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Ihre Stimme wird gebraucht

Wahlen in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Ihre Stimme wird gebraucht!

Sie werden wieder gesucht: Die neuen Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), der Vertreterversammlung (VV) und die Bezirksbeiräte. Starke Repräsentanten der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeuten mit Engagement für eine lebendige Selbstverwaltung. Die Delegierten der VV und Bezirksbeiräte bestimmen im Wesentlichen den Kurs der KVBW, geben die Richtung an und stehen im direkten Dialog mit Vorstand und Verwaltungsspitze. Sie nehmen Einfluss auf strategische Entscheidungen und gestalten damit die Zukunft der KVBW aktiv. In diesem Jahr werden sie wiedergewählt.

Vertreterversammlung (VV)

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der kassenärztlichen Selbstverwaltung. Sie zählt 50 Mitglieder (Vertreter), fünf davon sind Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht; sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand, der dann sechs Jahre im Amt ist. An der Spitze der VV steht der oder die Vorsitzende.

Zeitplan der KV-Wahl

4. April bis 19. April 2022 Auflegung der Wählerverzeichnisse 22. April 2022 Ende der Einspruchsfrist 11. Mai bis 25. Mai 2022 Einreichung von Wahlvorschlägen 2. Juni 2022 Mitteilungen an die Wahlbewerber*innen

bis 9. Juni 2022 Mängelbehebung der Wahlvorschläge

22. Juni 2022 Versand der Zurückweisungen von Wahlvorschlägen

4. Juli 2022

Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Zurückweisung

18. Juli bis 1. August 2022 Wahlfrist 1. August 2022 (bis 18.00 Uhr) Wahltag

bis Mitte August 2022 Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses auf der Homepage der KVBW

spätestens 15. August 2022 Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Wahl durch die Wahlausschüsse, Veröffentlichung auf der Homepage der KVBW

Bezirksbeirat

Die Bezirksbeiräte sind die „Kümmerer“ in den Regionen. In Nord- und Südbaden oder Süd- beziehungsweise Nordwürttemberg beraten sie den Vorstand und die Vertreterversammlung in regionalen Belangen, sind also eine Art „Schnittstelle“ zwischen Region und Vorstand sowie Region und Vertreterversammlung. Der Bezirksbeirat wird gesondert für die Bezirksdirektionen Freiburg, Karlsruhe, Reutlingen und Stuttgart für sechs Jahre gewählt. Jeweils fünf Mitglieder aus dem Bereich der jeweiligen Bezirksdi-

Superwahljahr 2022 in den ärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg Sonderkonditionen für Wahl-Anzeigen

Das Jahr 2022 ist ein besonderes Jahr für die Ärzteschaft in Baden-Württemberg. Gleich zwei Mal sind Ärztinnen und Ärzte aufgefordert, ihre Stimme abzugeben und über die künftige Zusammensetzung ihrer Ärzteparlamente zu entscheiden: Im Juli steht die Wahl der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg an, und im November beginnt die Zeit der Ärztekammerwahlen. 2022 ist damit ein „Superwahljahr“ für die Ärztinnen und Ärzte im Südwesten. Passend zu den Wahlen in Kassenärztlicher Vereinigung beziehungsweise Ärztekammer erscheinen im Juni und Juli beziehungsweise im Oktober und November in den regulären ÄBW-Ausgaben sogenannte „Wahlspezials“ als „Heft-im-Heft“. Darin informieren die Kassenärztliche Vereinigung beziehungsweise Ärztekammer redaktionell über die unmittelbar anstehenden Wahlen.

In diesen Wahlspezials können beispielsweise Wahllisten, Verbände und Wahlbewerber zu stark vergünstigten Konditionen für sich werben. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg bietet auf seiner Website eine Broschüre mit ausführlichen Informationen zu den Sonderkonditionen zum Download.

Weitere Informationen: www.ärzteblatt-bw.de C

rektion sind zu wählen, davon ist ein Mitglied aus dem Kreis der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zwei Mitglieder gehören der hausärztlichen, zwei Mitglieder der fachärztlichen Versorgung an.

Wer darf kandidieren und wer wählen?

Wahlberechtigt und wählbar sind zugelassene oder an den Krankenhäusern ermächtigte Ärztinnen und Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Außerdem sind berechtigt: Angestellte Ärztinnen und Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärztinnen und -ärzten mindestens zehn Wochenstunden dauerhaft beschäftigt sind.

Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse war der 31. März 2022. Die Wählerverzeichnisse liegen zur Einsichtnahme innerhalb der Auflegungsfrist vom 4. bis 19. April 2022 in der Bezirksdirektion Stuttgart aus.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

KVBW-Mitglieder werden kontinuierlich auf verschiedenen Wegen informiert. Eine Wahlbroschüre ist bereits im Februar an die Praxen herausgegangen. Darüber hinaus werden Informationen auf der Website ständig aktualisiert und verschiedene Wahlanschreiben vorbereitet. Außerdem kann man sich bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses informieren unter Telefon (07 11) 78 75-39 59. Die Vorsitzenden der Wahlausschüsse rufen zur Wahl auf

„Seien Sie wählerisch!“

Als Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes und Richterin am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg bin ich eine überzeugte Vertreterin unseres Rechtsstaates. Wahlen haben für mich eine besondere Bedeutung. Die Vertreterversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der KVBW. Sie nimmt eine zentrale Rolle ein, entscheidet über viele wichtige Fragen: Sie wählt den Vorstand, genehmigt den Haushalt und legt damit fest, wofür die KVBW die Verwaltungsbeiträge der Mitglieder verwendet. Sie beschließt die Satzung und kontrolliert den Vorstand in grundsätzlichen Fragen. Die Stellung der Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan spiegelt unser demokratisches Staatsverständnis wider, das von Gewaltenteilung, Beteiligung, Transparenz und Kontrolle geprägt ist. Die Basis einer funktionierenden und starken Selbstverwaltung sind freie und faire Wahlen. Nur sie geben den Delegierten die erforderliche Legitimation für ihre Aufgaben. Daher darf kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahlen bestehen. In anderen Staaten haben wir erkennen müssen, welche Folgen es hat, wenn die korrekte Durchführung der Wahlen infrage gestellt wird.

Als ehrenamtlich tätige Landeswahlleiterin bin ich unparteiisch und von Weisungen unabhängig. Ich fühle mich nur gegenüber den Regelungen der Wahlordnung, der Satzung der KVBW und den weiteren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Meine Aufgabe besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vorbereitung und Durchführung der KV-Wahl alle Bestimmungen so eingehalten werden, dass die Wahl korrekt abläuft und es keinen Anlass zu Beanstandungen gibt. Ich bin froh, dass wir im Landeswahlausschuss nicht nur juristische Expertise versammelt haben, sondern gleichzeitig auch verdiente KVBW-Mitglieder ihren Sachverstand einbringen. Das ist eine Form der Kontrolle unserer Arbeit durch die Mitglieder, für die ich sehr dankbar bin. Danke für das Vertrauen, das der Vorstand der KVBW mir und meinen Kolleginnen und Kollegen im Landeswahlausschuss ausgesprochen hat. Wir werden alles tun, um dieses Vertrauen zu rechtfertigen.

Sintje Leßner Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Präsidentin Landeswahlausschuss

Wahlen sind ein Grundelement für ein wohlgeordnetes Zusammenleben jeder freiheitlichen Gemeinschaft. Sie legitimieren die Regelsetzung und Kontrolle durch Leitungsorgane, gewährleisten die Vertretung der vielfältigen Interessen und zeigen das gemeinsame Engagement. Im Staat bilden sie das Fundament der demokratischen Verfassung.

In Deutschland hat der Staat im Vertrauen auf die besondere Kompetenz der (Vertrags-) Ärzte und Ärztinnen wesentliche Aufgaben der medizinischen Versorgung in deren Selbstverwaltung gelegt. Er verspricht sich davon mehr als von einem staatlich organisierten Gesundheitssystem.

Das Prinzip der Selbstverwaltung verweist natürlich auf Wahlen als Grundlage der Befugnis zur Regelsetzung und Eigenorganisation. Das vom Staat vertrauensvoll eingeräumte Privileg der Selbstbestimmung im Gesundheitswesen muss auf Ärzteseite mit Verantwortungsübernahme erwidert werden. Die Teilnahme an Wahlen bringt dies zum Ausdruck.

Die Wahlen der KVBW messen der Selbstbestimmung mit einem doppelten Wahlvorgang besonderes Gewicht bei: Die gesetzlich vorgesehene Wahl zur Vertreterversammlung auf Landesebene wird ganz im Sinne der Selbstbestimmung auf die regionale Ebene der vier Bezirksdirektionen erweitert, um auch örtliche Belange aufzunehmen. Sie haben also die Chance, wählerisch zu sein.

Nach langjähriger eigener Tätigkeit in der KV Baden-Württemberg als Vorsitzender der Berufungsausschüsse weiß ich um die Bedeutung der Selbstverwaltung und habe deshalb gern die Leitung des Wahlausschusses für die Bezirksbeiräte übernommen. Erleichtert wurde dies durch die Aussicht, im Wahlausschuss im Team mit den engagierten ärztlichen Beiräten und Beirätinnen und einer kompetenten Verwaltung zusammenzuarbeiten. Schließlich liegt mir in juristischer Hinsicht daran, dass die in den letzten Jahren von mir mitgestaltete neue Wahlordnung in der Praxis funktioniert.

Prof. Dr. Dieter Rössner Professor i. R. am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg Vorsitzender Wahlausschuss Bezirksbeirat

Prof. Dr. F. Schaefer

Prof. Dr. H. J. von Büdingen

Szenenbild: Tagesthemen-Moderator I. Zamperoni Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten

Black-Pearl-Award für Prof. Schaefer

Die Europäische Patientenorganisation für seltene Krankheiten, EURORDIS, hat Professor Dr. Franz Schaefer vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg den renommierten „Black-PearlAward“ verliehen. Damit ehrt die Organisation sein außergewöhnliches Engagement für und in der Erforschung kindlicher Nierenerkrankungen. Dabei hob sie besonders seine Rolle beim Aufbau eines Europäischen Referenz-Netzwerks für seltene Nierenerkrankungen hervor.

Gegen den Schlaganfall

Bereits 1998 hat Prof. Dr. Hans Joachim von Büdingen den Förderverein „Gegen den Schlaganfall“ gegründet. Sein Ziel ist es, die Behandlung und vor allem die Nachsorge von Schlaganfallpatienten zu verbessern. Dazu gehört unter anderem auch die Website www.schlaganfallbegleitung.de als frei zugängliche und offene Plattform. Sie dient Bürgern und Patienten als zuverlässige Informationsquelle, Anlaufstelle und Orientierungshilfe, um sich über die Erkrankung Wissen anzueignen beziehungsweise mit der Erkrankung im Alltag besser zurechtzukommen. Die Webseite hat ein sektorenübergreifendes Team aus Ärztinnen und Ärzten, Therapeuten und Menschen, die sich um die Nachsorge von Schlaganfall-Patientinnen und Patienten kümmern, ins Leben gerufen.

Licht ins Dunkel bringen

Allein in Deutschland erkranken jährlich 60.000 Menschen an Darmkrebs. Jedes Jahr sterben über 24.000 Menschen an den Folgen der Erkrankung. Um auf die Bedeutung der Darmkrebsvorsorge aufmerksam zu machen, hat die Klinik für Innere Medizin I am Universitätsklinikum Ulm einen dreiminütigen Informationsfilm erstellt, in dem auch Tagesthemen-Moderator Ingo Zamperoni zu Wort kommt. Zu seinem Einsatz sagte er: „Darmkrebs ist eine heimtückische Krankheit, die oft erst dann Beschwerden verursacht, wenn die Erkrankung schon weit fortgeschritten ist. Deshalb ist die Vorsorge so wichtig und ich freue mich, auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen zu können.“ Dr. S. Bublitz und Prof. Dr. N. Buhlinger-Göpfarth

Hausärzteverband mit neuer Führung

Turnusgemäß fand Mitte März beim Hausärzteverband Baden-Württemberg die Vorstandswahl statt. Neue Vorsitzende ist Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth aus Pforzheim; ihre Stellvertreterin ist Dr. Susanne Bublitz aus Pfedelbach. Sie folgen auf Dr. Berthold Dietsche und Dr. Frank-Dieter Braun, die sich nach über zwanzig Jahren an der Spitze des Verbandes aus dem Vorstand verabschiedet haben. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg vertritt die Interessen von über 4.000 Hausärztinnen und -ärzten im Südwesten.

