gewusst wie
Aspekte aus Ihrer Liste an Textbausteinen verwenden.
hen uneingeschränkt“ wurde nicht gelöscht. Ein Widerspruch im Gutachten, der eine eindeutige Zuordnung des Pflegebedarfs
Vorsicht Falle! Verwenden Sie für die Beschreibung funktioneller Einschränkungen unterschiedliche, der Realität angepasste Textbausteine.
nicht mehr zulässt. Das Gutachten ist unschlüssig. Eine
gerne
verwendete
Wendung
„Schrittlänge entspricht 3/4 Fußlänge“ steht in Anbetracht eines derart verkürzten
Abkürzungen im Gutachten Vermeiden Sie in Ihren Gutachten Abkürzungen. Das Gutachten wird im Weiteren von Nichtmedizinern gelesen und soll verstanden werden – haben doch selbst innerhalb der Berufsgruppe der Ärzte Abkürzungen je nach Fachrichtung unterschiedliche Bedeutung.
Schrittumfangs im krassen Widerspruch zur Aussage „sicheres Gangbild gewährleistet“. Der Standardsatz „Gangbild si-
Beispiel
cher und flüssig“ wurde nicht entfernt.
Die Abkürzung HWI steht sowohl für
unsicher mit nach vorne geneigtem Ober-
Ein Widerspruch im Gutachten, der eine
Harnwegsinfekt als auch für Hinter-
körper.“ Finden spätere Leser (Oberbe-
eindeutige Zuordnung des Pflegebedarfs
wandinfarkt. Die Abkürzung CVI be-
gutachter oder Juristen) regelmäßig in al-
nicht mehr zulässt. Das Gutachten ist
deutet entweder chronisch venöse Insuf-
len Gutachten desselben Sachverständi-
unschlüssig.
Beispiel „Das Gangbild ist kleinschrittig, zappelig
fizienz oder cerebrovaskuläre Insuffizienz.
gen die gleiche routinemäßig eingefügte Formulierung, erschüttert das im Längsschnitt die Aussagekraft des Gutachtens.
Der Normstatus als Textbaustein Einige Sachverständige verfassen einen „Normstatus“ als Vorlage und ersetzen dann jeweils die pathologischen Untersuchungsergebnisse – entweder frei formuliert oder aus dem Fundus der Textbausteine. Das hat den großen Vorteil, dass eine klare Struktur vorgegeben ist, die bedarfsgerecht und relativ zügig adaptiert werden kann. Vorsicht Falle! Bei Beschreibung einer Pathologie muss der dazugehörige „Normbefund“ aus der Vorlage entfernt werden. Ein derartiger „vergessener“ Textteil führt oftmals zu skurrilen Widersprüchen und das Gutachten wird in sich unschlüssig.
Vorsicht Falle! Beim Verfassen eines Normstatus sollten Sie auf Beschreibungen pathologischer Untersuchungsergebnisse verzichten. Die Formulierung „stark hinkendes Gangbild, kurze vorsichtige Schritte, Füße schleifen fast am Boden“ eignet sich schlecht als Standardsatz, da dieses Gangbild wohl nicht regelhaft zutrifft.
Tipp: Nützen Sie die Funktion „Automatisches Einfügen“ – beim Tippen von wenigen Buchstaben ergänzt das Programm den gesamten Begriff. DAG 2013/7
Zum Thema Über die Autorinnen Dr. Birgit Glawar-Morscher ist Leiterin der ärztlichen Abteilung des Pensionsservice der BVA. Als praktisch tätige Oberbegutachterin ist sie immer wieder mit missglückter Verwendung von Textbausteinen im Gutachten konfrontiert. Kontakt: Tel: +43 1 (0)1 522 07 22, E-Mail: birgit.glawar@gmx.at Dr. Christina Wehringer ist Leiterin der ärztlichen Abteilung der Sektion IV im BMASK. Seit
Beispiel
Beginn der Pflegegeldregelung ist sie mit Begutachtungsfragen befasst.
Im Status ist die Funktionseinschränkung
Kontakt: Tel: +43 (0)699 100 59 694, E-Mail: christina.wehringer@recht.at
einer Extremität „nach Unfall mit nicht einsetzbar“ beschrieben. Der Standardtext
Literaturtipp
„Funktionsgriffe zum Waschen und Anzie-
Wehringer, Das Gutachten zum Pflegegeld, 2012.
DAG 1 | 2013
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