Geschäftsbericht 2006/07 der AEW ENERGIE AG

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Finanzteil AEW Gruppe

Grundsätze

59 Renditeliegenschaften

Grundstücke und Gebäude, welche die AEW Gruppe zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung hält und nicht zur Produktion oder Lieferung von Strom bzw. der Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, werden gemäss IAS 40 als Renditeliegenschaften ausgewiesen und zum Fair Value bewertet. Die Verkehrswerte beruhen zum grössten Teil auf Wertgutachten. Soweit solche nicht vorliegen, werden interne Berechnungen nach der Discounted-Cashflow-Methode erstellt und der Bewertung zugrunde gelegt. Es werden dabei Kapitalisierungszinssätze von 5 bis 7 % verwendet. Wertschriften des Anlagevermögens

Die Wertschriften des Anlagevermögens umfassen Wertpapiere, die der längerfristigen Kapitalanlage dienen. Sie sind gemäss IAS 39 als zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und zum Fair Value bewertet. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Folgebewertungen werden bis zur Veräusserung der Wertpapiere im Eigenkapital erfasst. Im Zeitpunkt der Realisierung des Gewinnes oder Verlustes kommt es zu einer Übertragung in die Erfolgsrechnung. An jedem Bilanzstichtag erfolgt eine Analyse, ob eine dauerhafte Wertverminderung (Impairment) vorliegt. Dauerhafte Wertverluste werden den einzelnen Positionen der Erfolgsrechnung belastet. Käufe und Verkäufe werden am Handelstag erfasst.

Vorräte Materialvorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Ersatzteile, die der Instandhaltung dienen, sowie Handelswaren. Die erstmalige Erfassung der Materialvorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Als Wertansatz dient das gewogene Durchschnittskostenverfahren. Im Rahmen von Folgebewertungen findet das Niederstwertprinzip Anwendung: Falls der realisierbare Nettoerlöswert tiefer ist als die gemäss gewogenem Durchschnittskostenverfahren ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, so werden die notwendigen Wertberichtigungen erfasst.

Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige werden zum Nominalwert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen ausgewiesen. Grundsätzlich werden die Wertberichtigungen einzeln je Forderung vorgenommen.

Wertschriften Die Wertschriften umfassen einerseits Aktienanlagen, Anlagen in Obligationen, Immobilienfonds und Festgelder mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Diese Anlagen werden von Beginn an von der Geschäftsleitung zur Kategorie «erfolgswirksam zum Fair Value bewertet» designiert. Die Anlagen werden entsprechend der Anlagestrategie der AEW Energie AG getätigt und die Geschäftsleitung beurteilt den Erfolg der Anlagestrategie auf Basis der Entwicklung der jeweiligen Fair Values. Die Bewertung dieser Anlagen erfolgt entsprechend zum Fair Value, welcher in der Regel dem Börsenkurs entspricht. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Folgebewertungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

AEW ENERGIE AG


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