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Weiterbildung sichert Qualität der ärztlichen Arbeit
Ärztekammer-Wahlen 2022 für die Ärzteschaft von großer Bedeutung
Weiterbildung sichert Qualität der ärztlichen Arbeit
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Alle vier Jahre finden die Ärztekammer-Wahlen in BadenWürttemberg statt. Im November 2022 ist es wieder so weit: Mittels Briefwahl entscheiden die Ärztinnen und Ärzte in Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg über die Zusammensetzung ihrer Bezirks-Vertreterversammlungen. Wir begleiten die Wahlen und informieren über alle wichtigen Aspekte, beschreiben aber auch das vielfältige Aufgaben- und Leistungsspektrum der Ärztekammern.
Weiterbildung als Kernaufgabe der Ärztekammer
Ziel der ärztlichen Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte Tätigkeiten nach Abschluss des Medizinstudiums. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen und Ärzte und wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.
Eine der historisch gewachsenen Kernaufgaben der Ärztekammern ist es, die Durchführung der ärztlichen Weiterbildung zu regeln. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert hierzulande das Heilberufe-Kammergesetz des Landes Baden-Württemberg. Es schreibt den Kammern unter anderem die Aufgabe zu, die Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln. Damit hat der Staat die Ärztekammern mit der Befugnis ausgestattet, sich um alle Fragen der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten umfassend zu kümmern.
Der Gedanke dahinter: Ärztinnen und Ärzte wissen als Spezialisten im Beruf am besten, wie die Dinge für den ärztlichen Nachwuchs geregelt sein sollten. Sie kennen die Rahmen- und Begleitumstände des ärztlichen Wirkens aus eigener Erfahrung und können dies bei der Ausgestaltung der Weiterbildungsmodalitäten einfließen lassen. Dies sichert eine optimale Patientenversorgung. Außerdem kann so die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses praxisnah und qualitativ auf höchstem Niveau erfolgen.
Praxisabgabeseminar.
Med-Seminare (falls erforderlich, wird die Veranstaltung als Webinar durchgeführt) Mittwoch, 16.03.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart Mittwoch, 25.05.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart Mittwoch, 20.07.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart
• Nachbesetzungsverfahren • Geeigneten Nachfolger finden • Optimaler Abgabezeitpunkt • Praxiswert, steuerliche Fragen
Referenten: Tobias Krämer, Sina Altmann, Barbara Brenner und Misel Stojkovic. Die Seminargebühr übernimmt MLP.
Anmeldung mit QR-Code oder bei Frau Olga Kopp Tel 0711 13258 53, Fax -80 med-seminare-stuttgart@mlp.de Modernisierung der Weiterbildung: Am Puls der Zeit bleiben
Damit die ärztliche Weiterbildung am Puls der Zeit bleibt, muss sie kontinuierlich überprüft und angepasst werden. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat im November 2019 ihre Weiterbildungsordnung (WBO) – auf Basis der vom Deutschen Ärztetag beschlossenen Muster-Weiterbildungsordnung – modernisiert und damit festgelegt, auf welcher Grundlage sich Ärztinnen und Ärzte zu Fachärztinnen und -ärzten weiterbilden. Gleichzeitig bestimmt die Weiterbildungsordnung den Rahmen, in dem sich Weiterzubildende und Weiterbildungsbefugte bewegen.
Die neue Weiterbildungsordnung trat in Baden-Württemberg am 1. Juli 2020 in Kraft und ist in 51 Facharztweiterbildungen, zehn Schwerpunktbezeichnungen und 58 Zusatzweiterbildungen gegliedert. Sie ermöglichte eine neue Qualität der Facharzt-Weiterbildung, da sie flexibler ist und sich stärker an Kompetenzen orientiert. – Die vermittelten Inhalte wurden wichtiger als Richtzahlen. Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten wurden aufgeteilt in Kognitive und Methodenkompetenzen (Kenntnisse) sowie in Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten). Stationäre Weiterbildungszeiten wurden nur noch dort festgelegt, wo sie zwingend erforderlich sind; die ambulante Weiterbildung weiter flexibilisiert.
