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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
3. Allgemeine Informationen
DiesesKapitelumfasstweiterenützlicheInformationenfürLehrlingeundAusbildende.
3.1. MobilitätsangebotederWienerLinienfürMitarbeiterInnen
ÖffentlicherVerkehr
Der Mitarbeiter*innenausweis (Dienstausweis) gilt als Jahreskarte für die Kernzone Wien. Zusätzlich ermöglicht der Ausweis zahlreiche Vergünstigungen, auch für Mobilitätsdienstleistungen, genauere InformationendazufindenSie imJahreskarten-VorteilsscheckheftsowieaufunsererHomepage unter>Attraktionen>Abo-VorteileJahreskarte.
TopJugendTicket
Lehrlinge der Wiener Stadtwerke erhalten das Top Jugend Ticket gratis. Damit können alle öffentliche Verkehrsmittel (Verbundlinien) in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland unbegrenzt genutzt werden. Das Top-Jugendticket können Lehrlinge bis zum vollendeten 24.Lebensjahrbeziehen,fürdieFamilienbeihilfebezogenwird.
UmvondiesemBenefitzuprofitieren,sindnurzweiSchrittenotwendig:
1)KaufdesTop-Jugendtickets
2).Übermittlung einer Kopie des Top-Jugendtickets und entsprechender Rechnung per Mail an den*die zuständige*n Ausbilder*in
Der gesamte Ticketpreis wird anschließend mit dem Gehalt überwiesen.
Shuttlebusse:
Um Kolleg*innen auch in den frühen Morgenstunden eine möglichst unkomplizierte An- bzw. Heimfahrt zu ermöglichen, gibt es an folgendenDienststelleneigeneShuttlebussefürMitarbeiterInnen:
GarageLeopoldau
GarageRaxstraße
GarageSpetterbrücke
BahnhofFavoriten
BahnhofHernals
U-BahnhofErdberg
Arbeiten Sie an diesen Standorten? Fragen Sie Ihre AusbildungsleitungbezüglichdetaillierterInformationenzumShuttle!
Radverkehr
AlsRadfahrer*insindSiebeidenWienerLinienimmerwillkommen.An fastallenDienststellenfindenSiesanitäreEinrichtungen(Duschenund Spinde), die Sie nach der Anreise mit dem Fahrrad nutzen können. Ebenso finden Sie an beinahe allen Dienststellen Fahrradabstellanlagen, an denen Sie Ihr Fahrrad sicher parken können. Die genaue Lage der Radabstellanlagen an den einzelnen Dienststellen können Sie den Detailblättern entnehmen. Diese finden SieunterfolgendemLink: http://intranet-wienerlinien/iportal/ep/channelView.do/pageTypeId/8900/channelId/-69084
InderDirektion(Erdbergstraße202,1030Wien)gibtes10E-Fahrräder und2Falträder,diefürIhreDienstwegeabFrühling2020bereitstehen. FürDetailszumAusleihvorgangundzudenNutzungsbedingungender LeihfahrräderschreibenSiebitteeineMailan:
► wirsindmobil@wienerlinien.at
Die optimale Route für Ihren Arbeitsweg oder Dienstwege mit dem FahrradfindenSieunter:
► www.fahrradwien.at/routenplaner/
AppWienMobil
Mit WienMobil, der Mobilitäts-App der Wiener Linien, haben Sie die ganze Stadt im Griff. Denn das Service verknüpft die Angebote unterschiedlicher Mobilitätsanbieter in einer einzigen App. Egalob mit denÖffis,demFahrrad,miteinemCarsharing-Auto,demTaxi,zuFuß odermiteinerKombinationeinigerdieserMobilitätsformen:WienMobil zeigtalleMöglichkeitenan.
