POROTON: Technische Informationen STATIK

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2. Tragwerksentwurf 2.5 Tragwerk und Gebäudeinstallationen Allgemein Da die Nutzungsdauer von Gebäudetechnik und Installation meist unter der Nutzungsdauer der Tragstruktur liegt, ist eine Installationsführung unabhängig vom Tragwerk sinnvoll. Allerdings ist es nach wie vor üblich, Elektroinstallationen in tragenden Wänden vorzusehen. Sollen die erforderlichen Schlitze beim Nachweis der Tragsicherheit nicht berücksichtigt werden, müssen bei der Verarbeitung die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden: • Werden Schlitze und Aussparungen nicht im gemauerten Verband, sondern nachträglich hergestellt, sind sie mit speziellen Schlitzwerkzeugen auszuführen, mit denen die Breite und die Tiefe genau eingehalten werden. • Schlitze müssen erschütterungsarm gefräst und dürfen nicht gestemmt werden. • Die im Folgenden genannten Abmessungen sind einzuhalten. Zum Fräsen von Schlitzen von Ziegelmauerwerk eignen sich Mauernutfräsen mit zwei parallel laufenden Diamant-Trennscheiben. Beim Fräsen der Schlitze wird

das Mauerwerk nicht erschüttert und es wird vermieden, dass Stege unkontrolliert ausbrechen. Abmessungen Vertikale Schlitze und Aussparungen Vertikale Schlitze und Aussparungen können die Tragfähigkeit der Wand beeinträchtigen, wenn die seitliche Aussteifung verringert bzw. aufgehoben wird. Aussparungen in Innenwänden verringern das Schalldämmmaß. Dieser Effekt ist bei geringen Schlitzbreiten und -tiefen in der Regel jedoch unwesentlich. Die Grenzabmessungen nach DIN EN 1996 für vertikale Schlitze enthält Tabelle 2.2 (siehe auch Abbildung 2.10). Wenn diese Bedingungen eingehalten sind, dann darf der Einfluss der Querschnittsschwächung auf die Tragfähigkeit vernachlässigt werden. Umgekehrt gilt, dass bei größeren Schlitzen immer der Nettoquerschnitt bei den Nachweisen der Tragsicherheit angesetzt werden muss. Abweichend von den Regelungen der Tabelle 2.2 gelten gemäß den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bei verfüllten Großkammer-Ziegeln engere Grenzen. Vertikale Schlitze können nur dann ohne

Berücksichtigung beim rechnerischen Nachweis bleiben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (siehe auch Abbildung 2.11): • maximale Schlitzbreite 35 mm • maximale Schlitztiefe 35 mm • Abstand der vertikalen Schlitze von Öffnungen mindestens 150 mm • maximal ein Schlitz pro Meter Wandlänge. Bei einem rechnerischen Nachweis der Tragfähigkeit geschlitzter GroßkammerZiegel ist als Restwanddicke die Steinbreite abzüglich der Dicke des Außenlängssteges und der Breite der äußeren Kammerreihe anzunehmen. Diese Regelung für vertikale Schlitze kann nach neueren Erkenntnissen auch auf Pfeiler und Wandabschnitte mit weniger als 1,0 m Länge angewendet werden. Um die Anforderungen an die Luft- bzw. Winddichtheit gemäß DIN 4108 und Energieeinsparverordnung einzuhalten, sollten Schlitze und Aussparungen sorgsam abgedichtet werden. Dies kann z. B. bei Steckdosen durch sattes Eingipsen oder Spezialeinsätze erfolgen.

m 3,5 ax cm.

x. ma cm 5 , 3

n. mi m c 15 1 n.

m

mi

2.10 Grenzabmessungen für vertikale Schlitze „ohne Nachweis“ nach DIN EN 1996

/// 20

Ohne rechnerischen Nachweis zulässig 2.11 Grenzabmessungen für Schlitze „ohne Nachweis“ für verfüllte Großkammerziegel nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung


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