4 Bemessung nach DIN 1053-1
4.7.6 Teilflächenpressung unter Lasteinleitungspunkten
A1
Unter bestimmten geometrischen Randbedingungen, s. Bild 32, darf bei diesen Teilflächen deren Pressung (1 den um den Sicherheitsbeiwert ; abgeminderten Rechenwert lR der Druckfestigkeit um bis zu 50% überschreiten. σ1 =
βR γ
a1 1 + 0,1 ⋅ { 1
β ≤ 1, 5 ⋅ R γ mit lR
a1
{1
(45)
d
"1
Bild 32: Teilflächenpressung aus [1] Für eine Teilflächenpressung senkrecht zur Wandebene darf die vorhandene Spannung nicht größer als 50% des Rechenwerts der Druckfestigkeit lR sein.
mit lR
(46)
Rechenwert der Druckfestigkeit βR = 2, 67 ⋅ σ0
Rechenwert der Druckfestigkeit ((0 nach Tabelle 4) globaler Sicherheitsbeiwert (nach Abschn. 7.9.1 DIN 1053-1) Abstand der Teilflächen vom nächsten Rand in Wandlängsrichtung Teilflächenlänge in Wandlängsrichtung
Voraussetzung zur Anwendung der Gl. (45) ist nach DIN 1053-1, dass die Teilfläche A1 nicht größer als A1 / 2 · d² und die Exzentrizität e des Schwerpunktes der Teilfläche e < d/6 ist, s. Bild 32.
44
a1
σ ≤ 0, 5 ⋅ βR
βR = 2, 67 ⋅ σ0 ;
e
Über die erforderlichen Nachweise der Auflagerpressung hinaus enthält DIN 1053-1, Abschnitt 7.9.3 Regelungen für den Nachweis von Teilflächenpressungen.
((0 nach Tabelle 4) Bei horizontal angreifenden Einzellasten mit F > 3,0 kN muss die Aufnahme der Plattenschubbeanspruchung der belasteten Steine in den Lagerfugen nachgewiesen werden. Für Hochlochziegel ist eine Übertragung der Druckkraft über mindestens 2 Stege zu gewährleisten.