen tragen insofern einen vorläufgen Charakter, als sie nach Ortsanalyse und Bewertung um spezifsche Maßnahmenempfehlungen – hergeleitet aus den Bedarfen des Planungsraums – erweitert werden.

Kriterien für das zukünftige Lichtsystem gemäß Leitvorstellung 1:

• umweltwirksame Belastungen möglichst gering halten,

• himmelseitige Streuverluste reduzieren,

• Energieverbräuche und einhergehende Emissionen verringern.

Kriterien für das zukünftige Lichtsystem gemäß Leitvorstellung 2:

• Identität und Attraktivität des Stadtraumes anteilig stärken,

• Aufenthalte und Transfer nach Einbruch der Dunkelheit verbessern,

• Image des Stadtbereichs anheben

Kriterien für das zukünftige Lichtsystem gemäß Leitvorstellung 3:

• Kosten nach Investition, Betrieb und Wartung reduzieren,

• Licht bedarfsgerecht nutzen,

• Kooperationen mit privaten Akteuren ausbauen.

1) Vorsorgender Umweltschutz und Reduktion von Schadstoffen

• Himmelsaufhellung reduzieren

• Naturbereiche schützen

• Emissionen reduzieren

Spezifsche maßnahmenempfehlung

• 1 a)

• 1 b)

2) Kultureller Ressourcenschutz und Entwicklung d. Stadtteilidentität

• Nutzung & Wahrnehmung verbessern

• Attraktivität steigern

• Image stärken

3) Wirtschaftliche Effzienz und Stärkung der Lokalökonomie

• Kosten reduzieren

• Langfristig investieren

• Private Akteure einbinden

• 2 a)

• 2 b)

• ...

• 3 a)

• 3 b)

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"LichtWeg >> Rheinischestraße"
motto

2 Bestand und Bewertung

Für die gezielte Integration des vorhandenen Lichtsystems wird es notwendig, den Stadtraum analytisch zu charakterisieren und auf gegebene Lichtbedarfe hin zu "befragen". Die materiellen und sozialen Rauminformationen unterstützen dabei die Bestimmung der jeweiligen Merkmale der Lichtstruktur sowie die Interpretationen der Lichtkomposition.

2.1 stadtraum

Zur zielführenden Bearbeitung hat die Stadt Dortmund mit dem Maßnahmenbeginn "Stadtumbau Rheinische Straße" vielfältige Untersuchungen durchgeführt. Diese werden neben eigenen Ermittlungen aufgenommen und unter Berücksichtigung der zielführenden Aspekte der Handlungsrichtungen der Lichtleitplanung gefltert.

Übersicht

In unmittelbarer Anbindung zum City-Bereich liegt das Programmgebiet im westlichen Teil der Dortmunder Innenstadt. Es erstreckt sich zwischen Königswall im Osten und Emscher-Flusslauf im Westen. Als Bindeglied zwischen Dorstfeld und Innenstadt gilt die Rheinische Straße als westliches Eingangstor zur City und stellt als Ost-West-Achse eine bedeutende Hauptverkehrsverbindung dar, die eine regionalhistorische Bedeutung innehält.

Infolge der nahen Innenstadtlage besteht eine sehr gute Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Stadtbahn, S-Bahn). Baulich ist der Planungsraum durch eine dichte, mehrgeschossige Wohnbebauung gekennzeichnet. Im Vergleich zur Gesamtstadt fällt der Anteil ausländischer Anwohner sowie die Anteile an Sozialhilfeempfängern und arbeitslosen Menschen überdurchschnittlich hoch aus. 1)

Historische Entwicklung

Wie kaum ein Straßenzug in Dortmund zeigt die Rheinische Straße eine Zeitreise durch die Stadtgeschichte – mit einem möglichen Vorschein zukünftiger Entwicklungen.

Die Rheinische Straße ist Teil des Hellwegs, des "lichten Wegs" oder "Helwech"(mittelniederdeutsch). Dieser Hellweg behielt hier diesen Namen vor Dutzenden gleichen Namens des Hochmittelalters, da er als Königsweg und Heerstraße von Duisburg auf Dortmund zu und hindurch weiter bis Höxter führte. 2) Er fädelte als Handels- und Salzweg die mittelalterlichen Städte Duisburg, Steele, Bochum, Dortmund, Unna, Werl und Soest über Paderborn und Höxter auf seine "Perlenschnur". 3)

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts schrumpfte der Name des Straßenzugs auf die Bezeichnung einer Kommunalstraße von Dortmund über Körne bis Unna. Zu dieser Zeit war der Abschnitt der heutigen Rheinischen Straße zwischen Dorstfeld – mit den Wassermühlen an der Emscher – ein unbebauter Hauptweg, der durch die Feldfuren bis zu den Wiesen vor das Westentor der befestigten, reichsfreien Stadt Dortmund führte. Mit den Eisengießereien und Hütten aus Hombruch und Hörde kam dann sehr bald die große Industrie vor die Tore der Ackerbürgerstadt. Als die Verbindungen der Köln-Mindener und Bergisch-Märkischen Eisenbahn dann Mitte des Jahrhunderts an die Dortmunder Stadtmauern gelegt wurden, gaben sie Dortmund und besonders ihrer westlichen Vorstadt einen beispiellosen Industriealisierungsschub. 4)

9 Bestand und Bewertung
1) Vgl. Stadt Dortmund 2006 2) Siehe Abb. 2.1 3) Vgl. Stephan-Maaser 2000 4) Siehe Abb. 2.2 – 2.5

Die von Süden kommende Bergisch-Märkische Eisenbahnlinie unterteilte die Rheinische Straße in zwei fast gleichlange Abschnitte zwischen Dorstfeld im Emschertal und dem Westentor. An der Nordseite des Straßenabschnitts (vor dem Westentor) siedelten sich drei große Brauereien an. Ihre Südseite belegte die dichte gründerzeitliche Wohnbebauung mit dem "alten Todtenhof", dem heutigen Westpark. Um 1850 "überschreitet" der Bergbau die Hellweglinie. 1860 werden Wall und die Stadtmauern mit Westentor und Windmühle abgetragen – mit einer Beschäftigungsmaßnahme für Erwerbslose. Die alte Stadt wird nach Westen geöffnet. Bald danach wird in der Zusammenführung der beiden Eisenbahnen vor dem Hauptbahnhof die Dortmunder Hütte (die spätere Union) gegründet. Diese nimmt schließlich die gesamte Nordseite der Rheinischen Straße bis zur Emscher hinunter ein. Zunächst mit einer kleinen Arbeiter- und Meistersiedlung und einer "Menage" nördlich der Eisenbahnbrücke der Bergisch-Märkischen. Hinter dieser Brücke folgen in den 1870er Jahren eine Ziegelei und Kramberg´s kleine Brauerei. Sie werden bald ersetzt durch ein kleines Quartier gründerzeitlicher Miethäuser an der Huckarder Straße. Noch vor dem ersten Weltkrieg wird hinter der Wohnbebauung (an der Nordseite) das Fabrikgelände der Union bis zur Emscher hinunter schrittweise ausgebaut. An der Südseite der Straße wird die gründerzeitliche Bebauung mit Miethäusern grundstücksweise und lückenhaft bis zur Emscher fortgesetzt – unterbrochen durch die Hofanlage der kleinen Kirche und die spätere Werkkunstschule an der Ottostraße.

Im Westabschnitt der Rheinischen Straße wird die stahlindustrielle Prägung ihrer Nordseite durch den 1916 begonnenen Verwaltungsbau angekündigt. An ihm prangt noch der Spruch des Bauherrn Stinnes "Es lobt den Mann die Arbeit und die Tat". Ab 1926 beherbergt er die Zentrale der Vereinigten Stahlwerke. Von hier aus wurden die Berg- und Hüttenwerke des Konzerns als ein Kernstück der deutschen Rüstungsindustrie des Ruhrgebiets

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bis 1945 geleitet. Die große Hofanlage mit Vorfahrt, Mittelrisalit und Begrüßungsterrasse wird heute durch den dahinter liegenden "Horizont" der riesigen, grünen Fertigungshalle nahezu zum Verwaltungshäuschen verkleinert. Der Verwaltungsbau mit drei Innenhöfen steht heute leer – nach einer Zwischenzeit als Versorgungsamt.

Die Gliederung der Rheinischen Straße in Bauabschnitte unterschiedlicher und wechselnder Nutzungen bildet sichtbar die Stadtentwicklung Dortmunds ab. In dieser Straße sind die Phasen zwar nicht als reine historische Bauabschnitte aber als stadträumliche Abschnitte ablesbar – von Spuren der reichsfreien über die Stadt der Montanindustrien und Brauereien bis zur strukturell gewandelten Dienstleistungsstadt mit neu sichtbaren Orten der kreativen Anstrengung.

11 Bestand und Bewertung
Die Hellweg-Linie im Wandel der Zeit – Abb. 2.1

Der Hellweg zieht aus dem Emschertal durch Feldfur zum Westentor.

Die Rheinische Straße wird durch die Eisenbahnen in zwei Abschnitte geteilt: der westliche mit Einzelparzellen in Feldfur, der östliche als bebaute Radiale durch die Westvorstadt.

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Dortmund und Dorstfeld 1805 – Abb. 2.2 Dortmund und Dorstfeld 1872 – Abb. 2.3

Die Rheinische Straße ist Verbindungsraum von Dorstfeld her und Eingangsstraße zur Innenstadt.

Die Rheinische Straße ist Eingangsraum und industriell geprägte Vorstadt zum Stadtzentrum.

13 Bestand und Bewertung
Dortmund und Dorstfeld 1927 – Abb. 2.4 Dortmund und Dorstfeld 1955 – Abb. 2.5

Die von der mittelalterlichen Ringstruktur her ausgebreitete Blockrandbebauung prägt den gesamten Innenstadtbereich. Vom Zentrum aus betrachtet, nimmt sie im Verlauf nach Westen sukzessive ab. Auf der südlichen Seite der Rheinischen Straße – im westlichen Teil des Planungsbereichs – sind diese Strukturen nur noch in Fragmenten erhalten. Strukturlücken im Bereich des ehem. Versorgungsamts wurden mit neueren Gebäuden gefüllt. Eine in Nord-Südrichtung verlaufende Zäsur, in der auch die Emscher verläuft, trennt die kompakte Bebauungsstruktur der Innenstadt dann von der kleinteiligen Bebauung im westlich angrenzenden Dorstfeld. Als auffällige Großstrukturen sind die umliegenden Industriebetriebe erkennbar (Abb. 2.6) – sie schließen die Bebauung nach Norden ab.

In der Darstellung der Raumkanten des westlichen Planungsraums wird die wechselhafte Bebauungscharakteristik – bzw. die strukturellen Brüche –zwischen Nord- und Südbereich der Rheinischen Straße deutlich sichtbar (Abb. 2.7). Westlich des ehem. Versorgungsamtes fällt die räumliche Fassung nahezu weg. Die Abfolge aus ungepf egten Formgehölzen, wildem Grün, Tankstelle und zurückversetzter Bebauung sorgen für einen diffusen Die geschlossene Fassadenfront ist im östlichen Quartier nur selten durch Baulücken oder Gebäude geringer Höhe unterbrochen – der Raumeindruck ist insofern stärker durch Straßen anliegende Bebauung in Abschnitte getaktet. 6) Die Ansicht der Rheinischen Straße wird in Abschnitten von gründerzeitlichen Fassaden geprägt. Besonders an der Huckarder Straße, der Ofenstraße und der Siemensstraße sind die überwiegend viergeschossigen Gebäude erhalten (Abb. 2.8). Kriegsbedingte

5) siehe Anhang "Fotodokumentation" Seiten A.12 & A.22

6) siehe Anhang "Fotodokumentation" Seiten A.48 & A.65

2.6: Schwarzplan Bebauungsstruktur 2.7: Ausschnitt Raumkanten Straßenbild im Kreuzungsbereich zur Ofenstraße – Abb. 2.8

Baulücken wurden nur teilweise entsprechend der Bebauungsstruktur geschlossen, so dass gewerblich genutzte Flachbauten die vorhandenen Strukturbrüche verstärken. Größere Baulücken ermöglichen dabei den Blick auf Brandwände oder in teilweise verwahrloste Hinterhöfe. Auffallende Höhepunkte im Planungsgebiet sind die industriellen Backsteingebäude im Bereich des HSP-Werksgeländes, 7) sowie das ehem. Versorgungsamt. Das ehem. Versorgungsamt steht wie die Katholische Mission St. Anna unter Denkmalschutz. Ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude bef nden sich am Ende der Huckarder Straße und der Oswaldstraße.

Nutzungen

Der westliche Teil der Rheinischen Straße ist durch Mischnutzung gekennzeichnet (Abb. 2.9). In den Gebäuden bef nden sich häuf g Ladenlokale im Erdgeschoss – ein merklicher Anteil hiervon wird nicht genutzt. Gegenüber des ehem. Versorgungsamtes bef ndet sich ein Bereich mit Einzelhandel. Die Nebenstraßen sind überwiegend durch Wohnbebauung geprägt, wobei vereinzelt Gewerbebetriebe in den Hinterhöfen angesiedelt sind. Ein Sonderfall stellt der Gewerbehof in der Huckarder Straße dar, der einen gesamten Baublock formt. Er beherbergt ausschließlich lärmextensive Büronutzungen. Besonders emissionsintensiv zeigt sich hingegen der HSP-Werkskomplex im nördlichen Quartiersbereich. Neben dem enormen Flächenverbrauch wirkt die grüne Halle baulich stark als "zweiter Horizont" für den Straßenraum. 8) Im östlichen Teil der Rheinischen Straße wird die gewerbliche Nutzung der EG-Bereiche deutlicher. Gaststätten, Supermärkte und weitere gewerbliche Einrichtungen verdichten sich bis zum Westentor. Gleichwohl gilt für den gesamten Straßenzug, dass die oberen Geschosse vorrangig dem Wohnen dienen.

Erschließungsstruktur

Die Rheinische Straße ist eine stark frequentierte Einfallstraße zur Innenstadt. Sie ist vierstreif g ausgebaut und bildet das Rückgrat der Erschließung zwischen Innenstadt und Dorstfeld. Von der Rheinischen Straße führt die Dorstfelder Allee (L 609) nordwärts zu den Autobahnen A42 und A2. In südlicher Richtung kröpft sie nach kurzer Strecke zur Wittener Straße hin ab. An dieser Stelle wird der Ausbau der "NS IX" anschließen. An das orthogonale Hauptstraßennetz schließen sich die Sammelstraßen in den Quartieren an, von denen die Huckarder Straße das Planungsgebiet östlich tangiert und als Verbindungsstraße zum Industrie- und Gewerbegebiet Westfalia genutzt wird. Die Huckarder Straße führt ebenfalls auf die L 609 und damit zu den Autobahnen, was für eine erhöhte Frequentierung sorgt. Im Bereich südlich des Planungsgebiets bilden die Anliegerstraßen eine kammförmige Erschließung aus (Abb. 2.10).

Bezogen auf beide Abschnitte der Rheinische Straße – den westlichen und östlichen – ist eine vielschichtige ÖPNV-Anbindung hervorzuheben. Dabei liegen die Stationen der Bus- und S-Bahnlinien in einigen Gehminuten Entfernung von den Wohnquartieren. Die schienengebundene Stadtbahn hält direkt auf der Rheinischen Straße. Sie führt direkt aus dem Zentrum in Richtung Dorstfeld, wobei die Stationen Ofen-, Otto- und Heinrichstraße oberirdisch und die Station Unionstraße und Westentor unterirdisch liegen. Mit den S-Bahnlinien 1, 2 und 4 wird der Bahnhof Do-Dorstfeld angebunden. Ein weiteres ÖPNV-Angebot ergibt sich durch die anliegenden Buslinien. Linienverlauf und Haltestellen bef nden sich hingegen entlang der Lange Straße – lediglich der "NachtExpress" befährt die Rheinische Straße.

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7) "Hoesch Spundwand und Prof l GmbH" 8) Siehe Anhang "Fotodokumentation" Seiten A.5 & A.25 2.9: Nutzungen im westlichen Bereich
Bestand
Bewertung
2.10: Erschließungsstruktur
und

Frequentierung der Rheinischen Straße im Zeitverlauf

Die Rheinische Straße zeigt über den Tages- bzw. Nachtverlauf der Woche charakteristische Aktivitätsmuster einer Einfallstraße zum Stadtzentrum. Aus exemplarischen Messungen der vorhandenen Verkehrsimpulse (oder auch Verkehrsteilnehmer) 9) können folgende Tendenzen abgeleitet werden: An Werktagen zeigt sich eine jeweils gleichförmige Zeitstruktur, bei der die Verkehrsdichte ab 6.00 Uhr morgens rapide zunimmt, um bis ca. 9.00 Uhr eine vorläuf ge Höchstfrequenz zu erreichen, die sich gegen Mittag abschwächt. Mit den abendlichen Berufsverkehren steigt die Anzahl der Verkehrsteilnehmer wieder an, um zwischen 19.00 und 24.00 Uhr abzufallen. An Werktagen liegt die verkehrsärmste Zeit mit 40-60 Impulsen pro Stunde zwischen 24.00 und 6.00 Uhr, wobei die Zeit zwischen 2.00 und 5.00 Uhr nur noch 20-40 Verkehrsimpulse pro Stunde zeigt.

Insgesamt unterscheidet sich die Verkehrsdichte im westlichen und östlichen Teilraum der Rheinischen Straße. Während im östlichen Teilbereich ca. 1.200 Verkehrsteilnehmer (Geschwindigkeit 30-60 km/h) pro Stunde im Tageshöchstwert gemessen werden können – die sich im 24-Stundenverlauf auf insgesamt 9.300 summieren –, liegen im westlichen Bereich die Tageshöchstwerte bei ca. 950 Passagen pro Stunde. Hier ergibt sich eine Gesamtsumme im 24-Stundenverlauf von insgesamt 7.800 Passagen. Zu den Gesamtsummen hinzuzurechnen sind jeweils ca. 1.500 Verkehrsteilnehmer, die sich langsamer als 30 km/h bewegen.

An Wochenenden zeigt sich eine vergleichsweise höhere Nutzungsfrequenz in Kernnachtzeiten, die im Gegensatz zu Werktagen eher langsam bzw. linear im Nachtverlauf abnimmt. Deutlich erkennbar ist eine Reduktion des Gesamtverkehrs an Samstagen und Sonntagen – hier zeigen die sonntäglichen Tageshöchstwerte ca. 400 Impulse pro Stunde im westlichen und ca. 600 Impulse pro Stunde im östlichen Teilbereich der Rheinischen Straße (Abb. 2.11). 10)

9) Hiermit ist der motorisierte und nicht motorisierte Verkehr (auch Fußgänger) gemeint.

