Medieninformation Die Pressesprecherin Anita Zerk
5/2016 Schweiz – Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
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Ein bedingungsloses Grundeinkommen steht jedem zu – Hartz-IV-Kürzung verfassungswidrig?
Bern, 06.05.2016
100% Sanktionen von Hartz-IV Bittstellenden in der Schweiz entspricht nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) muss entscheiden. Dürfen die Sozialen Ämter am Hartz-IV-Regelsatz kürzen, bzw. die SkOS Richtlinien unterlaufen, wenn der Sozialhilfe Bittstellende Job-Angebote ablehnt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmen kann oder Termine nicht einhält o.ä.? Darüber soll nun der EGMR in Strassburg (Frankreich) befinden. Ein Sozialhilfe Antragsteller reichte am Freitag, 06.05.2016 seine zweite Vorlage ein. Der junge Schweizer hat vor Gericht geklagt, weil u.a. seine Nothilfeanträge nicht Anhand genommen wurden, somit hatte er weder Essensmarken, noch ein Obdach, noch wurde ihm ein Zugang zum Gesundheitssystem gewährt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg soll klären, ob (Hartz-IV) Sanktionen verfassungsgemäss sind oder ob sie gegen das Grundgesetz, bzw. gegen die zwischen der Schweiz und der EGMR ratifizierten Verträge verstossen.
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