Die modernisierte baden-württembergische Weiterbildungsordnung fußt (wie erwähnt) auf der Musterempfehlung des Deutschen Ärztetags, der jahrelange Beratungen vorausgegangen waren. Die Orientierung an dieser Musterweiterbildungsordnung gewährleistet, dass sich Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland nach ähnlichen Vorgaben zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können. Damit wird auch der Wechsel vom einen ins andere Bundesland während der Weiterbildungszeit erleichtert.
eLogbuch eine enorme Hilfe
Zur Dokumentation des Weiterbildungswegs steht das eLogbuch zur Verfügung. Es ist eine elektronische Plattform, über die vom Weiterzubildenden insbesondere Weiterbildungsinhalte und -fortschritte dokumentiert werden müssen. Das eLogbuch erleichtert die Kommunikation zwischen weiterzubildenden und weiterbildenden Ärztinnen und Ärzten enorm, da es Planungen vereinfacht, Kontinuität und Transparenz ermöglicht sowie den in der Weiterbildung nötigen Dialog auf ein der Zeit angemessenes Level hebt.
Das eLogbuch steht in BadenWürttemberg seit dem 1. Januar 2021 für alle Weiterbildungen zum Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung zur Verfügung. Weiterzubildende und Weiterbilder können das eLogbuch über das Mitgliederportal der Landesärztekammer erreichen. Die Kammer hat auf ihrer Website darüber hinaus nützliche Informationen und hilfreiche Anleitungen zur Bedienung des eLogbuchs gebündelt und beantwortet dort auch häufig gestellte Fragen.
Zukunftsfeste Weiterbildung reagiert auf Veränderungen
So wie gesellschaftliche Entwicklungen, medizinischer Fortschritt und Innovationen in der Arbeitswelt Dynamiken unterworfen sind, verändern sich auch die Rahmenbedingungen stetig, unter denen sich ärztlicher Nachwuchs weiterzubilden hat. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Teilzeitarbeit, Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Arbeitsorte, Digitalisierung, neue Technologien für Therapieverfahren – dies alles und mehr gehört dazu. Die Ärzteschaft wird daher auch weiterhin darauf achten, ihre Weiterbildung allen Anforderungen anzupassen und sie somit zukunftsfest zu machen. Umso deutlicher tritt zutage, dass es eine ärztliche Standesvertretung braucht, die die Gegebenheiten nicht nur „vom Hörensagen“ her kennt. Sie muss stattdessen aus praktischer Erfahrung schöpfen und die Belange und Bedürfnisse ihrer Mitglieder aus erster Hand kennen. Die autonome ärztliche Selbstverwaltung, wie wir sie kennen, nimmt diese Aufgabe wahr. Sie unterstützt die bestmögliche Betreuung und Begleitung junger Ärztinnen und Ärzte und sorgt für eine praxisnahe, ausdifferenzierte und gut vorbereitete Etablierung in der ärztlichen Lebenswelt.
Damit dies so bleibt und das ärztliche Selbstverwaltungsrecht ohne staatliche Einflussnahme weiter ausgeübt werden kann, sind alle Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, sich aktiv an der Kammerwahl 2022 zu beteiligen. Wer im November per Briefwahl seine Stimme abgibt, hilft mit, die Kammer auch weiterhin schlagkräftig zu halten und die Zukunft der Ärzteschaft zu sichern.
Termine
Bei der Ärztekammerwahl handelt es sich um eine Briefwahl, die während eines festgelegten Zeitraums stattfindet: Die Wahlunterlagen werden spätestens am 11. November an die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg verschickt; die Wahlfrist endet am 2. Dezember.
Stichtag für die Aufnahme der Wahlberechtigten in die Wählerlisten ist der 31. Mai. Die Wählerlisten für alle Wahlkreise liegen anschließend vom 1. bis 14. Juni 2022 in den Räumlichkeiten der jeweiligen Bezirksärztekammer aus. Auf die entsprechenden Bekanntmachungen der Bezirkswahlleiter in dieser Ausgabe auf den Seiten 225 (Nordwürttemberg), 231 (Nordbaden), 235 (Südbaden) und 244 (Südwürttemberg) sei besonders hingewiesen.
Entscheidend für alle, die sich zur Wahl stellen, ist der Termin 7. Oktober; bis zu diesem Tag müssen die Wahlvorschläge bei den Bezirkswahlleitern eingereicht werden. Ab sofort ist auf der Website der Landesärztekammer unter dem Stichwort „Wahl ‘22” eine einheitliche Einverständniserklärung für Wahlbewerber verfügbar.
Wahlbewerber beziehungsweise deren Verbände können im Ärzteblatt Baden-Württemberg in der Oktober- und der November-Ausgabe zu Sonderkonditionen werben (siehe auch Seite 208).
