Anzeiger Luzern 15022017

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Stadt Luzern Stadt Luzern Mitteilungen

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Kurtaxen und Steuern

Entgeltliche Übernachtungen richtig abrechnen tungsanbietern im Anschluss eine Rechnung der anfallenden Kurtaxen und Beherbergungsabgaben. Diese betragen bis zum 31. März 2017 total Fr. 2.40 pro Person und Übernach­ tung, ab dem 1. April 2017 sind es gesamthaft Fr. 2.80, dies aufgrund der Anpassung der kommunalen Be­ herbergungsabgabe.

FREIWILLIGE BEISTANDSPERSONEN

Einkünfte sind steuerpflichtig

Informationsanlass Donnerstag, 16. Februar 2017, 17.30 bis 18.30 Uhr Sitzungszimmer «Moritzli» im Innenhof des Stadthauses Die Stadt Luzern sucht laufend Freiwillige, die für hilfsbedürftige Personen eine private Beistandschaft übernehmen. Hilfe im Alltag, Erledigung der administrativen Angelegen­ heiten, regelmässige Besuche, Gespräche und vieles mehr sind die Aufgaben einer privaten Beistandsperson. Der Informationsabend der Fachstelle für private Beistände bietet Interessierten die Gelegenheit, mehr über die Arbeit als private Beiständin oder privater Beistand zu erfahren. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Der Eingang in den Innenhof des Stadthauses befindet sich am Hirschengraben 17b. Für weitere Informationen: Susu Rogger, Leiterin Fachstelle Private Beistände Telefon: 041 208 73 54 E­Mail: susu.rogger@stadtluzern.ch www.sozialedienste.stadtluzern.ch

Wer in der Stadt Übernachtungen gegen Geld anbietet, ist verpflichtet, sich an gewisse Bestimmungen zu halten. Luzern Tourismus

Wer über Online-Plattformen wie Airbnb Übernachtungen in der Stadt Luzern anbietet, ist verpflichtet, Kurtaxen und Beherbergungsabgaben ans Steueramt abzurechnen. Die Beherbergungsabgaben werden per 1. April 2017 angepasst. Airbnb betreibt eine Plattform, die weltweit private Wohnungen oder Zimmer an Reisende vermittelt. Das Prinzip ist einfach: Jeder, der ein Zim­ mer oder eine Wohnung zu vermieten hat, kann diese auf der Online­Platt­ form Airbnb registrieren und für Gäs­ te anbieten. Reisende können dann über das System Übernachtungen buchen. Auch in Luzern ist die Ver­

mittlung von Übernachtungsmöglich­ keiten über Airbnb beliebt und ver­ breitet. Wer in der Stadt Übernach­ tungen gegen Geld anbietet, ist verpflichtet, sich an gewisse Bestim­ mungen zu halten. Übernachtungen sind taxpflichtig

Nicht nur Hotelbetriebe, sondern auch Private, die über Internet­Platt­

formen Zimmer anbieten, müssen für von ihnen beherbergte Gäste Kurta­ xen und Beherbergungsabgaben pro Übernachtung entrichten. Sie sind nach Kurtaxenreglement der Stadt Luzern dazu verpflichtet, dem Steuer­ amt mindestens einmal pro Jahr eine Aufstellung der entgeltlichen Über­ nachtungen von Gästen zuzustellen. Das Steueramt sendet den Übernach­

BAUAUSSCHREIBUNGEN

Ein Kursangebot des Stadtarchivs Sie möchten Ihre alten Familiendokumente lesen können oder in Archiven forschen? In unserem Kurs hat es noch freie Plätze. Kursleitung: Dr. Hildegard Gantner­Schlee, Muttenz Kursort: Stadtarchiv Luzern, Ruopigenstrasse 38, 6015 Luzern Lesesaal Nächste Kursdaten: 1. Teil: Freitag, 10. März 2017, 14 bis 17 Uhr 2. Teil: Freitag, 17. März 2017, 14 bis 17 Uhr 3. Teil: Freitag, 24. März 2017, 14 bis 17 Uhr Sind Sie interessiert, die Kursdaten sind Ihnen aber nicht möglich? Melden Sie sich trotzdem, das Stadtarchiv informiert Sie, sobald ein nächster Kurs durchgeführt wird. Kurskosten: Fr. 200.– Anmeldung bis Montag, 6. März 2017: Stadtarchiv Luzern, Tel. 041 208 73 80 E­Mail: stadtarchiv@stadtluzern.ch

WOHNCOACHES GESUCHT Die Sozialen Dienste der Stadt Luzern suchen Freiwillige, die Menschen in Wohnungsnot bei der Wohnungssuche helfen und begleiten. Interessierte melden sich bitte bei Brigitte Vonwil, Soziale Dienste: Tel. 041 208 72 19, E­Mail brigitte.vonwil@stadtluzern.ch

Gästekontrolle

Übernachtungsanbieter müssen zu­ dem die Bestimmungen der Verwal­

Die Gäste profitieren

Von den Einnahmen aus Kurtaxen und Beherbergungsabgaben werden tou­ ristische Einrichtungen, Veranstaltun­ gen und Dienstleistungen finanziert. Die Abgaben kommen also wieder den Feriengästen zugute. Touristinnen und Touristen steht die Gästekarte Luzern­Vierwaldstättersee zur Verfügung. Alle Übernachtungs­ anbieter können diese bei Luzern Tourismus gegen Vorweisen der Kur­ taxenrechnung des Vorjahres kosten­ los beziehen. Die Inhaber der Gäste­ karte profitieren von verschiedenen Vergünstigungen in und rund um Luzern. David Schär Leiter Steueramt

Kontakte und Informationen Steueramt der Stadt Luzern: Stadt Luzern, Steueramt, Hirschengraben 17, 6002 Luzern, E­Mail: steuern@stadtluzern.ch Luzerner Polizei: Gästekontrolle: Bestimmungen zum Hotelmelde­ wesen, Informationen der Luzerner Polizei: www.stlu.ch/myx6 Gästekarte Luzern-Vierwaldstättersee: Luzern Tourismus AG, Tourist Information Luzern, Zentralstrasse 5, 6002 Luzern, Tel. 041 227 17 17, E­Mail: luzern@luzern.com, Informationen: www.stlu.ch/fnim

party auf kufen jeden freitag und samstag von 18 – 22 uhr

Die Pläne und weitere Akten der aufgeführten Gesuche liegen im Planauflagebüro Städtebau Luzern, Hirschengraben 17, 2. Stock, Büro 2.315, während der Schalteröffnungsstunden 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, zur Einsicht auf.

LESEN ALTER HANDSCHRIFTEN

Privatpersonen deklarieren die Ein­ nahmen aus Übernachtungen in der Steuererklärung als weitere Einkünfte. Ist der Übernachtungsanbieter Mieter, trägt er unter der Ziffer 166 der Steuererklärung zwei Drittel der Brut­ toeinnahmen ein und legt der Steuer­ erklärung eine Aufstellung der Brutto­ einnahmen bei. Der Abzug von einem Drittel berücksichtigt die entstande­ nen Kosten, den Mietzinsanteil sowie die Abnützung der Wohnungseinrich­ tung. Wer hingegen als Eigentümer der Unterkunft Übernachtungen an­ bietet, deklariert die Einnahmen im Liegenschaftsverzeichnis.

tungspolizei betreffend Gästekontrol­ le beachten. Sie haben von den Rei­ senden einen Meldeschein gemäss den Angaben im Ausweispapier aus­ füllen und unterschreiben zu lassen. Die Meldescheine müssen der Polizei jederzeit zur Verfügung gestellt wer­ den können, deshalb müssen sie wäh­ rend fünf Jahren digital oder in Papierform aufbewahrt werden.

