HEV Zugerland aktuell
Zugerland
Hauseigentümerverband Zugerland Dorfstrasse 16 6340 Baar Telefon 041 710 65 20 hev.sekretariat@bluewin.ch www.hev-zugerland.ch
Donnerstag, 17. November 2016
Herbstanlass des HEV Zugerland Beim Herbstanlass des HEV Zugerland am Donnerstag, 17. November 2016, um 19.15 Uhr im Gewerblich-Industriellen Bildungszentrum Zug (GIBZ) stehen zwei interessante Vorträge auf dem Programm. In einem Referat beschäftigt sich der Rechtsanwalt Thomas Oberle mit dem Thema Nachbarrecht. In einem zweiten Referat spricht der Rechtsanwalt Adrian Moos über das Thema Schlichtungsbehörde. Alain B. Fuchs Präsident HEV Zugerland Eigentum ist nicht grenzenlos, sondern im Interesse des Zusammenlebens durch das Nachbarrecht eingeschränkt. Zweck dieser zivilrechtlichen und öffentlichen Vorschriften auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden ist es, die Freiheiten der Nachbarn gegeneinander abzugrenzen und so ein möglichst geordnetes nachbarliches Zusammenleben zu ermöglichen. Im ersten Teil wird Thomas Oberle, Jurist beim HEV Schweiz, den Aufbau, den Zweck und die Ausgestaltung dieses Nachbarrechts aufzeigen. Thomas Oberle verfügt nicht zuletzt aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung über einen breiten Wissens- und Erfahrungsschatz im Nachbarrecht. Der Vortrag befasst sich mit drei Themen: dem Immissionenrecht (Lärmund Geruchsimmissionen) und dem Kapprecht (Zurückschneiden von in das Nachbargrundstück hineinragenden Ästen beziehungsweise eindringenden Wurzeln), welche auf Bundesebene geregelt sind, sowie mit dem im Kanton Zug am 11. Juni 2016 in Kraft getretenen Einführungsgesetz zum Zivilgesetz-
Thomas Oberle.
Adrian Moos.
buch, in welchem die revidierten Grenzabstandsbestimmungen von Bäumen und Sträuchern enthalten sind.
schäftsräumen. Primäre Aufgabe dieser Schlichtungsbehörde ist es, bei Streitigkeiten eine Einigung zwischen den Parteien Mieter/Vermieter zu finden. Adrian Moos, selbstständiger Rechtsanwalt in Baar, wird im zweiten Teil des Herbstanlasses die Aufgabe, die Zusammensetzung, die Wirkungsweise und den Verfahrensablauf dieser Be-
Schlichtungsbehörde statt Gang zum Gericht Die Kantonale Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht des Kantons Zug ist zuständig für alle Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Ge-
Fotos pd
hörde präsentieren. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vertreter des HEV Zugerlands in dieser Behörde kann er auf einen reichhaltigen Fundus zurückgreifen, womit er kompetent Auskunft erteilen kann. Ohne vorgängige Durchführung einer Schlichtungsverhandlung ist einem Kläger in mietrechtlicher Angelegenheit der Zugang zum Gericht verwehrt. Aufgrund der sehr hohen Schlichtungsquote der Schlichtungsbehörde ist aber der Gang zum Gericht in den allermeisten Fällen nicht notwendig. In über 80 Prozent der Streitfälle finden die Parteien anlässlich der Schlichtungsverhandlung eine Einigung. Die Erfolgsquote der Schlichtungsstelle hängt von deren Glaubwürdigkeit ab, das heisst davon, dass die Schlichtungsstelle den Parteien als kompetent (menschlich wie fachlich) und neutral erscheint und ihr Einigungsvorschlag als plausibel und angemessen wahrgenommen wird. Als prozessökonomisches Instrument ist die Schlichtungsbehörde sehr effizient, wodurch die Gerichte entlastet werden, was zu massgeblichen Kosteneinsparungen für den Kanton führt.
Der Anlass Der Herbstanlass des HEV Zugerland zu den Themenkreisen «Nachbarrecht» und «Schlichtungsbehörde» beginnt am Donnerstag, 17. November 2016, um 19.15 Uhr im Gewerblich-industriellen Bildungszentrum (GIBZ) an der Baarerstrasse 100 in Zug. www.hev-zugerland.ch Der HEV Zugerland Der Verein bietet seinen über 6300 Mitgliedern umfassende Dienstleistungen im Immobilienbereich (Rechts-, Bau-, Energieberatung, Wohnungsabnahmen, Schätzungen, Mietzinsberechnungen usw.) an. Das Angebot wird zudem ergänzt mit MitgliederVergünstigungen im Bereich Reisen, Freizeit, Ausbildung, Immobilien-Literatur, Öl-Einkauf, Versicherungen usw. Beim HEV Zugerland sind auch Mieter und Interessenten, die sich mit dem Erwerb eines Hauses oder von Wohneigentum befassen, willkommen. Vor allem junge Familien möchten gern in den eigenen vier Wänden wohnen. Der HEV Zugerland unterstützt Bemühungen, die in diese Richtung gehen. Er hilft mit, dass sich diese Wohnträume erfüllen.
✁ Antwort-Talon HEV Zugerland
Zugerland
Ich möchte gerne als Mitglied dem HEV Zugerland beitreten:
Ich besitze: ❒
Ein- oder Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung Jahresbeitrag Fr. 40.– inkl. Abonnement «Der Schweizerische Hauseigentümer»
❒
Drei- oder Mehrfamilienhaus, Geschäftshaus, Gewerbehaus oder Bauland Jahresbeitrag Fr. 70.– inkl. Abonnement «Der Schweizerische Hauseigentümer»
Vorname/Name Adresse/PLZ/Ort Telefon
Geburtstag
E-Mail Talon einsenden an:
HEV Zugerland, Dorfstrasse 16, 6314 Baar, hev.sekretariat@bluewin.ch Telefon 041 710 65 20, Telefax 041 767 46 80
Dienstleistungen des HEV Zugerland (Rechtsberatung, Wohnungsabnahmen, Liegenschaftsbewertungen, Mietzinsberechnungen, Drucksachen/Literatur, Veranstaltungen/Ausbildung usw.):
www.hev-zugerland.ch
Hauseigentümerverband Zugerland Dorfstrasse 16 6340 Baar Telefon 041 710 65 20 hev.sekretariat@bluewin.ch www.hev-zugerland.ch