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Übereinkommen zum Schutz der Alpen

Was ist die Alpenkonvention?

Sie ist ein Staatsvertrag zwischen den acht Alpenstaaten Monaco, Frankreich, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Deutschland, Österreich, Slowenien und der Europäischen Union. Das „Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)“ wurde in Österreich am 8.2.1994 im parlamentarischen Verfahren genehmigt und als Bundesgesetzblatt mit der Nummer Nr. 477/1995 am 21.7.1995 veröffentlicht. Damit wurde die Alpenkonvention Teil der österreichischen Rechtsordnung.

Wie funktioniert die Alpenkonvention?

Der erste Regelungsbereich, das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (= Alpenkonvention), wird auch als „Rahmenkonvention“ bezeichnet. Die Rahmenkonvention beschreibt den geografischen Geltungsbereich, die Ziele der Alpenkonvention, die dafür zu setzenden Maßnahmen und den dafür notwendigen organisatorischen Rahmen. Den zweiten Regelungsbereich der als Alpenkonvention bezeichneten Staatsverträge stellen die bisher acht Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention dar. Dort sind bestimmte Ziele und Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen verankert. Diese Themenkreise stehen darin im Fokus: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie und Verkehr. Die Protokolle haben rechtlich bindenden Charakter. Wird ein Protokoll von einem Land ratifiziert, so muss es auch in die nationale Gesetzgebung einfließen und umgesetzt werden.

Wo gilt die Alpenkonvention?

Die Alpenkonvention ist geltendes österreichisches Recht, aber es ist, wie auch in der Mehrzahl der anderen Vertragsstaaten, nicht das gesamte Staatsgebiet Alpenkonventionsgebiet, sondern es fallen nur jene Landesteile mit einem maßgeblichen Alpenanteil in ihren Geltungsbereich. Hierzulande liegen die Bundesländer Kärnten, Tirol und Vorarlberg zur Gänze im Anwendungsbereich der Alpenkonvention. Ihre gesetzlichen und strategischen Bestimmungen gelten somit – was oftmals verkannt wird – auch in den Landeshauptstädten Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck und Bregenz. Salzburg ist mit rund 95 % seiner Landesfläche, die Steiermark mit etwa 77 %, Nieder- und Oberösterreich mit jeweils rund 30 % und das Burgenland mit 12 % Konventionsgebiet. Insgesamt gilt die Alpenkonvention somit in etwa zwei Dritteln unseres Staatsgebiets.

Pete R aNG e R ma NN ist Jurist, Betriebswirt und Geschäftsführer des Kärntner Landesverbandes des Alpenvereins. Die Alpenkonvention ist sein Spezialgebiet.

Für alle im Geltungsbereich liegenden Gemeinden ist die Alpenkonvention also verbindliches Recht und insbesondere alle Gemeindebehörden sind verpflichtet, sie im behördlichen Verfahren, gleich wie beispielsweise die Bauordnungen der Länder und die Raumordnungsgesetze, auch entsprechend anzuwenden

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