Weitere Informationen: www.stadtluzern.ch Auflagefrist 10. Februar bis 1. März 2017 Baugesuch: 2017­0025 Gegenstand: Umbau Mehrfamilienhaus Lage: Obermättliweg 11 Grundstück: 210/1062 Baugesuch: 2017­0007 Gegenstand: Rückkühlanlage auf Bahnhofgebäude Lage: Zentralstrasse 1 Grundstück: 111/94 Baugesuch: 2017­0031 Gegenstand: Fassadensanierung Lage: Hertensteinstrasse 58, Museggrain 3 Grundstück: 112/394, 112/72 Baugesuch: 2017­0032 Gegenstand: Umbau zu Restaurant Lage: Hauptstrasse 50, 52 Grundstücke: 210/140, 210/141

HÄCKSELTERMINE Die Stadt Luzern bietet einen Häckseldienst an. Die Häckseltouren finden im Frühling 2017 an folgenden Daten statt: Rechtes Ufer: 6./7./8. März 2017 Littau und Reussbühl: 9./10. März 2017 Linkes Ufer: 13./14./15. März 2017 Anmeldungen nimmt das Strasseninspektorat bis 1. März entgegen (Abfalltelefon Stadt Luzern 041 208 78 70). Bitte die ungefähre Menge des vorhandenen Schnittguts mitteilen. Weitere Informationen: www.abfall.stadtluzern.ch

REPARATURFÜHRER Defektes zurück an den Start Luzern ist Partnerkanton des Reparaturführers www.reparaturführer.ch: eine kostenlose Dienstleistung für alle, die Reparaturen beanspruchen, anbieten oder Tipps und Erfahrungen austauschen wollen. Gewerbe­ betriebe können sich registrieren, und Konsumentinnen und Konsumenten finden die geeigneten Reparaturprofis in ihrer Nähe. Der Reparaturführer leistet einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung, indem er zusammenführt, was zusammengehört. Weitere Informationen: www.reparaturführer.ch

TODESFÄLLE 5.1. Kaufmann-Amrein, Anna, 1923, Zimmeregg 9; 25.1. Häfliger-Brugger, Brigitte, 1938, Staffelnhofstrasse 60; 25.1. Reist, Hans, 1942, Lädelistrasse 32; 26.1. Hornung, Klaus, 1940, Staldenhöhe 26; 26.1. Kopp, Maria, 1966, Anna­Neumann­ Gasse 10; 27.1. Hollenstein, Anton, 1925, Steinhofstrasse 13; 27.1. Hüsler-Zumbrunn, Myrta, 1941, Schädrütirain 2; 27.1. Sandmeier-Gygax, Barbara, 1953, Büttenen­ strasse 7; 27.1. Wenger, Gottfried, 1925, St.­Karli­Strasse 12; 28.1. Rüedi-Lustenberger, Elisabeth, 1928, Schlossstrasse 12; 28.1. Theiler-Zemp, Adele, 1921, Kapuziner­ weg 14; 28.1. Zeier-Rebel, Johanna, 1928, Haldenrain 9; 29.1. Baumann, Rudolf, 1932, Matthof 30; 29.1. Güntensperger, Ludwig

Clever alleinerziehend.

CONTACT steht Eltern und Jugendlichen zur Verfügung, wenn Fragen um Erziehung, Erwachsenwerden und Familienleben zu lösen sind. Die Beratungen sind kostenlos. Die Schweigepflicht ist garantiert. Auskünfte und Anmeldungen telefonisch unter 041 208 72 90 oder online unter www.contactluzern.ch. CONTACT ist ein Angebot der Stadt Luzern in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden. Kasernenplatz 3 6000 Luzern 7 041 208 72 90

Robert, 1925, Sonnenbergstrasse 12; 29.1. Hofstetter-Achermann, Josefine, 1919, Steinhofstrasse 13; 30.1. Kanne, Hans Fritz, 1931, Schönbühlring 20; 30.1. Krajnc-Aeby, Marianne, 1924, Berglistrasse 35; 30.1. Schmitt, Werner, 1941, Kapuzinerweg 14; 30.1. Sicher-Mariotti, Elisabeth, 1941, Kreuzbuchstrasse 35d; 30.1. Wapp-Moser, Leonie, 1928, Kapuzinerweg 12; 31.1. Amherd-Manz, Elisa, 1928, Tivolistrasse 21; 31.1. Lütolf-Scheiber, Margrit, 1926, Studhaldenstrasse 11.


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