KreuzlingerZeitung
Nr. 25
KREUZLINGEN
22. Juni 2018
9
Kreuzlingen bleibt haften Ab sofort ist das Logo der Stadt Kreuzlingen wieder als Abziehbild erhältlich. Die Wellen in den Farben gelb, grün und blau symbolisieren die einmalige Lage und die damit verbundene hohe Lebensqualität. Kreuzlingen. Ab sofort ist das Abziehbild am Informationsschalter im Stadthaus an der Hauptstrasse 62 für einen Franken erhältlich. Alle Neuzu-
zügerinnen und Neuzuzüger erhalten es gratis mit dem informativen Willkommensgeschenk bei ihrer Anmeldung im Kreuzlinger Einwohneramt.
Über die Stadtgrenzen hinaus Das Abziehbild kann auf das Auto, Velo, Motorrad, Boot, auf eine Tasche, einen Rucksack oder einen anderen Gegenstand geklebt und somit über die Stadtgrenze hinaus getragen werden. Kreuzlingen bleibt haften: Das dürfen auch all diejenige sehen, die bedauerlicherweise nicht hier leben. www.kreuzlingen.ch
Stadtpräsident Thomas Niederberger ist ab sofort mit dem Kreuzlinger Bild: Stadt Kreuzlingen Logo unterwegs.
AMTLICHE PUBLIKATIONEN DER STADT KREUZLINGEN Verkehrsanordnung Gemeinde, Ort Strasse, Weg Antragsteller Anordnung
Gemeinde, Ort Strasse, Weg Antragsteller Anordnung
Gemeinde, Ort Strasse, Weg Antragsteller Anordnung
Gemeinde, Ort Strasse, Weg Antragsteller Anordnung
Der Stadtrat entscheidet: Der am 28. November 2014 publizierte Versuch einer neuen Verkehrsführung für den Boulevard (Höhe Hauptstrasse 34 bis Helvetiaplatz), die Sonnenstrasse und die Schützenstrasse wird gemäss oben erwähnten Verkehrsanordnungen vorzeitig abgebrochen. Die Signalisation ist am Montag, 25. Juni 2018 so zu ändern, dass wieder die frühere Verkehrsführung gilt. Einem allfälligen Rekurs gegen den Abbruch des Versuches wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Kreuzlingen Der entsprechende Situationsplan vom 18. Juni 2018 Sonnenstrasse (Hauptstrasse bis kann bei der Stadt Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, eingesehen werden. Sägestrasse) Stadt Kreuzlingen Rechtsmittel: Aufhebung allgem. Fahrverbot mit Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab PubliEntfernung des Signals Nr. 2.01 mit kation (vom 22.06. bis 11.07.2018) beim Departement Zusatztafel «ausgenommen Anwoh- für Bau und Umwelt, 8510 Frauenfeld, Rekurs eingener, Lieferanten» sowie Wiedererstel- reicht werden. Dieser hat einen Antrag und eine Begrünlen der ursprünglichen Einbahnregedung zu enthalten und ist im Doppel unter Beilage des lung (Signal Nr. 4.08.01a und Nr. 2.02 angefochtenen Entscheides einzureichen. mit Zusatztafel «ausgenommen STADTRAT KREUZLINGEN Anwohner und Lieferanten»)
Kreuzlingen Boulevard (Höhe Hauptstrasse 34 bis Helvetiaplatz) Stadt Kreuzlingen Aufhebung Einbahnstrasse mit Entfernung der Signale Nrn. 4.08.01a und 1.26 sowie der Zusatztafel «Bus/Velo gestattet»
Kreuzlingen Schützenstrasse (Hauptstrasse bis Planauflage Strassenbegleitgrün Sonnenstrasse Sonnenstrasse) Gestützt auf § 21 des Strassengesetzes wird das ProStadt Kreuzlingen jekt Strassenbegleitgrün Sonnenstrasse öffentlich zur Aufhebung Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder Einsicht aufgelegt. Sonnenstrasse mit Entfernung des Signals Nr. 2.14 Lage sowie der Zusatztafel «ausgenommen Auflagefrist vom 22.06.2018 bis 11.07.2018 Anwohner, Lieferanten und Taxis nur Auflageort Bauverwaltung Kreuzlingen, für Personenumschlag» Hauptstrasse 88 Allfällige Einsprachen können schriftlich und begründet Kreuzlingen innert der Auflagefrist an den Stadtrat, Bauverwaltung, Schützenstrasse (Sonnenstrasse bis Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, eingereicht werHöhe Schützenstrasse 7) den. Stadt Kreuzlingen STADTRAT KREUZLINGEN Aufhebung Einbahnstrasse mit Entfernung der Signale Nrn. 4.08.01a, 2.02 und 1.26 sowie der Zusatztafel Baugesuche «Bus/Velo gestattet» Beim Stadtrat Kreuzlingen sind folgende Baugesuche Aufhebung Vorsignal Einfahrt verbo- eingegangen: ten mit Entfernung des Signals Nr. 2.02 mit Zusatztafel «Zufahrt Tankstel- 2017-0152Ä le gestattet» auf Höhe Gutenberg- geänderte Umgebungsgestaltung + Konzessionsgesuch, Rheinstrasse 17 strasse
Gasser Frithjof + Marion, Charregass 15, 8260 Stein am Rhein
2018-0030Ä geänderte Pläne für Umgebung und Schnitte, Stählistrasse 55 + 55a-f WKC Baugesellschaft, Industriestrasse 28, 9101 Herisau
2018-0107 Erstellen Aussenwärmepumpenanlage, Nationalstrasse 36 Koller Alois, Breitestrasse 2, 8572 Berg TG
2018-0108 Belagänderung Vorplatz für Parkplatz, Weststrasse 32a Hauswald Melanie + Tomczyk-Hauswald Sebastian, Weststrasse 32a, 8280 Kreuzlingen
2018-0109 Abbruch bestehendes Haus, Neubau 3-Familienhaus mit Garage, Burgstrasse 15 Aloma-Invest GmbH, Unterlören 7, 9300 Wittenbach Die Pläne liegen vom 26. Juni 2018 bis 16. Juli 2018 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Baubewilligungen erteilt (Woche 24) – Um- und Anbau Wohnhaus, Schäflerstrasse 1 – Vergrösserung Dachüberstand Garage, Hafenstrasse 34 – Nutzungsänderung in Kindertagesstätte und Büros, Bottighoferstrasse 1 – Umbau und Nutzungsänderung von Lagerräumen in Büros, Seetalstrasse 49 – Fassadensanierung + div. Anbauten (Vordächer, Treppen, Rampen), Bodanstrasse 7a + Hafenstrasse 8 BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN