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Steuern:
Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen
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er Gesetzgeber hat die Einführung einer sogenannten Auflösungsabgabe beschlossen, damit zusätzliche finanzielle Mittel für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen zur Verfügung stehen. Diese Abgabe muss der Dienstgeber in bestimmten Fällen entrichten, wenn nach dem 31.12.2012 ein arbeitslosenversicherungspflichtiges (freies) Dienstverhältnis beendet wird.
Viel Prominenz bei der „Einstimmung in den Advent“ im Feldbacher Notariat Künzel.
Der Feldbacher Advent beginnt immer beim Künzel
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Nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, daher fällt bei Beendigung dieser Dienstverhältnisse keine Auflösungsabgabe an.
chon Tradition hat in Feldbach Ende November die Weihnachtsausstellung im Notariat Künzel. Seit bereits zehn Jahren tragen die Familien Künzel-Painsipp und König unter dem Motto „Einstimmung in den Advent“ von der Lebenshilfe Feldbach angefertigte Arbeiten (meist weihnachtliche Geschenksartikel) zusammen, die beim alljährlich bestens besuchten Event reißenden Absatz finden. Kein Wunder, kommt der Erlös doch wieder den behinderten Menschen der Feldbacher Sozialeinrichtung zugute.
Die Auflösungsabgabe beträgt für das Jahr 2013 voraussichtlich EUR 113,00. Diese Abgabe ist im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses fällig und ist gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Gebietskrankenkasse abzuführen.
Michaela Künzel-Painsipp ist auch Obfrau der Lebenshilfe Feldbach. Zusammen mit Gatten Kurt Painsipp setzt sich die Notarin schon lange für soziale Projekte ein. Dasselbe gilt für das Apothekerpaar Gernot und Sybille König, die sich immer wieder sozial engagieren. Guido Lienhardt
Die Auflösungsabgabe ist grundsätzlich zu entrichten, wenn der Dienstgeber einen Mitarbeiter kündigt oder ungerechtfertigt entlässt. Auch bei einvernehmlicher Auflösung nach der Probezeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer fällt die Auflösungsabgabe für den Dienstgeber an. Weiters muss der Dienstgeber die Auflösungsabgabe leisten, wenn ein Dienstverhältnis, das mehr als 6 Monate befristet war, durch Zeitablauf endet oder wenn der Dienstnehmer berechtigt vorzeitig austritt.
Mag. Astrid Weicher Schwarz & Weicher Steuerberatung GmbH Ringstraße 8, 8330 Feldbach 03152 67 012-0, sw@jsberatung.at 22 MEINE Oststeirische
Im Namen des ganzen Teams wünschen wir Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2013. Ihre Öffentlichen Notare
Mag. Michaela Künzel-Painsipp Mag. Kurt Painsipp