Gebäudeklassen und ihre Bedeutung
Die dargestellte Zuordnung der Gebäudeklassen nach MBO gilt für die Bundesländer:
Gebäude werden in folgende 5 Gebäudeklassen eingeteilt: Gebäude werden in folgende 5 Gebäudeklassen eingeteilt: GK 5 GK1
GK 2 und 3
22,00 m
GK 4 13,00 m
7,00 m
7,00 m
0,00
Gebäudeklassen nach MBO 2002 (zuletzt geändert 09/2012) Gebäudeklasse
Definition MBO 2002
1
n Freistehende Gebäude mit einer Höhe (Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² n Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
2
n Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
3
n Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
4
n Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
5
n Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Beispiel Gebäudeklasse 1
Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Die Bauordnung der Bundesländer Brandenburg und Nordrhein-Westfalen unterscheiden zwischen Gebäuden geringer Höhe (Fußbodenoberkante bis 7 m über Geländeoberfläche) sowie Gebäuden mittlerer Höhe (Fußbodenoberkante bis 22 m über Geländeoberfläche). In allen Bundesländern werden Gebäude mit einer Fußboden oberkante von mehr als 22 m über Geländeoberfläche als Hochhäuser eingestuft.
Beispiel Gebäudeklasse 4
83