Wahlberechtigt
Unterversorgung, Regresse, Pandemiebewältigung, Versorgung Geflüchteter
Vertreterversammlung der KVBW
Die aktuelle Wahlperiode bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) neigt sich dem Ende zu: im Juli wird die Vertreterversammlung von den Mitgliedern neu gewählt, und der seit fast zwölf Jahren amtierende hauptamtliche Vorstand wird Ende Dezember aus seinem Amt scheiden.
Dennoch werden der Vorsitzende Dr. Norbert Metke und sein Stellvertreter Dr. Johannes Fechner nicht müde, sich energisch für die niedergelassene Ärzteschaft einzusetzen. So warnte Dr. Metke bei der Vertreterversammlung Ende März eindringlich vor Unterversorgung in der ambulanten Medizin. Die Ursache des Ärztemangels in Niederlassung und Klinik sei im Versagen des Staates zu finden. Er beschrieb den Delegierten seinen Plan, in einer Handlungs- und Verantwortungsgemeinschaft aus KVBW, den Partnern der Selektivverträge und den Krankenkassenverbänden konsentierte Lösungsansätze vorzulegen, die bei drohender Unterversorgung Anwendung finden sollen.
Im Mittelpunkt stehe dabei, dass auch künftig alle Maßnahmen durch die freiberuflichen und inhabergetragenen Praxen der Ärztinnen und Ärzte oder deren Gemeinschaften erbracht werden sollen – und keinesfalls institutionell durch die KVBW. Diese werde zwar eine organisatorische und koordinierende Funktion einnehmen, aber keine medizinischen Leistungen vor Ort erbringen, betonte Dr. Metke unter dem Beifall der Vertreterversammlung.
Möglicher Unterversorgung will der KV-Chef mit einem Stufenmodell begegnen, das an erster Stelle ein arztbasiertes Callcenter für unterversorgte Bereiche vorsieht. Hier soll die telemedizinische Behandlung – wo nötig – durch ärztliche Diagnostik und Therapie in Präsenz ergänzt werden. In einer zweiten Stufe würden Zweigpraxen Fallwertzuschläge gezahlt; hier sieht Dr. Metke die Einbindung von Gesundheitsberufen durch ärztliche Delegation vor. Wo das nicht ausreiche, könnte im dritten Schritt eine weitergehende Delegation an Angehörige von Gesundheitsberufen nach ärztlicher Diagnosestellung erfolgen.
Im äußersten Fall würden Eigeneinrichtungen der KVBW nur so lange betrieben werden, bis eine Versorgung über inhabergeführte Strukturen gewährleistet werden könnte. Dr. Metke sah die Kassen in der Pflicht, eventuelle Defizite auszugleichen, falls die KV-Einrichtungen rote Zahlen schrieben.
Dr. Fechner informierte die Vertreterversammlung ausführlich über die bisherige Bewältigung der Pandemie. Er wies auf die künftig wegfallende Möglichkeit des Bezuges von persönlicher Schutzausrüstung über die KVBW hin und betonte, dass Hintergrund hierfür eine Vorgabe der Bundesregierung sei. Ferner resümierte er, dass die Pandemie bislang ein „Digitalisierungstreiber“ und die KVBW mit „docdirekt“ gut dafür gerüstet gewesen sei. Neben weiteren Themen gab er einen Überblick über die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Vorbereitungen für die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Die Vertreterversammlung fasste zahlreiche Beschlüsse; unter anderem sprach sie sich dafür aus, die auslaufende Maskenpflicht in Arztpraxen in Baden-Württemberg so lange auszusetzen, bis die Inzidenzzahlen dieses auch medizinisch zulassen. Ferner forderten die Delegierten mit Blick auf die Reform der Gebührenordnung für Ärzte, dass der Punktwert der GOÄalt an die Preissteigerungen und den Inflationsausgleich der vergangenen Jahre anzupassen und umgehend zu veröffentlichen sei.
Ärztemangel mit Bußgeldern beheben?