10) Die Diagrammlinien in Abb. 2.11 zeigen die Summen der Verkehrsimpulse in einer 15-minütigen Taktung. Die Darstellung zeigt dabei gestapelte Säulen in der Unterscheidung von Verkehrsimpulsen, die unter (blau) respektive über (rot) 30 km/h ausgelöst wurden.

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18 24 06 121824061218240612182406121824061218240612182406 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch 150 200 250 300 350 Verkehrsimpulse 50 100 17.-24.11.2011 / westlicher Teilbereich 150 200 250 300 350 Verkehrsimpulse 50 100 Kunstlichtzeit im Winterhalbjahr 10.-17.11.2011 / östlicher Teilbereich 18 24 06 18 24 06 18 24 06 18 24 06 18 24 06 18 24 06
Messung der Verkehrsimpulse im 15-Minuten-Takt – Abb. 2.11

Zielkonkretisierung

Aus der vorgelegten Analyse des Stadtraums ergeben sich Anforderungen an das für den Planungsraum zu entwickelnde Lichtprofl:

• Hervorhebung des Planungsraumes als bedeutende Einfallstraße bzw. stadträumliches Verknüpfungselement zum Innenstadtbereich unter zwei Gesichtspunkten: zum einen als regionale Verknüpfung mit Dorstfeld (und darüber hinaus) und zum anderen als Verknüpfung des Quartiers "Rheinische Straße" mit der City.

• Ausarbeitung der linearen Hauptpassage als "Raumeinheit Rheinische Straße" mit gleichsam sequenzieller Rhythmisierung der nordsüdlich sowie ostwestlich angrenzenden, unterschiedlichen Raum-/ Nutzungszonen.

• Aufwertung abendlicher Aufenthalte entlang der informellen Aufenthaltsbereiche sowie der Wartezonen des ÖPNV – insbesondere unter demografschen Aspekten (Lichtbedarfe älterer Menschen).

• Aufwertung abendlicher Fußgängerpassagen, namentlich von Wegeverbindungen, die als sozial- und/oder funktionalräumliche Barrieren wirken.

• Schaffung einer qualitativ hochwertigen Lichtatmosphäre in Hauptnutzungsbereichen.

• In Wohnräume einfallendes Kunstlicht zu Ruhezeiten vermeiden.

• Anpassung der Lichtnutzung an Raumnutzungsintensitäten zu Nutzungszeiten.

• Licht als Instrument zur Darstellung von Raumnutzung einsetzen und neue Aneignung von etwaig leeren Ladenlokalen anregen.

• Licht als Instrument der Beteiligung und Raumbelebung nutzen.

17 Bestand und Bewertung

2.2 Lichtsystem

Das Lichtsystem im Planungsgebiet wird in unterschiedlicher Detailschärfe und entlang der einzelnen Zielkategorien Lichtstruktur, Lichtkomposition und Lichtwerbung untersucht und dargestellt.

2.2.1 Öffentliche straßenbeleuchtung

Ausgangspunkt der zukünftigen Lichtstruktur soll der auf das Zielsystem bezogene Bestand sein. Um den Zielen der Lichtstruktur dabei gerecht werden zu können, wird das System der öffentlichen Straßenbeleuchtung zunächst technisch und daran anschließend in seiner Raumwirkung beurteilt. Soweit es die primäre Quellenlage zuließ (Datenlage: Dez. 2010), wurden bei der Untersuchung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sämtliche Informationen zu Leuchtstellen, Lampen und Stromverbräuchen zugrunde gelegt.

Statistik

Im Untersuchungsgebiet befnden sich ca. 177 unterschiedliche Leuchtstellen der öffentlichen Straßenbeleuchtung (Abb. 2.12). Ihre Merkmale prägen sich statistisch wie folgt aus:

• Leuchtentyp (Abb. 2.13):

Seitenaufsatzleuchte = 48 %

Mastansatzleuchte = 27 %

Seilleuchte = 16 %

Mastaufsatzleuchte = 9 %

• Hersteller (Abb. 2.14):

A (AEG) = 36 %

B (Trilux) = 58 %

C (Siteco) = 5 %

D (Bega) = 1 %

• Betriebsart:

Ganznächtig = 100 %

• Lampentyp (Abb. 2.15):

Kompakt-/Leuchtstoffampe = 58 %

ZGES = 39 %

EGES = 19 %

Natriumdampf-Hochdruck = 40 %

Halogen-Metalldampf = 2 %

• Träger (Abb. 2.16):

Stahlrohrmast, gerade = 57 %

Stahlrohrmast, gebogen = 27 %

Seil = 16 %

• Lichtpunkthöhe nach Abrechnungskategorie (Abb. 2.17):

= 42 %

= 32 %

18
10,0m
6,0m
6,1
9,0m
0,0 –
= 26 % Leuchtentypen im Planungsraum – Abb. 2.12

• Alter, Leuchte (Abb. 2.18):

10 – 20 Jahre = 44 %

21 – 31 Jahre = 33 %

9 Jahre oder jünger = 13 %

32 – 42 Jahre = 2 %

42 Jahre oder älter = 5 %

"unbekannt" = 3 %

hiervon höchste Anteile:

1999 = 12 Jahre = 22 %

1989 = 22 Jahre = 11 %

1985 = 26 Jahre = 9 %

1983 = 28 Jahre = 9 %

• Alter, Träger:

10 – 20 Jahre = 39 %

21 – 31 Jahre = 24 %

9 Jahre oder jünger = 15 %

32 – 42 Jahre = 16 %

43 Jahre oder älter = 6 %

hiervon höchste Anteile:

1999 = 12 Jahre = 22 %

1989 = 22 Jahre = 11 %

1969 = 42 Jahre = 10 %

1992 = 19 Jahre = 7 %

• Anschlussleistung und Stromverbrauch (Abb. 2.19):

Die Gesamtanschlussleistung beträgt ca. 32,5 kW. Der Stromverbrauch beläuft sich bei 4.080 Betriebsstunden jährlich auf 132.510 kWh. In Teilbereiche (Abb. 2.20) aufgegliedert zeigt sich dabei:

TB 1: Rheinische Straße (Ostermannstraße – Brücke) – Breite i.M. 12,5m

Anschlussleistung / Brennstelle i.M. = 228 W

Jahresverbrauch / Brennstelle i.M. = 930 kWh

Jahresverbrauch / Straßenkilometer = 29.100 kWh/(km*a)

Leuchtstellen–Leuchten / Kilometer = 31–31 LS–L/km

TB 2: Rheinische Straße (Brücke) – Breite i.M. 16m

Anschlussleistung / Brennstelle i.M. = 84 W

Jahresverbrauch / Brennstelle i.M. = 343 kWh

Jahresverbrauch / Straßenkilometer = 30.900 kWh/(km*a)

Leuchtstellen–Leuchten / Kilometer = 125–125 LS–L/km

TB 3: Rheinische Straße (Brücke – Unionstraße) – Breite i.M. 22m

Anschlussleistung / Brennstelle i.M. = 230 W

Jahresverbrauch / Brennstelle i.M. = 938 kWh

Jahresverbrauch / Straßenkilometer = 52.200 kWh/(km*a)

Leuchtstellen–Leuchten / Kilometer = 60–60 LS–L/km

TB 4: Rheinische Straße (Unionstraße – Westentor) – Breite i.M. 24m

Anschlussleistung / Brennstelle i.M. = 550 W

Jahresverbrauch / Brennstelle i.M. = 2.240 kWh

Jahresverbrauch / Straßenkilometer = 66.600 kWh/(km*a)

Leuchtstellen–Leuchten / Kilometer = 32–64 LS–L/km

TB 5: Wohn- und Sammelstraßen im Planungsraum – Breite i.M. 6,5m

Anschlussleistung / Brennstelle i.M. = 60 W

Jahresverbrauch / Brennstelle i.M. = 245 kWh

Jahresverbrauch / Straßenkilometer = 8.100 kWh/(km*a)

Leuchtstellen–Leuchten / Kilometer = 33–33 LS–L/km

19
Bestand und Bewertung

Mastaufsatzleuchte

Seitenaufsatzleuchte

Mastansatzleuchte

Seilleuchte

Hersteller A (AEG)

Hersteller B (Trilux)

Hersteller C (Siteco)

Hersteller D (Bega)

20 Leuchtentyp –
Abb. 2.13
Leuchtenhersteller –
2.14
Abb.

Natriumdampf-Hochdrucklampe

Leuchtstoffampe EGES/ZGES

Halogen-Metalldampfampe

Stahlrohrmast, gebogen

Stahlrohrmast, gerade

Seil

21
Lampentyp – Abb. 2.15
Träger – Abb. 2.16
Bestand und Bewertung

keine Angabe

1970er Jahre

1980er Jahre

1990er Jahre

2000er Jahre

22 Lichtpunkthöhe – Abb. 2.17 3m – 6m 6m – 9m 9m – 12m Altersstruktur Leuchten – Abb. 2.18
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Lichtverteilung im Straßenraum

Zur Einordnung der Lichtverteilung im Straßenraum dienen die folgenden Messungen der vorhandenen Beleuchtungsstärken. Die exemplarischen Messungen folgen den einzelnen Teilräumen:

26
7,5 m Leuchtstelle 7,5 m schnitt Aufsicht 1/2 Leuchtstellenabstand Leuchtstelle schnitt Aufsicht 152213 10 3,0 3,0 4,0 5,09,09,06,0 0,5 0,5 2,4 0,30,83,03,0 Lux Lux Lux
2.21 Exemplarische Beleuchtungsstärken TB 1: Leuchtstellenabstand ca. 38 m
4,03,04,0 4 Lux
2.22: Exemplarische Beleuchtungsstärken TB 2: Leuchtstellenabstand ca. 15 m • Teilbereich 1: Rheinische Straße (Ostermannstraße – Brücke) • Teilbereich 2: Rheinische Straße (Brücke)

27 Bestand und Bewertung 1/2 Leuchtstellenabstand Leuchtstelle 28 schnitt Aufsicht 1/2 Leuchtstellenabstand Leuchtstelle schnitt Aufsicht 367077703628 29 29 13121211121213 13 13 163027 2730 14 14 202119 1921 6,0 6,0 Lux Lux Lux Lux
2.23: Exemplarische Beleuchtungsstärken TB 3: Leuchtstellenabstand ca. 30 m 2.24: Exemplarische Beleuchtungsstärken TB 4: Leuchtstellenabstand ca. 45 m
schnitt Aufsicht
Teilbereich 3: Rheinische Straße (Brücke – Unionstraße) • Teilbereich 4: Rheinische Straße (Unionstraße – Westentor) 2.25: Exemplarische Beleuchtungsstärken TB 5: Leuchtstellenabstand ca. 37 m
1/2 Leuchtstellenabstand Leuchtstelle 2,5 1,0 1,0 3,05,04,0 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2< 0,2 Lux Lux
• Teilbereich 5: Wohn- und Sammelstraßen im Planungsraum

2.2.2 stadtgestaltung mit Kunstlicht Für das Stadtumbaugebiet können insg. vier, sehr unterschiedliche Gestaltungsansätze mit Kunstlicht benannt werden.

1. Illumination Staffelgeschoss: Beleuchtung eines Staffelgeschosses in gelber Farbe. 18)

2. Illumination Fassade: Beleuchtung einer Hausfassade mit farblichem Wechsel. 19)

3. Beleuchtung Trafohäuschen: Beleuchtung des Gebäudeinneren mit blauem Licht, das durch die Fenster sichtbar wird (Abb. 2.28).

4. Inszenierung U-Turm: Füllung der Turmgefache mit LED-Gittern, auf denen flmische Szenen gezeigt werden. 20)

2.2.3 Werbung mit Licht

Neben unterschiedlichen Leuchtkästen und beleuchteten Schildern sind die Schaufensterbeleuchtungen ein hervortretender Faktor der Rheinischen Straße am Abend. Exemplarische Messungen zeigen folgende Tendenzen:

• Leuchtkasten an EG-Fassade (selbstleuchtend): ca. 3 m2 mit ca. 250 cd/m2 im Mittel und einem Verhältnis zur mittleren Fassadenleuchtdichte von 600:1

• Leuchtkasten an OG-Fassade (selbstleuchtend): ca. 1 m2 mit ca. 600 cd/m2 im Mittel und einem Verhältnis zur mittleren Fassadenleuchtdichte von 1.400:1

• Werbeschild (angeleuchtet): ca. 48 m2 mit ca. 60 cd/m2 im Mittel und einem Verhältnis zur mittleren Umgebungsleuchtdichte von 300:1

2.3 Zwischenfazit

2.3.1 Öffentliche straßenbeleuchtung

Die Beleuchtungsanlagen im Untersuchungsgebiet sind nach Teilbereich zu bewerten. Dabei zeigen insbesondere die Teilbereiche 1 und 2 kurzfristige und die Teilbereiche 3 bis 5 mittel- bis langfristige Handlungsbedarfe.

Zielkonkretisierung

Aus der Darstellung der öff. Straßenbeleuchtung ergeben sich Anforderungen an das zu entwickelnde Lichtprofl wie folgt:

• Erneuerung veralteter Beleuchtungsanlagen in den Teilbereichen 1 und 2 mit mind. vierzigprozentiger Reduktion des Stromverbrauchs und mind. zwanzigprozentiger Reduktion der Leuchtenanzahl.

• Einrichtung einer nächtlichen Leistungsreduktion in den Teilbereichen 1–4.

• Umrüstung auf Lampen mit höheren Farbwiedergabeeigenschaften.

• Umrüstung auf Leuchten ohne Streuverluste im oberen Halbraum.

• Umrüstung auf Leuchten mit höheren Betriebswirkungsgraden.

• Umrüstung auf elektronische Vorschaltgeräte bei Leuchtstoffampen in Teilbereich 5.

• Abschirmung der Leuchten zu Wohnfassaden und deren Fenstern insbesondere in den Teilbereichen 3 und 5. 21)

• Typenvielfalt verringern.

• Städtebauliche Rahmenbedingungen bei der Positionierung der Leuchtstellen berücksichtigen.

• Einrichtung eines Telemanagementsystems.

• Strategien einer leistungsreduzierten Betriebsführung verfeinern.

18) Siehe Anhang "Fotodokumentation" Seiten A.67 & A.69

19) Siehe Anhang "Fotodokumentation" Seite A.75

20) Siehe Anhang "Fotodokumentation" Seite A.74

21) Siehe Anhang "Fotodokumentation" Seiten A.52 & A.60

30
2.28: Beleuchtung Trafohäuschen
➜ ➜ Kurzfristige
➜ ➜ Mittelfristige Maßnahmen: ➜ ➜ Langfristige Maßnahmen:
Maßnahmen:
2.29: Lichtwerbung im Planungsraum

2.3.2 stadtgestaltung mit Kunstlicht

Die vorhandenen Gestaltungen leisten noch keinen stadtraumstrukturierenden Beitrag – sie sind allesamt auf sich bezogene Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichem Anspruch. Die Aufwertung von abendlichem Transfer und Aufenthalt in den Bewegungsräumen des Stadtteils ist marginal. Lediglich die außergewöhnliche Inszenierung des U-Turms signalisiert seit dem Jahr 2010 ein neues Image von Stadt und Region in die nahe und ferne Umgebung.

Zielkonkretisierung

Aus der Darstellung der Stadtgestaltungen mit Kunstlicht ergeben sich Anforderungen an das zu entwickelnde Lichtprofl wie folgt:

• Ausarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für das Umbaugebiet.

• Etablierung und Einrichtung von kriteriengeleiteten und ganzheitlich angelegten Lichtkompositionen zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

• Entwicklung von Empfehlungen und Regeln zur Stadtgestaltung mit Licht.

2.3.3 Werbung mit Licht

Die Lichtwerbeanlagen der Rheinischen Straße – vorrangig in den Teilbereichen 3 und 4 – sind gekennzeichnet von hohen und unausgewogenen Helligkeiten – ihre Gestaltqualität ist gering. In ihrem Verhältnis zur Umgebungshelligkeit und in ihrer uneinheitlichen Raumintegration stellen die Werbungen ein Störmoment für die angestrebte Stadtraumqualität dar.

Zielkonkretisierung

Aus der Darstellung der Werbung mit Licht ergeben sich Anforderungen an das zu entwickelnde Lichtprofl wie folgt:

• Zuordnung und Integration der Lichtwerbung nach Helligkeit, Lage und Formation in den Straßenraum.

• Etablierung stadtraumintegrierter und attraktiver Lichtwerbungen.

• Entwicklung von Richtwerten und Vorschlägen für Lichtwerbungen.

• Entwicklung von Kooperationsstrukturen und Etablierung einer Kooperationspraxis zur Initiierung öffentlich-privater Abstimmungen.

31 Bestand und Bewertung
32
Rheinische Straße: Handlungsstrang der Lichtstruktur – Abb. 3.1

3 Konzepte und Impulse

Im Folgenden werden für die Handlungsstränge Lichtstruktur, Lichtkomposition und Lichtwerbung Konzepte, Impulse und Maßnahmenempfehlungen vorgestellt. Für den Handlungsstrang Lichtstruktur werden je nach Umsetzungsperspektive und -notwendigkeit ausführungsvorbereitende Varianten der zukünftigen Straßenbeleuchtung konkretisiert. Der langfristigen Qualifzierung des übrigen Bestands dienen allgemeine Qualitätsgrundsätze, die im sukzessiven Umbauprozess langfristig berücksichtigt werden können. Für den inszenatorischen Handlungsstrang Lichtkomposition werden raumkonzeptionelle Umrisse und Handlungsräume benannt. Auch hierfür werden allgemeine Qualitätsgrundsätze ausformuliert. Der sich auf Dritte ausweitende Handlungsstrang Lichtwerbung kann gegenwärtig nur generalisiert behandelt werden. Hier dienen allgemeine Qualitätsgrundsätze und Zugangsmöglichkeiten der langfristigen Integration der "Lichtsorte" in den "LichtWeg >> Rheinischestraße"

3.1 Handlungsstrang der Lichtstruktur

Aufgrund des Anlagenalters und des stadträumlichen Bedarfs werden in diesem Konzept Alternativen für die Teilbereiche 1 – Rheinische Straße (Ostermannstraße – Brücke) – und 2 – Rheinische Straße (Brücke) konkretisiert. Für die Qualifzierung der weiteren Teilbereiche dienen die "Perspektivischen Licht-, Betriebs- und Handlungsempfehlungen" nach Straßenklassifzierung in Punkt 3.1.2 22) sowie die "Allgemeinen Qualitätsgrundsätze und Empfehlungen" in den Info-Kästen. 23)

3.1.1 Straßenklassifzierung

Die Kriterien der Lichtstruktur werden entlang bestimmter Straßenklassifzierungen geführt. Folgende Straßen werden unterschieden:

• Hauptstraße mit hohem Verkehrsaufkommen: TYp-1 wie zuvor, jedoch mit wenig Randbebauung oder naturnah:* TYp-1N

• Hauptstraße mit gehobenem Verkehrsaufkommen:* TYp-2 wie zuvor, jedoch mit wenig Randbebauung oder naturnah:* TYp-2N

• Sammelstraße im Wohnbereich: TYp-3W

• Sammelstraße im Gewerbebereich: TYp-3G

• Verkehrsstraße im Wohnbereich: TYp-4W

• Verkehrsstraße im Gewerbebereich:* TYp-4G

• Wohnstraße im Zentrenbereich:* TYp-4Z

• Einkaufsbereich:* TYp-5

• Fußweg: TYp-6

• (Öffentlicher) Parkplatz: TYp-7

22) Siehe Seiten 34–35. 23) Siehe Seiten 36–37.

