3.4 Kellerwände Die Nutzung des Kellers hat sich grundlegend gewandelt. Während der Keller früherer Jahre fast ausschließlich zur Lagerung von Vorräten und als Abstellraum diente, wird er heute, insbesondere im Einfamilienhausbau, mehr und mehr in den eigentlichen Wohnbereich mit einbezogen. Man nutzt ihn für Spiel-, Hobby- oder Partyräume, für Hausarbeitsräume, Fitnessräume oder dergleichen. Mit der höherwertigen Nutzung des Kellers steigen auch die Ansprüche an den Wohnkomfort und das Raumklima im Kellerbereich. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sind Ziegel auch hier ein idealer Wandbaustoff. Ziegelmauerwerk schafft das Raumklima, das für Nutzräume im erdberührten Bereich gewünscht wird. Durch ihre Diffusionsoffenheit und kapillare Leitfähigkeit nehmen POROTON-Ziegel die überschüssige Raumluftfeuchte auf, um diese dann kontinuierlich wieder abzugeben. Grundvoraussetzung für die höherwertige bzw. wohnraumähnliche Nutzung der Räume in Gebäuden ist, dass diese trocken, d. h. im Zustand der Ausgleichsfeuchte sind. Es muss deshalb grundsätzlich für einen dauerhaften Schutz gegen von außen einwirkende Feuchtigkeit gesorgt werden. Bei erdberührten Wandkonstruktionen, z. B. bei Kellerwänden, sind in Bezug auf ihre Abdichtung besondere Maßnahmen zu treffen (vgl. Abbildung 3.7). Die Feuchtigkeitsbelastung kann grundsätzlich in vier Belastungsfälle eingeteilt werden:
3.7 Einschalige Außenwand mit teilweiser Abdichtung
• Bodenfeuchtigkeit • nicht stauendes Sickerwasser • aufstauendes Sickerwasser und Grundwasser • drückendes Wasser. Die im jeweiligen Belastungsfall erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen, Abdichtungsstoffe, Bemessungen und Ausführungen sind in DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen Teile 1 bis 10 und für die häufiger verwendeten Emulsionsabdichtungen (Dickbeschichtungen) zusätzlich in der „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)“ [2] geregelt, die vom Verband Deutsche Bauchemie e.V. herausgegeben wird. Die wichtigsten Regeln sind auch im DGfM „Merkblatt zur Abdichtung von Mauerwerk“ [1] zusammengefasst.
Ziegelmauerwerk bietet für Bauwerksabdichtungen ein besonderes Maß an Sicherheit: Da Ziegelmauerwerk nicht schwindet, kommt es nicht zu Schwindrissen, die das Abdichtungssystem gefährden. Der Schutz der Abdichtung muss in jedem Fall vor dem Verfüllen der Baugrube durch eine Schutzmaßnahme entsprechend DIN 18195 Teil 10 sichergestellt werden. Der Auffüllschutz ist im Regelfall von der Abdichtung zu trennen. Er darf gleichzeitig eine Nutzschicht (senkrechter Teil der Dränanlage und/oder eine Perimeterdämmung) sein. Für den Belastungsfall „nicht drückendes Wasser“ ist die Anordnung einer Dränanlage nach DIN 4095 zu empfehlen. Tabelle 3.6 zeigt eine Übersicht zur Anwendung der bauaufsichtlichen Vorschriften zur Bauwerksabdichtung.
Tabelle 3.6: Zuordnung von Beanspruchungsarten und Abdichtungssystemen 1 2 3 4
5
Bauteilart, Wasserart, Einbausituation erdberührte Wände und Bodenplatten oberhalb des Bemessungswasserstandes, Kapillarwasser, Haftwasser, Sickerwasser
Art der Wassereinwirkung
Abdichtungssystem
mit Dränung1
Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser
PMB4; einlagige Dichtungsbahnen nach DIN 181954; flexible Dichtschlämme2
ohne Dränung
aufstauendes Sickerwasser
PMB; ein-/zweilagige Dichtungsbahnen nach Abschnitt 93
drückendes Wasser
ein-/mehrlagige Dichtungsbahnen nach DIN 181956 Abschnitt 8
strak durchlässiger Boden (k<10-4m/s) wenig durchlässiger Boden (k<104m/s)
erberührte Wände und Bodenplatten unterhalb des Bemessungswasserstandes
Dränung nach DIN 4095 Ausführung gemäß Richtlinie [2] mit Besteller vereinbaren! 3 bis zu Tiefen von 3 m unter Geländeoberkante, sonst Zeile 5 4 PMB: Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (Polymer modified thick coatings) 1 2
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