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Adventstimmung im Notariat
Notar
Mag. Kurt Painsipp
Das Verlassenschaftsverfahren
W
enn eine Person verstirbt, teilt das zuständige Bezirksgericht den Verlassenschaftsakt dem Notar als Gerichtskommissär zur Durchführung der Verlassenschaft zu. Die Zuständigkeit der Notare richtet sich nach der beim Bezirksgericht aufliegenden Verteilungsordnung. Der Gerichtskommissär (Notar) lädt eine Auskunftsperson, meist einen nahen Angehörigen des Verstorbenen zur sogenannten Todesfallaufnahme ein, bei der die persönlichen Verhältnisse, sowie das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen aufgenommen wird. Der Gerichtskommissär (Notar) erhebt in der Folge die Kontostände, sowie die Schuldensalden durch Anfrage bei den Banken, weiters die Einheitswerte für vorhandene Liegenschaften und stellt Anfragen an Sozialversicherungen etc. Darüber hinaus wird vom Gerichtskommissär erhoben, ob letztwillige Anordnungen, Erb- oder Pflichtteilsverträge vorhanden sind. Nach Vorliegen der entsprechenden Auskünfte, werden die Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten zur Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung in das zuständige Notariat geladen. In dieser Tagsatzung können die Erben ihre Erbantrittserklärung oder ihre Erbentschlagungserklärung abgeben und allfällige Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil in Anspruch nehmen.
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ie Kunsthandwerkausstellung im Feldbacher Notariatshaus KünzelPainsipp gehört zu den vielbesuchten Ausstellungen, die eine Einstimmung auf den bevorstehenden Advent bringen sollen. Organisiert wurde diese Leistungsschau der Lebenshilfe von den Notaren Michaela Künzel-Painsipp, Kurt Painsipp, Gernot und Sybille König, von der Apotheke und Drogerie König sowie von Monika Brandl von der Lebenshilfe Feldbach. In der Ausstellung waren Geschenke für das Weihnachtsfest und
darüber hinaus Dekorgegenstände für den täglichen Gebrauch und für verschiedene festliche Anlässe zu sehen. Besonders bemerkenswert dabei ist, dass alle ausgestellten Objekte von den Mitgliedern der Lebenshilfe angefertigt wurden und zeigen, welch hoher Ausbildungsstand in dieser für die gesamte Region wichtigen Einrichtung besteht. „Für das Notariat ist diese Ausstellung immer eine große Herausforderung, da aus allen Kanzleiräumen Akten und Büromaterial völlig entfernt werden müssen“, sagte Christine Künzel.
Pferdesegnung in Unterlamm durch Pfarrer Franz Brei
Wenn im Rahmen dieser Tagsatzung eine vollständige Einigung über die Vermögensaufteilung erfolgt ist, wird der Verlassenschaftsakt mit dem Abhandlungsprotokoll dem zuständigen Gericht übermittelt. Dieses erlässt den Einantwortungsbeschluss. Mit diesem Ein-antwortungsbeschluss wird den Erben auch das Verfügungsrecht über das Nachlassvermögen eingeräumt. Für Fragen zum Verlassenschaftsverfahren steht Ihnen ihr/ihre Notar/Notarin gerne zur Verfügung.
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Notariat Feldbach Bürgerg. 40 8330 Feldbach Tel.: 0 3152 / 4050-0 www.kuenzel.at
Meine Steirische
Auf dem Dorfplatz von Unterlamm versammelten sich Pferdebesitzer mit ihren Reit- und Kutschenpferden zur schon traditionellen Pferdesegnung durch Pfarrer Franz Brei. Nach der Segensfeier bekamen die Pferde geweihtes Brot mit Salz. Am gemeinsamen Ausritt rund um Unterlamm nahmen alle Pferdebesitzer teil.