*) Nicht im unmittelbaren Planungsgebiet vorhanden. Siehe Abb. 3.2.

33 Konzepte und Impulse

Generelle Kriterien der Lichtstruktur (nicht im Planungsraum befndliche Kategorien sind grau dargestellt) – Tabelle

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Straßenklassif zierung im unmittelbaren Planungsraum – Abb. 3.2

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➜ Vor der konkreten Planung und während der Bestimmung geeigneter Instrumente sind allgemeine Qualitätsgrundsätze und Empfehlungen zur Lichtstruktur zu beachten. Sie dienen als Checkliste für die Planung zunächst ohne konkreten Ortsbezug. In der Ausführung sind die Bedingungen der örtlichen Gegebenheiten einzubeziehen.

Allgemeine Qualitätsgrundsätze und Empfehlungen nach Leitvorstellung

1

Vorsorgender umweltschutz und Reduktion von schadstoffen

• Vermeidung von Streulicht im oberen Halbraum der Leuchten.

• Bevorzugung von abgeschirmten Leuchten.

• Bevorzugung von Leuchtensystemen mit klaren, fachen oder nur leicht gewölbten Glasabschlüssen.

• Verwendung von Leuchtmitteln mit schmalbandigen Lichtspektren (zwischen >570nm <630nm) oder UV-Filtern in Natur- oder Parkbereichen.

• Berücksichtigung der Licht-Fernwirkung in der Lichtplanung und Minimierung der etwaigen Lockwirkung von Tieren und Insekten.

2

Kultureller Ressourcenschutz und Entwicklung der stadtteilidentität

Lichtwirkung und visuelle Ergonomie

• Vermeidung von direkten Blickverbindungen auf blendende Leuchtmittel (ggf. Abschwächung durch Blenden).

• Bevorzugung von Leuchten deren Lichtaustrittsfächen außerhalb des Gesichtsfelds liegen.

• Vermeidung von diffus und ungerichtet strahlenden Leuchten sowie sichtbaren Beleuchtungskörpern (z. B. Kugelleuchten).

• Bewusste Planung der räumlichen Umgebungsaufhellung (Vermeidung von unnötigem Streulicht) mit Beschränkung der Aufhellung privater Hausfassaden/-fenster auf ein geringes Maß.

• Vermeidung von grenzüberschreitenden Emissionen, die zur Störung der Nachbarschaft beitragen.

Leuchte und Licht im Stadtraum

• Vermeidung von rotationssymmetrischen und ungerichteten Leuchten, sofern die Raumbedingungen eine gerichtete und differenzierte Lichtverteilung verlangen.

• Berücksichtigung der räumlichen Umgebung bei Planung von Position, Neigung und Höhe der Leuchte.

• Vermeidung des Wechsels des Leuchtencharakters in einer "geschlossenen" Gebietseinheit/Straße.

• Differenzierte Berücksichtigung des gestalterischen Qualitätsanspruchs der Leuchten auf den jeweiligen Gebietstyp bezogen, wobei der gänzliche Verzicht von gestalterischen Qualitätsansprüchen vermieden werden sollte.

Leuchtenarchitektur

• Vermeidung von modischen oder expressiven Leuchtenformen, die in Gestalteindruck und Formensprache den Fokus des Stadtraumes auf die Architektur des Leuchtentyps lenken.

• Proportionale Abstimmung der Einzelglieder der gesamten Leuchte auch bei Retrofts berücksichtigen.

• Bevorzugung von dunkleren, neutralen Farbtönen (z. B. Anthrazit) bei der Oberfächenbeschichtung der Maste und Farbgebung der einzelnen Lampenteile.

36

Wirtschaftliche Effzienz und Stärkung der Lokalökonomie

Leuchtmittel

• Verwendung von Leuchtmitteln mit einer mittleren Lebensdauer von > 16.000 Betriebsstunden (aktuell bei HalogenMetalldampfampen auch niedriger) bei einer Ausfallrate von 5 %.

• Verwendung von Leuchten mit einem Betriebswirkungsgrad von mind. 70 % (unter Gewährleistung des Herstellers).

Leuchtenbetrieb und -organisation

• In Bereichen mit gesellschaftlich einheitlich getakteten Aktivitätsmustern (z. B. Wohngebieten) ist kurz- und mittelfristig die Nutzung von intelligenten Schaltmanagement-Systemen (z. B. dezentral im Vorschaltgerät integriert) vorzuziehen.

• Bevorzugung von Leuchten, die langfristig kompatibel zu Anlagen sind, die eine individuelle Lichtstromsteuerung übernehmen können und nach verfügbarem Dämmerungslicht, Verkehrs- und Wetterbedingungen oder Oberfächenrefexion der Straße gesteuert werden können.

• Langfristige Anstrebung von adaptiven/bedarfsorientierten Managementsystemen und Technologien, die in belebten und lichtintensiven Bereichen auf die Umgebungshelligkeit und die Nutzungsdichte eingehen, sofern die Einsparpotenziale in einem rentablen Verhältnis zur Investition liegen.

• Konsequente Trennung von Leuchtstellen und Baumzonen bzw. Baumkronen.

• Berücksichtigung regelmäßiger Pfegeschnitte von Bäumen, die in der Nähe von Leuchtstellen stehen.

• Langfristige Anstrebung von intelligenten Netzsystemen (Smart Grid), die Straßenbeleuchtung und andere Verbrauchsysteme kommunikativ vernetzen und steuern.

Leuchtensystem

• Verwendung abgestimmter Komplettsysteme (Leuchtenkopf/ Refektor, Lampe und Vorschaltgerät; ggf. Mast) bei Umrüstung anstatt Austausch von Einzelkomponenten.

• Verwendung von Leuchten mit optimierten Spiegeloptiken (auf das jeweiligen Leuchtmittel bezogen).

• Nutzung von Sonderanfertigungen nur in begründeten Ausnahmen.

• Beachtung langjähriger Ersatzteilzusage durch Hersteller.

• Verwendung von neuen Beleuchtungstechnologien sofern Anschaffungskosten relativ niedrig sind sowie hohe Betriebswirkungsgrade, effzientes Betriebsmanagement und Reversibilität garantiert werden können (z.Zt. fehlende Normung von LED-Systemen).

Leuchtenkonstruktion und -material

• Bevorzugung von Leuchten, bei denen das Leuchtensystem eine Möglichkeit zur Einstellung der Lichtverteilung vor Ort vorweist.

• Bevorzugung von Leuchten, die einen einfachen Wechsel von Komponenten kennzeichnet (werkzeuglose Wartung).

• Nutzung von fertigungstechnisch optimierten Schutzarten (mind. IP54, besser IP65), die durch die Fertigung der Leuchte auch auf Dauer gehalten werden können.

• Bevorzugung von Leuchten, deren Bauteile aus wiederverwertbaren Materialien bestehen und nach Ende des Nutzungsgangs der Leuchte problemlos separiert werden können.

• Bevorzugung von Leuchten, deren Oberfächenbeschichtung nach Möglichkeit selbstreinigende (Regen) sowie wärme- und witterungsbeständige Eigenschaften vorweist.

37 Konzepte und Impulse 3

3.1.3 Konzeptionelle Vorschläge und Varianten

Für die Teilbereiche 1 und 2 werden unterschiedliche Beleuchtungsvarianten expliziert und gegeneinander abgewogen. Zur Vergleichbarkeit werden zwei Produkte/Hersteller mit konventioneller Technik dargestellt. Darüber hinaus wird der Versuch unternommen, eine LED-Variante gegenüberzustellen. Hierfür wird das Produkt eines dritten Herstellers verwendet. Aus dem zuvor beschriebenen allgemeinen Kriterienrahmen und den Prämissen der Raumanalyse ergibt sich folgender Planungsrahmen:

Zielvorgaben:

• Farbwiedergabeindex: Ra > 80

• Ähnlichste Farbtemperatur: neutral-weiß Referenz: 4000K bei Ra 80

• Lichtstärkeklasse: > G4

• Blendindexklasse: D5

• Lichtstrom oberer Halbraum: < 1%

• Vertikale Beleuchtungsstärke der umgebenden Bebauung in Fensterebene:

05.00 - 22.00 Uhr: < 10lx

22.00 - 05.00 Uhr: < 5lx

• Leistungsreduktion in %: 22.00-6.00Uhr: 50%

• Jahresverbrauch / Straßenkilometer: < 20.000 kWh/(km*a)

• Träger: Mast

• Leuchtstellen–Leuchten / Kilometer: ~ 30 LS–L/km

Bewertungsbedingungen:

• DTV: > 9.300

• Beleuchtungssituation CEN/TR 13 201-1: B2

• Beleuchtungsklasse DIN EN 13201-2: ME3c – Fahrbahn S3 – Gehwege

Gütemerkmale:

• Mittlere Leuchtdichte Fahrbahn Lm: 1,0 cd/m2

• Prozentuale Schwellenwerterhöhung TI: < 15 %

• Gesamtgleichmäßigkeit Fahrbahn U0: 0,4

• Längsgleichmäßigkeit Fahrbahn UI: 0,5

• Umgebungs-Beleuchtungsstärkeverhältnis SR: 0,5

• Horizontale Beleuchtungsstärke Gehweg Em: 7,5 lx

• Horizontale Beleuchtungsstärke Gehweg Emin: 1,5 lx

Produkte:

• Produkt 1 (TRILUX 9721LR)

• Produkt 2 (PHILIPS SGP100 ACF & SGS252 GB)

• Produkt 3 (WE-EF RFL540)

Lampen:

• Natriumdampf-Hochdrucklampe (HSE/HST/SON)

• Halogen-Metalldampf-Hochdrucklampe (HIT-CE)

• Licht-Emittierende Dioden (LED)

Positionierungen:

• Mast, einseitig

• Mast, beidseitig versetzt

Refexionsgrade Fahrbahn:

• R3

• R1

38

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geringe Aufhellung der Fassadenumgebung. 29) Hier zeigt sich zum einen der Vorteil, dass Anwohner zu Ruhezeiten nicht von einfallendem Licht gestört würden und zum anderen, dass etwaige Gestaltungsmaßnahmen – z. B. Fassadenilluminationen – mit geringeren Beleuchtungsstärken Erfolg versprechende Effekte hervorbringen können. Was hingegen nachteilig sein kann, ist die ungeübte Wahrnehmung dunkler Fassaden, die ansonst von Restlicht erhellt sind und Informationen zum Ort zulassen. Unabhängig der Technik konnte nachgewiesen werden, dass eine beidseitig versetzte Mastanordnung nicht nur einen ausgewogenen Lichteindruck im Straßenraum hervorbringt, sondern sich auch vorteilhaft auf Mastabstände, und damit auf die Gesamtkosten auswirkt. Ebenso sollten Mastausleger mit Längen zwischen zwei und drei Metern zum Einsatz kommen, die zum einen eine fahrbahnzugewandte Leuchtenpositionierung garantieren – das Licht demnach dort platzieren, wo es maßgeblich benötigt wird – und die Leuchte zum anderen vor einer zu nahen Fassadenlage bewahren, was der Vermeidung der privaten Raumaufhellung entgegen kommt.

Insbesondere bei den LED-Variationen, deren Einsatz sich bei breiten und höher klassifzierten Straßen aktuell noch nicht praktikabel darstellt, wirkte sich die Verwendung hellerer Fahrbahnoberfächen zu Gunsten der Berechnung aus. Unabhängig davon, dass die Veränderung der Oberfächenrefexion hier nur bei der LED-Technik angewendet wurde, trägt die hellere Oberfäche auch bei den konventionellen Techniken, die mit niedrigen Wattagen und weiten Mastabständen operieren, zu besseren lichttechnischen und wahrnehmungsbezogenen Ergebnissen bei.

Unter Berücksichtigung der dargestellten Abwägungsaspekte zeigt schließlich Variante 7 die deutlichsten Vorteile. Bezogen auf die LED-Technik ist Variante 11 hervorzuheben. Sofern Investitions- und Folgekosten nicht zu hoch ausfallen, sollte diese Variante weiter geprüft werden. 30)

Zusammenfassend kann festgestellt werden:

• Der Jahresstromverbrauch pro Kilometer kann unter 17.000 kWh liegen. Damit sind bei einer ausgewogenen Variante Einsparungen zum aktuellen Zustand von -44% im Gesamtstromverbrauch pro Jahr und -30% in den Wartungsaufwendungen zu erwarten.

• Die Einrichtung einer Leistungsreduktion hat deutlich positive Auswirkungen auf den Jahresstromverbrauch.

• Lampenleistungen sind unter 150 Watt zu halten.

• Eine beidseitig versetzte mastanordnung wirkt sich vorteilhaft auf die Raumwahrnehmung und die Betriebskosten aus.

• Der Lichtstrom im oberen Halbraum kann unter 0,5 % liegen.

• Mastabstände um 30 Meter sind realisierbar.

• Der Raumeindruck bei stark abgeschirmten konventionellen oder LEDLeuchten ist örtlich zu prüfen

• Der Schutz vor Aufhellung privater Räume ist ggf. über zusätzliche Abblendvorrichtungen herzustellen.

• Helle Fahrbahnoberfächen sind vorzuziehen.

• Mastträger sollten mit weiten Auslegern ausgestattet werden.

• Weißes Licht bzw. eine höhere Farbwiedergabe ist nur bedingt oder unter Hinnahme höherer Material-, Investitions- und Folgekosten realisierbar.

Bezogen auf den in der Berechnung mit eingeschlossenen Teilraum 2 (Brücke) bleibt zu berücksichtigen, dass die Installation von Mastträgern baukonstruktiv nicht praktizierbar wird. Eine zu Teilraum 1 gleichartige Fortsetzung der Beleuchtung am Seilträger wäre hier vorzuziehen.

29) Siehe Abb. 3.19 – 3.24.

30) Hierbei sind Produktpreise und Amortisationszeiten zu berücksichtigen. Auch sind die Auslegerlängen und Lichtpunkthöhen an die Standards der Stadt Dortmund anzupassen.

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Rheinische Straße: Handlungsstrang der Lichtkomposition – Abb. 3.25

3.2 Handlungsstrang der Lichtkomposition

3.2.1 Leitthemen, Handlungsräume und Bausteine der Lichtkomposition

Die Lichtkomposition wird als Teil ganzheitlicher Stadtentwicklung verstanden. Künstliches Licht kann hierbei nur in einem kurzen Zeitfenster des Tags – in Dämmerung und Dunkelheit – einzelne Beiträge leisten, die von stadträumlichen und soziokulturellen Voraussetzungen getragen werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird hier eine zweipolig gelagerte Strategie vorgeschlagen: Zum einen werden mit den Leitthemen 1 und 2 Anhaltspunkte für ein Grundgerüst inszenatorisch konstanter Lichtgestaltungen vorgestellt. Mit Leitthema 3 wird das Grundgerüst zum anderen durch temporäre Bespielungen der Bewohnerschaft erweitert, um Prozesse der Raumaneignung als Identifkation mit dem Quartier zu stärken.

Leitthema 1: stadtachse und Gliederung

Die Rheinische Straße ist Teil der historischen Hellweg-Linie und gleichzeitig die aktuelle Stadtachse von den Dorstfelder Emscherbrücken bis zum Altstadtring bzw. Stadtzentrum. Die Stadtachse beginnt mit den Emscherbrücken. Sie sind Einstiegspunkte ins Emschertal und mit dem Hellweg ein Bezugsort zur Region. Die Stadtachse steigt vom Tiefpunkt Emschertal bis zum fernwirksamen Hochpunkt "Dortmunder U" am Westentor des Altstadtrings. Der Stadtraum ist durch die Bahnbrücke der Bergisch-Märkischen Eisenbahn in zwei gleich lange Abschnitte geteilt.

Handlungsraum/Bausteine:

Der Straßenraum Rheinische Straße soll in seinem Charakter als historisch und funktional bedeutsame Stadtachse mit Licht betont werden: mit Beginn und regionalem Einstieg an den Emscherbrücken, mit der Zäsur Bahnbrücke sowie dem Übergang zum Stadtzentrum.

Leitthema 2: stadtquartiere und Zentrum

Die Rheinische Straße verbindet die Stadtquartiere des Stadtteils mit dem Stadtzentrum. Die angrenzenden Stadtquartiere der Rheinischen Straße gliedern ihrerseits die Straßenrandbebauungen. In den Nutzungen der Randbebauungen sind gleichzeitig wichtige Stadtteilfunktionen angelegt. Starke Autoverkehre und die Straßenbahn charakterisieren die Rheinische Straße somit einerseits als Transferraum. Gleichzeitig trennen der phasenweise Verkehrsfuss und die physische Barriere der Straßenbahnrampe die an der Straße angegliederten Stadtquartiere voneinander.

Handlungsraum/Bausteine:

Die Markierung und Abbildung der an der Rheinischen Straße jeweils angegliederten Quartiere wird mit den folgenden "Bausteinen" herausgearbeitet. Erstens: Integrieren der Straßenbahnlinie durch hervorheben ihrer Halteorte (Wartehaus "Ottostr."; Haltepunkt "Ofenstr."; Haltesteg "Heinrichstr."; Einstiege "Unionstr." und "Westentor"). Zweitens: Hervorheben der Transfer- und Aufenthaltszonen der Fußgänger sowie der Fußgängerquerungen, die gleichzeitig "Eingänge" in die angrenzenden Stadtquartiere sind. Drittens: Inszenierung der (Schau-)Fenster zur vorbereitenden Aneignung leer stehender Randnutzungen.

Leitthema 3: Aneignung und Aufenthalt Aufenthaltsorte an Fußgängerzonen können von den Anwohnern punktuell und temporär mit Licht aufgewertet und angeeignet werden.

Handlungsraum/Bausteine: Als Impulsort bietet sich der kleine "Taschenpark" mit Giebelwand an der südwestlichen Rampenseite der Eisenbahnbrücke an. Weitere Impulsorte bleiben im Entscheidungsspielraum der Anwohnerschaft.

55 Konzepte und Impulse
56
Erste Station – E1.1: Emscherbrücken und -einstieg – Abb. 3.26 Dritte Station – E1.3: Westentor – Abb. 3.27

3.2.2 Konzeptionelle Konkretisierung

Die folgenden drei Ebenen konkretisieren die Inhalte der Leitthemen mit den ihnen zugewiesenen Handlungsräumen und Bausteinen. 32) Sie können schrittweise einzeln entwickelt und umgesetzt werden, um im Ziel zu einer korrespondierenden Überlagerung – einem Gesamtkonzept – zu gelangen.

Ebene 1: Verbindungsraum stadtachse

Der Verbindungsraum Rheinische Straße ist durch drei Stationen gegliedert. Die Leitfarbe ist hierbei ein helles Blau.

Erste Station – E1.1: Emscherbrücken und -einstieg

Beginn der Stadtachse und Emscherquerung werden durch Inszenierung der Geländerzonen gezeigt. 33) Lichtref ektierende Bänder werden dabei auf die senkrechten Geländerpfosten der Emscherbrücken aufgesetzt. Entgegen der Bewegungsrichtung entsteht je nach auftreffendem Licht (z. B. durch PKW-Scheinwerfer) ein leuchtendes Band in Straßenperspektive. 34) Für den Einstieg in den Emscherweg wird vorgeschlagen, ihn im Nahbereich so mit Licht zu kennzeichnen, dass er mit bereits gestalteten "Emschereinstiegen" korrespondiert. 35)

Zweite Station – E1.2: Bahnbrücke Hinter die beiden Geländer (vom Gehsteig abgewandte Seite, unten) der Brücke wird horizontal eine durchgehend leuchtende Lichtlinie installiert. 36) In der langsamen Fußgängerbewegung scheint das Licht der Lichtlinie durch die Überdeckung der einzelnen Geländerstäbe langsam zu pulsieren. Je nach Geschwindigkeit der Passage, z. B. mit dem Auto, scheint die Linie schneller zu pulsieren.

Dritte Station – E1.3: Westentor

Eine projizierte Lichtlinie durchzieht den Straßenquerschnitt entlang der Randbebauung, der Straßenoberf äche und dem Fußgängerweg. Die Lichtlinie zeichnet passierende Autos, Radfahrer oder Fußgänger nach. 37)

Ebene 2: straßenraumuntergliederung

Die Straßenraumuntergliederung konstituiert sich aus vier Elementen. Die Leitfarbe für diese Ebene ist warm-weiß.

Erstes Element – E2.1: Stadtbahnlinie und Halteorte

Die Haltestellen sind Zwischenzielorte und Wartepunkte, während die Line der Stadtbahn den Straßenraum als zusammenhängenden Transferraum nachzeichnet. Für die Wartepunkte wird eine warm-weiße Grundbeleuchtung vorgeschlagen, die an Helligkeit zunimmt, wenn die Bahn kommt und bei Wegfahrt wieder abnimmt. Vor Bahneinfahrt werden zudem die angrenzenden Fußgängerüberwege, die zu den Haltestellen führen, mit einer Lichtprojektion hervorgehoben und verknüpfen damit visuell die Haltestellen mit den – durch den Fahrweg der Straße getrennten – Fußgängerwegen. Die Trennungswirkung der Straße wird so an Schlüsselstellen des ÖPNV punktuell und temporär abgemildert.

Es ist zu prüfen, ob die Bahn selbst in die Inszenierung eingebunden werden kann, d. h. selbst ein Lichtelement trägt, das von Station zu Station "mitgenommen" wird. Das Lichtelement (z. B. Lichtpunkt) trägt in der Vorbeifahrt zur "Nachzeichnung" des linearen Transferraums bei.

32) Siehe Karte Abb. 3.32 sowie Überlagerung zum Gesamtkonzept Abb. 4.1

33) Hierzu: siehe Anhang "Fotodokumentation" Seiten A.2 & A.3

34) Siehe Abb. 3.26

35) Hierzu: Lichtprojekt am Radweg der Emscherbrücke Waltroper Str. in Dortmund Mengede: Sechs Stelen von etwa 20 cm Durchmesser und etwa 5 Metern Höhe markieren in jeweils einer Linie von drei Stelen die Anfahrt des Radweges.

36) Seitenlichtfaser oder LED-Linie

37) Siehe Abb. 3.27

57
Konzepte und Impulse

Zweites Element – E2.2: Kolonnadenpassage und -vorplatz Zwischen Brücke und Unionstraße zeigt der südliche Gehweg der Rheinischen Straße vier Kolonnadenabschnitte als Passagen; die nördliche Seite zeigt dabei zwei nach Süden offene Aufenthaltszonen mit Einzelhandel. 38) Beide Seiten eignen sich dazu, die Fußgängerpassage zum Passieren und zum Aufenthalt mit eigener Atmosphäre aufzuwerten. Die Kolonnadenbereiche erhalten ein warm-weißes Licht, das über die Decken refektiert wird. Die Rahmungen, die sich durch die Gebäudestützen bilden, erhalten jeweils an ihrer Oberseite zwei nach unten gerichtete Strahler, die ein Streificht an die Gebäudestützen setzen und gleichzeitig einen Lichtkreis über die Trennung von Fahrund Gehweg legen. Auf der nach Osten versetzten, gegenüberliegen Straßenseite werden in den Sommermonaten die an den Fassaden anliegenden Bäume von oben angestrahlt, so dass sich für den Betrachtenden vor Ort ein blattförmiges Schattenmuster auf den Gehwegoberfächen abzeichnet. 39) In stadträumlicher Betrachtung bildet sich bei dieser Inszenierung der runden Baumkronen ein "Gegenüber von Arkaden zu Kolonnaden".

Drittes Element (situationsbezogen/temporär) – E2.3t: Fensterfassaden

Die Rheinische Straße ist gezeichnet von einer erhöhten Leerstandsrate, die in den Erd- und Obergeschosszonen anliegender Gebäude bzw. entlang ihrer dunklen und kargen Fenster- und Fassadenöffnungen sichtbar wird. Hier genügt eine geringe Innenraumbeleuchtung, die in den öffentlichen Raum wirkt und ihn so belebt erscheinen lässt. Die temporäre Bespielung der Innenräume am Abend, die durch die Fenster in den Außenraum wirkt, soll dabei Impulse zur dauerhaften Aneignung setzen.

Viertes Element (phasenbedingt/temporär) – E2.4t: Verwaltungsbau

In Ebene 2 wird zudem auf das ehemalige Versorgungsamt hingewiesen. Es steht unter Denkmalschutz und ist mit der dahinter aufragenden "grünen Halle" der Spundbohlenfertigung ein wichtiges Zeugnis der industriellen Entwicklung der Weststadt. Es wird vorgeschlagen, den Bau selbst nicht zu inszenieren, sondern durch eine "Hinterleuchtung" hervorzuheben. Ein 150m langer Abschnitt der hinter den Verwaltungsbau aufragenden Hallenwand kann von der Attika her fächig beleuchtet werden: es soll sich ein "Passepartout" für den stadt- und regionalbedeutsamen Bau bilden. Hierzu wird angeregt, die Beleuchtung nur bis zur etwaigen Neunutzung des Verwaltungsbaus einzusetzen –bis das abendliche "Bild" des Gebäudes wieder von seiner Nutzung bestimmt wird.

38) Siehe Anhang "Fotodokumentation" Seite A.62

39)

58
Siehe beispielhaft Abb. 3.29 – hier: Beleuchtung des "Hyllie" Stadtplatzes in Malmö/S 3.28: Atmosphärisches Kolonnadenlicht 3.29: Baumbeleuchtung "von oben"

Ebene 3: Aufenthaltsimpulse

Die Zäsur der Bahnbrücke der Rheinischen Straße legt auf ihrer Südseite urbane "Nischen" frei. Sie können durch inszenatorische Impulse der Anwohner zu "Aneignungsorten" werden. Der westliche Bereich – hier als "Taschenpark" bezeichnet – kann die Identif kation der Anwohner mit der Rheinische Straße stärken, indem die Giebelwand in einem bestimmten Zeitrhythmus als Projektionsf äche für anwohnereigene Bildpräsentationen freigegeben wird – E3.1. Das können sein: Bilder stadtteilbedeutsamer Aktionen, eigene Bilder des Quartiers, Bilder der Bewohner selbst oder ggf. Bilder aus anderen Heimatländern. Die weiteren Impulsorte def nieren die Anwohner selbst. Der öffentliche Raum wird so am Abend zum gestaltund bespielbaren Ort der Anwohnerschaft. 40) "Urbane Spielbereiche" können temporär def niert werden und dienen der selbstbewussten Darstellung, des Treffens und Gesprächs. Für die weitere Entwicklung des Umbaugebiets können selbstbestimmte Licht-Begehungen veranstaltet werden. Das Prinzip ist hierbei weniger, das Quartier zu festivalisieren und Probleme zu überleuchten, als vielmehr mithilfe von Lichtprojektionen auf z. B. baulich anzustrebende Veränderungen hinzuweisen. Die Anwohner können im Rahmen einer Beteiligung vor Ort entscheiden, was sie mit ihrer vorherig ausgearbeiteten Projektion vorschlagen. 41) Dies können mangelnde Sitzmöglichkeiten oder fehlende Orientierungshilfen sein. Kinder können ihre Spielorte markieren oder den öffentlichen Raum für kurze Zeit selbstbestimmt einnehmen und auf ihre Bedarfe hinweisen. Sofern diese Entwürfe im Realmaßstab auf Zuspruch und Möglichkeit zur Umsetzung treffen, können sie stufenweise umgesetzt werden.