Evakuierung krebskranker Kinder aus der Ukraine

Für das Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg stehen – bei aller Bestürzung über die menschenverachtende Aggression der russischen Regierung – krebskranke ukrainische Kinder im Fokus und die Frage, wie man dieser ohnehin besonders vulnerablen Gruppe helfen kann. Das St. Jude Children’s Research Hospital hat die länderübergreifende Koordination übernommen, damit die Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich evakuiert und in europäischen Spezialeinrichtungen versorgt werden. Von diesen krebskranken Kindern und Jugendlichen werden voraussichtlich 100 bis 200 in Deutschland aufgenommen. Die bundesweite Koordination läuft über die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie, und das Kindertumorzentrum hat die Koordination des Kliniknetzwerkes „Südwest“ übernommen.

Mein Covid-Begleiter

Wie verhalten sich positiv auf Covid getestete Menschen mit mildem Erkrankungsverlauf richtig? – Antwort auf diese Frage gibt die Website „Mein Covid-Begleiter“. Für jeden einzelnen Tag einer einwöchigen Absonderung bietet sie Videos, in welchen erklärt wird, was im Körper geschieht und was man für sich und andere tun kann. Prof. Dr. Joachim Fischer, seit Oktober 2021 Ordinarius für Allgemeinmedizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, hat den Omikron-„Begleiter“ für Omikron-Infizierte mit mildem Verlauf entwickelt.

Richtig zupacken. FÜR MICH EIN TRIUMPH.# TRIUMPH.

IM LEBEN.

1. reiner IL-23 Inhibitor bei Psoriasis-Arthritis*

# Signifi kante Überlegenheit vs. Placebo in Bezug auf ACR20 (64% vs. 33%, p<0,0001; Non Responder Imputation) nach 24 Wochen in der 8-Wochen-Dosierung in bionaiven Patienten (n=248) mit aktiver PsA.2 * TREMFYA® ist indiziert: 1) allein oder in Kombination mit MTX für die Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis bei erwachsenen Patienten, wenn das Ansprechen auf eine vorherige nicht-biologische krankheitsmodifi zierende antirheumatische (DMARD-)Therapie unzureichend gewesen ist oder nicht vertragen wurde; 2) für erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen.1

1. Aktuelle Fachinformation TREMFYA®. 2. Mease P et al. The Lancet 2020; https://doi.org/10.1016/S0140-6736(20)30263-4 (Supplementary)

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Daher ist es wichtig, jeden Verdacht auf Nebenwirkungen in Verbindung mit diesem Arzneimittel zu melden.

TREMFYA® 100 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze/ in einem Fertigpen. Wirkstoff : Guselkumab. Zusammensetz.: Fertigspritze/Fertigpen enth. 100 mg Guselkumab. Sonst. Bestandt.: Histidin, Histidinmonohydrochlorid-Monohydrat, Polysorbat 80, Sucrose, Wasser f. Injektionszw.. Anw.geb.: Für d. Bhdlg. erw. Pat. m. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis indiziert, d. für e. syst. Therapie in Frage kommen. Als Monotherapie od. in Komb. m. Methotrexat für d. Bhdlg. erw. Pat. m. Psoriasis-Arthritis indiziert, d. auf e. vorherige nicht-biolog. kranheitsmodifi z. antirheumat. (DMARD)-Therapie unzureich. angesprochen od. diese nicht vertragen haben. Gegenanz.: Schwerwieg. Überempfi ndl. gg. Guselkumab od. e. d. sonst. Bestandt., klin. relev. aktive Infektionen (einschl. aktive Tuberkulose), Schwangersch., Stillzeit. Bes. Warnhinw. u. Vorsichtsmaßn.: Um d. Rückverfolgbark. b. biolog. Arzneim. zu verbessern, sollten Name u. Ch.-Bez. d. verabreich. Prod. deutl. protokoll. werden. Vors. b. Infektionen, Tuberkulose, Impfungen (vor Anw. v. Lebendimpfst. muss d. Bhdlg. m. Tremfya nach d. letzt. Gabe f. mind. 12 Wo. ausgesetzt werden). B. Erhöh. v. Leberenzymwerten (ALT/AST) u. Verdacht auf arzneimittelinduz. Leberschädig. sollte d. Bhdlg. vorüberg. unterbr. werden. B. schwerwieg. Überempfi ndl.reakt. sollte d. Anw. v. Tremfya unverzügl. abgebrochen u. e. geeign. Bhdlg. eingel. werden. Frauen im gebärfäh. Alter sollen währ. u. f. mind. 12 Wo. nach d. Bhdlg. e. zuverläss. Verhütgs.meth. anw.. Arzneim. f. Kdr. unzugängl. au ewahren. Nebenwirk.: Sehr häufi g (≥ 1/10), Häufi g (≥ 1/100 bis < 1/10), Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100). Sehr häufi g: Atemwegsinfekt.. Häufi g: Kopfschm., Diarrhoe, Arthralgie, Reakt. a. d. Injektionsst., Transamin. erhöht. Gelegentlich: Herpes-simpl-Infekt., Tinea-Infekt., Gastroenteritis, Überempfi ndl.reakt., Anaphylaxie, Urtikaria, Hautausschlag, Neutrophilenzahl erniedr.. Verschreibungspfl ichtig. Pharmazeut. Unternehmer: JANSSEN-CILAG International NV, Turnhoutseweg 30, B-2340 Beerse, Belgien. Örtl. Vertreter für Deutschland: Janssen-Cilag GmbH, Johnson & Johnson Platz 1, D-41470 Neuss. Stand d. Inform.: 12/2020.

