KW 11-2017

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Wochenanzeiger

SPEZIAL

16 Rechtsanwältin

Das Auto sofort oder später zahlen?

Martina Müller-Dobler

WAS VERBRAUCHER BEACHTEN SOLLTEN

Fachanwältin für Familienrecht Zusätzlicher Tätigkeitsschwerpunkt: Erbrecht Schleienstr. 2, 82266 Bachern/Inning, Tel. 0 81 43/44 72 41 E-Mail: ra-mueller-dobler@live.de

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Landkreis · Das alte Auto will nicht mehr und muss schnell ersetzt werden. Der Fußball-Fan träumt von einem XXLBildschirm, um sich das Stadionfeeling ins Wohnzimmer zu holen. Oder die Küche ist schon lange reif für eine Modernisierung. Bei größeren Anschaffungen denken viele über einen Konsumentenkredit nach. Gerade die derzeit niedrigen Zinsen lassen den Kauf auf Pump attraktiv erscheinen. Dennoch will jede Kreditaufnahme - auch und gerade bei vermeintlichen Schnäppchen-Angeboten – wohlüberlegt sein.

Ein Kassensturz muss sein Wie viel Kredit kann ich mir überhaupt leisten? Diese Frage sollte sich jeder Verbraucher vorab stellen, empfiehlt Kredit-Expertin Korina Dörr: „Eine

Steuerkanzlei Christina Blunk

für einen Ratenkauf, wie er zum Beispiel von Autohändlern oder Möbelhäusern angeboten wird. Wichtig ist es dabei, genau nachzurechnen, was der Kauf insgesamt kostet. Bisweilen kann es günstiger sein, einen Konsumentenkredit bei der Hausbank aufzunehmen. Dasselbe gilt für die sogenannte NullProzent-Finanzierung. Die Ware ist in diesem Fall unter Umständen deutlich teurer als bei anderen Anbietern, weil versteckte Kosten in der Preiskalkulation berücksichtigt werden. Zudem bergen niedrige Ratenbelastungen über längere Laufzeiten hinweg die Gefahr, den Überblick über die monatlichen Verpflichtungen zu verlieren. Eine wichtige Faustregel lautet daher: Die LaufKonditionen genau vergleichen zeit des Kredits sollte mindestens ein Drittel kürzer sein als die Lebensdauer Häufig entscheiden sich Verbraucher des Produkts. se

Grundvoraussetzung für eine Kreditaufnahme ist ein guter Überblick über die finanzielle Situation und das monatlich frei verfügbare Budget. Hilfreich ist dafür das Führen eines Haushaltsbuches.“ Wer wissen will, ob er die Kreditbelastung mühelos stemmen kann, hat eine einfache Möglichkeit, dies zu testen. Mindestens drei Monate lang sollte man die geplante Kreditrate auf ein Sparkonto überweisen. Wenn es problemlos klappt, wird erstens eine kleinere Kreditsumme benötigt, denn man hat bereits einen Beitrag zum Eigenkapital geleistet. Und zweitens weiß man, wie sich die monatliche Belastung auf das Budget auswirkt.

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Ein Test vorab zeigt, ob man sich einen Kredit leisten kann oder nicht. Ist dieser dann bestanden, so steht der Finanzierung nichts mehr im Weg. Bild: djd

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Papierlose Steuererklärung? BELEGE SOLLTEN WEITERHIN GESAMMELT WERDEN München · Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es unter dem Titel „Das ändert sich 2017 bei der Steuer“ wie folgt: Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt. Dazu erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL): „Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist äußerst unglücklich. Schließlich beschäftigen sich die Menschen derzeit mit der Einkommensteuererklärung 2016.“ Bei dieser müssen weiterhin folgende Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden: - Zuwendungsnachweise wie z.B.

Spendenbescheinigungen - Steuerbescheinigungen über anrechenbare Kapitalertragsteuer - Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht besteht - Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern - Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen - Nachweise der „Unterhaltsbedürftigkeit“ Weitere Belege sind dagegen nach dem Elster-Merkblatt zur elektronischen Steuererklärung bereits seit längerem nicht mehr vorzulegen. Die Praxis der

Finanzämter sieht jedoch vielfach anders aus. Kleinliche Anforderungen sind keine Seltenheit. Zudem ist die Anforderungspraxis von Finanzamt zu Finanzamt, ja sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, sehr unterschiedlich und steht teilweise in deutlichem Widerspruch zur Außendarstellung der Finanzverwaltung. Dass bei höheren Beträgen häufig Belege angefordert werden, ist nach Auffassung des Bundesverbandes verständlich. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, wenn bei Dauersachverhalten jedes Jahr erneut die gleichen Belege angefordert werden, beispielsweise beim Arbeitszimmer oder Mietverträgen. red

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