40) Siehe beispielhaft Abb. 3.30 – hier: Anwohner/innen inszenieren "ihr Quartier"

41) Siehe beispielhaft Abb. 3.31 – hier: Nachzeichnen von Blumen mit Licht

59 Konzepte und Impulse
12
3.32 Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 E1.1 E1.1 E1.2 E1.3 E2.1 E2.1 E2.1 E2.1 E2.1 E2.2 E2.2 E2.3t E2.4t E3.1
Verortung
der Bausteine der Lichtkomposition in den Konzeptebenen – Abb. 3.30: Lichtbegehung der Anwohnerschaft 3.31: Temporäre Licht-Spielbereiche

➜ ➜ Auch die Rahmenplanung der Lichtkomposition nennt allgemeine Qualitätsgrundsätze und Empfehlungen für die Ausführung, um der Qualität in gestalterischer und technischer Hinsicht zuträglich zu sein. Sie dienen als Checkliste für die Planung und Ausführung ohne konkreten Ortsbezug. In der Ausführung sind die Bedingungen der örtlichen Gegebenheiten einzubeziehen.

Allgemeine Qualitätsgrundsätze und Empfehlungen nach Leitvorstellung

1

Vorsorgender umweltschutz und Reduktion von schadstoffen

Lichtwirkung

• Vermeidung von Beleuchtungen über lange Distanzen; d. h. Leuchten sollten nach Möglichkeit nah am Gebäude anliegen.

• Verwendung von UV-Filtern oder Lichtquellen ohne UVLichtspektren.

• Leuchtdichten und Beleuchtungsstärken sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

• Das Licht ist konsequent nur nach unten auszurichten; Lichtemission über die Horizontale sind auszuschließen.

Entwurfskriterien

• Sofern Bodeneinbauleuchten oder sog. "Wallwasher" technischökonomisch die einzige Ausführungsmethode darstellen, sollten Leuchten mit Blendschutz und Refektoren eingesetzt werden, die eine Abstrahlung von Licht über das Objekt hinaus ausschließen.

• Baumbeleuchtungen mit bodennahen- oder bodenintegrierten Leuchten sind zu vermeiden. Sofern technisch-ökonomisch nicht anders realisierbar (z. B. mit nach unten ausgerichteter Stammbeleuchtung oder Beleuchtung der Baumkronen von oben), sollten die Leuchten mit Blendschutzeinrichtungen kombiniert sein und ausschließlich in Jahreszeiten betrieben werden, in denen der Baum Blätter trägt.

Kultureller Ressourcenschutz und Entwicklung der stadtteilidentität

Lichtwirkung

• Das Grundlicht der Gestaltung sollte mit weißem Licht realisiert werden, wobei warm-weiße Lichtfarben zu bevorzugen sind.

• Die Verwendung von farbigem Licht sollte nur reduziert in Akzentuierungen erfolgen, sorgfältig auf das Umfeld abgestimmt werden und nicht ausschließlich von der technischen Möglichkeit (z. B. LED-Leuchten) bestimmt werden. Lichtkompositionen einer Stadteinheit sollten in ihrer farblichen Akzentuierung miteinander korrespondieren.

• Die Sicht auf Leuchtmittel ist konsequent zu vermeiden und nur bei ausdrücklich gestalterisch-konzeptioneller Zielrichtung und gestalterisch-fachlicher Begutachtung zugelassen werden.

Entwurfskriterien

• Lichtkompositionen sind stets als ganzheitlicher Prozess anzulegen; d. h. Auseinandersetzung mit Architektur im stadträumlichen Kontext und den gestaltgebenden Merkmalen (Materialität, Kubatur, räumliche Bezüge usw.).

• Lichtkompositionen sollten weniger dekorativ angelegt werden, sondern vielmehr auf stadträumliche Inhalte eingehen.

• Dynamisch wirkende Installationen sollten eher vermieden werden und nur bei ausdrücklich gestalterisch-konzeptioneller Zielrichtung und gestalterisch-fachlicher Begutachtung zugelassen werden.

• Bei der Bestimmung von Entwürfen ist unter Berücksichtigung von Alternativen und durch Vorlage konzeptioneller Zielrichtungen der Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund zu konsultieren.

60
2

Wirtschaftliche Effzienz und Stärkung der Lokalökonomie

Entwurfskriterien

• Die Art und Weise der Stromversorgung ist in das Konzept einzubinden. Nach Möglichkeit sollte die Stromversorgung mit Fotovoltaikanlagen oder ggf. standortgegebenen Energiequellen (z. B. Wasserkraft der Emscher) kombiniert werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollten Lichtkompositionen nur über Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

• Nachleuchtende, refektierende oder holografsche Materialien, die mit dem Umgebungslicht arbeiten, sind als alternative Gestaltungskomponenten zu nutzen.

Betriebsart

• Lichtanlagen sollten mit Dämmerungssensoren, Zeitschaltuhren oder Präsenzmeldern ausgestattet sein.

• Leuchtzeiten sind in sommerlichen Monaten (Anfang April –Ende Oktober) bis 22.30 Uhr; Fr. & Sa. + 1 Std. und winterlichen (Anfang November – Ende März) Monaten bis 21.30 Uhr; Fr. & Sa. + 1 Std. zu halten. Es ist zu prüfen, ob die Leuchtdauer mit solaren Erträgen der Tageslichtzeit gekoppelt werden können.

Beleuchtungsanlagen

• Leuchtmittel sollten bei geringsten Ausfallraten eine mittlere Lebensdauer von > 8.000 Betriebsstunden vorweisen.

• Beleuchtungsanlagen mit geringen elektrischen Anschlusswerten und reduzierten Energieverbräuchen sind vorzuziehen.

• Bei Lichtpunkten, die einen hohen Austauschaufwand aufgrund schwerer Erreichbarkeit erfordern, sollten wartungsarme Leuchtensysteme bevorzugt werden. Ein höherer Anschaffungspreis sollte dabei mit dem Wartungsaufwand verglichen werden.

• Sonderleuchten sind nur in begründeten Ausnahmefällen zu verwenden.

• Vorrangige Verwendung von vandalismusgeschützten, d. h. robusten Anlagen.

• Verwendung von Leuchten mit fertigungstechnisch optimierten Schutzarten (mind. IP54, besser IP65).

• Es sollten ausschließlich hochwertige Produkte von etablierten Herstellern eingesetzt werden, um hohe Betriebskosten oder Ausfälle zu vermeiden.

61 3
Konzepte und Impulse

5 Anhang

5.1 Quellenverzeichnis

Literatur

Hänel, A. 2010: Lichtverschmutzung in Mitteleuropa. In: Posch, T.; Freyhoff, A.; Uhlmann, T. (Hg.) 2010: Das Ende der Nacht – Die globale Lichtverschmutzung und ihre Folgen. Wiley-VCH Verlag, Weinheim, S. 41

Köhler, D. 2009: Artifcially enlightened urban spaces at night - A matter of special importance for liveable cities. In: György Széll & Ute Széll (eds.): Quality of Life & Working Life in Comparison. Peter Lang Verlag, S. 323-339

Köhler, D.; Walz, M. 2010: Ansatz zum Konzept einer regionalen Lichtgestalt. In: dies.: LichtRegion – Positionen und Perspektiven im Ruhrgebiet. Klartext-Verlag, S. 199-230

Köhler, D.; Walz, M. 2012: Viel Licht und starker Schatten – Zur Gestaltung von Stadt und Region nach Einbruch der Dunkelheit. In: Bohn, R.; Wilharm, H. (Hg.): Inszenierung der Stadt. transcript, S. 99-128

Köhler, D. 2011: Stadtentwicklung und Lichtgestaltung – Hürden und Perspektiven. In: ders.: bochumgerthe:lichtzeitraum. Kettler DruckVerlag, S. 57-59

Köhler, D.; Sieber, R. 2011: Der Stadtraum zur Kunstlichtzeit – Positionen und Beobachtungen. In: Professional Lighting Design, Nr. 79, S. 38-42

Köhler, D.; Sieber, R. 2012: Lichtmasterplan – Auf dem Weg zu einem zielführenden Instrument? In: Professional Lighting Design, Nr. 82

Stadt Dortmund (Hg.) 2006: Stadterneuerung – Rheinische Straße. Stadtplanungsamt, Dortmund

Stadt Dortmund (Hg.) 2008a: Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Rheinische Straße". Amt für Wohnungswesen, Dortmund

Stadt Dortmund (Hg.) 2008b: Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West, Bericht 2009. Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Dortmund

Stephan-Maaser, R. (Hg.) 2000: Zeitreise Hellweg – Spuren einer Straße durch die Jahrtausende. Klartext-Verlag

VWEV – Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (Hg.) 2009: Straßenbeleuchtung – Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb. Ew Medien und Kongresse, 5. Aufage

Abbildungen

Umschlag: Forschungslinie "Licht_Raum"/Luftbild Blossey

Abb. 2.1: Stephan-Maaser, R. (Hg.) 2000: Zeitreise Hellweg – Spuren einer Straße durch die Jahrtausende. Klartext-Verlag

Abb. 2.1-2.4: Historische Karten Dortmund © Regionalverband Ruhr

Abb. 3.3-3.24: DIALux 4.9 auf Grundlage verfügbarer Herstellerdaten

Abb. 3.29: http://blackljusdesign.se - Zugriff 02.2012. Lichtdesign: Black Ljusdesign AB, Stockholm

Abb. 3.30, 3.31: http://guerrillalighting.net - Zugriff 04.2011

Alle weiteren: © Forschungslinie "Licht_Raum"

Hinweis: Sämtliche Bildrechte liegen bei den o. g. Quellen und Urhebern. Sofern Nutzungsrechte verletzt wurden, bitten wir um Kontaktaufnahme.

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