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Entwicklung des Zahntourismus nach Ungarn

Der Zahntourismus nach Ungarn hat bei unseren österreichischen Nachbarn eine lange Tradition. Mit der EU-Osterweiterung zum ersten Mai 2004 ist auch die restliche Grundlage für Deutsche geschaffen eine Zahnbehandlung in Ungarn durchführen zu können. Die Krankenkassen müssen die Festzuschüsse nun auch grenzübergreifend erstatten Bis Ende 2003 konnten Kassenmitglieder nur innerhalb Deutschlands den Arzt bzw. Zahnarzt frei wählen. Auslandsbehandlungen musste die Krankenkasse genehmigen. Als Ausnahme galten Notfälle während vorübergehender Auslandsaufenthalte. Mit einem Urteil vom 13. Mai 2003 gab der europäische Gerichtshof (EuGH) einer klagenden Belgierin Recht, die sich lieber in Deutschland behandeln lassen wollte. Mit dem EU-Beitritt der osteuropäischen Länder am 1. Mai 2004 gilt dieser Grundsatz auch für diese Staaten.

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