Alpenpost 22/2021

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Ausgabe Nr. 22 4. November 2021 45. Jahrgang ISSN: 2079-5823 Erscheinungsweise : 14tägig – Preis: € 1,80 Medienförderungsverein Ausseerland, Kammerhofgasse 227, 8990 Bad Aussee. Tel. 03622/53118 E-Mail: redaktion@alpenpost.at

Spruch: Der Herbst ist ein zweiter Frühling, in dem jedes Blatt eine Blume ist. Albert Camus

Wir leben dort ...

Gedenkabend für Herbert Zand

An diesem Abend bietet Michael Roithner Einblicke in die Biografie und Zeit des Autors. Die Zandfans Peter Grill und Michael Benaglio präsentieren Textbeispiele. Daniela Vergud-Lichtenauer erzählt vom Interesse einer jungen Generation an Zands Literatur. „Jakob Rodlauer and Friends“ begleiten den Abend für den Jazzfan Herbert Zand in musikalischer Weise. Freitag, 12. November, 19.30 Uhr im Woferlstall. Eintritt: 10,-. Reservierungen unter office@eike-forum.at

Weihnachtsmarkt der Lebenshilfe Ausseerland

Die Lebenshilfe Ausseerland lädt herzlich zum traditionellen Weihnachtsmarkt ein. Schauen und stöbern Sie, was Sie an weihnachtlichem Zubehör zu kleinen Preisen entdecken können. Bestellungen für Adventkränze werden bis 12. November entgegengenommen. Donnerstag, 25., und Freitag 26. November, jeweils von 10 bis 17 Uhr in der Oase Berta 8990 Bad Aussee, Siegmund-Freud-Str. 222, Tel.: 03622/ 55255.

Isegrim ist zurück ... wo andere Urlaub machen. Diesen Spruch kann man nicht oft genug unterstreichen. Die Farbenpracht der Landschaft ist paradiesisch.

Der „Hausmeister“ wurde festgenommen Der sich seit einigen Monaten einer ordentlichen Gerichtsverhandlung entziehende 71-jährige Geschäftsmann und selbsternannte „Hausmeister“ beim Sommersbergsee wie auch beim „Schottergrubenparkplatz“ wurde festgenommen.

Die medienbeauftragte Richterin in Leoben, Mag. Sabine Anzenberger, bestätigte auf Anfrage die Festnahme: „Ja, der gesuchte Angeklagte wurde am 22. Oktober in Graz festgenommen. Grund dafür war Fluchtgefahr und es wurde U-Haft über ihn verhängt. Derzeit befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt Leoben. Er hat jedoch eine Haftbeschwerde eingegeben, die nun vom Oberlandesgericht in Graz behandelt werden muss.“ Dort bestätigt die für Medien beauftragte Richterin Mag. Elisabeth Dieber den Eingang des Schriftstücks aus Leoben: „Die Haftbe schwerde ist am 28. Oktober am Oberlandesgericht Graz eingelangt und wurde vorerst der Oberstaats anwaltschaft Graz zur Stellung -

nahme übermittelt. Über die Be schwerde wird in Anbetracht der einzuhaltenden gesetzlichen (Haft-) Fristen in absehbarer Zeit vom zuständigen Strafsenat entschieden werden.“ Seit mehreren Monaten narrte der Angeklagte die Justiz, indem er bei Verhandlungen nicht oder nur kurz erschien, weil er aufgrund selbst diagnostizierter gesundheitlicher Pro bleme das Gerichtsgebäude wieder verlassen musste. Im Fall um den Sommersbergsee wurde der „Haus meister“ im Frühsommer wegen Fluchtgefahr zur Fahndung ausgeschrieben. Im Juni wurde er fast festgenommen, flüchtete jedoch – als er die Polizeibeamten sah – zu Fuß über eine Treppe.

Während der Angeklagte sich bei diesem Prozess mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen ein Urteil sträubt, ist er im Fall rund um die „Schottergrube“ sehr aktiv. Er schickt an hunderte E-Mail-Empfänger seitenlange Nachrichten mit Informationen, warum aus seiner Sicht, respektive der Sicht der MB BA Hotel Errichtungs GmbH alle anderen Unrecht haben und spart dabei weder mit Anschuldigungen noch mit Beschimpfungen. Mit der Festnahme des selbst ernannten Exekutivorgans, welches am Sommersbergsee mit seiner Gruppe für Aufsehen sorgte, ist das Erscheinen des Mannes beim nächsten Gerichtstermin in dieser Causa am 23. November gesichert.

Mit dem nachgewiesenen Riss eines Schafes in der unmittelbaren Nähe der Almhütten der Weißenbachalm und den Überlegungen, ein Wildnisgebiet im Toten Gebirge einzurichten, stellt sich die Frage, wie wir künftig mit dem „Graurock“ umgehen werden. Ist seit der damaligen Ausrottung des Wolfes in Österreich im Jahr 1882 die Landschaft gleich geblieben? Ist ein „Miteinander“ in einer vom Tourismus geprägten Region überhaupt möglich? Ist es ein Kriterium, dass es sich laut Studien (u. a. Randi et al. 2014, Pilot et al. 2018) bei der überwiegenden Mehrheit europäischer Wölfe um Hybriden zwischen Wölfen und Hunden handelt, und ist dann überhaupt noch das gleiche Maß anzuwenden, wie bei einem „echten Wolf“, ist diese „Gattung“ dann auch noch schützenswert? Es wird sehr spannend zu beobachten, wie die zuständigen Landespolitiker in dieser Causa entscheiden werden. EGO


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