1 minute read

2.26. Umgang mit erhöhten Krankenständen

Next Article
2.8. Beurteilungen

2.8. Beurteilungen

2.26. Umgang mit erhöhten Krankenständen Niemand ist gerne krank. Kommt es jedoch zu Fehlzeiten, so können gesundheitsförderliche und unterstützende Gespräche im Dialog positiv zur Förderung bzw. Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten beitragen. Hierzu wurde unternehmensweit ein einheitlicher Dreistufenprozess geschaffen, um den Mitarbeiter/innen die Rückkehr in den Berufsalltag zu erleichtern. Die zuständigen Personen sollen nach diesem Leitfaden krankenstandbezogene Gespräche mit ihren Lehrlingen führen.

1. Willkommensgespräch 2. Rückkehrgespräch 3. Eskalationsgespräch

1. Willkommensgespräch Das Willkommensgespräch ist ein kurzes, formloses Regelgespräch, mit dem besonderes Interesse und Wertschätzung gegenüber allen Mitarbeiter/innen signalisiert werden soll. Das Gespräch erfolgt zwischen Lehrling und direktem/direkter Ausbilder/in. Inhaltlich sollen Fragen nach dem Wohlbefinden des Lehrlings im Vordergrund stehen. Gesprächsanlass ist jegliche krankenstandbedingte Abwesenheit, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Krankenstandes. Das Willkommensgespräch ist daher ab dem ersten Tag wünschenswert und bei mehr als vier Krankenstandtagen verpflichtend.

2. Rückkehrgespräch Das Rückkehrgespräch ist ein Anlassgespräch, bedingt durch häufige krankenstandbedingte Abwesenheit (spätestens ab mehr als vier Fällen pro Jahr). Dieses Gespräch ist ebenfalls zu führen, wenn der vorangegangene Krankenstand noch nicht lange zurückliegt und sich nach Führen der Willkommensgespräche keine Verbesserung der Situation zeigt. Das

Rückkehrgespräch erfolgt zwischen Lehrling und der zuständigen Ausbildungsleitung.

3. Eskalationsgespräch Das Eskalationsgespräch gibt es in der herkömmlichen Form bei den Lehrlingen nicht. Liegen jedoch zu viele Fehlzeiten vor und ist keine Verbesserung sichtbar, so kann es vor Lehrzeitende zu einem Gespräch zwischen Lehrling, zuständiger Ausbildungsleitung und den Jugendbetreuerinnen von K30 kommen, in welchem die Übernahme nach Lehrzeitende in Frage gestellt wird.

This article is from: