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Unterstützung für die Allgemein- medizin
Gemeinsame Koordinierungsstelle von Ärzteschaft und Krankenhausgesellschaft Unterstützung für die Allgemeinmedizin
Vor zehn Jahren wurde die Koordinierungsstelle zur Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin (KoStA) in Baden-Württemberg gegründet. Sie unterstützt nicht nur Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte, die die Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin anstreben, sondern auch die Anbieter entsprechender Weiterbildungsstellen.
Gründungsmitglieder der KoStA sind die Krankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung. Weitere Beteiligte sind das Kompetenzzentrum Weiterbildung der Verbundweiterbildungplus mit allen universitären allgemeinmedizinischen Einrichtungen in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm. Im Beirat der KoStA sind die Ministerien für Wissenschaft, Soziales und Integration und die vier Bezirksärztekammern integriert. Somit sind alle Organisationen, die an der allgemeinmedizinischen Weiterbildung beteiligt sind, vertreten. Eine enge Zusammenarbeit hat sich auch mit den Koordinierungsstellen der benachbarten Bundesländer Bayern und Hessen entwickelt.
Die KoStA hat ihre Aktivitäten sukzessive ausgebaut und verzeichnet zwischenzeitlich mehr als 1.200 Beratungsanfragen pro Jahr. Erfreulicherweise haben sich Anfragen von Medizinstudierenden in den letzten Jahren auf einen Anteil von zirka 35 Prozent erhöht. Das zeigt deutlich, dass sich der Berufswunsch Fachärztin beziehungsweise Facharzt für Allgemeinmedizin beim ärztlichen Nachwuchs heutzutage früher konkretisiert als zur Gründungszeit der KoStA. Es ist ein großer Erfolg der gemeinsamen Bemühungen, dass es gelungen ist, die Bedeutung und Vielseitigkeit der Tätigkeit als Allgemeinmediziner stärker in den Fokus zu rücken und wieder mehr angehende Mediziner für diesen Weiterbildungsbereich zu begeistern. Die KoStA unterstützt die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung unter anderem bei der Suche nach den gewünschten Weiterbildungsstellen. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten sind bei der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner deutlich stärker gegeben als in vielen anderen Weiterbildungen – dies betrifft zum einen die Fachbereiche, die ausgewählt werden können, zum anderen aber auch die Aufteilung der Weiterbildung zwischen Krankenhaus und Arztpraxis. Da die Weiterbildung vermehrt in Teilzeit absolviert wird und somit durchschnittlich zirka sieben Jahre dauert, lohnt es sich umso mehr, diese Zeit genau zu planen. Eine Entwicklung der letzten Jahre ist, dass beispielsweise immer häufiger die Weiterbildung im ambulanten Bereich begonnen wird - sei es, um ein besseres Bild von der Hausarzttätigkeit zu gewinnen, sei es aufgrund einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wegen fehlender Nachtdienste.
Die KoStA evaluiert ferner den Erfolg des Förderprogramms Allgemeinmedizin, mit dem Weiterbildungsstellen finanzielle Zuschüsse zum Gehalt der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erhalten können. Dabei wird auch untersucht, ob sie im Anschluss an ihre Facharztprüfung in Baden-Württemberg als Allgemeinmediziner tätig sind. Dabei lässt sich feststellen, dass die Niederlassung oder Anstellung der ehemals geförderten Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht bevorzugt in Städten und Ballungszentren erfolgt, sondern sich tatsächlich weitgehend mit der Patientenverteilung in städtischen und ländlichen Regionen deckt. Das bedeutet natürlich leider nicht, dass jede ländliche oder städtische Hausarztpraxis nachbesetzt werden kann.
Das wichtigste Kriterium bei der Wahl des Ortes der vertragsärztlichen Tätigkeit ist der letzte Ort der Weiterbildungsstätte. Dieses Kriterium ist wesentlich entscheidender als der Geburts- oder Studienort. Das gilt sowohl für die Zulassung als auch für die Anstellung. Das bedeutet, dass die vertragsärztliche Tätigkeit der ehemals geförderten Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in einem Radius von fünf Kilometern der letzten Weiterbildungsstätte begonnen wird.
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Foto: Getty Images – nibis