Fleischkennzeichnung Was unter Herkunft und Ursprung zu verstehen ist
NEU ab April 2015
Transparenz und Kontrolle schaffen Vertrauen Aufgrund der BSE-Vorkommnisse und der damit verbundenen Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten wurde für Rind- und Kalbfleisch die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und damit die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft bei Rind- und Kalbfleisch erlassen. Seit 1. April 2015 gilt eine Kennzeichnungspflicht auch für Schweine-, Geflügel- sowie Schaf- und Ziegenfleisch. Basis dafür ist die Verordnung (EU) Nr. 1337/2013. Von der Kennzeichnung betroffen sind verpacktes frisches, gekühltes, tiefgekühltes Fleisch und Faschiertes für die Abgabe an die Endverbraucher und Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung (Gastronomie). Für Rind- und Kalbfleisch gilt die Kennzeichnung auch für unverpacktes Fleisch und für die Lieferung an die Fleischverarbeitungsbetriebe. Sämtliche Kennzeichnungsangaben zur Herkunft von Fleisch, aber auch weiterführende Informationen müssen durch ein nicht näher definiertes Registrierungssystem hinterlegt sein. Das heißt, dass zusätzlich zur Kennzeichnung über die gesamte Herstellungskette nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen sind. Die seitens der AMA-Marketing entwickelten Systeme „bos“ für Rind- und Kalbfleisch sowie „sus“ für Schweinefleisch zeigen, wie es geht.
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Kennzeichnungs- und Registrierungssystem Wie funktionieren die Herkunftssicherungssysteme am Beispiel „sus“?
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GEBURTSBETRIEB • Kennzeichnung der Schweine mit Ohrmarken • Eintragung in das Bestandesverzeichnis • Abgangsmeldung an das Veterinärinformationssystem (VIS) • Transport zum Mastbetrieb mit Begleitdokumenten (Lieferschein) mit allen relevanten Daten zum Tier
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MASTBETRIEB • Zugangsmeldung im VIS bei Kauf eines Schweines • Kennzeichnung mit Tätowierstempel des Mastbetriebs • Abgangsmeldung im VIS bei Verkauf eines Schweines
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SCHLACHTBETRIEB • Schlachtmeldung an das VIS • Überprüfung der „Identität“ der Schweine anhand der Daten am Lieferschein, der Ohrmarkennummern und der Tätowierung • Kennzeichnung der Schlachtkörper mit Stempeln oder Etiketten durch ein vom Schlachthof unabhängiges Klassifizierungsorgan • Dokumentation im Klassifizierungsprotokoll • Verkaufsregistrierung
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ZERLEGEBETRIEB • Ausschließliche Übernahme von gekennzeichneten Schweineschlachtkörpern • Chargen-/Partieweise Zerlegung der Schweineschlachtkörper • Kennzeichnung der zerlegten Fleischteilstücke mit einer Identifikationsnummer • Dokumentation im Zerlegeprotokoll • Verkaufsregistrierung
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VERKAUFSGESCHÄFT • Ausschließliche Übernahme von gekennzeichnetem Schweinefleisch • Klare Kennzeichnung im Geschäft durch Etiketten oder Aushang • Verkaufsregistrierung
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Neue Verpflichtung ab April 2015
Etiketten – was muss gekennzeichnet werden?
Verpflichtende Angaben am Beispiel eines standardisierten „sus“Zerlegeetiketts bei Schweinefleisch
n
n
n
n
n
Logo des freiwilligen Kennzeichnungs- und Registrierungssystems
AT-12345 EG
Rind Beiried
AT
AT
AT-12345
AT-12345
300607/21
A123456
n
Angabe des Staates, in dem das Rind/die Rinder geboren wurde(n) AT steht für Österreich Angabe des Staates/der Staaten, in dem/denen das Rind/die Rinder aufgezogen wurde(n) Staat, in dem das Rind/die Rinder geschlachtet wurde(n), und Zulassungsnummer (Veterinärkontroll nummer) des Schlachtbetriebes Identifikationsnummer (kann die Ohrmarken nummer des Tieres oder eine Zerlegechargennummer sein. Über die Zerlegechargennummer sind die Ohr mar ken nummern der Tiere, die in dieser Zerlegecharge enthalten sind, eruierbar.) Staat/Staaten, in dem/denen das Rind- bzw. Kalbfleisch zer legt wurde, und Zulassungsnummer(n) (Veterinärkontrollnummern) des/ der Zerlegebetriebe(s)
n
RIND
30060721
Angabe des Staates, in dem das Schwein/die Schweine aufgezogen wurde(n) n Staat, in dem das Schwein/die Schweine geschlachtet wurde(n) n Identifikationsnummer Angaben zur Geburt und Zerlegung sind bei Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch freiwillig. n Logo des freiwilligen Kennzeichnungs- und Registrierungssystems
AT54321 EG
Schweinefleisch
Schopf
A123456
Verpflichtende Angaben am Beispiel eines standardisierten „bos“Zerlegeetiketts bei Rindfleisch
n
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Mit April 2015 tritt die neue Verpflichtung (Verordnung (EU) Nr. 1337/2013) in Kraft. Verpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch ist mit einem Hinweis zu versehen, in welchem Land das Tier, von dem das Fleisch stammt, aufgezogen und geschlachtet wurde, sofern dies an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben wird. (Spezielle Regelungen für Fleisch aus Drittländern, Faschiertes und Abschnitte!)