3.2. Arbeitskleidung
Alle technischen Lehrlinge und die Lehrlinge des Lehrberufs Betriebslogistikkaufmann/frau werden direkt zuLehrbeginnmiteinervollständigen Arbeitskleidung(inkl.Sicherheitsschuhe) ausgestattet, welche verpflichtend zu tragen ist. Zusätzlich muss in bestimmten Bereichen Schutzkleidung (Augen-, Gehör-, Kopfschutz) verwendet werden. Das Tragen von Schmuck ist den technischen Lehrlingen in den Werkstätten aus Gründen der Arbeitssicherheit untersagt.
3.3. DienstausweisundZutrittskarte
Alle Lehrlinge erhalten zu Beginn ihres Lehrverhältnisses einen Dienstausweis mit Foto und Personalnummer. Sie sind dazu verpflichtet in den Räumlichkeiten und auf den Flächen der Wiener Linien, welche nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind, ihren Dienstausweissichtbarzutragen,sodassdieZugehörigkeitzudenWienerLinienerkennbar ist.DabeisinddievomUnternehmenbereitgestelltenTragevorrichtungenzuverwenden.
Der Dienstausweis gilt als Fahrausweis für den öffentlichen Verkehr in Wien. Lehrlinge sind somit mit ihrem Dienstausweis dazu berechtigt, die öffentlichen Verkehrsmittel in fast der gesamten Kernzone (Zone 100) kostenlos zu nutzen. Dazu gehören neben den Fahrzeugen der Wiener Linien, die Schnellbahnen der ÖBB sowie die Busse der beauftragten Unternehmen. Der Dienstausweis stellt ein Dokument dar und ist daher sorgfältig aufzubewahren. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ist umgehend die AusbildungsleitungzuverständigenundeineentsprechendeVerlust-bzw.Diebstahlsanzeige vorzulegen.
Der Dienstausweis ermöglicht den Bürolehrlingen, IT-Lehrlingen und Technischen Zeichner*innen zudem die Zeiterfassung an den Terminals und kann als direkte Zahlungsmethode imBetriebsrestaurant„OASE“genutztwerden.
Neben dem Dienstausweis erhalten die Lehrlinge zu Beginn ihrer Lehrzeit eine Zutrittskarte (Transponder), welche je nach Einsatzgebiet als Zutrittsberechtigung für die Direktion und diediversenStandortederWienerLiniengilt.
3.4. EDV-NutzungundAnmeldungen
Erstmaliger Windows-Einstieg
Zu Beginn der Lehrzeit erhalten alle Lehrlinge einen eigenen Benutzernamen (NET User) sowie ein Passwort, womit eine Anmeldung sowie Nutzung der Wiener Linien EDV-Geräte möglich ist. Genauso ermöglicht dieses Benutzerkonto den Einstieg in weitere (unten angeführte)Systeme.
Beim allerersten Login ist eine Passwortänderung erforderlich. Hierbei müssen folgende Richtlinien beachtet werden: Das Passwort muss mindestens acht Zeichen lang sein und aus mindestens drei der vier möglichen Zeichentypen bestehen (Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen). Das Passwort darf weder den eigenen Vor- noch Nachnameenthalten.
In weiterer Folge muss das Passwort alle drei Monate geändert werden. Um zum Passwortwechsel zu gelangen, muss im angemeldeten Zustand die Tastenkombination „STRG+ALT+ENTF“betätigtwerden.
Employee SelfService (ESS)
Lehrlinge der Lehrberufe Bürokaufmann*frau, Informationstechnologie und Technisches Zeichnen bekommen einen ESS-Zugang, mit dem sie ihre Arbeitsumgebung gestalten können. Mit dem System können sie eigenständig ihre Zeit- und Bezugsnachweise einsehen sowieUrlaubeundAbwesenheitenbeantragen.DenZugangfindetmanimIntranetunterden Quicklinks SAP HCM ESS/MSS. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Funktionengegeben.
DieseAbbildungzeigtdie
IndemMenüpunkt
„Bezugsnachweis“kannder eigeneBezugsnachweisdirekt abgerufen,gespeichertund ausgedrucktwerden.
