Der Schweizer Stiftungsreport 2016

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STIFTUNGSREPORT 2016

V. THEMEN UND TRENDS Autorenbeitrag von Prof. Dr. Georg von Schnurbein

5 : 5 – GRÜNDE FÜR UND GEGEN STIFTUNGSFUSIONEN Beim Blick auf die Komposition des Stiftungssektors mit den vielen Klein- und Kleinststiftungen braucht es keine grosse Wirtschaftserfahrung, um den Nutzen von Fusionen zu erkennen. Gegen die steigenden Kosten für Verwaltung, Revision und Aufsicht wirken Zusammenschlüsse von Stiftungen am besten, um mehr Mittel für die gemeinnützigen Zwecke zu haben, für die sich die Stifterinnen und Stifter eigentlich einsetzen wollten. Auch erscheint die Idee einer Fusion von Stiftungen gut umsetzbar zu sein, da es keine Eigentümer mit Partikularinteressen gibt und damit die Beurteilung nur am verschriftlichten Zweck der Stiftungen zu geschehen hat. Schliesslich können die konsolidierten Stiftungen aufgrund ihrer Grösse ihre Tätigkeiten strategisch besser ausrichten und damit mehr Einfluss in der Gesellschaft gewinnen.

Gründe, die Für eine Fusion sprechen

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EINE PASSENDE ANDERE STIFTUNG Der wichtigste Grund, damit eine Stiftung überhaupt fusionieren kann, ist eine andere Stiftung. Schliesslich können Stiftungen gemäss Fusionsgesetz nur mit Stiftungen fusionieren, nicht aber mit anderen Rechtsformen (z. B. Verein, AG, etc.). Bei der Suche nach einem geeigneten Fusionspartner kann sich eine Stiftung daher auf Stiftungen konzentrieren. Zusammenschlüsse mit anderen Rechtsformen sind nur möglich, wenn die bestehende Stiftung aufgelöst wird und die Stiftungsaufsicht einem Vermögensübertrag zustimmt bzw. der andere Fusionspartner einen Vermögensübertrag an die bestehende Stiftung beschliesst.

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GLEICHE DESTINATÄRE Ein weiterer offensichtlicher Grund, der für eine Fusion spricht, sind identische Destinatäre. Gerade im Umfeld grösserer Institutionen, z. B. eines Museums, bestehen oftmals mehrere Stiftungen, die nur diesem einen Destinatär gelten und nicht selten zu verschiedenen Zeiten entstanden sind. Hier bietet es sich an, eine Fusion zu prüfen, da sich nicht die Frage stellt, ob Destinatäre durch die Fusion benachteiligt werden. Auch wird die Zusammenführung

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der beiden Stiftungszwecke nicht an Fragen des Anteils einzelner Destinatäre an den Ausschüttungen scheitern, und bei den Stiftungsräten gibt es oftmals schon Überschneidungen.

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KONSOLIDIERUNG VON AUFGABEN Gleiches gilt, wenn mehrere Stiftungen für ihre Zweckerfüllung grundsätzlich gleiche Aufgaben tätigen. So können sich mehrere Stiftungen zusammenschliessen, die alle Stipendien vergeben. Selbst wenn die Destinatärsgruppen verschieden sind (z. B. Musiker, Studierende und Lehrende), können die verschiedenen Zwecke auf die gleiche Art und Weise erbracht werden, wodurch sich mit der Fusion Synergien in der Bearbeitung und Administration schaffen lassen.

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KOSTENEINSPARUNGEN ERMÖGLICHEN Big is beautiful! Dieser Grundsatz gilt bei Stiftungen heute mehr denn je bei der Vermögensverwaltung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung nehmen im Verhältnis zum Vermögen deutlich ab, je grösser das Vermögen wird (siehe Beitrag Seite 6 ff.). Wenn durch eine Fusion ein Stiftungvermögen erreicht wird, das beispielsweise den Wechsel vom Privatkunden zum institutionellen Kunden einer Bank ermöglicht,


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