Technische Information Wandlösungen

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Gebäudeklassen und ihre Bedeutung

Die dargestellte Zuordnung der Gebäudeklassen nach MBO gilt für die Bundesländer:

Gebäude werden in folgende 5 Gebäudeklassen eingeteilt: Gebäude werden in folgende 5 Gebäudeklassen eingeteilt: GK 5 GK1

GK 2 und 3

22,00 m

GK 4 13,00 m

7,00 m

7,00 m

0,00

Gebäudeklassen nach MBO 2002 (zuletzt geändert 09/2012) Gebäudeklasse

Definition MBO 2002

1

n Freistehende Gebäude mit einer Höhe (Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² n Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

2

n Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²

3

n Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

4

n Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²

5

n Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

Beispiel Gebäudeklasse 1

Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Die Bauordnung der Bundesländer Brandenburg und Nordrhein-Westfalen unterscheiden zwischen Gebäuden geringer Höhe (Fußbodenoberkante bis 7 m über Geländeoberfläche) sowie Gebäuden mittlerer Höhe (Fußbodenoberkante bis 22 m über Geländeoberfläche). In allen Bundesländern werden Gebäude mit einer Fußboden­ oberkante von mehr als 22 m über Geländeober­fläche als Hochhäuser eingestuft.

Beispiel Gebäudeklasse 4

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