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Elektronische Patientenakte kommt
Seit 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA-App an, darin können Patienten Befunde, Diagnosen, Röntgenbilder oder Medikationspläne zentral speichern. Seit 1. Juli 2021 sollen auch die Ärztinnen und Ärzte die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen. Wie die ePA genau funktioniert, darüber informierte die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg bei ihrem eHealth Forum gemeinsam mit Experten des health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums sowie der gematik. Weit über 300 Teilnehmer waren bei der Online-Veranstaltung live dabei und diskutierten kontrovers.
Funktionen der ePA zum Start
Aus Sicht der Versicherten bietet die ePA drei grundlegende Funktionen: Die Berechtigungsverwaltung, um einer Praxis und damit allen Praxis-Mitarbeitern ein Zugriffsrecht auf die Akte einzuräumen, die Dokumentenverwaltung und die Protokolleinsicht der letzten drei Jahre, um nachzuvollziehen, wer etwas in der Akte getan hat. Für Ärztinnen und Ärzte ist das Hoch- und Herunterladen von Dokumentenkopien die Hauptfunktionalität der ePA. Im Anamnesegespräch können sie in der ePA gezielt Dokumente mithilfe von Schlagworten suchen.
Speichern von Dokumenten in der ePA
Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Das heißt, Patientinnen und Patienten entscheiden, welche Dokumente in der ePA abgelegt und wann sie wieder gelöscht werden. Jeder Zugriff wird protokolliert. Ärztinnen und Ärzte sind seit 1. Juli verpflichtet, Kopien von patientenbezogenen Dokumenten in der ePA zu speichern. Dies betrifft jedoch nur den aktuellen Behandlungskontext. „Im Versorgungsalltag sollte bei der Abstimmung über das Hochladen von Dokumenten maßgeblich die Frage gestellt werden, wer von dem Dokument profitieren kann, wenn dieses bei der Anamnese vorliegt“, so Charly Bunar, Strategischer Produktmanager der gematik.
Die Vorträge der Referenten des eHealth Forums sowie eine FAQ-Liste zur elektronischen Patientenakte hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg online hinterlegt.
Weitere Infos: www.e-health-forum.de C Nutzen für Ärztinnen und Ärzte
Ärztinnen und Ärzte haben mit der ePA die Möglichkeit, auf Informationen zuzugreifen, die an verschiedenen Orten erstellt, aber nicht weitergegeben wurden. „Heute ist die Beschaffung von Informationen, beispielsweise eines stationären Entlassbriefes, oft mit hohem Zeitaufwand verbunden, der durch das Vorhandensein des Briefes in der ePA eingespart werden kann. Die ePA hilft uns dabei, uns als Ärzte besser zu vernetzen“, so der Anästhesist und hih-Experte Dr. Philipp Stachwitz.
Datenschutz und Datensicherheit
„Die Themen Datenschutz und Informationssicherheit stehen für uns an erster Stelle“, betonte Charly Bunar von der gematik. „Die ePA ist für die Versicherten konzipiert und muss daher sicherstellen, dass eine Verarbeitung der sensiblen medizinischen Daten nur durch berechtigte Personen geschieht. Die Telematikinfrastruktur gewährleistet die dafür benötigten sicheren Authentifizierungsverfahren. Faktisch ist daher ein Zugriff unberechtigter Dritter, wie der Krankenkasse oder des Arbeitgebers, ausgeschlossen.“ Weitere Ausbaustufen
Die Funktionen der ePA werden immer umfangreicher. Ab dem Jahr 2022 werden der elektronische Impfausweis, das elektronische Kinderuntersuchungsheft und der elektronische Mutterpass Einzug in die ePA halten. Neben der ePA wird der Austausch von Informationen mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen sukzessive digitalisiert: Ab dem 1. Oktober 2021 wird auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und ab dem 1. Januar 2022 das E-Rezept eingeführt.
Kritik an Telematikinfrastruktur und ePAFristen
Vonseiten der Ärzteschaft wurde die Störanfälligkeit der Telematikinfrastruktur sowie die festgelegten Fristen und die damit verbundenen Sanktionen für die Einführung von ePA, eAU sowie eRezept kritisiert. Die derzeit gültigen Fristen seien unrealistisch – es fehlten die benötigten Konnektoren-Updates sowie die elektronischen Heilberufsausweise. Bislang hält der Gesetzgeber jedoch an den geplanten Einführungsterminen fest.
eHBA hat lange Lieferzeiten
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist unter anderem für die Nutzung der ePA, der eAU und des eRezepts notwendig. Angesichts der langen Lieferzeiten bei der Ausgabe des eHBA empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, den eHBA im Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg schnellstmöglich zu bestellen.