Die Privatstiftung 1/2001

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[I M P R E S S U M ]

[EDITORIAL]

Liebe Leserinnen und Leser! PSR 2011/1

n gewohnter Weise können wir Ihnen auch in der ersten Ausgabe des heurigen Jahrs vom aktuellen stiftungsrechtlichen Geschehen in Österreich und Liechtenstein berichten. Diese Ausgabe steht ganz im Zeichen der am 31. 12. 2010 in Kraft getretenen Novelle zum PSG: Wir haben für Sie die stiftungsrechtlich relevanten Passagen des BGBl sowie die Gesetzesmaterialien in zitierfähiger, übersichtlicher Form abgedruckt. Eiselsberg und Haslwanter beleuchten in ihrem Beitrag die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 verschärfte Pflicht zur Offenlegung der Begünstigten. Briem nimmt in seinem Aufsatz eine erste eingehende Analyse der einzelnen Bestimmungen der Novelle vor. Das Hauptaugenmerk ist dabei den adjustierten Möglichkeiten zur Abberufung des Stiftungsvorstands sowie generell dem veränderten rechtlichen Umfeld für Begünstigtenbeiräte gewidmet. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden auch umfangreiche steuerliche Änderungen für die Privatstiftung umgesetzt. Diese Änderungen werden in einem Beitrag von Varro übersichtlich dargestellt und kommentiert. In einem weiteren Beitrag von Moshammer werden Sonderfragen zu Substanzauszahlungen bei Privatstiftungen erörtert. Substanzauszahlungen bei Privatstiftungen wurden mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 eingeführt und werfen seitdem zahlreiche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit dem „maßgeblichen Wert“ und dem „Einlagenevidenzkonto“ auf. Schurr hat seinen Beitrag der Rechtsstellung der Begünstigten im liechtensteinischen Trust gewidmet und weist auf Unterschiede zum englischen Trust hin. Aus Österreich können wir Ihnen diesmal zwei Urteile des Höchstgerichts präsentieren. In einer Entscheidung ist der OGH der – auch über das Stiftungsrecht hinaus relevanten – Frage nachgegangen, ob der Anmeldung einer vollständigen Neufassung der Stiftungserklärung eine separate Urkunde gem § 39 Abs 3 PSG beizufügen ist. Die zweite Entscheidung setzt sich mit dem Begünstigtenbegriff und dem Adressatenkreis der Begünstigtenrechte auseinander. Konkret geht es um die Frage, ob potenziell Begünstigte, die in der Stiftungserklärung nicht konkret bestimmt werden, einen Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstands gem § 35 Abs 4 PSG bekämpfen können. Auch steuerrechtlich können wir über eine bedeutende Entscheidung des VwGH berichten. Der VwGH hat entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung die Zurechnung des Veräußerungsgewinns einer Anteilsveräußerung zur Stiftung bestätigt. Die Entscheidung ist deshalb bemerkenswert, weil die Stiftung der Beteiligung erst kurz vor Veräußerung erfolgt ist. Eine Besprechung der Entscheidung erfolgt durch Knesl. Zum liechtensteinischen Stiftungsrecht haben wir diesmal eine Entscheidung ausgewählt: Das fürstliche Höchstgericht musste – wieder einmal – zur Frage der Kuratorenbestellung Stellung nehmen. Wie gewohnt beinhaltet der letzte Abschnitt Rezensionen und Kurzberichte über stiftungsrechtliche Tagungen. In bewährter Weise gibt Ihnen Schimka einen Überblick über ausgewählte Bücher und Artikel aus anderen nationalen und internationalen Zeitschriften. Wir freuen uns, Sie auch im noch jungen Jahr 2011 als Leser begrüßen zu dürfen, und hoffen, ihr Interesse am aktuellen stiftungsrechtlichen Geschehen mit den ausgewählten Themen zu befriedigen.

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DIE PRIVATSTIFTUNG Nationales und internationales Stiftungsrecht 3. Jahrgang 2011 ,

Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Sitz der Gesellschaft: A-1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Unternehmensgegenstand: Verlag von Büchern und Zeitschriften. Gesellschafter, deren Anteil 25% übersteigt: Manz Gesellschaft m.b.H., Wien, Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften aller Art, und Wolters Kluwer International Holding B.V. Amsterdam, Beteiligung an Unternehmen. Verlagsadresse: A-1015 Wien, Johannesgasse 23 (verlag@manz.at). Geschäftsführung: Mag. Susanne Stein-Dichtl (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung). Schriftleiter: HR d. OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL. M., Dr. Christian Ludwig, Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner. Entscheidungsbearbeiter: Mag. Karin Bruchbacher, Mag. Michael Nueber. Autoren dieser Ausgabe: Robert Briem, Maximilian Eiselsberg, Florian Haslwanter, Pavel Knesl, Harald Moshammer, Matthias Schimka, Johannes von Schönfeld, Francesco A. Schurr, Daniel Varro, Johannes Zollner. Verlagsredaktion: Mag. Olga Kaser, E-Mail: olga.kaser@manz.at Verlags- und Herstellungsort: Wien. Grundlegende Richtung: Veröffentlichung rechtswissenschaftlicher Abhandlungen und gerichtlicher Entscheidungen zum österreichischen und liechtensteinischen Privatstiftungsrecht. Zitiervorschlag: PSR 2011/Artikelnummer (Seite). Anzeigen: Heidrun Engel, Tel: (01) 531 61310, Fax: (01) 531 61-181, E-Mail: heidrun.engel@manz.at Bezugsbedingungen: Die PSR erscheint 4x jährlich. Der Bezugspreis beträgt E 318,–, Einzelheftpreis: E 95,40 inklusive Versandspesen im Inland. Auslandspreise auf Anfrage. Nicht rechtzeitig vor ihrem Ablauf abbestellte Abonnements gelten für ein weiteres Jahr als erneuert. Abbestellungen sind schriftlich 6 Wochen vor Jahresende an den Verlag zu senden. Manuskripte und Zuschriften erbitten wir an folgende Adresse: E-Mail: olga.kaser@manz.at. Wir bitten Sie, die Formatvorlagen zu verwenden (zum Download unter www.manz.at/ formatvorlagen) und sich an die im Auftrag des Österreichischen Juristentages herausgegebenen „Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)“, 6. Aufl. (Verlag MANZ, 2008), zu halten. Urheberrechte: Mit der Einreichung seines Manuskripts räumt der Autor dem Verlag für den Fall der Annahme das übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte ausschließliche Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG) der Veröffentlichung in dieser Zeitschrift, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren (Verlagsrecht) sowie die Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung auf Datenträgern jeder Art (auch einschließlich CD-ROM), der Speicherung in und der Ausgabe durch Datenbanken, der Verbreitung von Vervielfältigungsstücken an den Benutzer, der Sendung (§ 17 UrhG) und sonstigen öffentlichen Wiedergabe (§ 18 UrhG), ein. Gemäß § 36 Abs 2 UrhG erlischt die Ausschließlichkeit des eingeräumten Verlagsrechts mit Ablauf des dem Erscheinen des Beitrags folgenden Kalenderjahrs. Dies gilt für die Verwertung von Datenbanken nicht. Der Nachdruck von Entscheidungen oder Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Verlags gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren, der Herausgeber sowie des Verlags ist ausgeschlossen. Grafisches Konzept: Michael Fürnsinn für buero8, 1070 Wien (www.buero8. com). Covergestaltung: DMC Design for Media and Communication GmbH. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Georg E. Kodek, Christian Ludwig, Johannes Zollner PSR [2011] 01

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