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AT
AT
-
143/001
SCHWEIN
Was ist bei Schweinen unter „aufgezogen in“ zu verstehen? • Tiere älter als sechs Monate: Mitgliedstaat bzw. Drittland des letzten Aufzuchtsabschnitts von mindestens vier Monaten • Tiere jünger als sechs Monate und Lebendgewicht von mindestens 80 kg: Mitgliedstaat bzw. Drittland des Aufzuchtsabschnitts, nachdem das Tier ein Lebendgewicht von 30 kg erreicht hat • Tiere jünger als sechs Monate und Lebendgewicht von weniger als 80 kg: Mitgliedstaat bzw. Drittland, in dem die gesamte Aufzucht stattgefunden hat
Die verpflichtenden Angaben für Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch sind ident. 7
Etiketten in der Selbstbedienung – was muss gekennzeichnet werden?
Hendl
geschlachtet in: Österreich Ident-Nr.: 123/84
AT12345 EG
aufgezogen in: Österreich
Hendl
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AT12345 EG
Ident-Nr.: 123/84
231253145672457
Frisch ohne Innereien
Ursprung: Österreich
Geburt, Aufzucht und Schlachtung in ein und demselben Land
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„HERKUNFT” bei Rind „URSPRUNG” bei Schwein, Lamm, Ziege & Geflügel
Die verpflichtenden Angaben am Beispiel eines „bos“-Etiketts
231253145672457
Frisch ohne Innereien
Die verpflichtenden Angaben am Beispiel eines GeflügelfleischEtiketts
URSPRUNG HERKUNFT
Mögliche Angabe des Begriffs „Ursprung“ Erfolgen Geburt, Aufzucht und Schlachtung in ein und demselben Staat, kann statt „geboren in:“, „aufgezogen in:“ und „geschlachtet in:“ auch der Begriff „Ursprung“ angeführt werden.
Mögliche Angabe des Begriffs „Herkunft“ Erfolgen Geburt, Auf zucht und Schlachtung in ein und demselben Staat, kann statt „geboren in:“ und „aufgezogen in:“ auch der Begriff „Herkunft“ angeführt werden.
Die Richtigkeit der Angaben auf den Etiketten wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Über die Systeme „bos“ und „sus“ gekennzeichnetes Fleisch wird zusätzlich von zugelassenen unabhängigen Kontrollorganen geprüft.
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Genusstauglichkeitsund Identitätskennzeichnung Mit dem GENUSSTAUGLICHKEITSKENNZEICHEN, das mittels Stempel auf Schlachthälften aufgebracht wird, bestätigt der amtliche Tierarzt, dass das Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Ländercode Das Zeichen beinhaltet die Abkürzung des Staates, in dem die Schlachtung stattgefunden hat (z.B. AT für Österreich). Nummer des amtlichen Tierarztes, der die Genusstauglichkeit festgestellt hat, und Zulassungsnummer des Schlachtbetriebes Schriftzug EG Die Angabe „EG“ steht als Abkürzung, wenn die Schlachtung in der Europäischen Gemeinschaft erfolgt ist.
Ländercode
Nummer des amtlichen Tierarztes
AT 999 99999 EG Schriftzug EG
Ländercode Das Zeichen beinhaltet die Abkürzung des Staates, in dem der letzte Verarbeitungsschritt oder die Abpackung erfolgt ist (z.B. AT für Österreich). Zulassungsnummer des Betriebes Mit dieser Nummer kann der letztverarbeitende Betrieb identifiziert werden. Schriftzug EG Die Angabe „EG“ steht als Abkürzung, wenn die Zerlegung in der Europäischen Gemeinschaft erfolgt ist.
Ländercode
Zulassungsnummer des Betriebes
AT -99999 EG Zulassungsnummer des Schlachtbetriebes
DIE BEIDEN ZEICHEN GEBEN KEINE AUSKUNFT
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Das IDENTITÄTSKENNZEICHEN befindet sich auf Produkten tierischer Herkunft, die innerhalb der EG in einem zugelassenen Betrieb erzeugt werden. Dieses Zeichen weist auf eine EG-konforme Produktion und Weiterverarbeitung im Hinblick auf die Einhaltung veterinärrechtlicher Belange und Hygienerichtlinien hin.
Schriftzug EG
ÜBER DIE HERKUNFT/URSPRUNG DES FLEISCHES!
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