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10 Rappen teurer
BS-Strassen sind sehr verkehrsberuhigt. Grafik: Städtevergleich Mobilität
157 km Tempo 30 in Basel
Gemäss dem jüngsten «Städtevergleich Mobilität» für das Jahr 2015 beträgt die Länge des Strassennetzes im Kanton Basel-Stadt insgesamt 315 km, davon 22 km Autobahnen. Das Stadtstrassennetz von 293 km gliedert sich in 157 km Tempo30-Zonen, 15 km Begegnungszonen, 13 km innerstädtische Fahrverbots- /Fussgängerzonen. Insgesamt sind das 185 km verkehrsberuhigte Strecken. Für die Abwicklung des Verkehrs verbleiben somit nach Adam Bundesrat will Gesetz für sicherere Velowege Die Schweizer Bevölkerung hat 2018 dem Bundesbeschluss über die Velowege zugestimmt. Damit hat sie sich für eine Aufwertung der Velowege entschieden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels geschaffen: Der Bau von Velowegen bleibt Aufgabe der Kantone. Sie haben künftig aber die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen. Werden Velowege aufgehoben, müssen sie künftig durch neue ersetzt werden. Ein gutes Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich so weniger ins Gehege. Dadurch können Unfälle vermieden werden. Ein zusammenhängendes, sicheres Velowegnetz trägt aber auch dazu bei, die Mobilität besser zu bewältigen. Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels wird ein Veloweggesetz geschaffen. Riese 108 km nicht verkehrsberuhigte Strassen. Demnach sind 63 Prozent aller Strassen in Basel verkehrsberuhigt, was dem schweizweiten Maximalwert entspricht. Ob die Zahlen glaubwürdig sind, ist fraglich: Bereits in der Erhebung 2010 hat Basel-Stadt einen ver kehrsberuhigten Anteil von 63 Prozent ausgewiesen, obschon zwischenzeitlich unzählige neue Tempo-30-Zonen, ganz gewiss aber keine neuen
Strassen dazugekommen sind.
Franken gab der Bund 2018 für den Unterhalt (1’054 Mio.), Ausbau (447 Mio.) und Betrieb (362
Mio.) der Nationalstrassen insgesamt aus.
10 Rappen mehr fürs Benzin
In der Sommersession hat der Nationalrat beschlossen, dass Vielflieger künftig tiefer in die Tasche greifen müssen: Ein Flugticket soll 30 bis 120 Franken teurer werden. Auch die CO 2 - Abgabe auf Heizöl – heute 96 Franken pro Tonne – soll künftig auf maximal 210 Franken steigen. Auch für den Strassenverkehr beschloss der Rat Verschärfungen: Die Abgaben auf Benzin und Diesel von heute unter 2 Rappen pro Liter sollen bis 2024 um höchstens 10 Rappen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen erhöht werden. Das Geld aus all den Abgaben soll zur Hälfte via Krankenkassen zurück an die Bevölkerung fliessen. Zielsetzung ist es, den Treibhausgasausstoss der Schweiz bis 2030 um 50 Prozent zu senken, 37,5 Prozent davon im Inland. Das letzte Wort wird das Volk haben: Die SVP hat das Referendum bereits angekündigt.

ACS-Partnerschaft mit dem SCCV Campieren wird immer beliebter. Darum ist der ACS mit dem Schweizerischen Camping- und Caravanning Verband SCCV eine Partnerschaft eingegangen. Die Mitglieder beider Verbände kommen so in den Genuss der Mitgliedschaftsvorteile des jeweils anderen Verbands. Speziell interessant: Der ACS gehört zu den wenigen, die einen Pannendienst für Campingfahrzeuge bis 9 Tonnen anbietet. Foto: Jill Wellington
Wieder 50 Parkplätze weniger
Mitte Mai hat das Basler Parlament die Umgestaltung der Hardstrasse beschlossen. Trotz der heute schon prekären Parkplatzsituation sprach sich eine Mehrheit des Grossen Rates für den Abbau von 50 Parkplätzen aus . Die Umwelt- und Verkehrskommission wollte sogar 70 Parkplätze abbauen und auf der einzigen verkehrsorientierten Strasse im Gellert Tempo 30 einführen. Diese Forderung wurde knapp abgelehnt.
Abbau von 50 Parkplätzen in der Hardstrasse besiegelt.

Foto: C. Greif Thomas Hurter zum 1. Vize von strasseschweiz gewählt
ACS-Zentralpräsident, Thomas Hurter, wurde an der GV von strasseschweiz, dem Verband des Strassenverkehrs FRS, zum 1. Vize-Präsidenten gewählt. Der ACS beider Basel gratuliert herzlich zu dieser ehrenvollen Wahl.
Richtiger Umgang mit E-Bikes im Strassenverkehr: Denn es passiert schneller, als man denkt!
Die jüngste Verkehrsunfall-Statistik des Kantons Baselland 2019 zeigt: E-Bikes sind gefährlich. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Unfälle um 35 Prozent. Ein Beitrag zum besseren Verständnis, was Tempo heisst.

Der Langsamverkehr spielt in der heutigen Zeit eine immer grössere Rolle. Immer mehr Menschen sind mit muskelbe triebenen Fahrzeugen unterwegs.
E-Bike-Boom In den letzten Jahren hat sich zudem das E-Bike auf Schweizer schneller als mit einem herkömmlichen Fahrrad. Dies führt aber auch zu einem ungewohnt langen Anhalteweg; es bleibt weniger Zeit, auf Unerwartetes zu reagieren. Deshalb birgt das EBike leider auch Gefahren: So hat sich die Anzahl der Personenschäden bei E-Bike-Fahrern in den Jahren 2011 bis 2018 mehr als verdreifacht. Gemäss Unfallstatistik verletzen sich EBike Fahrer öfter schwer. Die häufigsten polizeilich registrierten Hauptursachen von E-BikeUnfällen sind Unaufmerksam keit und Ablenkung, Alkohol, mangelhafte Fahrzeugbedienung und Geschwindigkeit. Oftmals sind auch die verwendeten Fahrzeuge nicht vorschriftsgemäss ausgerüstet.
Velo ist nicht gleich Velo Eine häufige Unfallursache besteht auch darin, dass Autolenkende E-Bikes als gewöhnliche Velos wahrnehmen und deren Tempo unterschätzen, da sich diese optisch kaum von herkömmlichen Fahrrädern unterscheiden. Das führt beispielsweise an Kreuzungen oder Einmündungen zur gefährlichen Annahme «das längt no guet…» Gehen Sie als Autolenkende deshalb im Zweifel von einem EBike aus und schätzen Sie die Geschwindigkeit richtig ein, um eine Kollision zu vermeiden. Für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer empfehlen wir folgende Schutzvorkehrungen: • Machen Sie sich sichtbar. • Schützen Sie sich mit einem Velohelm. • Halten Sie sich an die Ver kehrsregeln. • Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. • Entscheiden Sie im Zweifel immer zugunsten der Sicherheit. Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt durch den Sommer. Stephanie Eymann
Major Stephanie Eymann, Dr. iur., leitet die Verkehrspolizei BL.
Strassen etabliert. Mit über 75’500 verkauften Exemplaren, machten E-Bikes beinahe einen Viertel des Gesamttotals des Fahrradmarktes aus. Bei den verkauften Fahrzeugen handelte es sich zu 78 Prozent um lang same E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h und zu 22 Prozent um schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Ein Grossteil der E-Bike-Fahrer nutzen ihr Rad mehrmals pro Woche oder gar täglich. Häufigster Fahrzweck sind Freizeitfahrten (49%) gefolgt von Arbeits-/ Schulweg (37%).

Konsequenz des Tempos Mit einem E-Bike fahren Sie bei gleichem Kraftaufwand deutlich
Vorschriften für E-Bikes
Das Mindestalter für alle E-Bikes (Elektrovelos) liegt bei 14 Jahren. Langsame E-Bikes dürfen ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden. Jugendliche mit einem Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder) dürfen ab 14 Jahren mit langsamen E-Bikes fahren. Für schnelle E-Bikes braucht es einen Führerausweis (mindestens Kategorie M). Elektrovelos müssen auf Radwegen und Radstreifen fahren. Langsame E-Bikes dürfen auf Wegen mit Schildern fahren, die ein «Fahrverbot für Motorfahrräder» anzeigen. Für schnelle Elektrovelos gilt dies nur bei abgeschaltetem Motor. Schnelle E-Bikes brauchen ein Kontrollschild und eine Vignette. Für schnelle E-Bikes besteht eine Velohelmpflicht.