Fortbildungsangebot, berufspolitische Diskussionen und zahlreiche Beschlüsse Baden-Württembergischer Hausärztetag

Der zwanzigste Baden-Württembergische Hausärztetag bot Mitte März neben einem umfangreichen Fortbildungsangebot für Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxisteams auch zwei prominent besetzte berufspolitische Diskussionsveranstaltungen.

Neben der Entbudgetierung der Hausärzteschaft ging es darin unter anderem um ein engeres Versorgungsmanagement zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die Podiumsgäste, darunter AOKChef Johannes Bauernfeind und die Journalistin Katja Korf, sprachen sich zudem für die Hausarztzentrierte Versorgung als Modell der Zukunft für die Hausarztpraxis aus. Als gemeinsames Ziel wurde die Schaffung von neuen Versorgungsstrukturen ohne Qualitätsverluste definiert. Hierzu seien unter anderem weitere Fachkräfte nötig, die delegierte Aufgaben übernehmen und die Hausärztinnen und -ärzte im Praxisalltag weiter entlasten können. Hinsichtlich der zukünftigen Versorgungssituation sahen die Diskutanten die Hausärzteschaft als ersten Ansprechpartner für Patienten und Grundgerüst für die Basisversorgung. Der Anteil von Frauen in der hausärztlichen Versorgung werde zunehmen und somit auch Themen wie die Selbstständigkeit, die Niederlassung oder die Work-Life-Balance weiter in den Fokus rücken.

In einem Zukunftsdialog diskutierten vier Vorstandsmitglieder des Verbandes ihre Visionen und Konzepte für den Hausärzteverband. Dabei wurde unter anderem das Verhältnis des Verbandes zu Politik, Presse und Krankenkassen angesprochen sowie seine öffentliche Wahrnehmung diskutiert. Zur Frage, wie sich die hausärztliche Versorgung in Zukunft gestalten lässt, wurde die Akademisierung von VERAHs und die Entlastung der Hausärzteschaft von bürokratischen Prozessen diskutiert. Zudem ging es darum, wie eine Arztpraxis strukturiert sein muss, wenn mehr Delegation gelebt werden soll. Neben diesen Fragestellungen wurde auch das Werben um hausärztlichen Nachwuchs analysiert.

Die Delegierten fassten zudem zahlreiche berufspolitische Beschlüsse. So soll sich der Verband unter anderem dafür einsetzen, dass die Delegationsmöglichkeiten in der hausarztzentrierten Versorgung zukunftsfähig weiterentwickelt werden, um Teampraxen zu stärkten. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen der hausärztlichen Tätigkeit zu verbessern und die ambulante hausärztliche Versorgung für die Zukunft zu stärken. Um in Zukunft einem Mangel an nichtärztlichem Assistenzpersonal entgegenzutreten, soll – analog zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin – Menschen aus anderen Berufsfeldern ein vereinfachter Ausbildungsgang angeboten werden. Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen wurden zudem aufgefordert, bei den Honorarvereinbarungen die stark ansteigenden Betriebskosten der Praxen, einschließlich der Personalkosten, zu berücksichtigen.

Bewerbung für das Medizinstudium im Wintersemester 2022/23 war im März möglich

Landarztquote

Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz).

Demnach können jährlich bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Bewerbungen für das Medizinstudium nach der Landarztquote für das Wintersemester 2022/23 waren im März möglich.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig aufgebaut: In der ersten Stufe können bis zu 100 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden: Ergebnis in einem fachspezifischen Studieneignungstest, abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf, abgeleisteter Freiwilligendienst sowie ehrenamtliche Tätigkeit.

Die 150 Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Punkten erreichen die zweite Stufe und werden zu Auswahlgesprächen eingeladen. Eine mindestens dreiköpfige Auswahlkommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit. Es können dabei bis zu 100 weitere Punkte vergeben werden. Im Ergebnis erhalten die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen einen Studienplatz.

Auch in diesem Jahr finden die Auswahlgespräche aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich online statt. Insgesamt haben sich über 80 Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie Hausärztinnen und Hausärzte bereit erklärt, als Mitglieder der Auswahlkommission mitzuwirken.

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

Reisezeit ist die schönste Zeit: Jetzt Angebote entdecken und entspannt buchen!

Der Sommer kommt näher und die Lust auf Reisen wächst. Viele planen aktuell ihren wohlverdienten Urlaub. Sie sind unschlüssig, wohin die Reise inmitten der Corona-Pandemie gehen kann, und suchen nach Angeboten und Tipps. Gut, dass es die Reisewelt von BW extend gibt.

Ihr Traumurlaub wartet auf Sie!

Die Reisebuchungen für den Sommer haben in diesem Jahr deutlich angezogen und liegen inzwischen sogar über dem Vergleichszeitraum von 2019, also vor dem Beginn der Corona-Pandemie. Ein Grund hierfür: Anfang März hob die Bundesregierung den Risikostatus aller Länder und Regionen weltweit auf und Deutschland weist keine Hochrisikogebiete und damit verbundene Reiseregeln mehr aus. Für die Planung von kurz- und mittelfristigen Urlauben besteht deshalb wieder mehr Sicherheit. Gerade im Sommer sind vor allem die klassischen Mittelmeerziele wie Spanien, Griechenland, Italien sowie Ägypten gefragt. Auch das Fernreiseziel USA hat es in die Top 10 der Deutschen geschafft. Ebenso ziehen Hochsee- und Flussreisen wieder an.

Flexibilität weiter hoch im Kurs.

Für viele Reisewillige bleibt die kostenfreie Stornierung einer Buchung weiterhin sehr wichtig. Sie buchen Reisen daher überwiegend zu Flex-Tarifen, die ein kostenfreies Umbuchen oder Stornieren bis kurz vor der Abreise erlauben. Ein großer Teil aller Neubuchungen in Reisebüros und auf Online-Portalen fallen schon jetzt auf Pauschalreisen, bei denen oftmals ein Rundum-Sorglos-Paket enthalten ist oder dazugebucht werden kann. Die Reise nach Thailand, der Städtetrip nach Amsterdam oder Ferien an der Nordsee – Ihren nächsten Urlaub können Sie bequem online über das Urlaubsportal von BW extend buchen oder sich telefonisch beraten lassen. Mit einem BW extend Girokonto profitieren Sie von besonderen Vorzügen wie einer exklusiven Rückvergütung auf den Reisepreis, die nach Rückkehr von Ihrer Reise auf Ihr Vorteilskonto gutgeschrieben wird – je nach Kontomodell bis zu sieben Prozent. Das ist noch nicht alles. Sollten Sie Ihre Bahn- oder Flugreise über den Reise-Service von BW extend buchen, erhalten Sie die Transferkosten bis maximal 40 EUR zurückerstattet. Einfach Belege online einreichen.

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Martin Wagner Vermögensmanager für Heilberufe, Aalen Sie möchten mehr über unsere Mehrwertkonten und die Vorteile des Reiseportals von BW extend wissen?

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Erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Anliegen

Ausbau von Primärversorgungszentren

Foto: © Andy Dean – stock.adobe.com In der Regel wenden sich Patientinnen und Patienten bei gesundheitlichen Problemen zunächst an die Hausärztinnen und Hausärzte. Nach Überzeugung der Landesregierung sollen in Zukunft beim Erstkontakt jedoch auch sogenannte „Primärversorgungszentren“ eine wichtige Rolle spielen. Hier arbeiten unterschiedlichste Gesundheitsberufe eng zusammen und bieten Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Betreuung. Sie entlasten dadurch die Krankenhäuser und sichern die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Regionen. Für den Ausbau von Primärversorgungszentren stellt das Sozial- und Gesundheitsministerium deshalb weitere 10 Millionen Euro für die Stadt- und Landkreise zur Verfügung.

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir unsere Gesundheitsversorgung grundlegend weiterentwickeln und zukunftsfest aufstellen müssen“, betonte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Primärversorgungszentren bieten neben einer Erstberatung und medizinischer Grundversorgung auch präventive, gesundheitsfördernde, kurative, pflegerische, rehabilitative oder palliative Angebote. Unser Ziel ist es, dass jede und jeder künftig möglichst nah am Wohnort ein passendes Angebot finden kann. Verschiedene Gesundheitsberufe sollen zudem noch enger zusammenarbeiten.“

Bereits in den Jahren 2019 und 2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zwei Förderaufrufe veröffentlicht. Da die bisherigen Förderaufrufe mit großem Interesse aufgenommen wurden und sich die daraus entstandenen Projekte etabliert haben, wurde nun ein erneuter Aufruf mit einem deutlich höheren Fördervolumen veröffentlicht. Die Ergebnisse der Projekte sollen neue Erkenntnisse liefern, wie Primärversorgungszentren und -netzwerke zukünftig in Baden-Württemberg flächendeckend aufgebaut werden können.

Ziel der Förderung ist die Konzeptualisierung sowie der Aufbau von Primärversorgungszentren. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die sich der Versorgung chronisch Kranker und/oder multimorbider Personen sowie der Versorgung psychisch erkrankter Personen widmen. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften (Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden).

Neuer Verbandsname und neue Satzung

Virchowbund modernisiert

Frischer, moderner, weiblicher: Nachdem der Virchowbund kürzlich seinen Markenauftritt modernisiert hat, wurden diese Schritte nun auch formal nachvollzogen: Aus dem NAV-Virchow-Bund wird der „Virchow-

Niederlassungsseminar.

Med-Seminare (falls erforderlich, wird die Veranstaltung als Webinar durchgeführt) Mittwoch, 30.03.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart Mittwoch, 27.04.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart Donnerstag, 19.05.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart Mittwoch, 22.06.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart Donnerstag, 28.07.2022, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 4. OG, 70597 Stuttgart

• Idealer Ablauf der Niederlassung • Kaufpreisermittlung, Finanzierung • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Praxissuche

Referenten: Tobias Krämer, Sina Altmann, Barbara Brenner und Misel Stojkovic. Die Seminargebühr übernimmt MLP.

Anmeldung mit QR-Code oder bei Frau Olga Kopp Tel 0711 13258 53, Fax -80 med-seminare-stuttgart@mlp.de bund, Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands“. Eine entsprechende Satzungsänderung wurde auf der jüngsten Bundeshauptversammlung einstimmig beschlossen.

Ab sofort ersetzt „Virchowbund“ die frühere Bezeichnung „NAV-Virchow-Bund“. In der Außendarstellung hatte der Verband diesen Wechsel bereits vor zwei Jahren angestoßen und sich ein neues Logo gegeben. Im Jubiläumsjahr – Rudolf Virchow wäre kürzlich 200 Jahre alt geworden – hat die Bundeshauptversammlung beschlossen, den kürzeren Verbandsnamen im Rahmen einer Satzungsreform zu übernehmen. „Indem wir uns als ärztlicher Berufsverband ausdrücklich auf den Arzt und Politiker Rudolf Virchow beziehen, unterstreichen wir das Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik sowie die breite soziale und gesellschaftliche Wirkung von Medizin“, erklärt der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.

Die Namensanpassung umfasste auch die explizite Nennung der Ärztinnen. In der neuen Satzung stehen die männlichen und die weiblichen Ausdrucksformen gleichberechtigt nebeneinander. Zudem wird mit einer Geschlechterquote im Bundesvorstand eine ausgewogenere Besetzung von ehrenamtlichen Funktionen angestrebt. „Wir bilden jetzt auch in unserem Namen und in unserer Satzung ab, was im Alltag des Verbandes und seiner Mitglieder längst Realität ist“, erklärt die Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, Dr. Christiane Wessel. „Seit zwei Jahren ist die Mehrheit der Neumitglieder im Virchowbund weiblich. Ich wünsche mir, dass viele davon sich zukünftig auch aktiv in der Berufspolitik engagieren.“