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat Ende März einen „Bußgeldkatalog Medizin“ veröffentlicht. Das „Programm gegen den Ärztemangel“, so der Untertitel der achtseitigen Satire mit ernstem Hintergrund, hat es in sich: Es sind gesetzliche Vorgaben und Reglementierungen, die dem ärztlichen Nachwuchs die Niederlassung madig machen. Die KVBW dokumentiert in der Veröffentlichung vorgegebene Sanktionen – beispielsweise Kontrollen bei Sprechstundenbedarf, Telematikinfrastruktur oder elektronischer Patientenakte – und ihre Folgen: 10 Prozent der fachärztlichen Behandlungen wurden zuletzt nicht vergütet, in der Arzneimittelprüfung wurden 33 und in der Heilmittelprüfung 17 Regresse in Höhe von zusammen jeweils 900.000 Euro ausgesprochen, in den ersten drei Quartalen 2021 sind 3,5 Millionen Euro an Honorar bei Nicht-Erfüllung der TI-Vorgaben abgezogen worden, und im vierten Quartal 2019 betrug der Honorarabzug wegen Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung über 420.000 Euro. KVBW-Vorstand Dr. Metke stellte ernüchtert fest: „Immer weniger Ärztinnen und Ärzte wollen diese Rahmenbedingungen.“ Und das, obwohl es seinem Haus in den letzten Jahren gelungen sei, die Zahlen der Prüfverfahren deutlich zu senken – bei Arzneimitteln um 80 Prozent und bei Heilmitteln um rund 30 Prozent. Dr. N. Metke
Dr. J. Fechner
Ressourcenschonende Bauplanung
In ihrer traditionell im Frühjahr stattfindenden thematischen Vertreterversammlung befassten sich die Delegierten der Bezirksärztekammer Südbaden mit dem Thema Nachhaltigkeit. Dabei stand der geplante Kammerneubau im Zentrum. Nachhaltiges, energieeffizientes Bauen ist in Anbetracht der feststellbaren Klimaveränderung mit ihren Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen zwingend geworden.
Angesichts der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen mit dem menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist energieeffizientes Bauen und Wirtschaften nicht mehr allein eine klimapolitische, sondern noch mehr als bisher eine wirtschaftspolitische Aufgabe geworden, so die Worte von Kammerpräsidentin Dr. Paula Hezler-Rusch. Für den vorgesehenen Kammerneubau – eine Bauvoranfrage ist bei der Stadt Freiburg für den bisherigen Standort in der Sundgauallee gestellt – werden moderne Büro- und Arbeitsformen diskutiert.
Die Delegierten wurden über den Einsatz von Holz für eine nachhaltige Baukonstruktion sowie über den nachhaltigen Einsatz von Photovoltaik bei Verwaltungsgebäuden informiert. Darüber hinaus wurde eine grundlegende Übersicht zu Nachhaltigkeitskriterien gegeben; dabei sind die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) ebenso von Bedeutung wie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Ferner ging es um Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Baukonzeption. Diese umfassen einen sehr weiten Bereich, der sich unter anderem von der Standortfrage über Konstruktionsmerkmale und Energiekonzepte, Arbeitsstrukturen und Entsorgungskonzepte erstreckt.
Deutlich wurde zum einen die Komplexität der Nachhaltigkeitskonzepte, wie sie bei Zertifizierungen herangezogen werden. Als ausgesprochen lehrreich und informativ stellten sich aber auch die neuen technologischen Möglichkeiten dar. Die Delegierten zeigten sich außerordentlich interessiert, stellten Sachfragen und diskutierten lebhaft.
Aus aktuellem Anlass verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine sowie der Geflüchteten und sagten ihre Unterstützung bei humanitären Hilfen und in der medizinischen Versorgung zu. Wie aus einem ersten Bericht der Freiburger Kinderärzte und der Refudocs deutlich wurde, ist medizinische Hilfe überaus nötig. So sind beispielsweise die aus einem Kiewer Kinderhaus nach Freiburg evakuierten Kinder und Betreuer noch nicht gegen Covid-19 geimpft. Kammerseitig werden die vielfältigen Initiativen zur Versorgung der Menschen in der Ukraine nachdrücklich unterstützt.
Resolution
Die Bezirksärztekammer Südbaden begrüßt und unterstützt die humanitären Maßnahmen von Bundesregierung, Bundesländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie der vielen Hilfsorganisationen zur Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten. Sie unterstützt mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften deren medizinische Versorgung. Sie begrüßt und unterstützt das Schreiben der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 25. Februar 2022 an Bundeskanzler Scholz, Bundesaußenministerin Baerbock und Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur frühzeitigen Einbindung
Blick in die Vertreterversammlung in koordinierende Maßnahmen zur medizinischen Versorgung der Menschen in der Ukraine sowie der Geflüchteten.
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