Schutz des Mauerwerks
Lagern und allgemeine Verarbeitungshinweise
Witterungsschutz
Lagern Ziegel sorgfältig abladen, bodenfrei lagern, vor Schmutz und Witterungseinflüssen schützen. Mauern Planziegel werden mit Poroton-Dünnbettmörtel verarbeitet (siehe auch „Verarbeitung Poroton-Planziegel“). Blockziegel werden mit handelsüblichem Normalmörtel bzw. zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaft des Mauerwerks auch mit Leichtmörtel (LM 21 oder LM 36) verarbeitet. Empfehlenswert sind Werk-Trockenmörtel. Allgemein gilt: n Mörtelbereitung überwachen. n Vollfugig mauern. n Mauerwerk vor Feuchtigkeit schützen. n Sauber mauern – Gerüst sauber halten. n Mauerwerk bei Arbeitsunterbrechung abdecken. n Niederschlagswasser ableiten. Mauerwerk ist vor Regen und Schnee zu schützen (DIN 1053-1) n Alle Baustoffe sind bereits vor der Verarbeitung gegen Durchfeuchtung zu schützen. n Vor Arbeitsende sind alle Mauerkronen abzudecken. n Bei längeren Standzeiten sind die Fensterbrüstungen und Mauerkronen mit Folien oder dgl. abzudecken.
Fensterbrüstungen und Mauerkronen sind während der Bauphase gegen eindringendes Tagwasser (Regen und Schnee) zu schützen.
Mauerarbeiten im Winter Nach DIN 1053 Teil 1 Ziffer 9.4 darf Mauerwerk bei Frost nur unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Bei Temperaturen ≤ + 5 °C darf der PorotonDünnbettmörtel nicht mehr verarbeitet werden. Bei abnehmenden Temperaturen verlangsamt sich die Festigkeitsentwicklung des Mörtels und kommt bei Frost praktisch zum Stillstand. Frosteinwirkung im frühen Stadium beeinträchtigt nachhaltig die Mörtelfestigkeit. Durch die Volumenvergrößerung von Wasser zu Eis wird frischer und noch nicht abgebundener Mörtel in seinem Gefüge zerstört. Gefrorene Baustoffe dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Abhängig von den Außentemperaturen sind ggf. unten stehende allgemeine Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Abdeckung der Mauerkronen
Allgemeine Schutzmaßnahmen n Bei Temperaturen unter + 5 °C sind die Zuschlagstoffe und die unvermauerten Ziegel abzudecken. n Die Verwendung von Frostschutzmitteln und/oder Auftausalzen ist nicht zulässig, diese schädigen das Mauerwerk (Abplatzungen und Ausblühungen). n Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. n Durch Frost geschädigtes Mauerwerk muss vor dem Weiterbau abgetragen werden. Bestimmungen für die Ausführung: Für die Ausführung des Mauerwerks aus Poroton-Ziegeln gelten die Bestimmungen der Norm DIN 1053-1: 1996-11 – Mauerwerk Berechnung und Ausführung – sofern in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nichts anderes bestimmt ist. Fassadenlösu ngen
Ableitung des Niederschlagswassers
Verblendziegel und -klinker Die Verarbeitungshinweise entnehmen Sie bitte der Broschüre „Technische Information Vormauerziegel“, die wir Ihnen gerne zusenden. Technische Informationen Vormauerziege l
Bei Temp. am Tag u. Nacht unter + 5 °C nicht mauern. Mauerwerk und Material vor Frost schützen. Keine Frostschutzmittel für den Mörtel verwenden.
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