UnterdemMenüpunkt
„Zeitnachweismit Zeitraumauswahl“könnendie Arbeitszeitenfürjedeneinzelnen Monateingesehenwerden.Diese könnenebenfallsarchiviertund gedrucktwerden.
Unter „Zeitbuchungskorrekturen“ erhältmaneinenÜberblicküberdie gesamteArbeitswochemitallen wichtigenInformationen.Hier könnenauchKorrekturenbezüglich derArbeitszeitvorgenommen werden.
In„Abwesenheitsantrag anlegen“ könnendieLehrlingeihre AbwesenheitenwieUrlaubeoder Zeitausgleicheeigenständig beantragen.
ESS-Light
Alle technischen Lehrlinge und die Lehrlinge des Lehrberufs Betriebslogistikkaufmann/frau bekommen einen ESS-Light-Zugang. Das ESS-Light stellt eine reduzierte Version des ESS dar, in der aber ebenfalls der eigene Bezugsnachweis sowie die persönlichen Daten eingesehen werden können. Anträge können nicht gestellt werden. Um ins ESS-Light zu gelangen,mussmansichaneinemderInfoterminalsmitseinemBenutzernamen(NETUser) und Passwort einloggen und in weiterer Folge über das Intranet unter Quicklinks SAPHCMESS/MSSeinsteigen.
OutlookMobile Access (OMA)
AlleLehrlingebekommenzuBeginnihrerLehrzeiteine E-Mail-Adresse der Wiener Linien. Diese kann über OMA.wienit.at auf jedem internetfähigen Gerät abgerufen werden. Man erhält dadurch uneingeschränkten Zugriff auf das eigene Outlook mit allen Funktionen wie Kalender und Kontakte. Die Anmeldung erfolgt über den gewohnten Benutzernamen(NETUser)unddasPasswort.
Extranet
Mit dem Extranet der Wiener Linien steht allen Mitarbeiter*innen eine interne Plattform zur Verfügung, die auch von auswärts mit jedem internetfähigen Gerät abgerufen werden kann. Damit kann auf wichtige Unternehmensinformationen zugegriffen werden. Das Extranet findet man unter extranet.wienerlinien.at. Zur Anmeldung müssen der Benutzername (NET User) und das Passwort eingegebenwerden.
3.5. MobilitätsangeboteandenDienststellen
An den folgenden Dienststellen sind während der Dienstzeit PKW Parkmöglichkeiten, Motorradabstellmöglichkeiten und Radabstellanlagen gegeben. Für die Abklärung einer möglichen Nutzung ist im Vorfeld Rücksprache mit der jeweiligen Ausbildungsleitung sowie Dienststelle zu halten. Außerdem ist zu beachten, dass für die Nutzung der PKW-Parkplätze einmonatlicherSachbezugabzuführenist.
Dienststellen PKW-Parkplätze am Dienststellengelände
Jedes Fahrzeug, das zum Parken an der Dienststelle berechtigt ist, muss mit einer Wiener LinienParkkarteausgestattetsein,diewährendderParkdauergutsicht-undlesbarhinterder Windschutzscheibe zu hinterlegen ist. Die Parkkarte wird über Ihre Dienststelle bei der AbteilungB65sangesucht.
Die allgemeine Parkordnung der Wiener Linien finden Sie im Intranet (> Home > Wissen > Handbücher>Hausordnung).
3.6. Suchtmittelverbot
Es gilt striktes Alkohol- sowie Drogenverbot. Im Laufe der Ausbildung kann es daher auch immer wieder vorkommen, dass die Lehrlinge in Verbindung mit der Kontrolle unserer Mitarbeiter*innen zu einer unangekündigten Alkoholkontrolle gebeten werden. Im Verdachtsfall eines möglichen Drogenkonsums behält sich die Arbeitgeberin vor, mögliche SchrittefüreineÜberprüfungeinzuleiten.
Unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetztes ist das Rauchen im Betrieb für alle Personen unter 18 Jahren verboten. Das Rauchverbot gilt auf dem gesamten Unternehmensgelände, unabhängig von den Pausenzeiten. Eine Missachtung während der DienstzeitführtausnahmsloszueinerVerwarnung.
Für Personen über 18 ist das Rauchen nur auf den dafür vorgesehenen Raucherplätzen erlaubt.
3.7. UnterstützendeStellen
DerJugendvertrauensrat
Der Jugendvertrauensrat vertritt die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer*innen,wozuunteranderemalleLehrlingegehören,diedas21.Lebensjahrnoch nicht vollendet haben. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Betriebsrat und in ZusammenarbeitmitdenüberbetrieblichenInteressenvertretungen(ÖGBundAK).
Jugendvertrauensrat:
Thorid-VikoriaPopovits
Mobil: +43(664)88617523
E-Mail: thorid-viktoria.popovits@wienerlinien.at
Standort: 1100Wien,Gudrunstraße153
DerBetriebsrat
Der Betriebsrat ist eine gesetzliche Interessensvertretung. Er vertritt alle Arbeitnehmer*innen und unterstützt Arbeitgeber bei der Erfüllung des jeweiligen Betriebszweckes. Er ist das Bindeglied zwischen Mitarbeiter*innen und derGeschäftsführung und verfolgt das Ziel, einen Interessensausgleichherzustellen.
Betriebsrat:
MartinSteininger
Mobil: +43(664)8222366
E-Mail: martin.steininger@wienerlinien.at
Standort: 1030,Erdbergstraße202,Zimmer:5.124
IreneStefka
Mobil: +43(664)8222194
E-Mail: irene.stefka@wienerlinien.at
Standort: 1030,Erdbergstraße202,Zimmer:5.124
„R27p“Arbeitspsychologie
Weitere Ansprechpersonen bei arbeitsplatzbezogenen Problemen sind die Mitarbeiter*innen von „R27p“ Arbeitspsychologie. Diese unterstützen und beraten bei diversen Themen wie Überforderung, Zeitmanagement, psychische Beschwerden, Sucht, Lerncoaching, Ängste, UmgangmitEmotionenundStress,Entspannung,Konflikte,usw.
Die Arbeitspsychologie ist unter arbeitspsychologie@wienerlinien.at zu erreichen oder an folgendenOrtenanzutreffen:
Direktion
Erdbergstraße202,1030Wien,Zimmer2.054
Hauptwerkstätte(jenachTerminbekanntgabe)
Awarenstraße2,1110Wien,SanitätsowiebeiWorkshopsimSchulungsraum
3.8. Unterweisungen
DieArbeitgeberseitehatdafürzusorgen,dassfürJugendlichekeineGefahrfürihreSicherheit, Gesundheit oder Sittlichkeit besteht. Die Lehrlinge müssen daher vor ihrer Arbeitsaufnahme überdieimBetriebbestehendenGefahrenundüberentsprechendeMaßnahmenunterwiesen werden.
FolgendeUnterweisungensindzwingendnötig:
DieVerwendungderMaschinen
DasArbeitenmitGasenundChemikalien
DasArbeitenundVerhaltenaufgefährlichenArbeitsstellen
BestehendeSchutzvorkehrungenundihreHandhabung
DesWeiterenmussdieArbeitgeberseiteauffolgendeBereicheachten:
EinrichtungundGestaltungderArbeitsstätteunddesArbeitsplatzes
Gestaltung,AuswahlundEinsatzvonArbeitsmitteln
VerwendungvonArbeitsstoffen
GestaltungderArbeitsverfahrenundderArbeitsvorgängeundderenZusammenwirken
Körperkraft,AlterundStandderAusbildungunddieUnterweisungderJugendlichen
Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitnehmer*innenschutz sind bei jedem Wechsel der Dienststelle erforderlich und erfolgen durch die zuständigen Ausbilder*innen, dieAusbildungsleitungsowiedurchdieMitarbeiter*innenvon„R27“Arbeitnehmerschutz.